Wenn überhaupt Schnurlos, dann wenigstens kein Schnurlostelefon gemäß DECT-Standard (digital), sondern eines gemäß dem Standard CT1+ (analog). Dieser ist zwar technisch nicht gerade der letzte Schrei (Gespräche lassen sich z. B. ziemlich einfach abhören), wegen der Analogsignale der entsprechenden Schnurlostelefone gelten diese jedoch als biologisch verträglicher als die moderneren DECT-Telefone. Leider sind CT1+ Schnurlostelefone vom Aussterben bedroht (2.6.03-ll).
Schnellübersicht: CT1+ und DECT im Vergleich
Vergleichsmerkmale |
CT1+ |
DECT |
Sendeleistung |
10 mW (Mittelwert) |
10 mW (Mittelwert während Gespräch) |
Gepulstes HF-Signal |
Nein |
Ja (100-Hz-Pulsung) |
Dauerstrahler (Basisstation) |
Nein, Basisstation sendet nur wenn ein Gespräch stattfindet |
Ja, Basisstation sendet im Ruhezustand ein Bakensignal mit 250 mW Spitzenleistung. Seit Mitte 2005 gibt es DECT-Basisstationen, die im Ruhezustand strahlungsfrei sind. Diese eignen sich jedoch nicht zum Betrieb mit mehreren Mobilteilen |
Abhösicherheit |
Schlecht |
Gut |
Investitionssicherheit |
Schlecht |
Gut |
Anschaffungskosten |
ab etwa 30 Euro |
ab etwa 30 Euro |
In Deutschland ist CT1+ bis 1. Januar 2009 erlaubt
CT1+ Schnurlostelefone dürfen ab 1. Januar 2009 (in Deutschland) nicht weiter betrieben werden, da die Regulierungsbehörde BNetzA den entsprechenden Frequenzbereich anderweitig vergeben hat (Nachtrag vom 6.9.03).
Marktübersichten und Produktangebote zu CT1+
Wer sich umsieht, findet noch eine ganze Reihe preisgünstiger CT1+ Schnurlostelefone. Die folgenden Websites geben eine Marktübersicht der noch verfügbaren Geräte:
Konkrete Produktangebote gibt es beispielsweise hier (Stand: November 2007):
Bis Ende 2008 wird das Produktangebot in Deutschland voraussichtlich völlig versiegen. Eine Ausweichmöglichkeit für Käufer bietet dann die Schweiz.
In der Schweiz bleiben CT1+ Schnurlostelefone erlaubt
In der Schweiz bleiben die Frequenzbereiche für CT1+ (und CT2) längstens bis zum 31. Dezember 2005 reserviert. Nach diesem Datum können die Geräte unter der Bedingung weiter verwendet werden, dass sie keine Störungen bei anderen Systemen verursachen. Andererseits genießen Besitzer solcher Geräte dann keinen Schutz vor Störungen mehr. Konkret hat dies folgende Auswirkungen:
Wer ein schnurloses Telefon vom Typ CT1+ oder CT2 besitzt, kann dieses in der Schweiz wie bisher weiter verwenden. Ab dem 1. Januar 2006 wird aber kein Schutz vor Störungen mehr bestehen. Sollte ein Gerät Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so darf es der Besitzer nicht mehr benutzen (sofortige Ausserbetriebnahme).
Händler dürfen Telefone vom Typ CT1+ oder CT2 auch nach dem 1. Januar 2006 in der Schweiz weiter vertreiben. Sie sind jedoch verpflichtet, die potenziellen Käufer deutlich auf die möglichen Störprobleme bei der Nutzung hinzuweisen (Quelle: Bakom, Schweiz).
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