Die Baden-Württembergische Landesregierung hat jetzt die Anfrage des Abgeordneten Dr. Witzel zu Mobilfunk in öffentlichen Verkehrsmitteln beantwortet (siehe Meldung). Sowohl Anfrage als auch Antworten können Sie im Wortlaut in der Drucksache 13/3858 nachlesen (PDF, 105 KByte, 4 Seiten). Die Passage über Repeater geben wir nachfolgend als Auszug wieder, weil sie offen den Haken an derartigen Geräten nennt:
“So genannte Repeateranlagen (Empfangs- und Sendeverstärker), die in Fahrzeugen installiert werden, gleichen die Abschirmwirkung des Fahrgastraumes aus. Sie verstärken die von außen kommenden schwachen Signale und führen so zu optimalen Empfangs- und Sendebedingungen im Fahrzeug. Mobiltelefone können dadurch mit geringerer Sendeleistung im Fahrzeug arbeiten. Da Repeater zur Überwindung der Abschirmwirkung die von außen kommenden Signale der Basisstationen ständig verstärken, erhöhen sie die Exposition im Fahrzeug auch dann, wenn kein Mobiltelefon betrieben wird. Im Ergebnis wird beim Einsatz von Repeatern die Exposition durch die Benutzung von Mobiltelefonen verringert, gleichzeitig jedoch eine ständige elektromagnetische Grundbelastung durch die Verstärkung der von den Basisstationen ausgehenden Signale erzeugt. Im Sinne einer allgemeinen Feldverminderung sind Repeater in Fahrzeugen deshalb im Regelfall nicht zu empfehlen.” (18.01.05-Greulich/-ll)
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