110. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich Jakob (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 16.12.2014, 21:50 (vor 3628 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nach 10 Jahren erfolglosen Versuchen, elektrosensible Menschen zum Schweigen zu bringen, arbeitet jetzt die Deutsche Strahlenschutzkommission neuerdings mit der Auftrags-Mobbingagentur Stephan Schall, Zinnienstrasse 12 in D-80939 München zusammen. Siehe:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=58970
(Warnung vor Brechreiz beim Oeffnen!)
Eine solche Zusammenarbeit eines Angehörigen eines Schweizer Bundesamtes mit der Agentur Schall hätte nach Schweizerischem Recht unweigerlich eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gemäss Art. 312 StGb zur Folge. Darauf stehen immerhin 5 Jahre Zuchthaus.

Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch )

Quelle: http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=67909#p67909
Datum: 16.12.2014
Kommentar: Undank ist der Welten Lohn. Wovon redet der Mann eigentlich?

Art. 312 Amtsmissbrauch Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hintergrund
Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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