Eine Grenzwertsenkung auf rd. 1 mW/m², 100 m Mindestabstand zu besonders schutzbedürftigen Institutionen in Städten (z. B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser) und 300 m Mindestabstand auf dem Lande zu Wohngebieten und Arbeitsplätzen sowie einen vorläufigen Baustopp für UMTS-Netze: Dies sind die Forderungen in der «Europa-Petition» zweier französischer Bürgerbewegungen gegen Mobilfunk.
Wer die Petition mittragen möchte, kann dies bis auf weiteres unter Nennung von Name, Vorname, Wohnort und Land auf der Website http://www.priartem.com/petition.htm machen. Die Petition wird dort in deutsch, französisch, englisch, spanisch und italienisch vorgetragen. Ebenso stellen sich dort die Initiatoren vor (PRIARTEM und Agir pour l'Environnement) und geben Auskunft über ihre Beweggründe.
Ziel der Aktion, die seit Anfang Juni 2004 läuft, ist es, möglichst viele Unterstützer zu gewinnen. Die Ergebnisse der Petition sollen dann dem Präsidenten des Europa-Parlaments, wie auch den Vorsitzenden aller Fraktionen ausgehändigt werden.
Eine gute Idee fehlt: Die 4-Stunden-Regel
Die Petition trifft nicht überall auf ungeteilte Begeisterung, da ihr Inhalt von den Initiatoren offensichtlich im Alleingang festgelegt wurde und die Grenzwertsenkung einigen nicht weit genug geht. Eine Abstimmung des Textes mit Bürgerbewegungen außerhalb Frankreichs fand offenbar nicht statt. Eva Marsalek von der österreichischen Plattform Mobilfunk-Initiativen geht noch einen Schritt weiter – sie begrüßt zwar die Idee der Petition, lehnt sie inhaltlich jedoch ab. Hauptsächlich wegen der starren Definition schutzbedürftiger Gruppen. Laut Marsalek definiert das italienische Gesetz "sensible Zonen" besser, nämlich als jene Zonen, in denen sich Menschen länger als 4 Stunden aufhalten können. Vorteil: Diese 4-h-Regel ist wesentlich gerechter als die Zielgruppenregelung, da sie automatisch auch Kinderspielplätze, Kinderkrippen, Wohngebiete und dergleichen mehr umfasst. Was nützt es, Kinder während z. B. 5 Schulstunden vor Mobilfunk zu schützen, wenn sie dann Zuhause 19 Stunden in unmittelbarer Nähe eines Sendemasten leben müssen?
Außerdem vermisst die Mobilfunkgegnerin aus der Alpenrepublik in der Petition die Forderungen, dass die berichteten Befindlichkeitsstörungen (unter Einwirkung von Mobilfunk) zu sammeln und interdisziplinär zu untersuchen und abzuklären sind.
Trotz aller Bedenken: Unterstützen Sie die Petition!
Aus Sicht des IZgMF sind die Bedenken gegen die Petition alles andere als gegenstandslos. Auch uns erscheint die Schutzzonenregelung mit Zielgruppendefinition im Vergleich zur 4-h-Regelung die mit Abstand zweitbeste Lösung zu sein. Und dennoch rät das IZgMF allen zur Teilnahme an der Petition. Denn es wäre vermessen zu glauben, dass die Inhalte der Petition sich nach der Übergabe an die EU-Parlamentarier prompt zu Gesetzen kristallisieren. Von diesem Ziel sind wir derzeit noch weit entfernt. Jetzt geht es erst einmal darum, möglichst eindrucksvoll Flagge zu zeigen, um eine tiefer gehende Problemwahrnehmung durch die Politiker zu bekommen. Dies ist die Stunde der Kompromisse und nicht der richtige Zeitpunkt, um die Suppe, einiger fehlenden Salzkörner wegen, zu verschmähen. PRIARTEM und Agir pour l'Environnement haben ein zartes Pflänzchen gesetzt, das keinesfalls wegen mangelnder Beteiligung sang- und klanglos eingehen darf. Denn wenn dies geschieht, wird die Petition zum Bumerang der die unbequeme Botschaft mitbringt: Europaweit zu wenig Interesse (11.6.04-ll).
Sechs Monate später: Papier top - Internet flop
Seit Juni 2004 steht nun die Mobilfunk-Europapetition der französischen Organisation Priartem im Netz und wer einen Internetzugang hat, der kann sich sofort online in die Petitionsliste eintragen. Eine gute und mit modernsten Mitteln umgesetzte Idee – sollte man meinen. Tatsächlich ist die Teilnahme an der Petition im Internet jedoch schwach. Wie uns Priartem mitteilte, haben sich bis Dezember 2004 nur 2016 Besucher in die Petitionsliste eingetragen: 1409 aus Frankreich, 233 (Deutschland), 139 (Belgien), 102 (Großbritannien), 46 (Spanien), 33 (Niederlande), 14 (Italien) und je 11 aus Schweden und Dänemark. Der kümmerliche Rest mit jeweils weniger als zehn Teilnehmern verteilt sich auf Österreich, Luxemburg, Zypern und Griechenland. Für Petitionen ist das Medium Internet vielleicht nicht das beste Pflaster. Besser, so Priartem, hat die herkömmliche Methode geklappt, die Petition papieren auszulegen, was nur in Frankreich geschah, dort jedoch zu immerhin rd. 5000 zusätzlichen Unterschriften führte. Priartem will die gesammelten rd. 7000 Unterschriften nun den EU-Fraktionschefs zuschicken und diese zu einem Gespräch einladen. Sie möchten dabei die Parlamentarier daran erinnern, dass die EU-Ratsempfehlung zum Schutz der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern unter Absatz 15 den EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich zubilligt, “in Einklang mit dem Vertrag ein über diese Empfehlung hinausgehendes Schutzniveau vorzusehen.” Zur Erinnerung: Mit der EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 wurden die von der ICNIRP vorgeschlagenen Grenzwerte als Mindestanforderung für alle EU-Mitgliedstaaten zementiert. Im Vorfeld der Ratsempfehlung waren im wissenschaftlichen Lenkungsausschuss des EU-Parlaments erheblich niedrigere Grenzwerte diskutiert worden, etwa 1 V/m statt 41 V/m, die sich aber nicht durchsetzen ließen (16.01.05-Dupuis/-ll).
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