Funkmast Esselbach: dummes Begehren & teure Rechtsbelehrung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.02.2016, 20:56 (vor 2962 Tagen) @ H. Lamarr

Der Gemeinderat von Esselbach (Unterfranken) stimmte dem Bau eines Mobilfunk-Sendemasten zu. Doch einer Bürgerinitiative (BI) war der Abstand des Masten zur Bebauung mit 330 Metern zu gering, sie wollte willkürlich mindestens 750 Meter Abstand und verlangte darüber einen Bürgerentscheid. Als dieser vom Gemeinderat verweigert wurde zog die BI vor Gericht – und unterlag. Die Journalistin Bianca Löbbert verdeutlicht mit einem glasklaren Kommentar in Main-Echo, wie sinnfrei der Feldzug der Esselbacher Mobilfunkgegner war. Dabei greift sie noch nicht einmal auf den wissenschaftlichen Kenntnisstand zurück, der Mobilfunk-Sendemasten nicht als Gefahrenquelle sieht, ihr genügt bereits ihr wacher Verstand:

Es war ei­ne er­nüch­t­ern­de Ver­hand­lung und vor al­lem ei­ne teu­re Rechts­be­leh­rung für die Bür­ger­in­i­tia­ti­ve Funk­mast Es­sel­bach. Wenn über­haupt, dann könn­te sie durch ein Bür­ger­be­geh­ren nur Mo­bil­funk­mas­ten auf Ge­mein­de­grund ver­hin­dern - nicht auf Pri­vat­grund.

Das machte der Vorsitzende Richter ganz deutlich. Also alles zurück auf Anfang: Ein abgespecktes Bürgerbegehren muss her. Das hätte die Bürgerinitiative jedoch auch ohne Gerichtsverhandlung - mit entsprechender Rechtsberatung - erfahren können.

Wie viel Sinn aber macht solch ein Bürgerbegehren noch? Wenn die Gemeinde nicht den Vertrag mit der Telekom unterschreibt, dann tut es ein anderer. Dann könnte ein Mobilfunkmast sogar noch näher an die Wohnbebauung heranrücken, als er jetzt mit 350 Meter Abstand von der Gemeinde geplant ist. Denn solange die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, lässt sich der Bau eines Mobilfunkmastes kaum verhindern.

Die Bürgerinitiative muss sich also fragen, was sie will: Will sie unbedingt einen Funkmast auf Gemeindegrund verhindern? Oder will sie erreichen, dass ein Funkmast möglichst weit von der Wohnbebauung entfernt aufgestellt wird? Bei letzterem wäre eine Kooperation mit der Gemeinde wohl sinnvoller, als der Versuch, weiterhin 750 Meter Abstand einzufordern. Denn das könnte genau das Gegenteil bewirken. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren würde sich damit selbst ad absurdum führen.

Die Gemeinde Esselbach hat indes die Möglichkeit, sich selbst aus der Sache herauszunehmen. Verzichtet der Gemeinderat freiwillig darauf, eigene Grundstücke zur Verfügung zu stellen, läge der Handymastbau in Privathand - und damit außerhalb der Reichweite der Bürgerinitiative. Verzichtet er nicht, könnte es tatsächlich zu einem Bürgerbegehren kommen. Aber wie die Bürger auch entscheiden: Den Bau eines Mobilfunkmast können sie letztlich nicht verhindern. Bianca Löbbert

Hintergrund
Der Fall Esselbach

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Esselbach


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