Der Strick um den Hals der Mobilfunkindustrie ist wieder ein Stückchen enger gezogen worden: diesmal von der Versicherungsbranche. In ihrer Ausgabe vom 28. Januar 2004 berichtet die Süddeutsche Zeitung, große Unternehmen der Versicherungsbranche (Allianz, HDI) würden Handys wegen ihrer elektromagnetischen Strahlung als unkalkulierbares Risiko einstufen. Sie weigerten sich deshalb in zunehmendem Maße, Hersteller von Handys oder Netzbetreiber gegen Schadenersatzklagen im Rahmen der Betriebshaftpflicht zu versichern. Auch Vertreter der beiden größten Versicherungsmakler der Welt, Marsh und Aon, bestätigten auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung, dass Versicherungen seit diesem Jahr das Strahlenrisiko erstmals “auf breiter Front” in ihren Policen ausgeschlossen haben. Ein Allianz-Sprecher begründete die Skepsis damit, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der elektromagnetischen Strahlung „nicht abschätzbar“ seien. Wenn sich irgendwann eine Gefährlichkeit nachweisen ließe, hätte das verheerende Wirkung für die gesamte Versicherungsbranche. Allerdings will die Allianz auch keinen in Geheimdossiers nachzulesenden Wissensvorsprung über die Gefahren des Elektrosmogs haben, sie beruft sich lediglich auf das branchenübliche Prinzip, dass unkalkulierbare Risiken nicht versicherbar seien. Kommentar des IZgMF: Eigentlich sollte es doch Signalwirkung haben, dass jetzt schon den Vordenkern der Versicherungsbranche in Sachen Elektrosmog der Boden unter den Füssen zu heiß wird. Erfahrungsgemäß wird sich zum besseren Schutz der Bevölkerung jedoch nur eines tun: Nichts. Deshalb unser Praxistipp: Am Tag X schnellstens um Schadenersatz beim Handyhersteller und Netzbetreiber einreichen. Dann fallen vielleicht ein paar Euro ab, noch bevor sich die Mobilfunker unter der Last der Forderungen und wegen dünner Kapitaldecke per Insolvenz elegant aus der Affäre ziehen (30.1.04-ll).
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