Ab 1. Januar 2009 dürfen Schnurlostelefone gemäß der technisch veralteten Standards CT1+ (analog) und CT2 (digital) nicht mehr in Betrieb genommen werden. So hat es die Regulierungsbehörde Reg TP in ihrer Amtsblattverfügung 51/2000 festgelegt. Kaum bekannt ist, dass die Zulassung für moderne Schnurlostelefone gemäß DECT-Standard ebenfalls Ende 2008 ausläuft. Im Gegensatz zu den beiden veralteten Standards hat der DECT-Standard jedoch gute Überlebenschancen. Denn in Verfügung 50/2000 (Amtsblatt 9/2000) heißt es: “Der für DECT ausgewiesene Frequenzbereich 1880–1900 MHz gilt zunächst für einen Zeitraum von 8 Jahren und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben”. Die Bestimmungen der Verfügung traten am 1. April 2000 in Kraft, eine Verlängerung gab es bislang noch nicht. Für Schnurlostelefone der ersten Generation (CT1) war übrigens schon am 31. Dezember 1997 Zapfenstreich, die frei gewordenen Frequenzen werden inzwischen vom GSM 900-Mobilfunk genutzt.
Wer über die Frist hinaus mit seinem Schnurlostelefon telefoniert ist zwar kein Straftäter, fliegt aber auf, wenn dadurch andere Funkdienste (die die selben Frequenzen nutzen) gestört werden. In solchen Fällen rückt der Funkmessdienst der Reg TP aus, um den Störer ausfindig zu machen. Die dadurch entstandenen materiellen und personellen Kosten werden dem ausfindig gemachten Gerätebesitzer nach der Frequenzgebührenverordnung in Rechnung gestellt – zusätzlich zu einem Bußgeld für die begangene Ordnungswidrigkeit. So zumindest verkündet es die Regulierungsbehörde (6.9.03-ll).
Nachtrag vom 7. Mai 2008
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