NRW, Sendemast Anwohner verlieren vor Gericht (Allgemein)

Gast, Freitag, 24.11.2017, 07:04 (vor 2339 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug RP Online vom 24. Nov. 2017

Bei der Hauptverhandlung am Düsseldorfer Verwaltungsgericht Anfang der Woche urteilte der Vorsitzende Richter nun wie das Oberverwaltungsgericht, obwohl es zuvor im August den Baustopp verhängt hatte. "Der Richter hat uns sein Urteil ausführlich erläutert", sagt Bernd Schwemin, der mit einigen seiner Nachbarn vom Dechenweg den Klageweg beschritten hatten. Doch dieser habe dabei auch klar gemacht, dass die Gegenseite bei einer anderen Entscheidung in die Revision gegangen wäre und die Anwohner dann mit hohen Verfahrenskosten für ein Verfahren am OVG hätten rechnen müssen.

Der Knackpunkt, warum der Richterspruch gegen die Anwohner ausgefallen ist, sei die Zustimmung der Bezirksvertretung (BV) 9 aus dem Dezember 2016, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Befreiung für den Bau des Masten zuzustimmen. Bereits im März zuvor hatte die BV dem Abschluss des 15 Jahre laufenden Mietvertrages zwischen dem Sportamt und der Telekom zugestimmt. Deren Mitglieder hatten bei ihrer Entscheidung jedoch nicht den Eindruck, dass der Bau der Anlage die Gemüter der Sportplatz-Anlieger in Wallung bringt.

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Verwaltungsgericht


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