Immobilien: Mobilfunkmast wird ideelle Investitionshürde (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 15.09.2012, 00:26 (vor 4203 Tagen) @ H. Lamarr

Das mehrgeschossige Mietshaus steht zum Verkauf und Investor Christian Eichhorn (Name geändert) ist daran interessiert. Es geht um Millionen. Eichhorn möchte das Gebäude komplett renovieren und die Wohnungen Stück für Stück als Eigentumswohnungen verkaufen.

Doch die Sache hat einen Haken: Auf dem Dach des Hauses steht ein Mobilfunk-Sendemast. Und den will Eichhorn weg haben, denn zumindest bei Interessenten für die beiden Dachgeschosswohnungen dürfte der Anblick des Masten wenig Begeisterung entfachen. Eichhorn fürchtet Einbußen beim Verkauf der Wohnungen, wenn der Mast auf dem Dach ist. Er selbst sieht sich nicht als Elektrosmog-Hysteriker, würde es aber dennoch nicht gerne sehen, wenn neben seinem Haus ein neuer Mast errichtet wird. Eichhorn weiß zwar, dass es keine belastbaren gesundheitlichen Sachargumente gegen Mobilfunkmasten gibt, die nur gefühlte Bedrohung durch die ideelle Immission ist jedoch da, bei ihm, und so argwöhnt er, auch bei den potentiellen Käufern der geplanten Eigentumswohnungen.

Der Mietvertrag für den Sendemasten lautet auf zehn Jahre mit einer einseitigen Option für den Mieter (Mobilfunkbetreiber), zweimal um fünf Jahre verlängern zu können. Sowas ist bei gewerblich genutzten Immobilien durchaus üblich, meint Eichhorn im Gespräch mit dem IZgMF. Die ersten zehn Jahre sind auch schon abgelaufen, doch der Mieter habe erst vor sechs Monaten die erste der beiden Verlängerungsoptionen gezogen. Im schlimmsten Fall für Eichhorn steht der Mast noch weitere 9 1/2 Jahre auf dem Dach.

Der Investor überlegt jetzt, wie er den Masten doch noch vom Dach bekommt. Seine Hoffnungen ruhen darauf, dass der Mietvertrag infolge der einseitigen Option für den Mieter, die Laufzeit zu verdoppeln, asymmetrisch ist. Für einen guten Anwalt, so Eichhorn, könnte dies ein Ansatzpunkt sein, um ihn vorzeitig aus dem Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber heraus zu bekommen. Winken die Anwälte dagegen ab, will Eichhorn auf den Erwerb der Immobilie verzichten. Noch ist völlig offen, wie die Sache ausgeht.

Ohne Mobilfunkgegner und ihre Angstpropaganda wäre der Kauf der Immobilie bereits in trockenen Tüchern. Das kuriose an der Story ist die selbsterfüllende Prophezeiung der organisierten Mobilfunkgegner, auf deren Mist die diffusen Ängste der Bevölkerung gegenüber schwachen Funkfeldern beruhen.

Mobilfunkgegner verbreiten (unbegründete) Ängste gegenüber Funk und werten die daraus resultierenden Ereignisse (z.B. Petitionen für Grenzwertsenkungen, Kundgebungen ...) als Beweis dafür, dass ihre zahllosen Warnungen, Appelle und Eingaben völlig zu recht erfolgen und dringender denn j enötig sind. Der Denkfehler: Ohne Mobilfunkgegner gäbe es keine Angst-Injektionen und die daraus resultierenden schädlichen Ereignisse - z.B. Wertverlust von Immobilien - blieben aus.

Hintergrund
Ideelle Immission durch Mobilfunk: schädliche Vorsorge

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Prophezeiung


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