Der liebe Gott, Erwin Huber und das IZgMF

Seit seiner ungewöhnlich leidenschaftlichen Liebeserklärung an die Mobilfunker im Oktober 2002 hat der Bayerische Staatsminister Erwin Huber bei Mobilfunkgegnern den Status einer Persona non grata. Der Minister trat knietief ins Fettnäpchen mit seiner berüchtigten Äußerung: "Wir werden alles dafür tun, was uns Gott erlaubt, und auch manches, was er verbietet, um diese Innovation (Anm. d. Red.: gemeint ist UMTS) voranzubringen". Da dieser Satz im Redemanuskript nicht zu finden ist, muss er spontan dem Hirn des Redners entsprungen sein. Anlässlich des Jahrestages der Rede wollten wir nun von Erwin Huber wissen, ob er noch immer voll zu seiner umstrittenen Äußerung steht. Der Minister indes wollte sich nicht auf eine “einseitig verkürzte Sichtweise” einlassen. Er kniff und schickte seine Regierungsdirektorin Winkler vor, die dann aber sogar Fragen beantwortete, die von uns gar nicht gestellt wurden.

Eigentlich wollte das IZgMF den Bayerischen Staatsminister Erwin Huber schon Mitte Oktober 2003 zum ersten Jahrestag seiner denkwürdigen Rede anlässlich des Münchener UMTS-Kongresses 2002 befragen. Doch unser Brief samt Fragenkatalog muss die Bayerische Staatskanzlei ebenso verfehlt haben wie das Schreiben, mit dem der Engel Aloysius der Bayerischen Staatsregierung göttliche Eingebung bringen sollte. Ein zeitgleich zu unserem Brief über die Website von Erwin Huber eingereichtes inhaltsgleiches eMail traf zwar das Ziel, landete dort aber, wie wir später erfuhren, unverzüglich und kommentarlos im Archiv.

Weil jegliche Reaktion ausblieb, fragten wir im Dezember in der Staatskanzlei nach. Unser Gesprächspartner dort wirkt gequält, als wir, nach dem Thema unseres Briefes gefragt, Mobilfunk sagen. “Dazu kriegen wir waschkorbweise Post”, sagt er, eine individuelle Beantwortung sei da nicht mehr möglich. Wir bleiben hartnäckig und signalisieren, dass hier einige Zehntausend Interessierte leer ausgingen, wenn der Vorgang einfach ad Akta gelegt werde. Das wirkt und wir werden aufgefordert, unseren Fragenkatalog erneut einzureichen. Am 9. Januar 2004 starten wir den zweiten Anlauf. Und diesmal bekommen wir am 26. Januar Antwort. Beide Briefe können Sie unten im Wortlaut nachlesen (29.1.04-ll).

Brief des IZgMF vom 9. Januar 2004

Informationszentrum gegen Mobilfunk

Sehr geehrter Herr Staatsminister Huber,

anlässlich des Jahrestages Ihrer Rede vom 15.10.2002 auf dem UMTS-Kongress in München bitten wir (Informationszentrum gegen Mobilfunk) Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Mit Ihrer Äußerung "Wir werden alles dafür tun, was uns Gott erlaubt, und auch manches, was er verbietet, um diese Innovation voranzubringen", sind Sie bundesweit für Mobilfunkgegner ein rotes Tuch geworden. Bedauern Sie rückblickend diesen Satz?

2) Im Manuskipt Ihrer Rede ist der umstrittene Satz nicht zu finden. Haben Sie seinerzeit also spontan Ihre ganz persönliche Überzeugung zum Ausdruck gebracht?

3) Wegen Ihrer Äußerung wurden mehrere Rücktrittsforderungen gegen Sie erhoben, die Sie offenkundig unbeschadet überstanden haben. Ist der bayerische Ministerpräsident in dieser Angelegenheit demnach voll hinter Ihnen gestanden?

4) Was halten Sie vom Münchener Mobilfunk-Vorsorgemodell 2003?

5) Können Sie sich vorstellen, dass im Mobilfunk eines Tages doch ein anfänglich unterschätztes Gefahrenpotenzial erkannt wird, wie es beispielsweise im Fall von Zigaretten und Holzschutzmitteln bereits der Fall gewesen ist?

6) Sind Mobilfunkgegner für Sie nur Panikmacher?

Unsere Fragen und Ihre Antworten sind zur Veröffentlichung im Internet und zur Verbreitung in diversen Mobilfunk-Newslettern vorgesehen. Wir können Ihnen deshalb eine interessierte Leserschaft von einigen Zehntausend Bundesbürgern zusagen.

Mit freundlichen Grüßen
Informationszentrum gegen Mobilfunk

Heidrun Schall

Antwort der Bayerischen Staatskanzlei vom 26. Januar 2004

Bayerische Staatskanzlei

Sehr geehrte Frau Schall,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 9. Januar 2004 teilen wir Ihnen mit, dass Herr Staatsminister Huber nicht beabsichtigt, Ihren Fragenkatalog abzuarbeiten und seine Haltung in Fragen des Mobilfunks auf eine einseitig verkürzte Sichtweise einengen zu lassen.

Gleichwohl nimmt er die Ängste und Zweifel in Teilen der Bevölkerung an der Sicherheit der Mobilfunktechnologie sehr ernst. Der Schutz und die Gesundheit unserer Bürger hat auch für ihn oberste Priorität.

Dennoch befürwortet die Staatsregierung den Ausbau moderner Kommunikationstechniken, die als Leittechnologien der Zukunft für eine moderne Gesellschaft unabdingbar sind. Hierbei müssen aber selbstverständlich schädliche Emissionen so begrenzt werden, dass gesundheitliche Gefahren ausgeschlossen sind.

Die in Deutschland gültigen Grenzwerte zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung entsprechen dem aktuellen Stand gesicherter und anerkannter Erkenntnisse aus der Wissenschaft. Multidisziplinär besetzte nationale und internationale Fachgremien überprüfen in regelmäßigen Abständen den aktuellen Stand der Wissenschaft. Dabei werden alle vorliegenden Forschungsergebnisse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern mit einbezogen. Aus den Bewertungen dieser Gremien leiten sich die Grenzwerte ab. Bei ihrer Einhaltung – die in Deutschland gewährleistet ist – ist der Schutz der Gesundheit sichergestellt. Die Bundesregierung, die für die Festlegung der Grenzwerte zuständig ist, hat deshalb auch von einer Novellierung der Grenzwerte abgesehen. Eine willkürliche Absenkung, wie in Ihrem Schreiben erwähnt, entsprechend der sogenannten “Schweizer Grenzwerte“ lehnt die Bayerische Staatsregierung ab.

Aus gesundheitlicher Sicht sind die Endgeräte (Handys) für die Nutzer jedenfalls näher am Grenzwert als die Abstrahlungen der Basisstationen. Der Herr Staatsminister hofft, dass diese Erkenntnis doch allmählich zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Winkler
Regierungsdirektorin

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