Seit Mitte Juli 2003 haben’s auch die Baden-Württemberger schwarz auf weiß: Nirgendwo im Ländle werden mehr als 10 % der zulässigen Strahlungsgrenzwerte gemäß 26. BImSchV erreicht, im Landesdurchschnitt sind es sogar weniger als 1 %. Dies ist das Resultat eines Funkmessprojekts, das seit Oktober 2001 über 18 Monate hinweg an 895 Messpunkten die Strahlungsbelastung in vier Testregionen Baden-Württembergs ermittelt hat. Also alles in Butter? Nein, keineswegs, denn das 337 000 Euro teure Projekt konnte wegen eines Verfahrensfehler gar keine anderen Resultate hervorbringen! Gemessen wurde nämlich wieder einmal nur 1,5 m über dem Erdboden. Mag dies bei weit entfernten Radio- und TV-Sendern noch bedeutungslos sein, bei Mobilfunksendern ist die bodennahe Messung dagegen absolut irreführend! Denn in Städten sind Mobilfunkmasten in aller Regel auf Hausdächern montiert. Wer nun in den Obergeschossen dicht benachbarter Anwesen wohnt, bekommt durch offene Fenster weitaus mehr und andauernde Strahlung ab als der Passant, der am Erdboden durch den dort relativ schwachen Strahlendunst spaziert. Zur Veranschaulichung: Wer mit einem üblichen Thermometer die Temperatur einer Streichholzflamme aus 1 m Entfernung misst und dann verkündet, der Temperaturanstieg sei unbedenklich, der möge doch bitte mal seine Finger unmittelbar über die Flamme halten. Übrigens: Auch das bayerische EMF-Monitoring 2002 (keine Resultate im Internet) und die bundesweiten EMF-Messaktionen der Reg TP kranken ebenfalls am Problem der bodennahen Messung (2.8.03-ll).
Nachtrag vom 26.10.03: Nachdem wir inzwischen die öffentlich nur spärlichen Informationen der Messprojekte in Bayern und NRW kennengelernt haben, ist die umfassende Dokumentation der Baden-Württemberger im Internet aus Sicht des IZgMF derzeit mustergültig (-ll).
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