Materielle Schäden durch Mobilfunkgegner (Allgemein)
In diesen Teilstrang gehören Fallbeispiele materieller Schäden wie unnötige Mehrkosten, Sachbeschädigungen, finanzielle Einbußen usw.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –