Gemeinde Flattach:
Mehr als 100 µW/m² bald nicht mehr zulässig?

Österreichische Gemeinde beglückt deutsche Mobilfunkgegner

von Stephan Schall, IZgMF

In Österreich gelten für elektromagnetische Felder (EMF) wie auch in vielen anderen Ländern die Grenzwerte, die von Icnirp empfohlen werden. Aufgeschreckt von Berichten über die angebliche Gefährlichkeit von 5G will der Rat der Kärntener Gemeinde Flattach dies nicht länger hinnehmen. Per Verordnung setzt er für das Gemeindegebiet die Grenzwerte drastisch herunter. Mobilfunkgegner sind über die Grenzen Österreichs hinaus begeistert und feiern Flattach als Präzedenzfall für alle anderen Gemeinden der Alpenrepublik. Die Aufsichtsbehörde in der Landeshauptstadt Klagenfurt teilt die Begeisterung indes nicht. Hier die Story und ihre Geschichte (25.04.2021).

Mit einer spektakulären Verordnung des Gemeinderates zum Umgang mit 5G-Funkmasten schafft es Mitte 2020 die kleine österreichische Gemeinde Flattach in die Medien. Die Nachricht verbreitet sich wie das Corona-Virus und steckt andere Gemeinden an. So bedrängt in Villach, Kärnten, die FPÖ-Fraktion den Gemeinderat der Stadt, dem Vorbild Flattach zu folgen. Auch der deutsche Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk wird aufmerksam und widmet der Verordnung eine Seite seines Webauftritts. Dort heißt es noch heute (Auszug):

Gemeindeportrait

Flattach ist eine Gemeinde mit rd. 1190 Einwohnern gelegen im Süden von Österreich im Bezirk Spittal an der Drau (Kärnten).

Bild: Reliefkarte Österreich (Wikipedia), Lage der Gemeinde Flattach

Der Hauptort liegt im Mölltal auf 699 m Seehöhe. Auch die meisten anderen Ortsteile liegen im Mölltal, während der flächenmäßig größte Teil des rd. 100 km² großen Gemeindegebietes auf das Seitental der Fragant entfällt.

Der Tourismus ist die Haupteinnahmequelle der Gemeinde, auf deren Gebiet Kärntens einziges Ganzjahresschigebiet liegt (Mölltaler Gletscher).

Gemeindegebiet

Gemeindegebiet Flattach mit Mobilfunkstandorten

Auf dem 100 km² großen Gemeindegebiet Flattachs gibt es derzeit sieben Mobilfunkstandorte.

Wenn die Ausführungen des Vereins zutreffen, hätte Flattach für Mobilfunk einen Grenzwert verordnet, der 100‘000-mal strenger ist als überall sonst in Österreich. Sogar der vor 20 Jahren von Salzburg propagierte und 2005 aufgegebene Vorsorgewert von 1 mW/m² wäre in Flattach noch um Faktor 10 unterschritten. Doch kann das überhaupt sein? Darf eine Gemeinde willkürlich beliebig strenge Immissionsgrenzwerte anordnen, die eine wirtschaftlich vertretbare Mobilfunkversorgung des Gemeindegebiets nahezu unmöglich macht?

Die Verordnung

Das Original der in Flattach am 9. Juli 2020 beschlossenen Verordnung 131-0-89/2020 gibt es hier im Wortlaut zu sehen. Die fünf Paragraphen besagen zusammengefasst mit meinen Worten im Wesentlichen:

► Sendeanlagen im Gemeindegebiet von Flattach dürfen an den Grenzen des Grundstücks, auf dem eine Sendeanlage errichtet ist, die von EuropaEM in der „EMF-Leitlinie 2016“ genannten Expositionsrichtwerte nicht überschreiten (EuropaEM ist ein in Deutschland eingetragener Verein von Umweltmedizinern). Dies ist mit einem Gutachten nachzuweisen. Sind die EuropaEM-Richtwerte an einer bewohnten Grundstücksgrenze des Standorts nicht einzuhalten, ist der Betreiber verpflichtet, mit Schirmmaßnahmen die Exposition von Anwohnern auf die besagten Richtwerte zu begrenzen.

► Die Verordnung gilt rückwirkend auch für bereits genehmigte und betriebene Sendeanlagen, deren Prüfung auf Einhaltung der Verordnung innerhalb der nächsten drei Jahre stattzufinden hat.

► Die Aufrüstung von Sendeanlagen mit baubehördlich nicht bewilligten neuen Funkanwendungen ist unzulässig.

Dass die Verordnung kein amtliches Dokument für die zulässige Exposition benennt, sondern die “EMF-Leitlinie 2016“ eines in Würzburg registrierten Vereins niedergelassener Umweltmediziner, ist befremdlich. Äußerte sich doch die deutsche Bundesärztekammer in ihrem rückblickenden Tätigkeitsbericht für 2012 über die Ausübung der Umweltmedizin in Arztpraxen ungewöhnlich kritisch: [...] Mit Sorge wurde die Ausübung der Umweltmedizin in Arztpraxen betrachtet, die vielfach durch dubiose Diagnoseverfahren neue Umweltprobleme und -belastungen erst generieren, z. B. die Umweltbelastung durch Arsen. Hier bedarf es einer klaren Abgrenzung zur seriösen Umweltmedizin. [...]

Nicht besser bestellt ist es um die “EMF-Leitlinie 2016“. Dieses Papier kommt zwar mit wissenschaftlichem Habitus daher, hat jedoch erhebliche Geburtsfehler, die hier dokumentiert sind. Schwerer wiegt die Bewertung des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das 2017 auf Anfrage des IZgMF folgende Bewertung mitteilte:

Wie alles begann ...

Die Idee für die Verordnung bezog der Bürgermeister von Flattach aller Voraussicht nach aus der benachbarten Bezirksstadt Spittal an der Drau. Dort kam es Medienberichten zufolge 2007 zu einem Eklat: 31 Mitglieder des Spittaler Gemeinderats verhinderten die Errichtung eines Mobilfunkmasten im dichten Wohngebiet, indem sie zwei Baugesuche des Mobilfunkunternehmens T-Mobile abwiesen, obwohl diese baurechtlich einwandfrei waren. Der Netzbetreiber klagte gegen den Beschluss, zog die Klage jedoch zurück, nachdem der Gemeinderat Ersatzstandorte anbot. Die Staatsanwaltschaft aber ermittelte weiter und klagte 2014 den gesamten Gemeinderat wegen Amtsmissbrauch an. Einige Räte kauften sich außergerichtlich frei, alle anderen wurden später freigesprochen, nur Spittals ehemaliger Bürgermeister Gerhard Köfer wurde 2016 rechtskräftig zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Was die Bevölkerung Spittals freilich nicht daran hinderte, ihn im März 2021 abermals zum Bürgermeister zu wählen.

Unter den Angeklagten war seinerzeit auch Johann Kuhn. Den Maschinenbauingenieur inspirierte das traumatische Erlebnis der Anklage dazu, sich aktiv in die Szene der Mobilfunkgegner einzubringen und als Berater in verwaltungsrechtlichen Fragen Argumentationshilfe zu leisten. Kuhn berät Privatpersonen und Gemeinden, die erwägen, Rechtsmittel gegen die Errichtung von Mobilfunkmasten zu ergreifen.

Flattach folgt der Rechtsauffassung eines Maschinenbauingenieurs

Im Gemeindeamt von Flattach hält man viel von Kuhn und meint, er gelte als einer der bekanntesten und rechtlich fundiertesten Verfechter gegen einen überbordenden Ausbau von Mobilfunknetzen ohne ausreichende Würdigung gesundheitlicher Aspekte. Ihm zufolge würden Standorte für die Sendeanlagen der bisherigen Mobilfunknetzes ohne Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Nachbarn bewilligt, indem die verpflichtende Berücksichtigung der sogenannten Flächenwidmung im Baubewilligungsverfahren nicht erfolgt sei. Dieselbe Praktik, fürchten die Räte in Flattach, solle nun auch für den flächendeckenden Ausbau des 5G-Funknetzes angewendet werden.

Rechtslage aus Sicht der Netzbetreiber

Wie beurteilen die österreichischen Mobilfunknetzbetreiber die Rechtslage bei der Errichtung von Sendeanlagen des Mobilfunks? Margit Kropig, Geschäftsführerin des Forum Mobilkommunikation (FMK) gibt Auskunft:

Margit KropikIn Österreich kommen hauptsächlich zwei Rechtsmaterien zum Tragen – das Telekommunikationsgesetz des Bundes und die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer.

Das Telekommunikationsgesetz stellt unter anderem ab auf „den Schutz des Lebens und der Gesundheit“ (§73, Abs 2). Dies ist bewusst so umfassend wie allgemein formuliert; um diesen Schutz zu gewährleisten, ist im österreichischen Rechtsrahmen die Richtlinie ÖVE 23-1 für die Beurteilung der Immissionen heranzuziehen (OVE-Richtlinie R 23-1:2017 04 01, Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz - Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung). Die R23-1 bildet die Icnirp-Grenzwerte ebenso ab wie das deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz.

Für den Alltag bedeutet dies, dass die Betreiber die Einhaltung dieser Personenschutzwerte zu gewährleisten haben sowie dass die Funküberwachung (diese ist Teil der Obersten Fernmeldebehörde und führt auch Immissionsmessungen, vor allem im Anlassfall, durch) für die Überwachung zuständig ist. In Österreich gibt es kein analoges Verfahren wie in Deutschland die Einreichung bei der Bundesnetzagentur, wenn eine Sendeanlage errichtet wird.

Die Erlangung einer Allgemeingenehmigung nach dem TKG umfasst auch die Befugnis zur Errichtung und zum Betrieb der erforderlichen Mobilfunkanlagen. Einzelgenehmigungen für einzelne Sendeanlagen sind nicht nötig (§§ 74, 81f TKG).

Daraus folgt: Für den Betrieb von Sendeanlagen ist eine Bewilligungen nach dem Gewerberecht (verlangt “Immissionsprüfungen”), oder eine von Aktivisten häufig verlangte Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Dies ist so, weil Funkimmissionen in Österreich nicht als “unzulässige Zuleitungen” auf ein Nachbargrundstück anzusehen sind. Weiterführende Informationen zum “Widmungsmaß” in Österreich gibt dieses aufschlussreiche Dokument aus der Feder eines Rechtsanwalts.

Für das eigentliche Bauwerk (Antennentragwerk, z.B. ein freistehender Mast) sind Bewilligungen nach dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes einzuholen. Hier sind dann auch die Flächenwidmung, Ortsbild, etc zu berücksichtigen – der Bürgermeister ist Baubehörde 1. Instanz und damit zuständig. Aber: Diverse Behörden haben mehrfach festgehalten, dass die Prüfung einer vermuteten Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen im Bauverfahren aufgrund der Rechtslage und der Bundeszuständigkeit unzulässig ist. Im Einzelfall sind gegebenenfalls noch allfällig notwendige Bewilligungen z.B. nach Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Forstrecht oder Luftfahrt einzuholen.

Die Gemeinde Flattach hat nach Ansicht der Oberbehörde*) rechtswidrig gehandelt, weil sie solche Verordnungen nur “im eigenen Wirkungsbereich” erlassen kann. Das war in Flattach nicht der Fall; der “eigene Wirkungsbereich” ist in mehreren Gesetzen wie dem Bundesverwaltungsgesetz klar geregelt. Gemeinden sind keinesfalls befugt, eigene “Grenzwerte” festzulegen, das ist wie zuvor ausgeführt Bundeskompetenz.

Mehr Infos zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Mobilfunkausbau sind hier zusammengefasst.

Aktivisten irren in ihren Rechtsansichten also in mehrfacher Hinsicht und dies wurde ihnen auf Landes- und Bundesebene von unterschiedlichen Behörden und Gerichten auch schon mehrfach zur Kenntnis gebracht. Was die Aufforderungen von Aktivistengruppen an Gemeinden zur Erlassung ortspolizeilicher Verordnungen über die Anwendung der Bauordnung oder des Raumordnungsrechts anbelangt, so warnt beispielsweise der Gemeindebund vor Kompetenzüberschreitungen und spricht sogar von Amtsmissbrauch.

*) Das Schreiben der Oberbehörde im Wortlaut ist in Quelle 2 enthalten.

Gestärkt von Kuhns Einschätzung der Sachlage setzt Flattachs Bürgermeister Kurt Schober seine geplante Verordnung auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 9. Juli 2020. Vorab lässt er prüfen, ob dem größten Arbeitgeber am Ort, der Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag), sie betreibt in Flattach ein Kraftwerk, bei einem Gemeinderatsbeschluss gegen 5G irgendein Nachteil erwachsen würde. Ein Vertreter der Kelag gibt grünes Licht für Schobers Vorhaben und verweist auf den internen Betriebsfunk, der das Unternehmen von öffentlichem Mobilfunk unabhängig macht. Damit ist für Schober der Weg frei, den Entwurf seiner Verordnung dem 15-köpfigen Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Anlässlich der Sitzung, sie dauert von 18:00 bis 20:00 Uhr, kommen 13 Tagesordnungspunkte auf dem Tisch. Erst gegen Sitzungsende ist mit Top 11 die beantragte Verordnung an der Reihe. Und es gibt Einwände. Gemeinderätin Heidemarie Ampferthaler (SPÖ) spricht von Doppelmoral, wenn jeder überall erreichbar und besten Empfang haben möchte, zugleich jedoch keinerlei Strahlung ausgesetzt sein will. Aussichtsreicher wäre ihrer Einschätzung nach eine Beteiligung der Gemeinde am Bewilligungsverfahren. Zudem sollte aus Sicht der Rätin ein Beschluss nicht übers Knie gebrochen werden, sondern erst nach sachlicher Information und Aufklärung des Rates fallen. Viktor Goritschnig (FPÖ) erinnert besorgt an das Gerichtsverfahren wegen Amtsmissbrauch gegen den gesamten Spittaler Gemeinderat.

Doch die skeptischen Ratsmitglieder bleiben in der Minderheit. Am Ende der Diskussion wird die von Bürgermeister Schober beantragte Verordnung mit zehn gegen fünf Stimmen mehrheitlich durchgewunken. Tags darauf, am 10. Juli 2020, wird das Papier auf der Amtstafel sowie der Website von Flattach publik gemacht.

Von den fünf Unterlegenen der Abstimmung ist im 2021 neu gewählten Gemeinderat nur noch eine Rätin vertreten.

Einsetzender Gegenwind

Medien in Österreich bekommen schnell Wind von der spektakulären Verordnung und berichteten. Am schnellsten ist die Kronen Zeitung, die bereits am 14. Juli titelt: Gemeinde Flattach ist gegen den 5G-Netzausbau. Diagnose-Funk ist nur unwesentlich langsamer und verbreitet die Meldung ab 15. Juli unter Deutschlands Mobilfunkgegnern.

Doch noch jemand ist schnell. Bereits wenige Tage nach Veröffentlichung der Verordnung und noch bevor Flattachs Gemeindeamt das Papier formal der Aufsichtsbehörde in Klagenfurt übergeben konnte (Abteilung 3 im Amt der Landesregierung), erteilt die Aufsicht der Gemeinde einen Rüffel. Mündlich lässt sie das Gemeindeamt Flattach wissen, die besagte Verordnung sei rechtswidrig, mit ihr habe die Gemeinde ihre Kompetenzen überschritten.

Am 22. Juli 2020 teilt die Aufsichtsbehörde ihre Rechtsauffassung dem Gemeindeamt auch schriftlich begründet mit (enthalten in Quelle 2). Zugleich fordert sie die Gemeinde Flattach auf, die gesetzwidrige Situation umgehend zu bereinigen und Abteilung 3 vom Vollzug in Kenntnis zu setzen.

Kampflos will Flattach die strittige Verordnung jedoch nicht zurücknehmen. Berufe sich die Aufsichtsbehörde doch lediglich auf die unbestrittene Kompetenz des Bundes im Bereich “Post- und Fernmeldewesen”. In diese Bundeskompetenzen greife die beanstandete Verordnung jedoch nicht ein, diese sei vielmehr im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, hier “Raumordnung und Baurecht”, erlassen worden. Zudem fürchtet die Gemeinde bei einem Rückzieher um ihren Ruf. Denn nach Veröffentlichung der Verordnung habe sie viele telefonische und schriftliche Rückmeldungen und Anfragen von Organisationen, Kommunalpolitikern aus anderen Bundesländern, Medienvertretern, Medizinern und Privatpersonen erhalten.

Das Gemeindeamt Flattach formuliert seine Entgegnung zur Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde in einem 4-seitigen Schreiben (enthalten in Quelle 2) und sendet dieses am 4. August 2020 an die Abteilung 3. Zugleich bringt es mit selben Datum der Aufsichtsbehörde offiziell die umstrittene Verordnung zur Kenntnis.

42 Tage später: Aufhebungsbeschluss

Was unmittelbar nach dem 4. August 2020 in der Angelegenheit passiert, darüber schweigen die Quellen. Von einer Rückmeldung der Aufsichtsbehörde fehlt jedenfalls jede Spur. Bürgermeister Kurt Schober berichtet hingegen von einem großem Medienecho und vorwiegend positiven Zusprüchen, jedoch auch von zunehmendem “Druck” auf die Gemeinde auf unterschiedlichsten Ebenen.

Tatsache ist: Am 20. August 2020 tagt in Flattach abermals der Gemeinderat. Und wieder liegt ihm ein Antrag des Bürgermeisters zur Diskussion und Beschlussfassung vor. Diesmal geht es darum, die am 9. Juli 2020 beschlossene Verordnung ersatzlos aufzuheben. Schobers Antrag wird vom Gemeinderat ohne Gegenstimme angenommen, der Flattacher Rechtsirrtum hatte somit eine Lebensdauer von 42 Tagen. Mit der Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses lässt sich die Gemeinde allerdings Zeit, sie erfolgt erst am 1. September 2020. Bürgermeister Schober gibt sich der Oberbehörde zwar geschlagen, sandte jedoch gemäß Sitzungsprotokoll noch eine letzte verärgerte Trotzbotschaft in Richtung Klagenfurt:

Volksanwalt: “Eine Gemeinde kann 5G nicht verbieten”

In Österreich gibt es die unabhängige Einrichtung der “Volksanwaltschaft”. Sie steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen, z.B. ob eine Behörde untätig ist oder eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht vertritt.

Im Dezember 2020 berichtete Volksanwalt Werner Amon im Magazin des Österreichischen Gemeindebunds, die Volksanwaltschaft erhalte seit einiger Zeit vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die über die Zuständigkeiten beim Ausbau der 5G-Mobilfunknetze Bescheid wissen wollen. Auch manche Bürgermeister und Gemeindevertreter seien verunsichert, welche Rechte und Pflichten sie in dieser Angelegenheit hätten. Amon weiter:

Epilog

DF-Artikel FlattachDiagnose-Funk, Stuttgart, hatte es ausgesprochen eilig, die für den Verein vorteilhafte Botschaft über die spektakuläre Verordnung Flattachs auch unter deutschen Mobilfunkgegnern zu verbreiten. Informiert wurde der deutsche Verein von dem Österreicher Johann Kuhn. Dagegen gibt es nicht viel einzuwenden, bis drauf, dass die Stuttgarter die Rechtswidrigkeit der Verordnung zumindest hätten erahnen und den Vorgang deshalb im Auge behalten können.

Die Meldung (siehe Bild) steht seit mittlerweile gut acht Monaten auf der Website von Diagnose-Funk und seit mindestens sieben Monaten verbreitet der Verein mit seiner unberichtigten Seite über die Verordnung eine Falschmeldung. Es ist keineswegs die einzige. Zwei Beispiele: Diagnose-Funk weigert sich seit 2012 hartnäckig, die inhaltlich teilweise falsche Darstellung einer Europarat-Resolution zu berichtigen. Und am 25. März 2021 drückte der Verein mit einer Pressemitteilung eine alarmierende Studie in die Mobilfunkdebatte, obwohl die Redaktion des Publikationsjournals diese Studie wegen zahlreicher Unstimmigkeiten bereits am 10. März 2021 zurückgezogen hat. Bis heute konnte sich Diagnose-Funk nicht dazu überwinden, bei seiner Präsentation der Studie auf emfdata.org darauf hinzuweisen, dass diese retrahiert ist. Der Hang des Vereins, eindeutig fehlerhafte Berichterstattung auch nach direkter Benachrichtigung unberichtigt zu lassen, deutet weniger auf Unfähigkeit hin als auf Absicht.

Die von Diagnose-Funk unter Berufung auf EuropaEM propagierten 100 μW/m² sind von dem Verein willkürlich ausgewählt worden, die Flattacher Verordnung nennt diesen konkreten Wert nicht. Auch EuropaEM nennt in seiner “EMF-Leitlinie” auf Seite 31 keinen allein selig machenden Richtwert, sondern differenziert zwischen mehreren Richtwerten, die je nach Tageszeit (Tag/Nacht), persönlicher Konditionierung (empfindliche/unempfindliche Personengruppe) und einwirkender Funkimmission (Rundfunk, Behördenfunk, Mobilfunk, W-Lan ...) unterschiedlich ausfallen und im Wertebereich von 0,1 μW/m² bis 10’000 μW/m² liegen.

Bemerkenswert: Für 5G, worum es in Flattach vorrangig ging, nennt die 2016 ersonnene EMF-Leitlinie keine Richtwerte! Diagnose-Funk pickte sich notgedrungen den Wert 100 μW/m² heraus, den EuropaEM für robuste Personen tagsüber bei herkömmlicher Mobilfunkbefeldung empfiehlt, und lässt damit z.B. die Belange “Elektrosensibler” gänzlich unberücksichtigt. Mit dieser willkürlichen Vereinfachung übertüncht der Verein die Problematik, die aus dem Sammelsurium der situationsabhängig empfohlenen EuropaEM-Richtwerte erwächst, wollte eine Gemeinde diese vom Zustand eines leichthin entworfenen theoretischen Konstrukts rechtssicher in eine praktikable Alltagsregelung umsetzen.

Quellen

Quelle 1: Protokoll der Gemeineratsitzung Flattach am 9. Juli 2020

Quelle 2: Protokoll der Gemeineratsitzung Flattach am 20. August 2020

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