Krötenwanderung in Neuburg am Inn (Allgemein)

Gast, Freitag, 31.10.2014, 13:04 (vor 3674 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn Mobilfunkgegner Schaden anrichten.

Kein Tetrafunkmast in Kopfsberg
03.2014 Der Standort für einen 40 Meter hohen Sendemast sei schließlich absolut ungeeignet. Er wäre zu nah an der Bebauung, die gesundheitlichen Schäden dadurch zu hoch und störend im Landschaftsbild. Auch das benachbarte Neuhaus am Inn lehnt einen Standort auf ihrem Gemeindegebiet nahe Vornbach ab.

10.2014 Der Münchner Verwaltungsrechtler Frank Sommer vertrat die oberbayerische Gemeinde vor Gericht. Er soll nun auch den Fall Neuburg übernehmen. Erforderlich ist außerdem ein Gutachten, das Argumente gegen den Standort Kopfsberg belegt. Auch das kostet Geld. Summa summarum rund 10 000 Euro, rechnete Bürgermeister Wolfgang Lindmeier vor, müsste die Gemeinde ausgeben. Und sie muss sich schnell entscheiden. "Ein Monat ist Zeit", erklärte der Bürgermeister. Die Einspruchsfrist läuft bereits am 7. November aus.

10.2014 Jetzt ist es beschlossen: Die Gemeinde Neuburg am Inn wird gegen den Bescheid der Regierung von Niederbayern bezüglich des Baus eines Funkmasts klagen. Das legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend fest. Geplant wäre die Mobilfunkstation am Kopfsberg. Zwar sei laut Bürgermeister Lindmeier noch nicht geklärt, ob die Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt. Klagen werde die Gemeinde aber in jedem Fall.

Tags:
Klage, BI, Krötenwanderung, Einflussnahme, Steuerverschwendung, Schaden, Gemeinde


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