Die Irrtümer des Peter Hensinger (Diagnose-Funk) (Allgemein)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 17.01.2018, 21:09 (vor 2500 Tagen)
Peter Hensinger (Jg. 1948) ist gelernter Drucker im Ruhestand, zuletzt betrieb er in einer Behindertenwerkstatt, Stuttgart, eine Druckerei zur Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen ins Berufsleben. Im Juli 2006 trat er der Anti-Mobilfunk-Szene bei, Anlass war die Errichtung eines Mobilfunk-Dachstandorts nahe seiner Wohnung. Seither hat Hensinger den Kampf gegen Mobilfunk zur Lebensaufgabe gemacht, bei dem Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk ist er gegenwärtig zuständig für das "Ressort Redaktion und Wissenschaft". Ihm zur Seite steht im Kampf gegen Smartphones und Sendemasten Ehefrau Doris, Lehrerin im Ruhestand.
Dieser Strang will Irrtümer, Verdrehungen und Unterstellungen von Doris & Peter Hensinger ab 2018 dokumentieren. Denn nur wer nichts weiß muss den beiden alles glauben, was sie einem in der Mobilfunkdebatte auftischen. Wer fachlich in allen Belangen Laie ist und dennoch in die Öffentlichkeit drängt, um dort aus Sicht des IZgMF unbegründete Ängste gegenüber Mobilfunk zu wecken oder zu schüren, der provoziert Einsprüche. Die Zuhörer und Leser der Hensingers sollen sich mithilfe dieses Strangs eine differenzierte Meinung bilden können. Da jedoch besonders Peter Hensinger sehr produktiv ist, werden wir lediglich einen Bruchteil seiner Irrtümer kommentieren.
Hintergrund
Mobilfunkstudien: Bewertung der Ergebnisse durch Laien
Die wichtigsten Fachbegriffe biologischer Mobilfunkstudien
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Verdrehung, Unterstellung, Hensinger, Falschmeldung, Lüge, Irreführung, Faktencheck, Fehler im Kopf
01 Hensinger: Kita, Stuttgart, Heilmannstr. 3
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.01.2018, 13:31 (vor 2499 Tagen) @ H. Lamarr
Überblick
In der obersten Etage eines mehrstöckigen Gebäudes in Stuttgart, Heilmannstr. 3, befindet sich auf dem Flachdach eine Kindertagesstätte sowie ein Standort für Mobilfunk-Sendeanlagen. Im Frühjahr 2014 entdeckte Peter Hensinger diesen Sachverhalt. Unverzüglich erklärte er sich, unbeauftragt, zum Anwalt der Kinder – und den Sachverhalt zum Skandal. Seither nörgelt er sich in dieser Angelegenheit durch alle Instanzen der Stuttgarter Bürokratie. Vorläufiger Höhepunkt des Hensinger-vs.-Kita-Streits: Ein öffentlicher Auftritt des Ehepaars Hensinger auf dem frostigen "Neujahrsempfang" 2018 der Stuttgarter Lokalpartei SÖS in Sichtweite der Kita. Die Vorgeschichte des sehr einseitig betriebenen Streits, soweit vom IZgMF protokolliert, lässt sich hier nachlesen. Kostprobe: Ein von Hensinger behaupteter freiwilliger Pakt der Mobilfunkbetreiber mit dem Stuttgarter Rathaus erwies sich auf Nachfrage im Rathaus als Hirngespinst.
Hinweis: In der EMF-Karte der BNetzA wird der Standort Stuttgart, Heilmannstr. 3, nicht unverwechselbar angezeigt. Die Nummer des richtigen Standorts lautet 720600 (derzeit 24 Antennen). Der benachbarte Standort (27012131, derzeit 30 Antennen) ist nur in der EMF-Karte scheinbar auf dem Dach der Kita, tatsächlich ist dieser jedoch auf dem Parkdach des Anwesens Cannstatter Str. 46.
Für beide Standorte ist von den drei Netzbetreibern gegenwärtig eine Erweiterung beantragt. Ebenfalls beantragt wurde von ihnen eine ordentliche Messung durch die Bundesnetzagentur, durchzuführen nach der Erweiterung. Der dabei festgestellte Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte sollte nach einer gewissen Bearbeitungszeit in der EMF-Karte der BNetzA öffentlich abrufbar sein. Im Mai 2014 erreichte der Ausschöpfungsgrad laut (privat beauftragtem) TÜV-Gutachten 9,79 Prozent.
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Stuttgart, Diagnose-Funk, Gutachten, Hensinger, Kita, SOES, Neckartor, Linke-PluS
01.1 Hensinger: Panikmache mit Schweizer Vorsorgewerten
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.01.2018, 13:47 (vor 2499 Tagen) @ H. Lamarr
In einem Beschwerdebrief vom 7. September 2017 an den Oberbürgermeister von Stuttgart schreibt Peter Hensinger anklagend:
Eine Grenzwertausschöpfung von nahezu 10 % entspricht für UMTS 100.000 µWatt/m², das bezeichnen Sie als "üblichen Rahmen" in Stuttgart.
Die von Hensinger genannten 100'000 µW/m² entspringen einer Milchmädchenrechnung. Denn allein aus dem Wert einer Grenzwertausschöpfung lässt sich die Leistungsflussdichte am Ort des Geschehens nicht berechnen (Hintergrund). Herr Hensinger rechnet mit der ungünstigsten Annahme, auf dem Dach der Kita stünden allein UMTS-Sendemasten. Dies aber ist nicht der Fall und daher unzulässig. Die tatsächlich messbare maximale Leistungsflussdichte vor der Kita ist mit Sicherheit kleiner als 100'000 µW/m², um wie viel kleiner lässt sich nur mit Kenntnis der TÜV-Messung sagen, die es dort an Ort und Stelle gegeben hat, die jedoch nicht öffentlich zugänglich ist.
Was den "üblichen Rahmen" angeht scheint Herr Hensinger verdrängt zu haben, dass er selbst noch vor einigen Jahren für eine Dachterasse seines Wohnblocks eine Immission von 582'000 µW/m² gemeldet hat. Dieser Wert beruht auf einem deutlich niedrigeren Messwert, der auf Maximalauslastung der betrachteten Sendeanlage hochgerechnet wurde. Der tatsächliche Messwert vor der Kita wird voraussichtlich ebenfalls deutlich niedriger sein als die Werte, die Herr Hensinger aus dem Hut zaubert, denn üblicherweise wird auch in Gutachten die Hochrechnung von Messwerten auf Maximalauslastung betrieben. Verbindliche Aussagen lassen sich nur mit Kenntnis der TÜV-Messung treffen. Hensinger bedient sich des Umstandes der Hochrechnung, wie es ihm gerade in den Kram passt: Um die Immission vor der Kita möglichst hoch aussehen zu lassen, unterschlägt er dort die mit ziemlicher Sicherheit vorgenommene Hochrechnung und erweckt den Eindruck, seine 100'000 µW/m² wären ein Messwert. Bei seiner Dachterrasse handelte er umgekehrt, um die Immission dort möglichst hoch erscheinen zu lassen, rechnete er den tatsächlichen Messwert auf 582'000 µW/m² hoch.
Weiter schreibt Hensinger in seinem Brief mit Bezug auf die von ihm genannten 100'000 µW/m²:
Das sind Extremwerte, die Gegenmaßnahmen erfordern.
Herr Hensinger leidet unter einer verzerrten Risikowahrnehmung. Denn was er als Extremwert geißelt ist nichts anderes als der weltberühmte "Schweizer Vorsorgewert", auch bekannt unter dem Begriff "Anlagegrenzwert". Denn 100'000 µW/m² sind weniger dramatisch verpackt 0,1 W/m² oder auf Feldstärke umgerechnet rd. 6 V/m, was im UMTS-Frequenzbereich eben der Schweizer Vorsorgewert ist. Dass Hensinger jemals gegen diesen Vorsorgewert Front machte, davon ist nichts bekannt. Die Wahrnehmungsverzerrung wird Herrn Hensinger noch häufiger zu schaffen machen, denn von Rechts wegen sind alle Grenzwertausschöpfungen unter 99,9 Prozent zulässig und nach dem derzeitigen Stand des Wissens mit keinen gesundheitlich negativen Folgen verbunden. Laienhaften Mobilfunkgegnern, die unter ihresgleichen mit ausgewürfelten und unhaltbaren Fantasiegrenzwerten von 1 µW/m² herumspielen, ist diese Sichtweise selbstverständlich fremd.
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01.1 Hensinger: Panikmache mit Schweizer Vorsorgewerten
Kuddel, Donnerstag, 18.01.2018, 21:05 (vor 2499 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 18.01.2018, 21:40
... Denn 100'000 µW/m² sind weniger dramatisch verpackt 0,1 W/m² ...
Der Bauernfänger Hensiger nutzt hier gnadenlos aus, dass Laien keinen Bezug zu der Größenordnung "Mikrowatt/Quadratmeter" haben.
Bezogen auf die Solarkonstante E0 (1367W/m²):
"Im schlimmsten Fall beträgt die Immission 0,000073 *E0 ...
bzw dem 7 Hunderttausendstel der Sonneneinstrahlung am Äquator"
Oder eine weiter Analogie
An einem hellen Sommertag beträgt die Beleuchtungsstärke durch die Sonne 100.000Lux bzw 100.000 Lumen/m²
Eine typische Wohnzimmerbeleuchtung bringt es auf ca 50..100 lux = lm/m² (Quelle)
Wenn wir ein Sinnesorgan für das "Licht" der Basisstation hätten, dann wäre unsere Wahrnehmung schlimmstenfalls mit 70 lux bzw 70 lm/m² vergleichbar.(Quelle)
Also in etwa er Beleuchtungsstärke ihrer Wohnzimmerbeleuchtung
Einen Sonnenbrand bekommt man davon jedenfalls nicht.
Jetzt stellen Sie sich mal eine blinde Person vor. Wäre diese in der Lage festzustellen, ob das Wohnzimmerlicht "an" oder "aus" ist, oder würde Sie sich daran stören oder sich "unwohl" fühlen ?
Da wir kein Sinnesorgan für diese schwache Strahlung haben, ist kaum anzunehmen, das unsere Biologie durch diese Immission in irgendeiner Weise gestört wird.
So ist es doch viel anschaulicher
K
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01.2 Hensinger: Messwerte
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.01.2018, 15:25 (vor 2499 Tagen) @ H. Lamarr
Um besser Rabatz gegen die Kita machen zu können, brachte Herr Hensinger im März 2017 einen "Flyer" heraus. Darin heißt es:
Im Klettergerüst sind die Kinder einer Belastung von über 50 000 μWatt/m² ausgesetzt, in der Sitzland-schaft sind es über 40 000 μWatt/m², im Sandkasten über 25 000 μWatt/m². Dauerhaft!
Alle diese Messwerte liegen unterhalb der Schweizer Vorsorgewerte! Das weiß auch der listige Herr Hensinger, deshalb lässt er in seinem Flyer diese ältesten und bekanntesten Mobilfunk-Vorsorgewerte der Welt (die auch detailliert dokumentiert sind) kurzerhand weg und brilliert mit allerlei anderen (schlecht bis gar nicht dokumentierten) Vorsorgewerten, von denen die meisten nur lokale Gültigkeit haben. Dazu muss man wissen: Vorsorgewerte sind wissenschaftlich nicht begründbar, sie werden nach belieben vom Verordnungsgeber mehr oder weniger weit unter den wissenschaftlich begründbaren Immissionsgrenzwerten (ICNIRP-Grenzwerte) angesetzt. Hensinger dokumentiert mit seiner Liste der Vorsorgewerte diese Willkür auch noch, aus meiner Sicht nicht zu seinem Vorteil.
Woher Hensinger die Messwerte hat und vor allem wie sie zustande kamen, darüber gibt er in dem Flyer keine Auskunft. Anzunehmend ist, weil Mobilfunkgegner stets auf Dramatik aus sind, dass die Messwerte einer Spitzenwertmessung entsprungen sind. Diese Messmethode liefert (je nach Funksystem) in aller Regel unzulässig überhöhte Messwerte, die auch nicht mit den Grenzwerten (Effektivwerte) verglichen werden dürfen. Anzunehmen ist weiterhin, dass die Messwerte mit einem breitbandigen Hobbymessgerät ermittelt wurden, das nicht trennscharf zwischen Funkdiensten und Funkkanälen unterscheiden kann. Im Klartext: Hensingers Messwerte können durch die Funksignale naher Smartphones verfälscht worden sein, ohne dass er dies bemerkt hat.
Auch funktechnischen Laien wie Herrn Hensinger sollte inzwischen klar sein: Die Funkemission eines Standorts ist nicht konstant, sondern abhängig von der momentanen Auslastung. Dennoch behauptet er, die von ihm gemessene Immission würde "dauerhaft" einwirken. Das tut sie mit Sicherheit nicht! Der Wert wird wie überall eine gewisse Schwankungsbreite aufweisen, in verkehrsreichen Zeiten sind es höhere Werte, in verkehrsschwachen Zeiten niedrigere. Sollte Hensinger zu einem verkehrsreichen Zeitpunkt gemessen haben, auch darüber gibt er keine Auskunft, wird die Schwankung allein in Richtung niedrigere Werte stattfinden (und umgekehrt).
Alles in allem ist die Darbietung der Messwerte in dem Flyer unqualifiziert und gut dazu geeignet, in der Bevölkerung (Eltern) unberechtigte subjektiv empfundene Ängste gegenüber Mobilfunk und der staatlichen Schutzpflicht (Strahlenschutz) zu wecken oder zu schüren.
Hintergrund
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?
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01.3 Hensinger: Geheim gehaltenes TÜV-Gutachten
H. Lamarr , München, Donnerstag, 18.01.2018, 19:56 (vor 2499 Tagen) @ H. Lamarr
In einem Beitrag vom 9. Januar 2018 ist bei Diagnose-Funk folgender Auszug aus der Rede von Doris Hensinger anlässlich des "Neujahrsempfangs" der SÖS zu lesen:
Am 7.9.2017 hat die Bürgerinitiative OB Kuhn nochmals in einem Brief darauf hingewiesen, dass die Kinder einem krankmachenden Cocktail durch Feinstaub und Elektrosmog ausgesetzt sind und fordern Messungen, und dass das bisher geheim gehaltene TÜV-Gutachten zur Strahlenbelastung veröffentlicht wird. Bisher kam keine Antwort.
Im erwähnten Brief vom 7. September 2017 lautete Hensingers diesbezügliche Frage an OB Kuhn noch etwas verhaltener:
Warum wird das TÜV-Gutachten über die Elektrosmogbelastung unter Verschluss gehalten und unserer Bürgerinitiative nicht ausgehändigt?
Der tatsächliche Sachverhalt lässt indes die Äußerungen von Frau Hensinger anlässlich des "Neujahrsempfangs" der SÖS völlig unverständlich erscheinen. Denn bereits am 14. Juli 2017 antwortete OB Kuhn öffentlich auf eine mehrfraktionelle politische Anfrage vom 8. Mai 2017:
Mit Schreiben vom 2. Juni 2015 wurde die Bürgerinitiative Mobilfunk-Stuttgart West [also Hensinger; Anm. Spatenpauli] durch die Stadtverwaltung darüber informiert, dass bezüglich der Belastungssituation im Kindergarten der Träger der Einrichtung aufgefordert wurde, den Nachweis zu erbringen, dass die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden. Diese Messungen wurden vom Träger der Einrichtung beim TÜV Süd in Auftrag gegeben und von diesem durchgeführt.
Damit sollte eigentlich jedem verständigen Menschen klar sein, dass zum Zweck der Einsichtnahme das TÜV-Gutachten nicht von der Stadt Stuttgart zu erbitten ist, sondern vom Träger der Einrichtung, also von der Kita! Als Auftraggeber des Gutachtens hat allein der Träger und nicht die Stadt darüber zu befinden, wem das Gutachten ausgehändigt wird. Dennoch halten sich die Hensingers stur an die Stadt. Vermutlich notgedrungen, weil sie den Träger erst gar nicht gefragt haben oder dort abgeblitzt sind. Die Hensingers haben keinerlei Rechtsanspruch auf das Gutachten. Dann aber Neujahr 2018 öffentlich im Zusammenhang mit OB Kuhn noch immer von einem "geheim gehaltenen TÜV-Gutachten" zu reden, und so den falschen Eindruck zu erwecken, die Stadt würde das Gutachten zurück halten, das ist ohne Zweifel eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit.
Jetzt könnte einer entschuldigend einwenden, die Hensingers hätten den Brief vom 2. Juni 2015 vielleicht nicht bekommen und wüssten auch nichts von der politischen Anfrage, auf die OB Kuhn am 14. Juli 2017 antwortete. Doch so ist es nicht. Denn Hensinger zitiert in seinem Brief vom 7. September 2017 (siehe oben) eine Textpassage aus Kuhns Antwort, er muss daher diese Antwort kennen.
Hintergrund
Wie Mobilfunkgegner die Forschung künstlich korrumpieren
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01.4 Hensinger: Grenzwerte für Kurzzeitaufenthalt
H. Lamarr , München, Freitag, 19.01.2018, 13:39 (vor 2498 Tagen) @ H. Lamarr
Einem geradezu atemberaubendem Irrtum erliegt Peter Hensinger in seinem Kita-Flyer vom März 2017. Dort behauptet er frank und frei frisch von der Leber weg:
Die Kindergartenbetreiber werden jetzt einwenden: die Grenzwerte würden eingehalten. Stimmt nicht: diese Grenzwerte sind für einen Kurzzeitaufenthalt von ca. 6 Minuten, nicht für Kinder und sensible Personen definiert, und beinhalten keinerlei medizinische Kriterien, sondern nur eine Erwärmungsgefahr durch die Strahlung, die bei Sendemasten real gar nicht besteht.
Von seiner Sache restlos überzeugt, belehrt der Drucker i. R. in seinem Brief vom 7. September 2017 auch den Stuttgarter Oberbürgermeister Kuhn, was es mit den Grenzwerten auf sich hat. Er erklärt:
Sie schreiben, weil die Grenzwerte eingehalten werden, sei der Aufenthalt im Kindergarten unbedenklich. Die Grenzwerte sind für einen Kurzzeitaufenthalt von ca. 6 Minuten, nicht für Kinder und nicht für sensible Personen, definiert.
Wenn ich mir vergegenwärtige, dass Herr Hensinger, als er seinen Flyer fabrizierte, seit elf Jahren in der Anti-Mobilfunk-Szene aktiv war und in dieser Zeit zum sogenannten "Leiter des Ressorts Wissenschaft" bei Diagnose-Funk aufstieg, dann bin ich über seinen Kenntnisstand erschüttert.
Hensinger hat das 6-Minuten-Intervall, das die 26. BImSchV im Zusammenhang mit den EMF-Grenzwerten nennt, falsch verstanden. So grundlegend falsch, wie es nur ein Kind oder ein fachfremder Laie kann. So ist das, was er dem OB mitteilt, auch semantisch völlig sinnfrei. Dies bemerkt jeder, der versucht den konkreten Sinn in Hensingers Ausführungen zu ergründen, vor allem was "für einen Kurzzeitaufenhalt von 6 Minuten definierte Grenzwerte" mit der weit unter den Grenzwerten liegenden Immissionen vor/in der Kita zu tun haben.
Um es kurz zu machen: Einer grenzwertigen Immission (aber nicht mehr) darf jeder Mensch, egal welchen Alters und welcher Sensibilität, nicht nur sechs Minuten, sondern unbefristet ausgesetzt werden. Die sechs Minuten, die Hensinger so umtreiben, definieren keinen Kurzzeitaufenthalt in, vor, hinter, neben, unter oder über den Grenzwerten, sondern sie sind das zeitliche Intervall, über das EMF-Momentanmesswerte gemittelt werden müssen, will man den resultierenden Mittelwert in Bezug zu den Grenzwerten bringen. Eigentlich ist die zwingende Notwendigkeit dieser zeitlichen Mittelung leicht zu verstehen, denn EMF-Immission ist im realen Leben nie konstant, sie unterliegt zeitlichen und räumlichen Schwankungen. Am stärksten sind diese Schwankungen in geschlossenen Räumen, wenn an Gegenständen und Wänden reflektierte Funkwellen eine chaotische Interferenz eingehen. Nicht bewegte Messgeräte erkennen unter diesen Bedingungen alle paar Millisekunden einen anderen Momentanmesswert, nicht anders ist es, wenn ein Messgerät (oder dessen Antenne) ein paar Zentimeter bewegt wird. Doch welchen der zahllosen unterschiedlichen Momentanmesswerte soll man nun nehmen, um z.B. eine Grenzwertausschöpfung zu berechnen? Laien und Baubiologen nehmen gerne einfach den höchsten Momentanmesswert (Peak-Hold) – und liegen damit falsch. Denn zum Vergleich mit den Grenzwerten taugt nicht der Spitzenwert, der darf bis zu 32-fach über den Grenzwerten liegen (siehe 26. BImSchV), sondern der Mittelwert, der sich ergibt, wenn das arithmtische Mittel aller Momentanmesswerte (das können tausende sein) über ein Zeitfenster von sechs Minuten Dauer gebildet wird.
So eine Mittelung findet z.B. bei Mikrowellenöfen Anwendung, dort, um eine Quasi-Leistungsreduzierung zu erreichen. Denn die Ausgangsleistung des Mikrowellengenerators (Magnetron) solcher Öfen kann nicht stufenlos gesteuert werden, sondern nur ein (100 Prozent Leistung) oder aus (0 Prozent Leistung). Um auf vermeintlich 50 Prozent Ausgangsleistung zu kommen, wird das Magnetron nicht mehr dauerhaft eingeschaltet, sondern rhythmisch gleich lang ausgeschaltet und eingeschaltet. Auf das Gargut wirkt dann noch immer unvermindert die volle Leistung ein, jedoch nur noch halb so lang, was rechnerisch (Mittelung) einer Reduzierung auf 50 Prozent entspricht. Dass sich trotzdem im Ofen stets 100 Prozent Leistung entfalten, kennt jeder, der schon einmal versucht hat, mit vermeintlich moderater "20 Prozent Einstellung" ein Ei zu garen.
Der hier beschriebene kapitale Irrtum des Herrn Hensinger hat seine Ursache darin, dass ein Drucker i. R. besser über Drucktechniken und Druckmaschinen referieren sollte, als über eine Technik, die man mindestens acht Semester studiert haben muss, um wenigstens die Grundlagen zu verstehen. Es wäre für die aufgeregte Mobilfunkdebatte ein Segen, zögen sich alle selbsternannten Experten daraus zurück. Ich meine, dies wäre zugleich das Ende dieser Pseudodebatte.
Hintergrund
Messvorschrift der RegTP (heute BNetzA) für EMVU-Messreihen
Bundesnetzagentur erklärt "Grenzwertausschöpfung"
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01.5 Hensinger: Kita, Stuttgart, 43 % Grenzwertausschöpfung
H. Lamarr , München, Montag, 14.10.2019, 13:06 (vor 1865 Tagen) @ H. Lamarr
Hinweis: In der EMF-Karte der BNetzA wird der Standort Stuttgart, Heilmannstr. 3, nicht unverwechselbar angezeigt. Die Nummer des richtigen Standorts lautet 720600 (derzeit 24 Antennen). Der benachbarte Standort (27012131, derzeit 30 Antennen) ist nur in der EMF-Karte scheinbar auf dem Dach der Kita, tatsächlich ist dieser jedoch auf dem Parkdach des Anwesens Cannstatter Str. 46.
Für beide Standorte ist von den drei Netzbetreibern gegenwärtig eine Erweiterung beantragt. Ebenfalls beantragt wurde von ihnen eine ordentliche Messung durch die Bundesnetzagentur, durchzuführen nach der Erweiterung. Der dabei festgestellte Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte sollte nach einer gewissen Bearbeitungszeit in der EMF-Karte der BNetzA öffentlich abrufbar sein. Im Mai 2014 erreichte der Ausschöpfungsgrad laut (privat beauftragtem) TÜV-Gutachten 9,79 Prozent.
Peter Hensinger scheint die Kita auf dem Dach des Anwesens Heilmannstr. 3 aus den Augen verloren zu haben, 2019 zeigt Google jedenfalls keine Aktivitäten des Stuttgarter Mobilfunkgegners mehr an. Dabei hätte er jetzt Messwerte zur Verfügung, die eindrucksvoll sind.
Da die EMF-Datenbank der BNetzA für den Standort 720600 keine Daten mehr nennt, sondern mit Datum 28. Mai 2018 lakonisch meldet "Die Standortbescheinigung wurde nach § 5 (BEMFV) messtechnisch erteilt", fragte ich bei der Agentur nach, was dies zu bedeuten hat.
Gemäß BNetzA wurde auf Antrag der Netzbetreiber und auf deren Kosten nach Aufrüstung des Standorts auf nunmehr 36 Funksysteme (wegen Kombiantennen nicht identisch mit der Anzahl der sichtbaren Antennen) messtechnisch geprüft, ob der Standort grenzwertkonform ist. Ist er das, entfallen die Berechnungen, deren Ergebnisse die BNetzA üblicherweise in der online zugänglichen EMF-Datenbank in Tabellenform für einen Standort anzeigt.
Gemessen wurden auf der Dachterrasse am Rand des Sicherheitsabstands (im BNetzA-Jaron am Rand des "kontrollierbaren Bereichs") in 2,3 Meter Höhe über dem Fußboden hochgerechnet auf Maximalauslastung folgende maximale Grenzwertausschöpfungen:
Dachterrasse Ost: 15,7 Prozent
Dachterrasse Nord: 43,4 Prozent
Dachterrasse Süd: 13,6 Prozent
Auf meinen Einwand, dass diese Werte gefühlt sehr hoch seien, entgegnete mein Gesprächspartner ungerührt und objektiv richtig, alle Werte bis 99,99 Prozent seien okay. Er wunderte sich allerdings selbst, dass ein weiterer Messpunkt im Treppenhaus zur Kita (7. Obergeschoss) unter der Decke zur Dachterrasse noch eine beträchtliche maximale Grenzwertausschöpfung von 25,5 Prozent ergab.
Anzunehmen ist, Peter Hensinger bleibt wegen der genannten Werte die Luft weg. Und ich muss zugeben, die Zahlen beeindrucken auch mich. Im Gegensatz zu Hensinger kann ich meine Aufregung jedoch zügeln und rational feststellen, kein Kind in der Kita wird über Grenzwert befeldet und die schlimmste Immission, die nur kurzzeitig und selten erreicht wird, liegt unter 50 Prozent Grenzwertausschöpfung. Gemittelt über die tägliche Aufenthaltsdauer wird die EMF-Immission der Kinder in der Kita mit Sicherheit erheblich unter den genannten Werten liegen. Aus meiner Sicht ist es daher psychologisch unglücklich, wenn die BNetzA nur Maximalwerte nennt. Denn wer auf Krawall aus ist, kann damit fachliche Laien (Eltern) aufhetzen und in Angst und Schrecken versetzen. Realistischer abbilden würde die Immissionssituation ein zusätzlich genannter Wert, der die Immission z.B. über die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Kinder in der Kita mittelt. Dieser ehrliche Mittelwert könnte weit weniger zum Schüren von irrationalen Ängsten missbraucht werden.
Warum die genannten Werte dennoch als bedrohlich hoch empfunden werden liegt mMn daran, dass a) die allerorten von Mobilfunkgegnern propagierten (bedeutungslosen) baubiologischen Richtwerte extrem tief angesetzt sind und b) die Grenzwertausschöpfung bei der Kita zwar unter Grenzwert ist, im Vergleich zu allen anderen mir bekannten Messpunkten jedoch ungewöhnlich hoch ist. Mit anderen Worten: Wer die Werte unvoreingenommen betrachtet, wird diese wohl nicht als risikobehaftet empfinden, schließlich sind wir es gewohnt, von den Medien auf anderen Gebieten, z.B. der Nitratbelastung des Trinkwassers, häufig auf massive Grenzwertüberschreitungen hingewiesen zu werden. Anders reagiert, wer sich mit EMF-Messwerten beschäftigt hat und deshalb die Messwerte bei der Kita bewerten und einordnen kann. Der eine (Hensinger) ist auf Alarm gebürstet und erkennt in den Werten ein gefühltes Risiko, das er als fachlicher Laie jedoch wissenschaftlich belastbar nicht belegen kann, der andere (BNetzA) sieht die Werte rein objektiv als unbedenklich und hat den Stand des Wissens auf seiner Seite. Da in den Grenzwerten für Privatpersonen der Sicherheitsfaktor 50 enthalten ist, kann trotz der hohen Werte noch nicht einmal die Außerachtlassung jeglichen Vorsorgeaspekts reklamiert werden, bestenfalls ließe sich darüber streiten, ob der Faktor 50 ausreichend ist.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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02 Hensinger doziert über biologischen 5G-Wirkmechanismus
H. Lamarr , München, Donnerstag, 13.12.2018, 23:34 (vor 2169 Tagen) @ H. Lamarr
In einem (selbstverständlich) offenen Brief an den Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn gibt Peter Hensinger Einblick in seinen Kenntnisstand, warum 5G, ginge es nach ihm, besser erst in vielleicht 234 Jahren nach unabhängiger gründlicher Prüfung der Maxwellschen Wellengleichungen eingeführt werden sollte. Doch keine Angst, sein Wirkmodell ist gar nicht kompliziert. Hensinger beschreibt die extraordinäre 5G-Gefährlichkeit mit einem virtuosen Halbsatz:
[...] die 5G-Strahlung im Millimeterbereich koppelt sich über die Haut in den Organismus ein, mit unkalkulierbaren Risiken.
Uiiii, das haut rein. Das Vorzimmer von OB Kuhn ist wahrhaftig nicht zu beneiden. Aus ABM-Sicht hingegen ist Hensingers Brief, pardon offener Brief, mit Blick auf den Personalstand im Stuttgarter Rathaus durchaus als wertvoller Beitrag für den Bestandschutz zu werten.
Aus technischer Sicht wäre zunächst festzustellen, welche Frequenzen Funkwellen im Millimeterbereich zuzuordnen sind. Da Herr Hensinger den Bereich nicht näher benennt, nehme ich notgedrungen und willkürlich an, er meint Wellenlängen von 1 Millimeter bis 10 Millimeter. Gemäß der Formel ...
λ = c / f
... mit c = 299'710'000'000 Millimeter pro Sekunde (Lichtgeschwindigkeit in bodennaher Luft) ergeben sich für den entsprechenden Frequenzbereich f Werte von rd. 30 GHz bis 300 GHz. Da die BNetzA in ein paar Monaten jedoch nur Frequenzen bis höchstens 3,7 GHz versteigert, muss ich meine Annahme korrigieren und andersrum rechnen: Welche Wellenlänge hat ein 3,7-GHz-Funksignal? Ein schnuckeliger Umrechner verrät uns: Es sind rd. 81 Millimeter, auch bekannt als 8,1 Zentimeter. Alles was sonst noch auf der kommenden 5G-Frequenzauktion versteigert wird hat keine kürzeren Wellenlängen (längere Wellenlängen klingt doof, deshalb die umständliche Umschreibung).
Erleichtert aufseufzend darf ich also feststellen: Hensinger eilt seiner Zeit voraus, die 2019 versteigerten 5G-Wellen sind gar keine Millimeterwellen, sondern harmlose Zentimeterwellen. Die anscheinend saugefährlichen Millimeterwellen werden erst später versteigert, irgendwann nach 2019. Doch bestimmt vor 2253.
Moment mal! Sind Zentimeterwellen wirklich harmlos? Wie tief dringen die überhaupt in den Körper eines Menschen ein?
Das EMF-Portal weiß Rat und definiert die Eindringtiefe elektromagnetischer Wellen so:
Bei ebenen Wellen eines elektromagnetischen Feldes bezeichnet die Eindringtiefe jene Wegstrecke, nach der die Strahlungsenergie auf 1/e oder 37% ihres Anfangswertes abgesunken ist.
Da schau her, so ist das also! Eben ist eine Welle nicht wenn sie glatt gebügelt wurde, sondern wenn wir uns weit genug von ihrem Entstehungsort entfernt aufhalten. Dann ist ihre Wellenfront eben und nicht mehr bogenförmig wie Wasserwellen nahe der Stelle, wo ein Stein ins Wasser geworfen wurde. Halbwegs eben sind Funkwellen schon nach nur vier Wellenlängen, je mehr Wellenlängen sie zurücklegt desto ebener wird eine Welle, genauer deren Wellenfront. Mobiltelefone am Ohr bombardieren unser Gehirn nicht mit eben Wellen, dazu ist der Abstand nicht groß genug. Die Wellen von Funkmasten treffen hingegen bei uns als ebene Wellen ein. Glück gehabt, denn auch der Hensinger interessiert sich nur für Funkmasten, weil sie ihm 2006 einen vor die Nase gesetzt haben.
Bild: Forschung Frankfurt
So weit so gut. Doch wie tief muss denn nun eine 5G-Funkwelle in mein Fleisch eindringen, damit sie 63 Prozent ihrer Strahlungsenergie verloren hat und nur noch 37 Prozent übrig sind? Dies wiederum weiß Prof. Dr. Werner Mäntele, Direktor des Instituts für Biophysik im Fachbereich Physik der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main. Er hat 2003 den schönen Beitrag "Wie hoch ist das Strahlenrisiko durch das Handy?" geschrieben und darin findet sich die abgebildete Grafik. Ich hoffe der Professor wird es mir verzeihen, dass ich mich zur vorgerückten Stunde ungefragt seiner Grafik bediene.
Auf den ersten Blick schon macht die Grafik deutlich, mit wachsender Frequenz tun sich Funkwellen zunehmend schwerer, tief in unseren Körper einzudringen, bei 10 GHz schaffen sie nur noch 1 Millimeter. Ein auf der Haut auftreffendes 10-GHz-Signal von z.B. 100 µW/m² Leistungsdichte hat nach 1 mm Reise durch unsere Haut nur noch 37 µW/m², nach 2 Millimeter 18 µW/m² usw. bis auf Null. Doch wo bleibt die Energie? Sie entweicht nicht heimlich in den ohnehin schon aufgeheizten Äther, sondern wird vom Körpergewebe verschluckt (absorbiert) und dabei in schnöde Wärme umgewandelt. Energieerhaltungssatz, Physik, 10. Klasse.
10 GHz würden dem Millimeterwellen-Hensinger so passen, doch darauf wird er gut und gerne noch zehn Jahre warten müssen. Also lieber zurück zu den 8,1-Zentimeterwellen (3,7 GHz), die uns schon demnächst perforieren werden. So eine Funkwelle dringt laut Grafik rd. 1 Zentimeter tief in uns ein und hat dann noch immer 37 Prozent Restenergie. Schrecklich. Geradezu tödlich gar der alte GSM900-Funk (0,9 GHz), der uns 5 Zentimeter tief aufspießt! Wie konnten wir das seit mehr als 25 Jahren überleben? Müssten Mobilfunkgegner nicht eher frenetisch für hohe 5G-Frequenzen skandieren, ihrer geringeren Eindringtiefe wegen, statt vorsorglich daran rumzumäkeln? Und wie konnte es passieren, dass ausgerechnet die GSM900-Tiefenstrahlung an der "Elektrosensiblen" Eva W. aus München völlig spurlos vorüber ging, bevor sie auf 2,1 GHz allergisch reagierte? Fragen über Fragen. Antworten weiß Peter Hensinger. Bestimmt. Der gelernte Drucker muss diese Rätsel lösen können, schließlich ist er bei dem Verein Diagnose-Funk Direktor des Ressorts Wissenschaft. Ob seine Antworten richtig sind ist eine andere Geschichte.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Der Schrei nach Liebe
KlaKla, Freitag, 14.12.2018, 09:30 (vor 2169 Tagen) @ H. Lamarr
Ein Mann, der lautstark nach Aufmerksamkeit schreit, wie ein kleines Kind. Er will von den Großen beachtet werden. Das er abgespeist wird mit Textbausteinen, scheint ihn schwer zu treffen. Damit er nicht allein dasteht, schreibt er immer zu in der Mehrzahl.
Auszug: Unsere Fragen an Sie: Können Sie dem Aufbau einer Technologie ohne Technikfolgenabschätzung zustimmen? Wie beurteilt die Stadt Stuttgart selbständig die Studienlage zu 5G? Wir bitten Sie, uns nicht Textbausteine des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms von 2008 zuzusenden und mit nicht schützenden Grenzwerten zu argumentieren.
Wie soll eine Stadt Studienlagen beurteilen können. Das geht doch gar nicht. Eine Stadt wird regiert und verwaltet. Volljährige Bürger wählen ihre Volksvertreter. Selbst Wutbürger und Querulanten könnten sich so einer Wahl stellen. Die Aussicht auf Erfolg ist dabei mäßig. Hensinger scheint aber noch immer nicht verstanden zu haben, wie das funktioniert. Hätte er doch bloß aufgepasst in Gemeinschaftskunde. Seine naive Forderung nach Bürgerbeteiligung ist spaßig. Ebenso sein Hinweis auf die Anfrage des BUND. Er selbst ist der aktivste Meinungsmacher des BUND beim Thema Mobilfunk. Kurzsichtige Mitstreiter lassen sich vielleicht blenden. Aber sicher nicht der offizielle Empfänger des Briefes.
Bei der Auftaktveranstaltung: Wie smart ist Stuttgart? konnte ich nix von einer Bürgerinitiative Stuttgart West oder den Hensingers vernehmen. Dort mit der Überzeugung der totalen Überwachung aufzutreten trauen sie sich dann doch nicht. So bliebt Hensinger in seiner Seifenblase und nutzt die Bühne der SÖS, das parteifreie Bündnis Stuttgart ökologisch sozial. Es bleibt abzuwarten, wann die Aufwachen. Vielleicht aber verhält es sich da ähnlich wie mit der ÖDP, wer zahlt schafft an.
Hintergrund
Diagnose-Funk infiziert BUND-Mitglieder
Die Irrtümer des Peter Hensinger (Diagnose-Funk)
Wie P. Hensinger sein Publikum für dumm verkauft
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03 Peter Hensinger vs. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
H. Lamarr , München, Sonntag, 31.03.2019, 23:09 (vor 2062 Tagen) @ H. Lamarr
Peter Hensinger ist derzeit als Teilnehmer der 5G-Tea-Party in Hochform. Der gelernte Drucker durfte in einem 6-Minuten-Radiobeitrag auf SWR2 den Gegenpart zu Nicole Meßmer geben (BfS-Pressestelle). Über das BfS sagte Hensinger sprachlich etwas unrund (Minute 3:13):
Es ist wie beim Diesel, wie beim Glyphosat andre Bundesämter eine Entwarnungsbehörde, wo die Industrielobby einen mächtigen Einfluss hat.
Soso, das BfS ist also eine Pfui-Teufel-Entwarnungsbehörde.
Doch Hensinger spricht mit gespaltener Zunge. Denn wenn es darum geht, Alarm zu schlagen, kommt Hensingers Verein Diagnose-Funk die angebliche "Entwarnungsbehörde" BfS als wichtiger Belastungszeuge gerade recht. So erschreckte Hensingers Vereinskollege Jörn Gutbier erst im Januar 2019 die Räte der Stadt Herrenberg mit zwei Krebsstudien des BfS:
Mobilfunkstrahlung kann Krebs auslösen. Das ist seit letztem Jahr gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Mobilfunkstrahlung lässt auch bei sehr geringer Dosis entartete Zellen schneller wachsen – sie ist Krebs promovierend – zweifach bestätigt durch Wiederholungsstudien des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Hensinger, 2. Vorstand von Diagnose-Funk, entwertet das BfS als "Entwarnungsbehörde", Gutbier, 1. Vorstand von Diagnose-Funk benutzt das BfS hingegen als kompetente "Warnungsbehörde" für seinen Krebsalarm. Offensichtlich weiß in dem Verein die linke Hand nicht, was die rechte tut.
Geht's noch?
Doch damit nicht genug. Gutbier behauptete in Herrenberg, "Mobilfunkstrahlung kann Krebs auslösen. Das ist seit letztem Jahr gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis." Das ist in zweifacher Hinsicht Stuss (auch wenn Gutbier sich gleich im nächsten Satz berichtigend widerspricht). Denn a) stimmt es nicht, dass Funkfelder Krebs auslösen (verursachen) können und deshalb ist es b) nur ein Wunschtraum von Mobilfunkgegnern, die krebsverursachende Wirkung sei sogar eine "gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis". Für Gutbiers Fehler in Herrenberg muss Hensinger nicht haften.
Vor ein paar Tagen aber brachte Diagnose-Funk die Gutbier-Behauptung in leicht abgewandelter Form auf der Website des Vereins zum Vortrage, und dafür muss auch Hensinger gerade stehen:
Übrigens: das Bundesamt für Strahlenschutz selbst hat in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist.
Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass Gutbiers erster Fehler diskret behoben wurde. Funk kann Krebs jetzt nicht mehr "auslösen", sondern ist nur noch "krebspromovierend", das bedeutet, das Wachstum eines vorhandenen Tumors wird unter Funkeinwirkung begünstigt. Warum das so ist weiß gegenwärtig auch die Wissenschaft noch nicht. Immerhin hat der Verein damit einen bösen Schnitzer seines 1. Vorstands nicht wiederholt. Dass die Erkenntnis der tumorpromovierenden Wirkung "als gesichert (!) anzusehen ist" ist, kann sich der auf Dramatik versessene Verein jedoch nicht verkneifen.
Um zu verstehen, was an dem "gesichert" so bemerkenswert ist, muss man wissen, dass das IZgMF dem Verein Diagnose-Funk 2017 eine Falschmeldung nachgewiesen hat. Damals schob der Verein die Behauptung, "dass die krebspromovierende Wirkung unterhalb der Grenzwerte als gesichert angesehen werden muss" noch dem BfS unter. Fälschlich, wie sich herausstellte. Nicht das BfS sah dies so und schon gar nicht die Wissenschaft, sondern allein die Autorin Klose der ersten Wiederholungsstudie sprach davon, ihre Erkenntnis sei als "gesichert anzusehen". Diagnose-Funk versuchte also, die Einschätzung einer einzigen externen Person (Jacobs University, Bremen) als Einschätzung des BfS auszugeben.
Mit Vergnügen sehe ich jetzt, dass Diagnose-Funk und namentlich Jörn Gutbier der Kritik des IZgMF Folge leisten und dem BfS die Einschätzung der Studienautorin nicht mehr fälschlich in die Schuhe schieben. Mit Kopfschütteln sehe ich hingegen, dass sie stattdessen versuchen, die Einschätzung der Studienautorin als gesicherten Stand des Wissens auszugeben. Ich erkenne darin unseriöses Dramatisieren, denn seit der Folgestudie zur Wiederholungsstudie hat sich bis auf eine Studie zur Dosimetrieverfeinerung nichts weiter getan, was es rechtfertigen könnte, die Erkenntnisse als "gesichert" anzusehen.
So fehlt denn auch das Zauberwort "gesichert" dort, wo das BfS selbst sich zu den angeblich gesicherten Erkenntnissen über die tumorpromovierende Wirkung von Funkfeldern äußert, also zu den vom BfS beauftragten zwei Studien (und der am Anfang stehenden Pilotstudie von Tillmann et al.). Zum Bedauern von Diagnose-Funk resümiert das Amt undramatisch:
Die Frage nach der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen kann durch keine der drei Studien beantwortet werden. Bei kleinen Tieren wie Mäusen werden die inneren Organe stärker von den Feldern erreicht als beim Menschen.
Bereits die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Tiermodelle ist schwierig, denn bei Ratten (Hirntumore) und anderen Mausmodellen (Lymphome) wurde ein krebsfördernder Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder nicht gefunden.
Zur Ableitung von Grenzwerten können die Ergebnisse nicht herangezogen werden. Sie stützen aber die Empfehlungen des BfS zur Minimierung der Exposition gegenüber hochfrequenten EMF.
Interessanterweise räumt das BfS auf der verlinkten Seite auch mit der Behauptung von "zwei Wiederholungsstudien" auf. Gutbier und sein Verein wollen mit dieser Formulierung den Eindruck erwecken, die ursprüngliche Pilotstudie (Tillmann et al., 2010) sei 2-mal bestätigt worden und der Befund deshalb "bombensicher". Doch das ist eine Täuschung. Die Pilotstudie wurde nur 1-mal wiederholt (Klose et al., 2015). Die angebliche zweite Wiederholung (Lerchl et al., 2018) war keine Replikation, sondern eine Studie zur Abklärung grundlegender Wirkmechanismen.
Wenn man sich nun rückblickend ansieht, welcher Aufwand nötig ist, um eine nur wenige Zeilen umfassende teils kaum erkennbare Desinformation des Vereins Diagnose-Funk zu veranschaulichen und nachvollziehbar zu widerlegen, wird deutlich, warum Fake-News im Netz so selten widersprochen wird. Autoritäten und Entscheider reagieren so gut wie nie auf Falschmeldungen aus der Anti-Mobilfunk-Szene. Für sie sind Vereine wie Diagnose-Funk meiner Erfahrung nach wie nörgelnde Kinder, die selbst dann gewohnheitsmäßig um etwas betteln, wenn die Chance erhört zu werden Null ist.
Hintergrund
Schon lange versucht die Anti-Mobilfunk-Szene, die Glaubwürdigkeit des BfS zu untergraben, um die Stimme des Amtes in der Streitfrage zu entwerten, ob Mobilfunk biologisch gefährlich ist. Ein gescheiterter Entwertungsversuch aus dem Jahr 2011 ist <hier> dokumentiert. Dort geht es um die Kompetenz des Amts. Üblicherweise wird den Strahlenschützern von Mobilfunkgegnern die heimliche Vertretung von Interessen der Mobilfunkindustrie unterstellt mit der Begründung, der Staat habe anno 2000 rund 50 Mrd. Euro für die UMTS-Lizenzen eingenommen und sei so in einer Bringschuld gegenüber der Industrie. Beweise oder auch nur ernst zu nehmende Hinweise für ihre Unterstellungen konnten organisierte Mobilfunkgegner allerdings zu keiner Zeit beibringen.
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03 Peter Hensinger vs. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 01.05.2019, 22:24 (vor 2031 Tagen) @ H. Lamarr
Mit Vergnügen sehe ich jetzt, dass Diagnose-Funk und namentlich Jörn Gutbier der Kritik des IZgMF Folge leisten und dem BfS die Einschätzung der Studienautorin nicht mehr fälschlich in die Schuhe schieben.
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04 Mobilfunk ist krebserregend: "Das wissen die Wenigsten"
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.08.2019, 14:02 (vor 1929 Tagen) @ H. Lamarr
Kurz vor dem Wahlsonntag am 26. Mai 2019 ließ sich Peter Hensinger, Kandidat für den Stuttgarter Gemeinderat, von zwei Gesinnungsfreunden eine Stunde lang befragen. Dies ist im Politzirkus gängige Praxis, um Botschaften gezielt los zu werden und unbequemen Fragen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Peter Hensinger, flankiert von zwei "jungen Wilden" der SÖS
Ab Minute 4:54 wird Hensinger, für ihn willkommen suggestiv, gefragt: Warum sind kleine [Funk]Zellen weniger gesundheitsschädlich als große Zellen und warum ist es clever, dass man Innen- und Außenversorgung trennt?
Hensinger: Also, da muss man vielleicht voraussagen, die Mobilfunkstrahlung wird von der WHO als krebserregender Stoff eingruppiert [mit erhobenem Zeigefinger mahnend] – das wissen die Wenigsten! Dann haben wir [eine] neue Studienlage, die das nochmal bestätigt, – also NTP-Studie, Ramazzini-Studie, österreichische Auva-Versicherung, die bestätigen alle, die Dauerbestrahlung ist gesundheitsschädlich [...].
War es die Aufregung vor einer Kamera zu reden, Unwissenheit oder fester Wille zur Desinformation? Was es auch war, wie wir gleich sehen werden, stimmt an der "Voraussage" des Diagnose-Funkers (statt "voraussagen" wollte er wohl "vorausschicken" sagen) so gut wie nichts.
Hensingers WHO-Behauptung
Die mit Abstand krasseste Desinformation Hensingers ist seine Behauptung, die WHO habe Mobilfunkstrahlung als krebserregend eingestuft. Richtig ist: Die IARC (Krebsagentur der WHO) kennt zur Klassifizierung des Krebsrisikos von Stoffen vier Eskalationsstufen von "nicht klassifizierbares" Krebsrisiko (Gruppe 3) bis hin zu "krebserregend" bei Menschen (Gruppe 1). Mobilfunk (elektromagnetische Felder) wurde 2011 der Gruppe 2B zugeordnet ("möglicherweise krebserregend"), das ist der schwächste Krebsverdacht, den die Agentur äußern kann. Gegenwärtig befinden sich 311 Stoffe in dieser Gruppe.
Für unlautere Absichten Hensingers spricht, dass er nicht zwischen Sendemasten und Mobiltelefonen unterscheidet, sondern pauschal von Mobilfunkstrahlung redet. Diese Vernebelung ist typisch, wenn Frontleute der Mobilfunkgegner gezielt irrationale Ängste bei Laien schüren wollen. Tatsache ist, die WHO hat nach längerem Zögern 2013 klargestellt, die 2B-Eingeruppierung gilt nicht für Mobilfunksendemasten, sondern für Mobiltelefone. Da Hensinger pausenlos von Sendemasten redet, unterstelle ich ihm, das Verschweigen dieser wichtigen Differenzierung ist kein Versehen, sondern Absicht, um die Bevölkerung zu verunsichern.
Wie dem auch sei, wenn Peter Hensinger doziert, die Wenigsten wüssten, die WHO habe Mobilfunk als krebserregend eingestuft, so ist dazu festzuhalten: Niemand kann das wissen, weil Hensigers Behauptung auf einer groben Verdrehung der Tatsachen beruht. Leider wissen Hensingers Gesprächspartner im Video noch weniger über die Arbeit der IARC als er, Hensingers Falschaussage wird von den Beiden daher nicht angezweifelt.
Weiter geht es jetzt mit Hensingers Beweisstudien
Wer die NTP-Studie im Zusammenhang mit Sendemasten nennt, und genau dies tut der Diagnose-Funker, der hat diese Studie nicht verstanden. Dabei ist die NTP-Studie gar nicht so schwierig zu verstehen. Auch fachliche Laien können erkennen, dass eine Studie, die, wie die NTP-Studie, Ratten und Mäuse lebenslang mit bis zum 75-Fachen des geltenden Grenzwerts für Ganzkörperexposition befeldet, keine Aussagekraft für Sendemasten haben kann, die schlimmstenfalls ein Hundertstel oder Tausendstel dieses Grenzwerts ausschöpfen. Wenn überhaupt, hat die NTP-Studie allein Bedeutung für den Gebrauch von Mobiltelefonen, denn deren Grenzwert (in Europa 2 W/kg) wurde vergleichsweise nur wenig überschritten. Ob es freilich realistisch ist, dass jemand zwei Jahre lang jeden Tag für (kumuliert) neun Stunden pro Tag ein Mobiltelefon mit maximaler Sendeleistung gebraucht, das mag jeder selbst beurteilen. Wegen dieser und anderer Besonderheiten sind die Befunde der NTP-Studie jedenfalls umstritten und nur mit äußerster Vorsicht zu interpretieren. Bei Hensinger ist von dieser Vorsicht nicht das Geringste zu bemerken.
Die Ramazzini-Studie ist im Gegensatz zur NTP-Studie tatsächlich eine Sendemastenstudie. Sie fand, allerdings nur nach extrem starker lebenslanger Befeldung (50 V/m), bei den Versuchstieren seltene Tumoren im Herz. Abgesehen davon, dass die extrem starke Dauerbefeldung in Grenzwertnähe in der Realität nirgendwo gegeben ist, gibt es auch an der Ramazzini-Studie substanzielle Einwände von Fachleuten, besonders die statistische Auswertung wird als möglicherweise verzerrend kritisiert. Auch diese Studie ist daher nur unter starken Vorbehalten als Beweisstudie tauglich.
Einen Griff ins Klo leistet sich Peter Hensinger mit seinem Verweis auf die schon reichlich betagte Auva-Studie (auch bekannt unter den Akronymen Athem und Athem2). Abgesehen davon, dass es hier wieder um Mobiltelefone geht und nicht um Sendemasten, will ein Befund von Athem2 so gar nicht zu Hensingers Alarmismus passen.
Hensinger sitzt im Vorstand der selbsternannten "Verbraucherschutzorganisation" Diagnose-Funk und ist dort für das "Ressort Wissenschaft" zuständig . Aus meiner Sicht sollte er vielleicht besser als Stadtimker Bienen züchten und das Ackern des komplexen Feldes Mobilfunk und seine biologischen Auswirkungen kompetenten Experten überlassen, die wissen, wovon sie reden.
Hintergrund: Für das Bündnis Stuttgart Ökologisch Sozial (SÖS) trat Peter Hensinger zur Kommunalwahl 2019 auf Listenplatz 54 an, seine Ehefrau Doris auf Platz 19. In den Stuttgarter Gemeinderat gewählt wurden im Mai 2019 die Kandidaten auf den Listenplätzen 1 bis 3, dazu gehören die beiden "jungen Wilden", die Hensinger im Video befragen. Peter Hensinger kletterte (einem publizierten vorläufigen Ergebnis zufolge) am Wahltag in der Wählergunst von Platz 54 auf Rang 35 (5973 Stimmen), Ehefrau Doris fiel mit 9430 Stimmen um einen Platz auf Rang 20.
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Peter Hensinger - fundierte Beratung zum Mobilfunk
KlaKla, Dienstag, 13.08.2019, 09:07 (vor 1927 Tagen) @ H. Lamarr
Wie fundiert Diagnose-Funk die Bürgerinitiative berät ist zu ermessen an ihren Erfolgen. Nicht, wie oft diese von Laien gebucht werden und somit öffentliche Auftritte vor Laienpublikum haben. Bürgerinitiativen gegen Funk gab es viele keine Frage dauerhaft durchgehalten haben nur wenige. Darunter Diagnose-Funk und die KO-Ini. Antrieb: kommerzielles Interesse und Selbsterfüllung.
Langlebige Mitstreiter wie der BUND und unterschiedliche Splitterparteien, Mediziner und Boulevardmedien profitieren von dem Zirkus. Nach wie vor gilt, mit Verschwörungstheorien lässt sich Geld verdienen und unter den Blinden ist der einäugige König. Mit Respekt hat die Nennung der Hensingers von Mobilfunkbetreibern mVn wenig zu tun. Dies und andere Videos von und mit Diagnose-Funk sind in meinen Augen eine peinliche Selbstdarstellung. Monolog statt Dialog weil es eben nicht um Aufklärung geht sondern um Kommerz und Selbsterfüllung derer die sonst eher den Verlierern zuzuordnen sind.
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05 Hensinger meldet elektrohypersensible DDR-Funker
H. Lamarr , München, Montag, 07.10.2019, 21:08 (vor 1872 Tagen) @ H. Lamarr
Auszug von einem Diagnose-Funk-Beitrag vom 8. Juni 2019
NVA-Untersuchung von 1967 an Funkern
Elektrosensibilität war Stand des Wissens
"Funkstrahlung im nicht-ionisierenden Bereich ist unschädlich", dieses Märchen begleitet die Vermarktung des Mobilfunks seit den 90er Jahren. Davor waren in der medizinischen Literatur die Risiken nicht umstritten. Eine Untersuchung der NVA (Nationale Volksarmee der ehem. DDR) an Funkern zeigt, welche Auswirkungen die Strahlung auf den Organismus hat. Die Funker wurden elektrohypersensibel.
Der Beitrag beruht auf einer Doktorarbeit, die Klaus-Peter Wenzel 1967 zur Erlangung der Doktorwürde an der militärmedizinischen Sektion der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald einreichte. Da Peter Hensinger die Dissertation auf seiner privaten Website hostet, (PDF, 73 MByte) nehme ich an, dass er auch für den Beitrag verantwortlich ist.
Nun ist es schon per se eine wacklige Sache, wenn ein gelernter Drucker über elektrosensible Funker der Nationalen Volksarmee (NVA) der damaligen DDR berichtet. Doch weil die Doktorarbeit in deutscher Sprache verfasst wurde, sind nicht Übersetzungsfehler für den Unsinn verantwortlich, den Hensinger meldet, sondern mutmaßlich seine fachlichen Defizite in Nachrichtentechnik – oder anderes.
Denn was Hensinger "Funker" nennt, waren gar keine Funker, sondern Techniker, die "Funk-Messgeräte" bedienten. Dies geht zweifelsfrei aus dem Original der Doktorarbeit hervor. Funker waren für die Abwicklung eines Funkverkehrs zuständige Personen, z.B. an Bord von Schiffen übermittelten sie Funksprüche und Notrufe an andere Schiffe oder ans Festland. Der tapfere Funker der "Titanic" sendete 1912 unermüdlich so lange SOS, dass er schließlich mit dem Dampfer unterging.
Funk-Messtechniker (beim Militär) sind etwas völlig anderes, nämlich das, was heute als "Radarsoldaten" auch Laien bekannt ist. Der Begriff geht auf die Deutsche Wehrmacht zurück, die vor und während des II. Weltkriegs anstelle von Radar von Funk-Messgeräten sprach. Deren Aufgabe war es, feindliche Flugzeuge oder Schiffe zu orten. Mehr dazu auf Wikipedia. Mit Sprechfunkgeräten haben Funk-Messgeräte nichts zu tun, bis drauf, dass beide elektromagnetische Felder senden und empfangen. Sprechfunk mit geringer Sendeleistung, Radar mit extrem starker Sendeleistung.
Im Gegensatz zu Funkern waren die Radarsoldaten der NVA (und auch anderer Armeen) zeitweise Röntgenstrahlung ausgesetzt, die bei alten Radaranlagen als unerwünschtes Nebenprodukt der Mikrowellenerzeugung anfiel (Details). Röntgenstrahlung ist ionisierende Strahlung und damit für Menschen schon bei geringer Dosis gefährlich, das weiß heute jedes Kind. Mikrowellen sind nicht-ionisierend und deshalb für Menschen ungefährlich, solange der in Wärme umgesetzte Energieeintrag in Körpergewebe unter bestimmten Grenzwerten bleibt. So zumindest lautet der anerkannte Stand des Wissens, gegen den Herr Hensinger seit 2006 mit allen Mitteln anrennt.
Warum Hensinger Radarsoldaten in Funker umetikettiert hat, kann nur er allein verbindlich erklären. Ich könnte mir jedoch vorstellen, die Verdrehung ist nicht seiner Unkenntnis der Begrifflichkeiten geschuldet. Denn sein Verein Diagnose-Funk lässt keine Gelegenheit aus, auch banale Umstände zu dramatisieren, um in der Bevölkerung irrationale Ängste gegenüber Funk zu schüren. So will ich Absicht bei ihm nicht ausschließen. Denn niemand, der ein Mobiltelefon gebraucht, würde auf die Idee kommen die Krebserkrankung eines Radarsoldaten infolge Röntgenbestrahlung mit seinem Lieblingsspielzeug in Verbindung zu bringen. Wird ein Radarsoldat jedoch zum Funker umetikettiert, der noch dazu mit Mikrowellen hantierte wie sie künftig auch beim 5G-Funk eingesetzt werden, stehen die Chancen deutlich besser, bei technischen Laien eine falsche Konnotation herbei zu führen. Ist doch bei Licht besehen jeder, der nicht drahtgebunden telefoniert, ein Funker.
Für absichtliches Verdrehen der beiden Begriffe spricht auch die auffallende Häufigkeit, mit der Diagnose-Funk Sachverhalte mehr oder weniger geschickt uminterpretiert. Gingen diese Verdrehungen hin und wieder einmal auch in Richtung Entwarnung, wäre der Verdacht der Absicht nicht aufrecht zu erhalten. Doch wenn der Verein verdreht, tut er dies konsequent immer nur in eine Richtung: Alarm. Dies deutet auf systematisch betriebene Desinformation hin.
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Wie Mobilfunkgegner mit Erwin Schliephake Ängste schüren
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06 Handy-Peter: Wasser predigen, Wein trinken
H. Lamarr , München, Sonntag, 24.11.2019, 23:22 (vor 1823 Tagen) @ H. Lamarr
Drei von der Weltpresse dokumentierte Begebenheiten zeigen das widersprüchliche Verhältnis von Peter Hensinger zu einem eigenen Mobiltelefon. Als er 2006 der Szene als Sendemastengegner beitrat, benutzte er noch ganz zwanglos weiter sein Handy. Doch am 11. März 2008 hieß es in den Stuttgarter Nachrichten:
Peter Hensinger telefoniert nicht mehr mit dem Handy: "Weil ich immer darauf angesprochen werde, bin ich aus Gründen der Glaubwürdigkeit dabei, das Handy abzuschaffen."
Gut fünf Jahre später hat es der gelernte Drucker im Ruhestand geschafft. Das Stuttgarter Monatsmagazin Lift bringt in seiner Dezember-Ausgabe 2013 einen Bericht über den Sendemastengegner. Auf die Frage des Journalisten, ob er sich denn ein Handy kaufen würde, sagte Hensinger:
"Eher nicht, ich komme auch ohne zurecht."
Weitere sechs Jahre später, Hensinger befeuert inzwischen vor Publikum die 5G-Paranoia gegen Sendemasten, spricht er am 8. November 2019 im Kornhaussaal zu Ravensburg. Die Schwäbische entsendet Reporter Anton Wassermann, der am 11. November den Stuttgarter Sendemastengegner mit den Worten zitiert:
"Die Digitalisierung kann man nicht rückgängig machen. Auch ich benutze ein Smartphone. Aber wir brauchen dringend eine starke Regulierung durch die Politik."
Für Hensingers Schlingerkurs in der für Mobilfunkgegner kniffligen Handyfrage gibt es mMn drei Erklärungen:
► Es ist tatsächlich so wie oben beschrieben: 2008 sah Hensinger Gespenster und schmiss sein Handy aus dem Fenster. Irgendwann zwischen 2013 und 2019 ist er dann jedoch dem unwiderstehlichen Lockruf der Smartphones erlegen. Diese Variante halte ich für die Wahrscheinlichste. Denn der Stuttgarter ist keineswegs der erste und schon gar nicht der einzige Sendemastengegner, der anderen Wasser predigt, selbst aber Wein bevorzugt.
► Reporter Wassermann hat sich verhört und Hensinger sagte "... ich benutze kein Smartphone" anstelle von "... ich benutze ein Smartphone".
► Hensinger hat 2008 und 2013 gelogen und sich zu keiner Zeit von seinem Mobiltelefon getrennt.
Welche Variante garantiert zutreffend ist weiß Peter Hensinger. Für ihn spricht, dass er zuletzt freimütig selbst einräumt, ein Smartphone zu benutzen. Das ist einen Tick besser, als wenn ein Sendemastengegner bei der verstohlenen Benutzung seines Smartphones erwischt wird (Beispiel). Gegen Hensinger spricht, dass er es sich leistet, auf seine Glaubwürdigkeit als Sendemastengegner zu pfeifen. Denn schon vor vielen Jahren formulierte Teilnehmer "helmut" hier im Forum das Axiom: Wer Mobiltelefone nutzt wird Sendemasten ernten. Auch einem funktechnischen Laien wie Hensinger müsste dies klar sein.
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Die Glaubwürdigkeit von Diagnose Funk
Alexander Lerchl , Montag, 25.11.2019, 18:01 (vor 1823 Tagen) @ H. Lamarr
Weitere sechs Jahre später, Hensinger befeuert inzwischen vor Publikum die 5G-Paranoia gegen Sendemasten, spricht er am 8. November 2019 im Kornhaussaal zu Ravensburg. Die Schwäbische entsendet Reporter Anton Wassermann, der am 11. November den Stuttgarter Sendemastengegner mit den Worten zitiert:
"Die Digitalisierung kann man nicht rückgängig machen. Auch ich benutze ein Smartphone. Aber wir brauchen dringend eine starke Regulierung durch die Politik."
Er sagt laut dem Interview auch: "Ich fordere ein WLan-Verbot an Schulen, weil es gehirnschädigend ist."
Damit ist die Glaubwürdigkeit von Peter Hensinger und von Diagnose Funk schlicht im Eimer. Punkt.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Die Glaubwürdigkeit von Diagnose Hensinger
H. Lamarr , München, Mittwoch, 27.11.2019, 00:59 (vor 1821 Tagen) @ Alexander Lerchl
Er sagt laut dem Interview auch: "Ich fordere ein WLan-Verbot an Schulen, weil es gehirnschädigend ist."
Damit ist die Glaubwürdigkeit von Peter Hensinger und von Diagnose Funk schlicht im Eimer. Punkt.
Sie irritieren mich, Herr Professor. Waren denn Peter Hensinger und/oder Diagnose-Funk jemals für Sie glaubwürdig? Das wollten Sie bestimmt nicht zum Ausdruck bringen, oder etwa doch?
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Die Glaubwürdigkeit von Diagnose Hensinger
Alexander Lerchl , Mittwoch, 27.11.2019, 09:26 (vor 1821 Tagen) @ H. Lamarr
Er sagt laut dem Interview auch: "Ich fordere ein WLan-Verbot an Schulen, weil es gehirnschädigend ist."
Damit ist die Glaubwürdigkeit von Peter Hensinger und von Diagnose Funk schlicht im Eimer. Punkt.
Sie irritieren mich, Herr Professor. Waren denn Peter Hensinger und/oder Diagnose-Funk jemals für Sie glaubwürdig? Das wollten Sie bestimmt nicht zum Ausdruck bringen, oder etwa doch?
Natürlich nicht . Aber nun kann ich das auch öffentlich knapp und klar belegen. Ich hätte also schreiben müssen: "Damit ist die Glaubwürdigkeit von Peter Hensinger und von Diagnose Funk auch für den letzten Zweifler schlicht im Eimer. Punkt."
Danke für den Hinweis.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
06 Handy-Peter: Nachspiel
H. Lamarr , München, Mittwoch, 04.12.2019, 23:42 (vor 1813 Tagen) @ H. Lamarr
Weitere sechs Jahre später, Hensinger befeuert inzwischen vor Publikum die 5G-Paranoia gegen Sendemasten, spricht er am 8. November 2019 im Kornhaussaal zu Ravensburg. Die Schwäbische entsendet Reporter Anton Wassermann, der am 11. November den Stuttgarter Sendemastengegner mit den Worten zitiert:
"Die Digitalisierung kann man nicht rückgängig machen. Auch ich benutze ein Smartphone. Aber wir brauchen dringend eine starke Regulierung durch die Politik."
Das kuriose Nachspiel zu dieser Angelegenheit vergnügt die Leser dieses Blogs auf unterirdischem Niveau in diesem Strang weiter.
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07 Armin Grunwald: Der Mond besteht aus grünem Käse
KlaKla, Samstag, 18.07.2020, 10:01 (vor 1587 Tagen) @ H. Lamarr
Ab Min. 6:38
10:37 Hensinger: Von jedem Nutzer und jedem Einwohner der Stadt wird ein digitales Profil erstellt. Die Privatsphäre wird gekippt. Der gläserne Bürger ist das Grundprinzip der Smart-City. In 5 Jahren wird man ohne Smartphone keine Bezahlvorgänge mehr erledigen können, keinen einen öffentlichen Nahverkehr mehr benutzen können, kein Fahrrad oder Car to go ausleihen können, auch nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen können. Ohne Smarthphone wird man vom öffentlichem Leben ausgeschlossen sein. Und nur mit Smartphone ist man ein gleichberechtigter überwachter Bürger. Das Smartphone ist eine Super-Wanze, ihr persönlicher Big-Brother! Diese Chinesischen Überwachungszustände, die wir kritisieren, wir zeigen auf China, wird bei uns gerade als Struktur eingeführt.
Der Deutschen Sachverständigen Rat für Verbraucherfragen (SVRV) meint Zitat: Das die Entwicklung in China auch, wenn mit Verzögerung, direkt relevant werden könnte.
20:12 Hensinger: Armin Grunwald, Leiter des Technikfolgenabschätzung sagt: In einem Interview, „5G ist ein Experiment am Menschen“. Hensiger sagt nicht Zitat.
Mit der Erfahrung, die ich mit Mobilfunkgegner haben, dass diese hart am Wind der Wahrheit segeln, will ich die Aussage von Hensinger besser mal prüfen. Er gibt als Quelle dafür einen Link zu einem Bericht auf seiner Website an. Und, da sieht es doch anders aus. Besser noch weiter recherchieren und sich das Original mal ansehen, anhören. Sag’s Pauly – der Interview-Podcast, Die Folge über die Gefahren durch 5G mit Armin Grunwald
Ohne Studien ein "Experiment am Menschen"
Während die Industrie schon milliardenschwere Projekte plant, ist eine entscheidende Frage völlig offen: Sind die elektromagnetischen Strahlen, die im Zusammenhang mit 5G entstehen, unschädlich für Menschen? Diese Frage müsste vor dem Verkauf der Lizenzen geklärt sein - ist sie aber nicht. Das kritisiert Professor Armin Grunwald. Sollten die Auswirkungen nicht untersucht werden, sei die Einrichtung eine Art Experiment am Menschen. 07/2019
Zeigt es mir wieder mal, wie wichtig es ist Quellen zu prüfen. Wichtig sind verlässliche Quellen, keine Linkliste wie sie Hensinger anbietet, um möglichst viel Traffic auf der eigenen Seiten zu produzieren.
Hensinger muss nicht um seine Zukunft bangen, auch hat er keine Kinder, die um ihre Zukunft bangen müssen. Er pflegt im Ruhestand ein außergewöhnliches Hobby, welches er sich problemlos leisten kann. Über die Folgen seiner Desinformation scheint er sich keine Gedanken zu machen. Hauptsache er steht auf ner Bühne.
Grunwald erklärt im Interview interessantes zum Vorwurf ICNIRP - privater Verein, den er selbst nicht kennt und vergleicht das mit dem TÜV.
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Meine Meinungsäußerung
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08 W-Lan in französischen Grundschulen verboten
H. Lamarr , München, Donnerstag, 27.08.2020, 18:57 (vor 1547 Tagen) @ H. Lamarr
In einem von der sogenannten Bayerischen Staatszeitung veranstalteten Pro- & Kontra-Votum zu W-Lan an Schulen behauptet Peter Hensinger am 20. August 2020 frank und frei:
[...] In der Erklärung von Nikosia fordern die Österreichische und Zyprische Ärztekammer ein WLAN-Verbot an Schulen, Frankreich hat es für Grundschulen bereits erlassen. [...]
Damit erweckt er den Eindruck, als gäbe es an französischen Grundschulen weit und breit kein W-Lan. Doch damit liegt der zweite Vorsitzende des Anti-Mobilfunk-Vereins Diagnose-Funk völlig neben der Spur:
Frankreichs Regierung hat kein W-Lan-Verbot für französische Grundschulen erlassen.
Die Desinformation Hensingers ist diesmal besonders unverständlich, da es sich nicht um einen technischen Sachverhalt des Mobilfunks handelt, was dem gelernten Drucker per se Probleme bereitet, sondern um eine simple Wissensfrage, die jeder gut recherchieren kann.
Richtig ist: Von der Grundschule aufwärts dürfen auch alle französischen Schulen wie hier bei uns jederzeit W-Lan einsetzen, um Lehrstoff "digital" auf schulische Tablets oder Notebooks zu vermitteln. Niemand hindert sie daran, solange das Geld für die dazu erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung steht.
Mutmaßlich bringt Herr Hensinger zwei Gesetze durcheinander, die in Frankreich den Umgang mit Mobiltelefonen und W-Lan in öffentlichen Einrichtungen für Kinder maßgeblich regeln.
► Das derzeit themenbezogen jüngste Gesetz 2018-698 vom 3. August 2018 verbietet mit Artikel 1 die private Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen internetfähigen Geräten in Kindergärten, Grundschulen und höheren Schulen sowie bei Schulveranstaltungen im Freien. Für Unterrichtszwecke ist der Gebrauch der Geräte hingegen gestattet. Gymnasien steht es frei, den privaten Gebrauch uneingeschränkt oder unter Auflagen zu verbieten oder zu erlauben. Schüler mit einer Behinderung sind von dieser Regelung befreit. Wer Verbote missachtet, dessen Mobilgerät kann von der Schulleitung befristet eingezogen werden. Von einem W-Lan-Verbot ist in diesem Gesetz keine Rede.
► Gesetz 2015-136 vom 9. Februar 2015 reguliert hingegen mit Artikel 7 den Gebrauch von W-Lan in öffentlichen Einrichtungen für Kinder. So ist in solchen Einrichtungen die Montage von W-Lan-Routern im Eingangsbereich, in Ruhezonen und Spielzonen dann verboten, wenn sich dort Kinder unter drei Jahren aufhalten können. Bezogen auf Grundschulen verpflichtet Artikel 7 dazu, vor jeder Neuinstallation eines W-Lan-Routers den Schulbeirat darüber zu informieren. Ebenso gilt für Grundschulen: In Klassenzimmern installierte W-Lan-Router dürfen nur für Unterrichtszwecke aktiviert werden, davor und danach müssen die Geräte abgeschaltet sein.
Schlussendlich gibt es noch ein weiteres Gesetz 2010-788 vom 12. Juli 2010, das mit Artikel 184 jedoch nur formelle Dinge regelt wie die Anbringung eines W-Lan-Piktogramms am Eingang von Einrichtungen, in denen W-Lan installiert ist.
Hintergrund
Ein desinformierter Kölner hat im Dezember 2019 auf der privaten Plattform Open Petition eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Der offensichtlich von Medienberichten und Anti-Mobilfunk-Vereinen aufgehetzte Mann fordert mit den üblichen seichten Begründungen ein "Verbot von WLAN-Strahlung an Kitas, Krippen und Schulen in Deutschland". Die Petition läuft noch bis Februar 2021 und hat heute rd. 7'840 Unterstützer aus Deutschland, ein eher bescheidenes Ergebnis. Doch diese Petition ist so oder so bereits jetzt gescheitert. Denn der Petent hat übersehen, dass der Deutsche Bundestag ausschließlich Online-Petitionen annimmt, die auf der manipulationsfesteren Petitionsplattform des Deutschen Bundestags gestartet werden. Unverschämte Sammelfristen von länger als 1 Jahr gibt es dort allerdings nicht, nach 4 Wochen fällt die Klappe.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Wir sind von Grund aus, von alters her – ans Lügen gewöhnt
H. Lamarr , München, Freitag, 28.08.2020, 10:34 (vor 1546 Tagen) @ H. Lamarr
Die Desinformation Hensingers ist diesmal besonders unverständlich ...
Friedrich Nietzsche (1844–1900) erklärt das Unverständliche so ...:
[...] Wer der Geschichte einer einzelnen Wissenschaft nachgegangen ist, der findet in ihrer Entwicklung einen Leitfaden zum Verständnis der[649] ältesten und gemeinsten Vorgänge alles »Wissens und Erkennens«: dort wie hier sind die voreiligen Hypothesen, die Erdichtungen, der gute dumme Wille zum »Glauben«, der Mangel an Mißtrauen und Geduld zuerst entwickelt – unsre Sinne lernen es spät, und lernen es nie ganz, feine treue vorsichtige Organe der Erkenntnis zu sein. Unserm Auge fällt es bequemer, auf einen gegebnen Anlaß hin ein schon öfter erzeugtes Bild wieder zu erzeugen, als das Abweichende und Neue eines Eindrucks bei sich festzuhalten: letzteres braucht mehr Kraft, mehr »Moralität«. Etwas Neues hören ist dem Ohre peinlich und schwierig; fremde Musik hören wir schlecht. Unwillkürlich versuchen wir, beim Hören einer andren Sprache, die gehörten Laute in Worte einzuformen, welche uns vertrauter und heimischer klingen: so machte sich zum Beispiel der Deutsche ehemals aus dem gehörten arcubalista das Wort Armbrust zurecht. Das Neue findet auch unsre Sinne feindlich und widerwillig; und überhaupt herrschen schon bei den »einfachsten« Vorgängen der Sinnlichkeit die Affekte, wie Furcht Liebe, Haß, eingeschlossen die passiven Affekte der Faulheit. – So wenig ein Leser heute die einzelnen Worte (oder gar Silben) einer Seite sämtlich abliest – er nimmt vielmehr aus zwanzig Worten ungefähr fünf nach Zufall heraus und »errät« den zu diesen fünf Worten mutmaßlich zugehörigen Sinn –, ebensowenig sehen wir einen Baum genau und vollständig, in Hinsicht auf Blätter, Zweige, Farbe, Gestalt; es fällt uns so sehr viel leichter, ein Ungefähr von Baum hinzuphantasieren. Selbst inmitten der seltsamsten Erlebnisse machen wir es noch ebenso: wir erdichten uns den größten Teil des Erlebnisses und sind kaum dazu zu zwingen, nicht als »Erfinder« irgendeinem Vorgange zuzuschauen. Dies alles will sagen: wir sind von Grund aus, von alters her – ans Lügen gewöhnt. Oder, um es tugendhafter und heuchlerischer kurz angenehmer auszudrücken: man ist viel mehr Künstler, als man weiß. – In einem lebhaften Gespräch sehe ich oftmals das Gesicht der Person, mit der ich rede, je nach dem Gedanken, den sie äußert, oder den ich bei ihr hervorgerufen glaube, so deutlich und feinbestimmt vor mir, daß dieser Grad von Deutlichkeit weit über die Kraft meines Sehvermögens hinausgeht – die Feinheit des Muskelspiels und des Augen-Ausdrucks muß also von mir hinzugedichtet sein. Wahrscheinlich machte die Person ein ganz andres Gesicht oder gar keins. [...] (Quelle)
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09 Hensinger schlägt Bitkom-Vertreterin 27:0
H. Lamarr , München, Samstag, 05.09.2020, 19:42 (vor 1538 Tagen) @ H. Lamarr
Die "Frage der Woche", eine kleine Meinungsumfrage der Bayerischen Staatszeitung vom 20. August 2020, galt dem Thema "Sollen Schulen mit WLAN ausgestattet werden?". Für "Ja" warb Nina Brandau, Referentin für Bildungspolitik des Digitalverbands Bitkom, für "Nein" sprach sich Peter Hensinger aus, zweiter Vorsitzender des Anti-Mobilfunk-Vereins Diagnose-Funk.
Leser der beiden konträren Standpunkte hatten Gelegenheit mit Kommentaren ihre Meinung zum Thema einzubringen und diese Kommentare ergaben mit 27:0 eine überwältigende Zustimmung zu Hensingers Standpunkt. Mit diesem Posting will ich zeigen wie es dazu kam, denn abgesehen von den nicht-repräsentativen Meinungsbekundungen der Kommentatoren ist der vorläufige Endstand 27:0 (Stand: 5. September 2020, 16:12 Uhr) das Ergebnis von, nun sagen wir mal anstelle von Manipulation weniger hart, "Nachhilfe" durch Peter Hensinger, der das Duell mit Bitkom offenbar unbedingt gewinnen wollte.
Da ist zunächst das Medium Bayerische Staatszeitung (BSZ), eine regionale Wochenzeitung mit einer verbreiteten Auflage von derzeit rd. 15'000 Exemplaren, davon 1640 bezahlte E-Papers, die vorwiegend in der Bau- und Bauzulieferwirtschaft gelesen wird. Mobilfunk, Elektrosmog oder elektromagnetische Felder sind Stichworte, die im aktuellen Themenplan der Zeitung nicht vorkommen, dennoch hat sich das Blatt seit 2013 klar aufseiten der Mobilfunkgegner positioniert und räumt Sprechern der Anti-Mobilfunk-Szene zuweilen Raum ein, ihre Standpunkte zu verbreiten. Das Motiv dafür ist nach Einschätzung des IZgMF in persönlichen Belangen des Chefredakteurs zu erkennen.
Üblicherweise ruft eine "Frage der Woche" der BSZ durchschnittlich zwei bis drei Kommentare hervor, bei Reizthemen wie "Sollen die Grundschulen ab sofort wieder komplett öffnen?", können es auch deutlich mehr sein, im konkreten Beispiel sind es 42 durchaus kontroverse. Die hier betrachtete "Frage der Woche" zu W-Lan an Schulen rief bislang 35 Kommentare hervor: Zwei davon sind neutral, fünf habe ich nicht mitgezählt, weil diese von mir unter dem Pseudonym Spatenpauli eingetragen wurden und nicht der Frage gelten und einen Kommentar von "Björn" habe ich nicht mitgezählt, weil dieser ebenfalls mit der Sache nichts zu tun hat. Alle übrigen 27 Kommentare von 26 mutmaßlich unterschiedlichen Kommentatoren teilen Hensingers Standpunkt. Kein einziger teilt den der Bitkom-Vertreterin.
Die einhellige Meinung der 26 Kommentatoren ist leicht zu erklären, nimmt man an, dass diese 26 überzeugte Mobilfunkgegner sind. Und für diese Annahme gibt es konkrete Hinweise, denn in der Anti-Mobilfunk-Szene wurde auf die kleine Meinungsumfrage explizit aufmerksam gemacht:
► 21. August 2020: Diagnose-Funk-Beitrag "Bayerische Staatszeitung: Sollen Schulen mit WLAN ausgestattet werden?" verlinkt auf BSZ.
► 21. August 2020: Bündnis für humane Bildung (vertreten durch Peter Hensinger) verlinkt auf BSZ und auf den Diagnose-Funk-Beitrag.
► 25. August 2020: Diagnose-Funk-Newsletter mit Link auf den Beitrag vom 21. August 2020.
► 29. August 2020: Bürgerinitiative stoppt-5g.jetzt verlinkt in ihrem Newsletter auf BSZ und weist auf die Kommentarmöglichkeit hin.
Keiner der vier Multiplikatoren fordert gezielt dazu auf, Peter Hensingers Standpunkt in der BSZ wohlwollend zu kommentieren. Das ist in der Anti-Mobilfunk-Szene aber auch nicht nötig, denn jeder der kleinen verschworenen Gemeinschaft weiß auch so, was von ihm erwartet wird.
Was mich zu diesem Posting gebracht hat war die Frage: Hat auch der Verein Bitkom seine Reichweite dazu genutzt, seine Sympathisanten in Richtung BSZ in Marsch zu setzen? Nein, hat er nicht. Der Suchbegriff "Staatszeitung" auf bitkom.com ergab keinen einzigen Treffer. Dies gilt auch für die Website bitkom-research.de. Da niemand Nina Brandaus Standpunkt gut heißt, kann auch eine Mobilisierung von Sympathisanten auf irgendwelchen anderen Kanälen ausgeschlossen werden.
Fazit: Die extrem einseitige Kommentierung zugunsten von Peter Hensinger ist glaubhaft damit zu erklären, dass in erster Linie Websites, für die er mitverantwortlich ist, Gesinnungsgenossen zur BSZ schickten. Hensingers Gegenpart von Bitkom, eine Vertreterin "der (bösen) Industrie", verzichtete darauf. Jeder kann sich nun selbst einen Reim darauf machen, ob diese Nachhilfe zum Erlangen der Deutungshoheit anständig ist oder nicht.
Unfreiwillig zeigt der Vorfall auch, wie gering die Reichweite von Anti-Mobilfunk-Vereinen entgegen dem Anschein tatsächlich ist. Dies wiederum erklärt, warum es der Szene seit gut 20 Jahren nicht gelingt, dauerhaft Rückhalt in der Bevölkerung zu bekommen. Der Rückhalt beschränkt sich auf zeitweise beispringende Wutbürger, die "ihren" – und nur "ihren" Sendemasten weg haben wollen, vielleicht 300 bis 400 überzeugte Mobilfunkgegner und "Elektrosensible" sowie auf ebenso viele Personen, deren Geschäftsmodelle auf irrationalen Ängsten gegenüber Elektrosmog beruhen. Wie schlimm es um die Argumentationsstärke der Szene bestellt ist, zeigen exemplarisch die Hensinger beipflichtenden Kommentare in der BSZ.
Anerkennung verdient die Kommentar-Moderation der BSZ, dass sie meine Kommentare, die stellenweise der Zeitung nicht gerade zum Vorteil gereichen, freigeschaltet hat. Bei anderen Medien, auch bekannten wie merkur.de, habe ich da schlechte Erfahrungen sammeln müssen.
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10 Sicherheitsabstand zu Tablets: 20 Zentimeter
H. Lamarr , München, Dienstag, 08.09.2020, 22:43 (vor 1535 Tagen) @ H. Lamarr
Peter Hensinger verkündete Ende 2015, es ist also schon eine Weile her, in einem Beitrag auf der Website des Baden-Württembergischen Philologenverbands PhV:
Die Hersteller kennen die Risiken: für Smartphones wird in Gebrauchsanweisungen empfohlen, sie nur in 25 mm Abstand vom Körper zu nutzen. Die US - Federal Communications Commission empfiehlt bei Laptops (Tablets) gar 20 cm Abstand. Ist dies praktikabel? Wohl nicht, es ist eine juristische Absicherung für mögliche Folgeschäden.
Es geht um die rot markierte Behauptung. Und kaum jemand wird Herrn Hensinger widersprechen, dass die Empfehlung, sicherheitshalber 20 Zentimeter Abstand zu Laptops und Tablets einzuhalten (wegen der Strahlung), ziemlicher Blödsinn ist. Doch darum geht es in dieser Kritik nicht, sondern darum, wo Peter Hensinger sein Wissen her hat, mit dem er vor den Philologen des Schwabenlandes brillieren wollte. Da die wenig schmeichelhaften Rechercheergebnisse zu dieser Frage bereits an anderer Stelle hier im Forum vergraben sind, setze ich kurzerhand einen Link dorthin und erspare mir so eine Wiederholung.
Nachzutragen ist: Der Philologenverband hat sich inzwischen Hensingers Beitrag entledigt, der am obigen Linkziel genannte Link zu seinem Beitrag ist daher tot. Das ist schlecht, denn so könnte jemand auf die Idee kommen, ich legte dem "Ressortleiter Wissenschaft" des Vereins Diagnose-Funk etwas in den Mund, was er nie behauptet hat. Glücklicherweise aber hat der Beitrag im Webarchiv überlebt (noch!), so dass sich jeder selbst davon überzeugen kann, der Stuttgarter hat tatsächlich das behauptet, weswegen er hier durch die Mangel gedreht wird.
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11 Die Kunst der selektiven Wahrnehmung
H. Lamarr , München, Sonntag, 20.09.2020, 11:38 (vor 1523 Tagen) @ H. Lamarr
Angelika Brand ist Redakteurin von wendland-net.de, das über Lokalereignisse im östlichen Niedersachsen berichtet. Am 15. September 2020 besuchte sie eine Anti-5G-Veranstaltung, zu der Landrat Jürgen Schulz als Vertreter des Landkreises Lüchow-Dannenberg nach Hitzacker eingeladen hatte. Zwei Referenten aus der Anti-Mobilfunk-Szene durften dort ungestört ihre Sicht zum "Risiko 5G" vortragen, eine Gegenstimme hatte der Landkreis nicht eingeladen. Vielleicht war es diese einseitige Orientierung der "Informationsveranstaltung", die Angelika Brand hellhörig machte. In bestem journalistischem Selbstverständnis begnügte sie sich jedenfalls nicht damit, die Behauptungen der Referenten als "Superspreader" ungeprüft weiter zu verbreiten, sie recherchierte stichprobenweise und schrieb erst dann ihren Artikel. Das Ergebnis, was Peter Hensinger anbelangt, fiel deshalb so aus (Auszug):
[...] Dass durch 5G-Anwendungen Transparenz und Demokratie geschaffen würden, hält Hensinger für einen Mythos. Das Gegenteil sei der Fall. Als Beleg zitierte er einen Absatz aus der Smart City Charta der Bundesregierung, nach dem sich Wahlen durch die umfangreichen Dateninformationen erübrigen würden. Was Hensinger verschweigt: der zitierte Passus ist Teil des Beitrags eines finnischen Autoren, der für die Charta skizzierte, welche positiven - aber auch negativen - Auswirkungen die nächste Phase der Digitalisierung haben könnte - wenn nicht gegengesteuert wird.
In den Leitlinien der Charta wird dagegen klar definiert, dass durch die weitere Digitalisierung eine "eine breite Teilhabe und Mitgestaltung der Zivilgesellschaft an kommunalpolitischen Prozessen erleichtert werden soll."
Im Weiteren beschäftigte sich Hensinger hauptsächlich mit den (womöglichen) gesundheitlichen Folgen der erhöhten Strahlung durch 5G-Verteiler. Müdigkeit, Nervösität, "oxidativer Zellstress" und "möglicherweise" krebserregende Wirkung sei in über 1000 biologisch-medizinischen und 310 epidemiologischen Studien beschrieben worden. Hensinger räumte allerdings ein, dass es an Langzeitstudien fehlt, die eine konkrete Risikoabschätzung möglich machen würden.
Auch was Nachhaltigkeit angeht, sei die 5G-Technologie kritisch zu betrachten. Es gäbe Studien, die negative Auswirkungen auf z.B. Insekten feststellen. Für Hensinger wirkt 5G "als Brandbeschleuniger für nicht nachhaltige Entwicklungen" wie z.B. der Abbau seltener Erden.
Nicht nur in diesem Punkt gab es in dem Vortrag immer wieder Unklarheiten darüber, ob von 5G-Anwendungen die Rede ist oder allgemein von Mobilfunk- bzw. Smartphone-Nutzungen.
Im Resümee forderte Hensinger einen Stopp des 5G-Ausbaus, denn: "Der Stand der Technikfolgenabschätzung lässt eine Zulassung derzeit nicht zu." [...]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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11 Die Kunst der selektiven Wahrnehmung
H. Lamarr , München, Sonntag, 20.09.2020, 11:50 (vor 1523 Tagen) @ H. Lamarr
Müdigkeit, Nervösität, "oxidativer Zellstress" und "möglicherweise" krebserregende Wirkung sei in über 1000 biologisch-medizinischen und 310 epidemiologischen Studien beschrieben worden.
Soso, das wären dann insgesamt 1310 Alarmstudien, die der gelernte Drucker ausgemacht haben will. Doch wo sind 801 davon abgeblieben? In seiner Alarmstudiendatenbank, die im Gegensatz zum EMF-Portal der RWTH Aachen ein Zerrbild des tatsächlichen Wissensstandes abgibt, listet Hensinger (Stand heute) lediglich 509 Studien auf, die er für alarmierend hält.
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Selektives Zitieren: eine seit langem übliche Praxis
Gast, Samstag, 18.02.2023, 07:48 (vor 642 Tagen) @ H. Lamarr
Ich bitte um eine ausgewogene Diskussion des Themas auf wissenschaftlicher Grundlage. Die beiden Vorträge werden diesem Anspruch bei weitem nicht gerecht. Die Referenten zitieren selektiv und falsch. Beispiel: Das Zitat von Herrn Hensiger zur "Post Voting Society" hat nichts mit den Plänen der Bundesregierung und nichts mit der Smart City Charta zu tun. Es findet sich in einem verschriftlichen Vortrag eines Mitarbeiters einer Denkfabrik, der auf einer Dialog-Veranstaltung zur Smart City Charty gehalten wurde. Der Referent hat verschiedene, mögliche zukünftige Entwicklungen der Smart Cities vorgestellt. Der verschriftliche Vortrag findet sich in der Dokumentation einer Dialogveranstaltung zur Smart City, die der Smart City Charta aus Transparengründen angehängt ist. Das Zitiat steht nicht, wie Herr Hensinger sagt und auf seinem PP-Slide suggeriert, in der Charta selbst. Zu vielen Zitaten liesse sich bei genauer Recherche ähnliches herausfinden.
12 Große Literaturstudie beunruhigt Drucker im Ruhestand
H. Lamarr , München, Sonntag, 20.09.2020, 21:44 (vor 1523 Tagen) @ H. Lamarr
Mit beträchtlichem Rummel haben der Naturschutzbund (Nabu) Baden-Württemberg und der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk am 17. September 2020 eine Literaturstudie vorgestellt, die eine biologische Schadwirkung elektromagnetischer Felder auf Insekten gefunden haben soll. Einige Medien bevorzugt in Baden-Württemberg berichteten. Die Pressemitteilung zum Ereignis zitiert Peter Hensinger mit den Worten: "Es ist beunruhigend, dass bereits geringe Strahlenbelastungen weit unterhalb der Grenzwerte Insekten schädigen." Studienautor Alain Thill konnte demnach einen gelernten Drucker beunruhigen. Doch gelingt ihm das auch bei härteren Nüssen?
SWR-Wissenschaftsredakteur Uwe Gradwohl hat sich die Mühe gemacht, die knapp 30 Seiten umfassende Studie zu lesen. Sein Fazit widerspricht der dramatischen Pressemitteilung deutlich. Gradwohl sagt am Ende seines studienkritischen Podcasts: "Die Art und Weise wie mit dieser Studie durch die Auftraggeber Naturschutzbund Baden-Württemberg und Diagnose-Funk e.V. verfahren wurde, nährt bei mir den Eindruck, als ob hier schlichtweg das bereits prominente Thema Insektensterben für die Zwecke der Mobilfunkskeptiker gekapert werden sollte. Zuverlässig informiert fühlte ich mich bezüglich dieser Studie nicht, sie aber jetzt hoffentlich schon."
Gradwohls Podcast dauert nur 4½ Minuten, die aber genügen ihm, um Diagnose-Funk und Nabu wegen ihrer unqualifizierten Pressemitteilung als Marktschreier abzukanzeln. Die Begründungen dafür liefert das Transcript seines Podcasts:
Der Naturschutzbund Baden-Württemberg, kurz Nabu, und der Verein Diagnose-Funk kündigten in ihrer Pressemitteilung eine sogenannte Metastudie an, deren Autor 190 Einzelstudien gesichtet habe, um die Wirkung von Mobilfunk und W-Lan-Strahlung auf Insekten bewerten zu können. Bei der Pressekonferenz wird dann schnell klar: Es sind nicht 190, es sind 83. Okay, Schwamm drüber, kann passieren. Von den 83 Studien haben demnach 72 Anzeichen für Veränderungen im Stoffwechsel und im Verhalten von Insekten gefunden. Ja, das haben sie, aber liest man genau nach stellt man fest, die 72 Studien wurden von nur 26 unterschiedlichen Forscherinnen und Forschern geleitet. Das kann zu einer sogenannten Publikationsverzerrung führen. Aber da kommen wir gleich noch drauf. Schauen wir uns stattdessen das nächste Statement in der Pressemitteilung an. Nach Auswertung der 83 Studien stünde fest, dass Mobilfunk- und W-Lan-Strahlung den Fluss von Calciumionen im Insektenkörper so beeinflussen, dass deren Orientierung und Reproduktion darunter leidet. Nein, für dieses Ergebnis ist nicht die Auswertung aller 83 Studien verantwortlich, nur der kleinere Teil der 26 Forscher hat Arbeiten vorgelegt, die sich molekularbiologischen Fragen widmen. Und die Gesamtschau der Studien hat der Forschungslage keine neue Erkenntnis hinzugefügt. Was aber in der Pressemitteilung so geschrieben steht. Die vorgelegte Studie hat überhaupt nicht versucht die Ergebnisse einzelner Studien so zusammenzuführen, dass in der Gesamtschau ein neues Ergebnis sichtbar werden könnte. Die Mobilfunk-Insektenstudie von Nabu und Diagnose-Funk listet lediglich die experimentellen Ansätze von 26 Forscherinnen und Forschern und deren Forschungsergebnisse in Ultrakurzform auf. Sie ist also bestenfalls eine Übersicht der Forschungslage. Und das schreibt der Autor auch selbst.
Und weiter: Er habe gar keine Übersichtsanalyse erstellen können, weil die dafür notwendigen statistischen Angaben nur bei einer handvoll der analysierten Studien vorlägen. Und: Die von ihm betrachteten Einzelstudien kämen in vielen Fällen zu Ergebnissen, die erst noch von anderen Teams repliziert werden, also bestätigt werden müssten. Der Autor sagt auch, dass er aus demselben Grund, den von ihm aufgeführten statistischen Mängeln, die Publikationsverzerrung nicht ermitteln konnte. Das meint folgendes: Studien, die einen Effekt von Mobilfunkstrahlung auf Insekten finden, werden meist auch publiziert. Studien, die jedoch keinen Effekt finden, werden oft gar nicht bis zur Publikation zu Ende geführt. Das verzerrt den Blick auf die tat, sächliche Forschungslage. Das Ausmaß dieser Verzerrung konnte in der Mobilfunk- und Insektenstudie von Nabu und Diagnose-Funk aber nicht bestimmt werden, weil Daten fehlen, sagt der Autor. Sagen uns aber nicht seine Auftraggeber. Weiter: Die Aussagen zur Schädlichkeit der Strahlung leiden nach Angaben des Autors darunter, dass die Mehrheit der Studien nicht nach den üblichen Sorgfaltskriterien durchgeführt wurde. Oha!
Fazit: Es gab keine Möglichkeit die Daten der Einzelstudien zu einer Metaanalyse zusammenzuführen. Die Abschätzung der Publikationsverzerrung war nicht möglich. Der Autor schreibt von Einschränkungen bezüglich der Verlässlichkeit, mit der schädigende Effekte nachgewiesen werden konnten. Demgegenüber postulieren die Auftraggeber in ihrer Pressemitteilung, dass diese Studie erstmals aufzeige, dass Mobilfunkstrahlung ein wichtiger Faktor bei der Erklärung des Insektensterbens sein könnte.
Was bleibt mir? Der Eindruck, dass hier einfach mal alles gebündelt wurde, was an Studien zum Thema Elektromagnetismus und Insekten in den letzten Jahrzehnten entstanden ist. So eine Bündelung kann zusammen mit der entsprechenden Pressemitteilung schon mal mediale Wirkung erzielen. Und dann hat man sich aber noch dazu verstiegen den Eindruck zu erwecken, als ob die Bündelung grundsätzlich Neues hinsichtlich der Ursachen des Insektensterbens aufzeigen würde. Tut sie aber nicht.
Hintergrund
Alain Thill: Von der Masterarbeit zur Metastudie
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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13 Hensinger beschuldigt BfS einseitiger Studiendarstellung
H. Lamarr , München, Dienstag, 22.09.2020, 18:38 (vor 1521 Tagen) @ H. Lamarr
Anlässlich der Präsentation der Thill-Metastudie zum Insektensterben veranstaltete Diagnose-Funk eine Pressekonferenz. Die Schwäbische Zeitung war zugegen und schreibt am 18. September 2020 (Auszug):
[...] Hinsichtlich des Streits in der Wissenschaft über die tatsächliche Schädlichkeit der Strahlung unterstellte Hensinger dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das für die Abwehr von Gefahren durch Strahlung zuständig ist, in der Pressekonferenz vor allem Interessen der Wirtschaft zu verfolgen. Laut Hensinger stelle das BfS die Forschungslage einseitig dar. [...]
Die Behauptung, das BfS stelle die Forschungslage einseitig dar, schlägt dem Fass den Boden aus. Fast könnte man meinen, Peter Hensinger habe bei Schopenhauer einen Kunstgriff entdeckt, der da lautet: "Werfe deinem Argumentationsgegner das vor, was du selber tust". Wenn hierzulande einer die Forschungslage einseitig darstellt, dann zweifelsfrei Diagnose-Funk, niemand praktiziert das so perfekt einseitig und damit irreführend wie dieser Verein.
Als Verantwortlicher für die Diagnose-Funk-Alarmstudiendatenbank EMFdata sitzt Steinewerfer Hensinger in einem so zerbrechlichen Glashaus, dass es schon von einer Knallerbse zum Einsturz gebracht werden kann. Denn EMFdata listet ausschließlich Studien auf, die schädliche Wirkungen von Funkwellen gefunden haben wollen. Gegenwärtig umfasst der Bestand 509 Studien, die aus Sicht von Hensinger die Schädlichkeit von Funkfeldern belegen. Gäbe es allein diese 509 Studien, könnte man Hensinger ernst nehmen. Doch so ist es nicht.
Für den Frequenzbereich > 10 MHz liefert das EMF-Portal gegenwärtig 4796 Studien.
EMFdata: So schmerzhaft einseitig wie einseitige Liebe
Das EMF-Portal der RWTH Aachen ist eine seriöse Datenbank für EMF-Studien, es listet alarmierende und entwarnende Studien friedlich nebeneinander auf. Eingeschränkt auf Studien für den Frequenzbereich ab 10 MHz und darüber zeigt das EMF-Portal gegenwärtig 4796 experimentelle und epidemiologische Studien an. Ziehen wir davon Hensingers 509 Alarmstudien ab, bleiben 4287 Studien übrig, die mutmaßlich nicht alarmierend sind, weil sie sonst von Hensinger seiner eigenen Datenbank einverleibt worden wären. Unter diesen Voraussetzungen stehen jeder einzelnen von Hensingers 509 Alarmstudien nicht weniger als 8,4 Studien gegenüber, die der Diagnose-Funker seinen Besuchern vorenthält, weil sie seiner Einschätzung nach nicht zum Alarmieren taugen. Diese unerträgliche Verzerrung des tatsächlichen Wissensstandes in der EMF-Forschung ist eine Manipulation ersten Ranges. Denn Wissenschaft ist ein kumulativer Prozess, bei dem fachkompetente Personen gegensätzliche Studienergebnisse regelmäßig analysieren, bewerten, gewichten und gegeneinander abwägen. Das Ergebnis ist das, was gemeinhin als Stand des Wissens in einem Fachgebiet gilt.
Suchabfrage im EMF-Portal für das obige Suchergebnis von 4796 Studien.
Hensinger und seinen Helfern fehlt es mehr oder weniger an allem, was zu qualifizierten Bewertungen erforderlich ist und erschwerend kommt hinzu, dass er keinerlei Ergebnisoffenheit zeigt, sondern im Gegenteil auch banale Alarmstudien dramatisiert. Um eine abgegriffene Metapher zur Verdeutlichung heranzuziehen: Wer im III. Reich allein den Reichsrundfunk hörte, nicht aber die deutschsprachigen Sendungen der BBC, der irrte bis zum bitteren Ende desorientiert durch dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte. Das tausendjährige Reich ist nach zwölf Jahren in Schutt und Asche versunken, seine Methoden der Desinformation haben hingegen heute Hochkonjunktur.
Publikationsverzerrung
Um zu validen Ergebnissen zu kommen, mühen sich seriöse Wissenschaftler ab, möglichst viele Störgrößen auszuschließen, die ihre Studien verfälschen könnten. Eine dieser Störgrößen ist bei Literaturstudien die "Publikationsverzerrung". Gemeint ist damit laut Wikipedia die statistisch verzerrte Darstellung der Datenlage in wissenschaftlichen Zeitschriften infolge einer bevorzugten Veröffentlichung von Studien mit "positiven" bzw. signifikanten Ergebnissen. Hensinger ist so dreist, auf EMFdata sämtliche entwarnende Studien wegzulassen, also Studien mit "negativen" Ergebnissen (nichts Schlimmes gefunden), das Ergebnis ist eine lupenreine Publikationsverzerrung von 100 Prozent. Mit anderen Worten: Desinformation eiskalt pur (on the Rocks).
EMFdata-Personal fragwürdig
In Anbetracht der schon vom Ansatz her auf Meinungsmanipulation ausgelegten Alarmstudiendatenbank EMFdata spielt die Qualifikation des Diagnose-Funk-Personals, das die Datenbank befüllt, keine tragende Rolle mehr. Diagnose-Funk hält sich äußerst bedeckt, dieses Personal beim Namen zu nennen. Bekannt ist, Peter Hensinger sonnt sich darin "Leiter des Ressorts Wissenschaft" von Diagnose-Funk zu sein. Einem gelernten Drucker diese Aufgabe anzuvertrauen weist deutlich auf a) Selbstüberschätzung, b) Fehleinschätzung und c) einen Mangel an fachkompetentem Personal hin. Mit dem Tagesgeschäft der Datenbank hat Hensinger also nichts zu tun, er beherrscht es schlichtweg nicht. Bleibt nur als zweiter und letzter bekannte Name Isabel Wilke übrig, eine Dipl.-Biologin im Ruhestand.
Für Frau Wilke spricht ihre Ausbildung, wenngleich diese ihr in Sachfragen der Dosimetrie nicht weiterhilft. Gegen sie spricht, dass sie rund zwölf Jahre lang Redakteurin des kostenpflichtigen "Elektrosmog-Report" war, eines EMF-Kampfblättchens, das 25 Jahre lang Nutznießer der Angst vor Elektrosmog monatlich mit frischen Argumentationshilfen versorgte, bevor der Herausgeber es 2019 an Diagnose-Funk vererbte. Ergo war in dem dünnen Blättchen nie von Entwarnung gegenüber EMF die Rede, sondern nur von vielen Gründen zu tiefer Besorgnis. Man kann sich leicht vorstellen, wie ergebnisoffen Frau Wilke am Ende ihrer beruflichen Laufbahn noch ist, das Risiko Mobilfunk kundig und neutral zu bewerten.
Der Aufforderung, das Personal der Diagnose-Funk-Studienbewertungen zu benennen, damit sich jeder ein Bild von dessen Qualifikation und von möglichen Interessenkonflikten machen kann, kam der Verein nicht nach. Wegen seiner dünnen Kompetenzdecke ist EMFdata aus meiner Sicht nicht imstande, Studien umfassend fachkundig zu beurteilen und qualitativ minderwertige von vornherein auszuschließen, wie das die professionellen interdisziplinären Studienbewerter in nationalen/internationalen Expertenkommissionen machen. Im Gegensatz zu Profis lässt Diagnose-Funk auch völlig im Dunkeln, nach welchen Kriterien Studien ausgewählt werden, um auf EMFdata übernommen zu werden. Mutmaßlich kann Diagnose-Funk diese Kriterien gar nicht benennen, der Verein würde sich damit selbst belasten.
Hintergrund
Studiendatenbank EMF:data auf dem Prüfstand (2020)
BfS-Leitfaden - Beurteilung von Studienergebnissen (2018)
BfS & Krebspromotion: Falschinformation von Diagnose-Funk (2017)
Cora: Objektive Wertung von Mobilfunkreviews durch Laien (2017)
Diagnose-Funk: Studienrecherchen, sogenannte (2016)
EMF für Dummies: Die W-LAN-Studien des Peter Hensinger (2015)
Studienreport - mit Jugend-Forscht Experimente (2014)
www.mobilfunkstudien.de - Totgeburt von Diagnose-Funk (2013)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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13 Hensinger beschuldigt BfS einseitiger Studiendarstellung
H. Lamarr , München, Mittwoch, 11.08.2021, 22:45 (vor 1198 Tagen) @ H. Lamarr
Die Behauptung, das BfS stelle die Forschungslage einseitig dar, schlägt dem Fass den Boden aus. Fast könnte man meinen, Peter Hensinger habe bei Schopenhauer einen Kunstgriff entdeckt, der da lautet: "Werfe deinem Argumentationsgegner das vor, was du selber tust".
Nein, nicht Schopenhauer, sondern Walter Ötsch.
Was der Stuttgarter sich da erlaubt, taucht in Prof. Walter Ötschs "Handbuch für Populisten" in der Liste der 100 vielversprechendsten Populistentricks unter Nummer 91 auf:
Werfen Sie den FEINDEN das vor, was Sie gerade tun.
Das ist nur der am besten passendste Treffer in der Liste, mindestens ein Dutzend weitere treffen ebenfalls sehr gut auf den schwäbischen Sprücheklopfer zu.
Wie viele der auf EMFdata gelisteten Studien qualitativ minderwertige "Schrottstudien" sind weiß niemand. Hensinger kann zwischen schlechten und guten Studien nicht unterscheiden und kein anerkannter Wissenschaftler hat sich je die Mühe gemacht, den Bestand der bedeutungslosen Alarmstudiendatenbank systematisch zu prüfen. Und was mir (Nachrichtentechniker) bei der Prüfung von zwei Stichproben vor die Flinte kam, hat mir, weil ungenießbar, den Appetit auf mehr gründlich verdorben. Möglicherweise dient diese inhaltlich und sprachlich abschreckende Sammlung von Alarmstudien auch gar nicht der Information verstörter Wutbürger, sondern erstrangig der Selbstbefriedigung von Peter Hensinger, der sich für seine wie er sagt "wissenschaftlichen Arbeiten" gerne in die Abgeschiedenheit von Birkendorf zurückzieht.
Die intensive Beschäftigung mit dem "Risiko Mobilfunk" hat auf einige Teilnehmer der Debatte eigenen Angaben zufolge verblüffende Auswirkungen. Beispiele, die mir spontan eingefallen sind:
► Peter Hensinger: Startete als Rentner in die Mobilfunkdebatte und sieht sich inzwischen als Wissenschaftler.
► Jörn Gutbier: Startete als Architekt in die Mobilfunkdebatte, ließ sich auf eigene Kosten vom IBN zum sogenannten Baubiologen fortgebildet und ist heute mutmaßlich hauptberufliches Sprachrohr von Diagnose-Funk.
► Karl Richter: Startete als emeritierter Literaturprofessor die sogenannte Kompetenzinitiative und wurde im Laufe der Zeit "elektrosensibel".
► Cornelia Waldmann-Selsam: Startete als Wanderärztin und befragte so viele "Elektrosensible", bis sie schließlich selbst "elektrosensibel" wurde.
► Siegfried Zwerenz: Startete in die "Bürgerwelle" als Radio- und Fernsehtechniker, auch er wurde im Laufe der Zeit "elektrosensibel".
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14 Hensinger: "Über Strahlung zu reden ist nichts Esoterisches"
H. Lamarr , München, Dienstag, 20.10.2020, 17:53 (vor 1493 Tagen) @ H. Lamarr
Der Südkurier zitierte am 14. September 2020 Peter Hensinger, als dieser sich öffentlich nicht etwa zu Sachfragen einer Drucktechnik äußerte, sondern zu Sachfragen einer Technik, von der er nichts versteht:
"Über Strahlung zu reden ist nichts Esoterisches."
Doch, nämlich dann, wenn ein gelernter Drucker im Ruhestand, der sich für einen Wissenschaftler hält, über Strahlung redet, obwohl es sich gar nicht um gefährliche Strahlung handelt, sondern um harmlose elektromagnetische Funkfelder weit unterhalb zulässiger Grenzwerte.
"Leute, die in der Nähe eines Funkmastens wohnen, sind stärker belastet als die mit Abstand über 300 Meter“, so Hensinger.
Nein, so pauschal lässt sich das nicht behaupten, denn der horizontale Abstand allein ist kein zuverlässiges Maß für eine Funkimmission. Bei GSM, UMTS und LTE hängt die maximale Immission auch stark vom Downtilt und vom Typ einer Antenne ab sowie von der Höhe des Messorts über dem Erdboden, gar nicht zu reden von starken Nebenkeulen in bis zu etwa 30 Meter Entfernung vom Funkmasten. Und bei 5G mit smarten Antennen versagt Hensingers irreführende Pauschalprognose sowieso völlig.
Technisch sei es problemlos möglich, die Masten außerhalb von Wohngebieten zu errichten.
Was für ein Blödsinn. Einen Funkmasten z.B. im unbewohnten Außenbereich mit Strom zu versorgen und ans Kernnetz anzuschließen ist ungleich aufwendiger als im Innenbereich. Entscheidend ist aber etwas anderes: Wird ein Funkmast wegen irrationaler Einwände nicht in einem Wohngebiet errichtet, sondern z.B. im Außenbereich oder in einem abseits gelegenen Gewerbegebiet, müssen alle Mobiltelefone im Wohnbereich unnötig stark senden, um den Funkmasten dort zu erreichen. Auch der Funkmast muss seinerseits unnötig stark senden, um die Telefone zu erreichen. Wer wie Peter Hensinger den hohen Energiebedarf von Smart Citys beweint, zugleich aber predigt, Funkmasten dürften nicht in Wohngebieten stehen, der hat ein substanzielles Verständnisproblem. Ich empfehle Herrn Hensinger für die gesunde Verdauung meiner Erwiderung dieses vertiefende Posting.
„Da diese höher gebaut werden könnten, erreichten sie außerdem einen größeren Umkreis“, betonte Hensinger.
Irgendjemand sollte Herrn Hensinger einmal erklären, wie zelluläre Funknetze funktionieren und dass es keineswegs immer von Vorteil ist, einen "größeren Umkreis" zu erreichen. Mobilfunksender sind keine Rundfunksender. Ein "größerer Umkreis" kann insbesondere bei älteren Funksystemen wie GSM und UMTS zu empfindlichen Empfangsstörungen an den Zellenrändern führen (Stichwort: Interferenzstörungen).
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15 Peter Hensinger rechnet ...
H. Lamarr , München, Montag, 15.02.2021, 17:12 (vor 1375 Tagen) @ H. Lamarr
Am 14. Januar 2021 referierte Peter Hensinger per Video für die Gemeinde Bad Feilnbach über das angebliche Risiko Mobilfunk und belegte dieses (ab Minute 15:00) unter anderem mit technischen Ausführungen über die Emission von Funkmasten und die Empfängerempfindlichkeit von Mobiltelefonen.
Das folgende Bild vor Augen sagt er, vom Satzbau her halsbrecherisch, ab Minute 16:00:
Weil ich kann, sehen Sie dies oben, bei einem Fünfzigtausendstel Mikrowatt noch ganz ordentlich telefonieren, des is so ein Minimum, des in die Verträge angegeben wird.
Screenshot von Minute 16:00 des Videos
Wir sehen in dem Screenshot gelb markiert, wovon der Schwabe redet: 0,000 05 µW/m²
Doch ist das ein Fünfzigtausendstel Mikrowatt, nur weil dort irgendwo nach dem Komma eine 5 steht?
Nein, selbstverständlich nicht!
Rechnen wir's aus. Ein Fünfzigtausendstel ist nach allgemeinem Verständnis der 50ste Teil eines Tausendstels. Ein Tausendstel ist 0,001, der 50ste Teil davon ist ...
0,001/50 = 0,000 02 oder einfacher: 1/50'000 = 0,000 02
Hensinger hätte also seinen angezeigten Zahlenwert mit einem Zwanzigtausendstel Mikrowatt pro Quadratmeter in Worte fassen müssen.
Egal, Hensingers Publikum kapierte aller Voraussicht nach ohnehin nur Bruchteile seiner teils unqualifizierten und irreführenden Ausführungen, welche Einäugige allerdings häufig zu Königen unter Blinden machen, wie die außerordentlich lobende Danksagung der Bürgerinitiative Bad Feilnbach am Ende des Videos deutlich macht.
Mutmaßlich sind die geistigen Kopfstände, die Zuhörer bei Begriffen mit dem Wortbestandteil Tausendstel anstrengen müssen, mit ein Grund dafür, warum das Wort Tausendstel gemäß dieser Quelle im Deutschen nur noch "sehr selten" (5ter von 5 Rängen) gebraucht wird. Wäre Hensinger nicht Drucker, sondern Elektrotechniker, hätte er die Klippe mühelos umschiffen können, indem er seine 0,000 05 µW/m² in Worte gefasst einfach als fünfzig Pikowatt pro Quadratmeter verkauft hätte . Seinem Laienpublikum wär's wohl egal gewesen.
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15 Hensinger vs. Gutbier: Mindestversorgungspegel
H. Lamarr , München, Sonntag, 15.08.2021, 23:36 (vor 1194 Tagen) @ H. Lamarr
Wir sehen in dem Screenshot gelb markiert, wovon der Schwabe redet: 0,000 05 µW/m²
Das sei, sagt Hensinger, der Mindestversorgungspegel, mit dem es sich mit einem Mobiltelefon noch ganz ordentlich telefonieren lässt. Woher er den Wert hat, verrät uns der Stuttgarter nicht. Na gut, hoffen wir mal, dass er nicht selbst gerechnet, sondern sich medienkompetent informiert hat, z.B. bei Jugend forscht .
Szenenwechsel. Doch wir bleiben in Bad Feilnbach und bei Diagnose-Funk. Diesmal aber ist es Diagnose-Funker Jörn Gutbier, der am 19. Mai 2021 in Bad Feinbach persönlich antrat, also wenige Monate nach Hensingers Fernberatung, um den verstörten Bürgern dort seinen "reinen Wein" über das schreckliche Risiko Mobilfunk einzuschenken.
Und wie der Zufall es will, zaubert auch Gutbier den Bad Feilnbachern einen Mindestversorgungspegel aus dem Hut. Welchen, das kann man sich in diesem Posting von Forumteilnehmer "KlaKla" ansehen.
Wahrscheinlich werden es die wackeren Bad Feilnbacher nicht bemerkt haben, doch Gutbier verkauft ihnen mit 0,0005 µW/m² plötzlich einen 10-mal höheren Mindestversorgungspegel als sein Vereinskollege Hensinger. Wie kommt das? Hat einer von beiden die Anzahl der Nullen falsch abgeschrieben? Rasender technischer Fortschritt in der Halbleitertechnik (Empfängerempfindlichkeit der HF-Eingangsstufe) kann es nicht sein, denn dieser müsste Gutbiers Wert im Vergleich zu Hensingers Darstellung absenken und nicht, wie es der Fall ist, anheben. Was aber könnte sonst noch den Widerspruch in den Darstellungen der beiden Diagnose-Funker erklären?
Eine belastbare Lösung kann ich leider nicht anbieten. Im Gegensatz zu Hensinger nennt Gutbier aber immerhin die Quelle für seinen Wert. Doch diese ist nicht etwa eine deutsche Behörde, eine Universität oder ein seriöses Grundlagenwerk der Nachrichtentechnik, sondern das private "EMF-Institut" von Dr. Peter Nießen in Köln. Im Vergleich zu Gutbier und Hensinger darf Nießen aus meiner Sicht zwar durchaus als EMF-Experte gelten, in Fachkreisen hat der Kölner allerdings dem Vernehmen nach nicht den allerbesten Ruf, zumindest was sein frühes Wirken anbelangt. Da dies nur eine unbelegte Behauptung ist, hier eine konkrete Kritik an frühen W-Lan-Gutachten Nießens aus der Zeit 2001 bis 2004.
Nießen beschäftigte sich bereits früh mit der Frage, welchen Mindestversorgungspegel Mobiltelefone benötigen. Ein Beispiel, das auf verschlungenen Wegen zur Stadt Füssen gelangte, ist hier zu lesen. Fakt ist, Nießen hat damit etliche Mobilfunkgegner befruchtet, die seine Erkenntnisse meist 1:1 übernommen haben. Aber: Nießens Überlegungen stammen aus dem GSM/UMTS-Zeitalter (GSM900) und den von ihm bevorzugt genannten Mindestversorgungspegel hat er nicht bei der deutschen BNetzA abgegriffen, sondern bei dem Schweizer Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Warum dort, das erklärt er in seinen Ausführungen nicht. So begegneten mir bei meiner Recherche im www die schon erwähnten Mobilfunkgegner, die allesamt mit dem Mindestversorgungspegel des südlichen Nachbarlandes argumentieren, einen hierzulande gültigen Wert konnte ich nirgends ausmachen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Mindestversorgungspegel eines Landes auch von politischen und technischen Erwägungen abhängt, der Schweizer Wert also nicht wie ein physikalisches Gesetz weltweit Gültigkeit hat. Doch das ist wieder eine andere Geschichte, die ich vielleicht später einmal angereichert mit Fakten erzählen werde. Hier und jetzt geht es mir nur darum zu zeigen, wie das EMF-Institut seit mehr als zehn Jahren das Gerede von Mobilfunkgegnern über den Mindestversorgungspegel in Deutschland geprägt hat.
Der von Nießen für GSM900 verbreitete Bakom-Pegel beträgt weder 0,00005 µW/m² (Hensinger) noch 0,0005 µW/m² (Gutbier), sondern 0,0001 µW/m². Gutbier umschifft diese Abweichung um Faktor fünf, indem er in seiner Darbietung von einer "überarbeiteten Vorlage" Nießens redet. Was überarbeitet wurde, warum und von wem, darüber hält er sich bedeckt. Unklar ist auch, warum die von Nießen (siehe verlinktes PDF) und Gutbier genannten "Minimierungsfaktoren" teils merklich voneinander abweichen.
Fazit: Der von Mobilfunkgegnern propagierte Mindestversorgungspegel für Mobilfunk beruht mehrheitlich auf frühen Überlegungen von Peter Nießen, der sich wiederum auf eine alte Wertangabe des Schweizer Bakom stützt. Heute findet sich beim Bakom-Webauftritt für das Suchwort "Mindestversorgungspegel" kein einziger Treffer mehr, bei der BNetzA gibt es zwar zwei, jedoch wenig substanzielle Treffer. Nicht viel besser sind die Ergebnisse für das Suchwort "Mindestversorgungsfeldstärke". Da die Funkausbreitungseigenschaften stark frequenzabhängig sind, halte ich die Nennung eines einzigen Werts (noch dazu ohne Frequenzangabe) ohnehin für äußerst fragwürdig, mir erscheint ein Graph des Mindestversorgungspegels abhängig von der Trägerfrequenz mit der Modulation als Parameter die sinnvollere Angabe. Auffällig: Bei meiner Internetrecherche wurden die ohnehin wenig ergiebigen Trefferlisten je nach gesuchten Wortkombinationen teils stark von unqualifizierten Kolportage-Websites der Anti-Mobilfunk-Szene "verseucht".
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15 Hensinger vs. Gutbier: Mindestversorgungspegel
KlaKla, Montag, 16.08.2021, 07:36 (vor 1193 Tagen) @ H. Lamarr
Eine belastbare Lösung kann ich leider nicht anbieten. Im Gegensatz zu Hensinger nennt Gutbier aber immerhin die Quelle für seinen Wert. Doch diese ist nicht etwa eine deutsche Behörde, eine Universität oder ein seriöses Grundlagenwerk der Nachrichtentechnik, sondern das private "EMF-Institut" von Dr. Peter Nießen in Köln. Im Vergleich zu Gutbier und Hensinger darf Nießen aus meiner Sicht zwar durchaus als EMF-Experte gelten, in Fachkreisen hat der Kölner allerdings dem Vernehmen nach nicht den allerbesten Ruf, zumindest was sein frühes Wirken anbelangt. Da dies nur eine unbelegte Behauptung ist, hier eine konkrete Kritik an frühen W-Lan-Gutachten Nießens aus der Zeit 2001 bis 2004.
2005 springt dann Isabel Wilke (ElektrosmogReport) aufs Trittbrett auf. Und wie soll es auch anders sein, diese alte Dame gehört heute zu Diagnose:Funk. Sie hat sich in der Echokammer hochgearbeitet. Sie und Peter Hensinger veröffentlichten eine WLAN-Übersichtarbeit. Diagnose:Funk machte daraus eine Studie und die lieben Mitstreiter aus der Echokammer überschlugen sich mit Lobhudelei. Erschienen ist diese Arbeit in der befreundeten Verbandszeitschrift Umwelt Medizin und Gesellschaft.
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Meine Meinungsäußerung
16 Triggerwort identifiziert Hensinger als Autodidakten
H. Lamarr , München, Sonntag, 15.08.2021, 18:14 (vor 1194 Tagen) @ H. Lamarr
Am 19. Juli 2019 hielt Peter Hensinger auf Einladung ortsansässiger Bürgerinitiativen in Freiburg einen Vortrag über "Die biologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung". Das hat etwas Faszinierendes an sich: Zwei Bürgerinitiativen laden einen gelernten Drucker ein, damit dieser ihnen etwas erzählt, wovon er nichts versteht. Ein derart unprofessionelles Unterfangen kann nur "funktionieren", verstehen die Zuhörer von der vorgetragenen Sache noch weniger als der Referent. Dies ist bei Vorträgen für Laien in aller Regel der Fall. Üblicherweise werden solche Veranstaltungen aus gutem Grund nicht aufgezeichnet, was Zuhörer aushalten müssen bleibt so unentdeckt. Anders isses, übersteigt der Geltungsdrang eines Referenten seine Selbstzweifel an seinen überragenden Fähigkeiten. Dann kommen auch Zaungäste über YouTube in den Genuss grenzwertiger Darbietungen.
Referiert ein Drucker 1½ Stunden über medizinisch-biologische Sachverhalte, kann das nicht gut gehen. Eine kurze Schlüsselszene findet schon ab Minute 8:05 statt, als Hensinger seine Zuhörer wissen lässt:
[...] Im Mobilfunk und auch beim Radio sind wir bei nicht-ionisierender Strahlung. Diese Strahlung hat nicht die Energie, sofort Zellen zu schädigen, unter fünf Elektrovolt, und trotzdem ist sie schädlich, weil sie Zellprozesse verändert [...]
Hensinger vestümmelt an dieser Stelle den naturwissenschaftlichen Fachbegriff Elektronenvolt zu Elektrovolt. Das wäre nicht weiter erwähnenswert, denn ein Drucker muss sich nicht mit Energiebetrachtungen aus der Teilchenphysik auskennen. Doch Hensinger will imponieren und den Eindruck von einem Referenten vermitteln, der sich in der Mobilfunkdebatte von A bis Z auskennt. Das Triggerwort Elektrovolt, und das ist das Schöne daran, belegt ohne umständliche Herleitung, dass es dem Mund eines Blenders entsprungen ist.
Weil falsch gebraucht, wird aus dem prestigeträchtigen Fachbegriff eine nette kleine Lachnummer, denn Hensinger ist Autodidakt, er hat sich seine Kenntnisse über das "Risiko Mobilfunk" im Selbststudium angelesen. Das kann in Einzelfällen zu herausragenden Leistungen führen. Hensinger aber glaubt anscheinend, er könne mit Googles Hilfe ein reguläres Hochschulstudium ersetzen. Ich sehe darin eine kapitale Fehleinschätzung, denn Hensinger kann sich seinen Lehrstoff nach Gutdünken selbst zusammenstellen, er muss sich keiner Prüfung seiner Kompetenzen unterziehen und weil ihm die Auseinandersetzungen mit Professoren und Kommilitonen fehlen, bleiben bei ihm Fehler im Kompetenzerwerb unberichtigt. Aus Elektronenvolt wird so irrtümlich Elektrovolt – und niemand war da, der Hensinger auf seinen Irrtum vorsorglich aufmerksam machen konnte.
Für sich allein genommen ist der Fehler nicht weiter tragisch. Er zeigt jedoch, wie schnell allzu selbstgewisse Autodidakten an ihre Grenzen kommen. Das simple Triggerwort ist lediglich ein Indikator für Laien, dass in Hensingers Darbietungen der Wurm drin ist. Wer in der Mobilfunkdebatte kein Laie ist, braucht das Triggerwort nicht, er erkennt in den Darbietungen auf Anhieb viele andere Irrtümer, Verdrehungen und Falschinformationen des Stuttgarters.
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17 "Es gibt keine 30.000 Studien, wie die Industrie behauptet"
H. Lamarr , München, Sonntag, 03.04.2022, 19:40 (vor 963 Tagen) @ H. Lamarr
Zwei Behauptungen, die ein roter Faden verbindet, obwohl 21 Jahre sie trennen.
Anno 2001 behaupte der Schweizer EMF-Desinformant Hans-U. Jakob (Gigaherz):
[...] Das heisst die von den Mobilfunkern stets gehandhabte Behauptung, es gebe 10'000 wissenschaftliche Studien zum Thema Mobilfunk und keine einzige habe irgendwelche Schäden nachweisen können, sollte einmal mehr gestützt werden. [...]
Mehr als zwei Jahrzehnte später behauptet der deutsche EMF-Desinformant Peter Hensinger (Diagnose-Funk, dort Seite 11):
Es gibt keine 30.000 Studien, wie die Industrie behauptet, die alle keine Effekte zeigen. [...]
Wer sich Hensingers Blödelei gerne auf schwäbisch anhören möchte, der kommt ab Minute 6:29 hier auf seine Kosten.
Weder Jakob noch Hensinger belegen mit einem Link ihre Unterstellung, sie begnügen sich schlicht mit dem Behaupten einer Tatsache, die sich in der getroffenen Form niemals beweisen lässt und deshalb getrost als frei erfunden gewertet werden kann. Denn ganz gewiss nicht lässt sich bei Jakob "den Mobilfunkern die stets gehandhabte Behauptung" jemals nachweisen, noch viel weniger bei Hensinger der "Industrie". Dafür sind die Unterstellungen viel zu schwammig und zu umfassend formuliert. Mag schon sein, dass irgendwann einmal irgendein Mitarbeiter irgendeines Mobilfunknetzbetreibers oder Herstellers von Mobiltelefonen sinngemäß die beanstandete Behauptung gesagt hat, das hat jedoch nichts mit der pauschalen Universalität zu tun (Mobilfunker, Industrie), welche Jakob und mehr noch Hensinger einem unterschieben wollen.
Unter diesen Umständen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass beide Desinformanten selbst nicht nur eine Unterstellung in die Welt setzen, sondern eine glatte Lüge, nur zu dem Zweck, um diese Lüge zulasten der Beschuldigten sogleich selbst als Lüge zu brandmarken. Wenn ich mich nicht irre, praktizieren Jakob und Hensinger einen Zirkelschluss, indem die Voraussetzungen ihrer Unterstellungen das zu Beweisende (Lüge) bereits enthalten.
Gigaherz-Jakob trieb die Blödelei mit Zirkelschlüssen bereits im Jahr 2000 auf die Spitze. Er setzte damals zuerst die freche Lüge in die Welt, Icnirp würde sich als "Unterorganisation der WHO" bezeichnen. Dann fragte er bei der WHO nach, ob diese Lüge wahr sei und feierte sich, nachdem die WHO dies verneinte, als den größten Skandalaufdecker aller Zeiten. Das ist so irre, dass einem die Tränen kommen können. Dennoch fand die Blödelei seinerzeit einen Sickerweg bis in den Deutschen Bundestag. So weit ist Hensinger zwar noch nicht gekommen, aber er arbeitet fleißig daran .
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18 Desinformation mit Erwin Schliephake
H. Lamarr , München, Sonntag, 01.09.2024, 00:21 (vor 81 Tagen) @ H. Lamarr
Wer nichts weiß und deshalb alles glauben muss, was Peter Hensinger über das "Risiko Mobilfunk" im Plauderton erzählt, kann die Desinformation des zweiten Diagnose-Funk-Vereinsvorsitzenden in folgendem Textfragment nicht erkennen. Das Fragment habe ich in dem "Webinar" Nr. 3 des Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Vereins bei Minute 11:39 gefunden. Hensinger behauptet dort für den Transkriptalgorithmus von YouTube nahezu unverständlich, da auf schwäbisch, satzbautechnisch unmöglich und anscheinend heftig von Sodbrennen geplagt:
[...] Allerdings ist schon seit 1932 bekannt [*Würg*] war die erste [*Würg*] Veröffentlichung von Schliephake, der hatte ne Professur dazu [*Würg*] auch schon [*Würg*] die Untersuchung von elektrobiologischen Phänomenen; 32 veröffentlichte er bereits die Schädigungen von Menschen, [*Würg*] die in der Nähe von Kurzwellensendern gewohnt haben. [...]
Dass niemand die "Schädigungen von Menschen" veröffentlichen kann, sondern nur Berichte über diese Schädigungen, wollen wir dem Stuttgarter, der eigenen Angaben zufolge Germanistik studiert haben will, nochmal durchgehen lassen. Nicht aber die Falschbehauptung, diese Menschen hätten "in der Nähe von Kurzwellensendern" gewohnt. Denn der Mediziner Erwin Schliephake berichtete 1932 in dem Fachblatt Deutsche Medizinische Wochenschrift mit seiner nur wenige Zeilen umfassenden Fallschilderung keineswegs von den Symptomen geplagter Anwohner von Kurzwellensendern, sondern von "Personen, die längere Zeit hindurch an solchen Sendern ohne genügende Schutzmittel haben arbeiten müssen." Weil es ihm so besser in den Kram passt, transformiert Hensinger Sendetechniker (mutmaßlich meinte Schliephake sogar stärker exponierte Antennentechniker) im Vorübergehen zu Anwohnern von Kurzwellensendern .
Wer die unverschämte Verdrehung Hensingers nicht glauben mag, findet hier die Bestätigung durch den Originaltext Schliephakes und darf verwundert zur Kenntnis nehmen, wie schamlos auch andere Granden der Anti-Mobilfunk-Szene mit Erwin Schliephakes kurzer Fallschilderung systematisch Schindluder treiben.
Mit Sicherheit verbreitet Hensinger in dem Webinar noch mehr Desinformation. Da es aber schon wieder nach Mitternacht ist und das Geplappere des Stuttgarters anstrengt, muss sein bereits entdeckter 19. Irrtum noch ein Weilchen auf die verdiente Würdigung warten.
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19 Desinformation mit Om P. Gandhi
H. Lamarr , München, Sonntag, 01.09.2024, 17:31 (vor 81 Tagen) @ H. Lamarr
Trau keinem organisierten Mobilfunkgegner. Wünscht einer dir einen guten Morgen, schau bevor du antwortest zum Fenster hinaus, ob es nicht Abend ist.
Der US-Wissenschaftler Om P. Gandhi zählt seit mindestens 20 Jahren weltweit zu den Lieblingen organisierter Mobilfunkgegner. Denn Gandhi publizierte 1996 eine Studie, die mit einer eindrucksvollen Simulation das Eindringen der Strahlung eines Mobiltelefons in den Kopf eines 5-Jährigen, eines 10-Jährigen und eines Erwachsenen zeigt. Am stärksten wurde der Kopf des Jüngsten durchdrungen.
◄ Der Screenshot aus dem "Webinar" Nr. 3 von Diagnose-Funk zeigt die berühmt-berüchtigte Simulation von Gandhi.
Das Bild dieser Simulation fand sich mit der Bildersuche bereits vor zehn Jahren auf etwa 450 Websites als angeblich wissenschaftlicher Beleg für die Schädlichkeit von Mobiltelefonen besonders für Kinder.
Auch Peter Hensinger kam im "Webinar" Nr. 3 seines Vereins Diagnose-Funk einmal mehr an dem inzwischen 25 Jahre alten Bild nicht vorbei und präsentiert es ab Minute 21:48 jedem Betrachter des Videos.
Hensingers holprig vorgetragene Kommentare zum Bild vermitteln die populistisch simple Botschaft für Eltern, Kinder seien noch viel mehr gefährdet als Erwachsene:
[...] Ich komme nun zur körpernahen Nutzung Smartphones, Handys, Tablets. Man muss wissen, das führe ich nachher nicht genau aus, einfach, dass Kinder natürlich viel viel mehr gefährdet sind aufgrund des Knochenbaus im Gehirn, im Schädel. Sie sehen hier die berühmte von Gandhi, die berühmte Studie und die Messungen, wie weit die Strahlung eindringt bei einem fünf Jahre alten, zehn Jahre alten Kind und beim Erwachsenen, dass da die Strahlung nicht so weit in den Körper eindringt. Das muss man einfach als Hintergrund wissen, dass Kinder noch viel mehr gefährdet sind. [...]
Gandhis Simulation ist ein Musterbeispiel für den Missbrauch einer wissenschaftlichen Veröffentlichung. Denn bereits 1999 hatte der US-Wissenschaftler Chung-Kwang Chou gegenüber Gandhi Zweifel an dem fraglichen Bild geäußert. Aus seiner Sicht konnte die Exposition im Nahfeld nicht zu derart großen Unterschieden in den SAR-Absorptionsmustern führen. Gandhi reagierte 2002 auf die Kritik mit einer neuen Veröffentlichung*), die wie von Chou erwartet nun korrigierte und ähnliche SAR-Werte für den Kopf von Erwachsenen und Kindern nennt. Doch kein Mobilfunkgegner verwendet die korrigierte, jüngere Simulation. Wahrscheinlich deshalb nicht, weil dort die dramatischen Bilder fehlen. Mobilfunkgegner und Medien greifen stattdessen noch heute auf die überholte ältere Simulation zurück, um Laien, besonders Eltern, mit plakativer Desinformation zu verunsichern. Ob Unvermögen dahinter steckt oder Absicht, das wissen der Himmel und die Desinformanten.
Ein weiterer Aspekt, der gegen die plakative Simulation spricht: Das Bild entstand zu einer Zeit, als GSM900 Standard war (1G). Die effektive Sendeleistung der Mobiltelefone ist bei allen seither aufgespannten Mobilfunknetzen (2G bis 5G) deutlich kleiner als bei GSM900, das in vielen Ländern am Ende seiner Lebenszeit angekommen ist und für privaten Gebrauch nur noch in prekären Versorgungsgebieten genutzt wird.
Das "Webinar" Nr. 3 dauert 90 Minuten. Welche Irrtümer Peter Hensinger in dieser Zeit noch verbreitet kann ich mir ausmalen, wissen kann ich es nicht. Denn dazu hätte ich mir das Video in voller Länge anschauen müssen. Habe ich mir nicht angetan, Forumteilnehmer "KlaKla" aber anscheinend schon.
*) Nachtrag vom 04.09.20224: Wie Chung-Kwang Chou mitteilt, zeigt der von mir gefundene Link zu Gandhis Studie aus dem Jahr 2002 nicht den Volltext der Studie, sondern eine von 18 auf vier Seiten gekürzte Fassung für Konferenzen. Eine Quelle mit frei verfügbarem Volltext konnte ich nicht finden. Hier die bibliografischen Angaben der Studie: O.P. Gandhi and G. Kang, "Some present problems and a proposed experimental phantom for SAR compliance testing of cellular telephones at 835 and 1900 MHz," Physics in Medicine and Biology, vol. 47(8), pp. 1501-1518, May 7, 2002.
[Admin: In einer älteren Version dieses Postings hieß es, im Original sei das Bild von Gandhis Simulation schwarzweiß gewesen. Um die Dramatik der Durchstrahlung des Gehirns zu steigern, sei die Eindringzone nachträglich von Mobilfunkgegnern farbig hervorgehoben worden. Diese Passage erwies sich als unzutreffend und wurde deshalb am 03.09.2024 gelöscht]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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