Schweiz: Kampf um Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 16:45 (vor 2542 Tagen)

Dieser Strang will den Streit um die Lockerung der "Anlagegrenzwerte" übers Jahr 2018 und 2019 begleiten und möglichst strukturiert dokumentieren. Dafür sind "Fächer" in Form einer Baumstruktur vorgesehen, die anfangs noch leer sein werden. Gut erkennbar wird diese Baumstruktur, wenn Sie unmittelbar nach Aufruf des IZgMF-Forums das Plus-Symbol am Beginn der Zeile "Schweiz: Kampf um Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte" klicken:

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Worum es überhaupt geht
Am 1. Februar 2000 führte die Schweiz die sogenannten Anlagegrenzwerte für Funksender ein. Diese Grenzwerte gelten für Sendemasten, nicht für Handys. Sie fanden unter dem Begriff "Schweizer Vorsorgewerte" international Beachtung, denn sie sind 10-mal tiefer (bezogen auf elektrische Feldstärke) als die im Rest der Welt üblichen "Immissionsgrenzwerte" der ICNIRP. Die Immissionsgrenzwerte schützen gegen alle bekannten Gesundheitsrisiken der Funktechnik, die Anlagegrenzwerte hingegen wollen vorsorglich gegen bislang unbekannte Risiken schützen. In den seither vergangenen 17 Jahren hat die Forschung allerdings kein einziges bislang unbekanntes gesundheitsrelevantes Risiko von Sendemasten entdeckt. Im Gegenteil: Mit wachsendem Wissensstand konnten anfangs befürchtete Bedenken (z.B. Störung des Kalziumaustauschs) inzwischen ausgeräumt werden. Und da es eine physikalische Gesetzmäßigkeit der Funktechnik ist, dass steigende Datenraten bessere Empfangsbedingungen erfordern (erreichbar mit höherer Sendeleistung oder mehr Sendern auf gleicher Fläche), kratzt der kommende 5G-Mobilfunk an den Anlagegrenzwerten. Werden diese gelockert, kann die bestehende Sender-Infrastruktur der Schweiz auch noch 5G abwickeln, ohne dass dazu tausende neue Sendeanlagen errichtet werden müssen.

Showdown 2018
Voraussichtlich dieses Jahr wird in der Schweiz die Entscheidung fallen, ob und ggf. wie stark die Anlagegrenzwerte gelockert werden. Doch das Vorhaben ist umstritten. Anti-Mobilfunk-Vereine und einige Ärzte malen Tod und Verderben an die Wand und versuchen durch Wecken oder Schüren von Ängsten die Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen. Ihnen gegenüber stehen Staat und Industrie, die mit spröder Sachargumentation versuchen, unbegründete Ängste zu zerstreuen. Es ist ein Kampf Bauch gegen Hirn und heute ist noch völlig offen, wie er ausgehen wird. Eine besonders wichtige Rolle werden die Medien spielen.

Technischer Hintergrund
Wer das Dokument Zukunftstaugliche Mobilfunknetze (29 Seiten) des eidgenössischen Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) liest und inhaltlich versteht, hat beste Voraussetzungen, um sich qualifiziert an der Debatte um eine Lockerung der Anlagegrenzwerte zu beteiligen.

Wie alles begann ...
Der Kampf um die Anlagegrenzwerte wird nicht erst seit 2018 ausgetragen, sondern schon seit Anfang 2016. Deshalb nachfolgend Zugänge zur Historie dieser spannenden Auseinandersetzung.

2016: Nationalrat stimmt Lockerung zu, Ständerat lehnt Lockerung ab
2017: Regierung äußert sich zum Ausbau der Mobilfunknetze
2017: Bundesrat kündigt Lockerung der Vorsorgewerte an

Nachtrag
Da sich der Kampf um eine Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte länger hinzieht als erwartet, haben wir aus dem ursprünglichen Strangtitel "Schweiz 2018: Kampf um Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte" Anfang 2019 die Jahreszahl entfernt.

Fehlt bei Datumsangaben in Postingtiteln die Jahreszahl, so ist immer 2018 gemeint. Bei jüngeren Postings ist stets die Jahreszahl mit dabei.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ICNIRP, Vorsorgewert, Schweiz, Immission, Anlagengrenzwert, Ständerat, Nationalrat

Lockerung Anlagegrenzwerte: Rolle der Medien

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 17:16 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Die Medien sind in der Auseinandersetzung der Mittler zwischen den Lobbyisten der beiden Lager (für/gegen Lockerung der Anlagegrenzwerte). Wie werden sich die Leitmedien der Schweiz verhalten? Wir haben für die Medien die Fächer "tendenziöse Berichterstattung" und "ausgewogene Berichterstattung" vorgesehen.

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Rolle der Medien: tendenziöse Berichterstattung

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 18:15 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Wertung "tendenziös" nicht rein objektiv vorgenommen werden kann, sondern eine mehr oder weniger große Portion Subjektivität in der Wertung steckt. Wir bemühen uns gleichwohl um Objektivität.

Tendenziös kann zugunsten oder zulasten einer Lockerung der Anlagegrenzwerte sein. Um dies schon im Betreff eines Postings erkennen zu können, gilt die Symbolik:

□ = zugunsten, also für eine Lockerung der Anlagegrenzwerte.
■ = zulasten, also gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte.

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04. Januar ■ Beobachter

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 19:01 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Beitrag in "Beobachter":

Strahlung mit unbekanntem Risiko

Schon ab 2020 soll die nächste Mobilfunkgeneration 5G anrollen und den heutigen 4G-Standard ablösen. Versprochen wird ultraschnelle Datenübertragung. Doch Ärzte warnen vor immensen Gesundheitsrisiken. weiter ...

Kommentar: Dieser Beitrag im Beobachter ist tendenziös zulasten einer Lockerung der Anlagegrenzwerte, weil er die realen Kräfteverhältnisse verzerrt wiedergibt und ohne jeden Anlass negative Konnotationen (Waffentechnologie) einbringt.

Kritikpunkte
► Der Titel des Beitrags ist irreführend, das Risiko ist gut erforscht und gut bekannt. Die Wissenschaft weiß heute über die Wirkung von EMF mehr als über die meisten Chemikalien.
► 5G wird nicht, wie behauptet, 4G ablösen, sondern 2G (GSM).
► Peter Kälin vertritt eine Außenseitermeinung.
► Peter Kälin redet im Zusammenhang mit 5G von kurzwelliger Strahlung und Hautkrebs, das ist unqualifiziert. 5G wird zur Flächenversorgung in den bisherigen Frequenzbereichen arbeiten (z.B. um 700 MHz). Später auch in "kurzwelligeren" Bereichen, dann aber mit minimalen Sendeleistungen (IoT). Je höher die Frequenz, desto geringer die Eindringtiefe elektromagnetischer Strahlung in den Körper.
► Der 5G-Appell von Lennart Hardell ist von Hardell fehlerhaft begründet.
► Die Studie der Hebräischen Universität in Jerusalem ist eine von tausenden. Warum der Autor ausgerechnet diese Studie hervorhebt ist nicht ersichtlich und tendenziös.
► Der Bezug zu Mikrowellenkanonen ist 100 Prozent fehl am Platz und tendenziös.
► Die Diskussion um Frequenzen > 3 GHz ist irrelevant und tendenziös.

Ich habe mir erlaubt, ein Detail aus dem Beitrag (Verweis auf 5G-Appell) auch direkt im "Beobachter" zu kommentieren. Wer die typische Reaktion alteingesessener Mobilfunkgegner auf solche Kommentare kennt, wird <hiervon> nicht überrascht sein.

Hintergrund
Wie ein einziger Außenseiter 99 Andersdenkende ausstechen kann
Weltweit 40 bis 55 wegen Mobilfunk besorgte Wissenschaftler
Wie die AefU Lobbyarbeit im Parlament leisteten
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz: Behauptungen geprüft
Gravierender Fehler im 5G-Appell von Lennart Hardell
Hautkrebs wegen UKW-Strahlung

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Tags:
Tendenziös, Desinformation, Grenzwertsenkung, Beobachter, 5G-Appell, Fehlerhaft, 5G-Funktechnologie, Meinungsgegner

04. Januar ■ Beobachter

Robert, Sonntag, 07.01.2018, 14:56 (vor 2541 Tagen) @ H. Lamarr

Zitat aus dem Text:
"In den Tests hätte sich gezeigt, dass diese sanften Waffen sehr effektiv seien und die Risiken für den Menschen «minimal», das heisst im Bereich von einem Promille."

Verstehe ich das richtig?
Die Risiken sind am geringsten bei Leuten, die mittelschwer angetrunken waren?
Wie hoch sind dann die Risiken bei Nüchternen und bei Oktoberfestbesuchern??

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Niemand ist unnütz.
Man kann zumindest noch als schlechtes Beispiel dienen.

22. Februar ■ Aargauer Zeitung

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 17:12 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Die Aargauer Zeitung hat ein Herz für Minderheiten und verwurstet in ihrem Beitrag "Bundesrat ebnet Weg für 5G: Grenzwerte für Mobilfunk-Antennen sollen gelockert werden" auch die Stimmen bekannter Meinungsaußenseiter. Warum es nur vermeintlich seriös ist, in der Mobilfunkdebatte Außenseiter wie die AefU oder den Bauernverband immer wieder neu zu Wort kommen zu lassen, ist hier in ganz anderem Zusammenhang am Beispiel eines veralteten Verfahrens beschrieben (Freye-Standard), mit dem in den USA Richter auf fragwürdige Weise die Qualifikation von Gutachtern einstufen sollten.

Der Beitrag der Aargauer Zeitung wirkt in weiten Teilen auffällig eng verwandt mit diesem Beitrag in "Blick". Die Wertung "tendenziös" bekam die Aargauer wegen der unnötig alarmierenden folgenden Passage, die in "Blick" fehlt. Meine Meinung: Qualifizierte Einwände ja, nur wild zusammengegoogelte Bedenken notorischer Bedenkenträger nein.

Möglicherweise krebserregend

Die Organisation Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz ist besorgt. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO sei Mobilfunkstrahlung möglicherweise krebserregend. Internationale Studien ergäben Hinweise auf eine Rolle bei der Förderung von Krebs, auf die Beeinflussung von Hirnströmen und -durchblutung, die Spermienqualität und eine Destabilisierung der Erbinformationen.

Gesundheitliche Auswirkungen der fünften Mobilfunkgeneration, die mit ihren Strahlen bis in den Millimeterbereich vor allem die Haut belaste, seien kaum erforscht, schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Statt neue und leistungsstärkere Antennen fordert sie eine Versorgung über Kleinstzellen. Der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen haben sich der Forderung angeschlossen.

Eine Kopie des Beitrags der Aargauer Zeitung erschien am 22. Februar auch auf persoenlich.com.

Hintergrund
Schweizer Bauernverband (SBV) leistet Widerstand. Aber stimmt das auch?

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Grenzwerte, AefU, Bauernverband, Aargauer Zeitung, 5G, Freye-Standard, alternativ Medien

23. Februar ■ SRF Schweizer Radio und Fernsehen

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 19:48 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Der Beitrag "Lockerung der Grenzwerte - Gesundheitsrisiko 5G?" von Helwi Braunmiller folgt – wenn auch nicht durchgängig – dem alten journalistischen Erfolgsrezept "Only Bad News are Good News".

Der Beitrag ist aus meiner Sicht aus folgenden Gründen tendenziös:

► Titel und Vorspann wecken ohne Not Ängste: "Gesundheitsrisiko 5G? Mobilfunkantennen verunsichern. Ist eine Lockerung der Strahlungsgrenzwerte ein Spiel mit der Gesundheit der Bevölkerung?".
► Technologischer Fortschritt ist kein "Heilsversprechen".
► Mobilfunkantennen sind keine "Feinde".
► Die angebliche Faustregel "Mobilfunkgeräte möglichst weit weg vom Körper" gibt es in der realen Welt nicht.
► Mit der Zwischenüberschrift "Uneindeutige Studienlage plus 5G als neue Unbekannte" drückt der Autor seine privaten Kenntnisdefizite aus, nicht den Konsens von rd. zwei Dutzend internationalen wissenschaftlichen Expertenkommissionen, die regelmäßig den EMF-Sachstand prüfen und seit etwa 20 Jahren keinerlei Grund sehen, die geltenden Immissiongsgrenzwerte (im Text "Belastungsgrenzwert" genannt) in Zweifel zu ziehen.
► Der Autor verlangt Unmögliches: Die Wissenschaft kann den Beleg für eine absolute Unbedenklichkeit ebensowenig erbringen wie den Beweis für die Existenz Gottes.
► "Bei den meisten Studien handelt es sich um Tierversuche, bei denen Ratten oder Mäuse elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind, die deutlich über jener der Bevölkerung liegt. Hier zeigten sich tatsächlich häufiger bösartige Tumore in Gehirnen und Herzen." Offenbar bezieht sich der Autor hier auf die NTP-Studie, verschweigt dabei aber, dass diese Studie die Tiere weit (bis zu 75-fach) über dem Immissionsgrenzwert befeldet hat!
► Der Autor ließ sich offenbar von diesem Interview mit Martin Röösli inspirieren und googelte den Rest zusammen: Aus meiner Sicht ein "sehr effektive" Lösung, zu einem Beitrag zu kommen, jedoch keine der Bedeutung des Themas angemessene.

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24. Februar ■ Neue Zürcher Zeitung (NZZ)

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 21:21 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Was Jürg Meier am 24. Februar in der NZZ schrieb (Wirtschaft drängt auf raschen Ausbau des schnellen Mobilfunks) ist nur anmeldepflichtig zu lesen. Für mich eine zu hohe Hürde. Doch Radio Pilatus bringt einen Extrakt des Beitrags und dieser reichte mir für die Eingruppierung des NZZ-Artikels ins Fach der tendenziösen Beiträge. Warum?

Es gibt viele gute Gründe für 5G-Zeugs, so wie es viele gute Gründe für die Einführung des Kraftfahrzeugs und des Flugzeugs gab. Welche guten Gründe gegen 5G-bis-10G-Zeugs sprechen weiß heute noch niemand, dieses Wissen bleibt späteren Generationen vorbehalten. So gibt es denn heute nur vage gesundheitliche oder bestenfalls berechtigte soziologische Bedenken gegen 5G, vorgebracht von unvermeidlichen Reichsbedenkenträgern. Diese muss es schon aus Prinzip gegeben und es soll sie meinetwegen auch geben, auch schlechte Beispiele sind von Nutzen.

Die Medien sollten mMn jedoch nicht versuchen, Ärzte und Bauern zur Speerspitze gegen 5G hochzuschreiben, denn dafür sind weder Ärzte noch Bauern qualifiziert. Beide haben vielmehr die Rolle der nörgelnden Bedenkenträger, denen die Medien für kurze Zeit Aufmerksamkeit verschaffen. Nicht weil beide Gruppen qualifizierte schwerwiegende Argumente vortragen können, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit verdienten, dazu fehlt es beiden an Know-how, sondern deshalb, weil es den Medien immer gut in den Kram passt Gegenspieler aufzutischen. Denn das sieht auf den ersten Blick nach ausgewogener Berichterstattung aus, eine der wichtigsten journalistischen Tugenden.

Doch was, wenn die Gegenspieler inkompetent sind oder verkappte Interessen verfolgen? Was, wenn die unerträglichen Defizite der Gegenspieler klangvolle akademische Titel oder Funktionärsposten erfordern, um gähnende fachliche Leere zu übertünchen? Was, wenn die Gegenspieler ihre "Expertise" allein ein paar Streifzügen mit Google zu verdanken haben? Dann verselbständigt sich die journalistische Tugend zum puren Blendwerk, zu einem sinnfreien Ritual, das Schwätzer, Populisten oder Geschäftemacher in aussichtsreiche Position bringt.

Dass Bauern nichts Erhellendes zur 5G-Technik beizutragen haben sollte eigentlich jedes Kind wissen. Wer kein Kind mehr ist nascht vielleicht hiermit vom Baum der Erkenntnis.

Und was von Ärzten in der Mobilfunkdebatte zu halten ist, das wurde sogar schon wissenschaftlich untersucht – mit einem ziemlich ernüchternden Ergebnis.

Warum also sollte es irgendjemanden auf der Welt interessieren, wenn ein Journalist meint mitteilen zu müssen: "Ärzte und Bauern befürchten negative Auswirkungen". Wer nichts weiß, muss alles glauben: Wenn dies zutrifft sind die Opfer banaler Verlautbarungen immer die Dummen, Gutgläubigen oder Ängstlichen in der Bevölkerung.

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25. Februar ■ Berner Zeitung/Tages-Anzeiger

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.02.2018, 16:02 (vor 2490 Tagen) @ H. Lamarr

Am 25. Februar brachten Berner Zeitung und Tages-Anzeiger den wortgleichen Beitrag "Ärzte sind gegenüber 5G skeptisch".

Die "Ärzte" sind bei genauerem Hinsehen nur ein einziger, nämlich Jürg Schlup:

Gegen eine Lockerung spricht sich hingegen der Ärzteverband FMH aus. «Solange keine wissenschaftliche Evidenz darüber besteht, dass eine Erhöhung der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen hat, sollte darauf verzichtet werden», sagt Präsident Jürg Schlup.

Was hat der Ärzteverband FMH zu 5G und zum Thema Mobilfunk auf seiner Website zu sagen? Ich habe nachgeschaut und kann sagen: Nicht das Geringste! Auf der Website der FMH findet sich heute zu den Suchbegriffen "5G" und "Mobilfunk" kein einziger Treffer. Ebenso völlige Fehlanzeige im Positionspapier der FMH Gesundheitswesen Schweiz.

Ich finde das sehr befremdlich, dass Berner Zeitung und Tages-Anzeiger dennoch titeln: "Ärzte sind gegenüber 5G skeptisch". Offensichtlich handelt es sich hier um eine "Fake-News". Der Autor des Artikels (chk) fragt Jürg Schlup nach dessen persönlicher Meinung und gibt diese, da Einzelmeinungen fachfremder Randfiguren ziemlich banal sind, im Titel seines Beitrags als Meinung der Schweizerischen Ärzteschaft aus. Stünden die Ärzte in Sachen 5G-Funk tatsächlich geschlossen hinter Schlup, auf der FMH-Website müssten sich wenigstens verwehte Spuren dieser Einschätzung finden lassen. Dies aber ist nicht der Fall. Für mich ist das schlechter Journalismus. Und für diesen will weder die Berner Zeitung noch der Tages-Anzeiger Verantwortung übernehmen, denn in deren Impressen findet sich das Autorenkürzel "chk" nicht. So ist es denn ein Unbekannter oder nur ein dilettantischer "Leserreporter", der hier Desinformation betreibt.

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Verantwortungslos, Desinformation, Journalismus, FMK

Berichtigung zur FMH

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.02.2018, 14:09 (vor 2489 Tagen) @ H. Lamarr

Was hat der Ärzteverband FMH zu 5G und zum Thema Mobilfunk auf seiner Website zu sagen? Ich habe nachgeschaut und kann sagen: Nicht das Geringste! Auf der Website der FMH findet sich heute zu den Suchbegriffen "5G" und "Mobilfunk" kein einziger Treffer.

Der Suchbegriff war von mir zu eng gefasst. Die FMH hat auf ihrer Website sehr wohl ein PDF (angefertigt am 23. Februar), in dem sie die Ablehnung der Motion 18.3006 empfiehlt (siehe: 23. Februar: FMH empfiehlt Ablehnung der Motion 18.3006). Ob die Beschlussempfehlung der FMH eine einsame Entscheidung von Dr. Schlup ist, ein Konsensbeschluss des FMH-Vorstands oder das Ergebnis einer Mitgliederbefragung, darüber herrscht keine Klarheit. Ich habe daher Jürg Schlup soeben um Auskunft gebeten.

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Aerzte, FMH

Jürg Schlup - Yvonne Gilli - Peter Kälin

KlaKla, Donnerstag, 01.03.2018, 08:10 (vor 2489 Tagen) @ H. Lamarr

Was hat der Ärzteverband FMH zu 5G und zum Thema Mobilfunk auf seiner Website zu sagen?

Im Zentralvorstand der FMH wirkt Yvonne Gilli. Sie wirkte auch im Arbeitskreis der AefU. Peter Kälin aus Leukerbadist ist Präsident dieses Vereins. Am Ende sind es immer die Gleichen, die sich mit ihrer Außenseitermeinung außerhalb der Seifenblase nicht durchsetzen können. Und bestimmte Medien so scheint es für mich, setzen auf deren Stimmen um ihre Seiten zu schwärzen.

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Meine Meinungsäußerung

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Seilschaft, Lobbyist, AefU, Gilli, Kälin, FMH

27. Februar ■ Beobachter

H. Lamarr @, München, Freitag, 02.03.2018, 23:23 (vor 2487 Tagen) @ H. Lamarr

Der Beobachter bringt am 27. Februar seinen seit Jahresbeginn dritten Beitrag anlässlich der geplanten Lockerung der Anlagegrenzwerte:

5G-Mobilfunk: Politisch grenzwertige Aussagen

Telekomfirmen drängen auf eine Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung. Die Swisscom politisiert mit irritierenden Aussagen.

Chefredakteur Büchi misslingt diesmal wieder aus meiner Sicht der Balanceakt zwischen Pro und Kontra Grenzwertlockerung, sein Beitrag ist tendenziös zulasten einer Lockerung.

Büchi verbeißt sich in einer Äußerung von Swisscom-Manager Heinz Herren, der dem Tages-Anzeiger gesagt haben soll: «Unsere Grenzwerte sind im europäischen Vergleich um das Zehnfache strenger.» Der Mann vom Beobachter erkennt darin eine irritierende politisch grenzwertige Aussage. Mir erschließt sich dieser Vorwurf nicht und der Text des Beitrags lässt bei mir den Verdacht wachsen, Büchi dokumentiere damit lediglich seinen Erkenntnisgewinn, dass es in der Schweiz zwei EMF-Grenzwert gibt, den vorsorglichen Anlagegrenzwert und den fürsorglichen Immissionsgrenzwert. Und gelockert werden soll einzig und allein der Anlagegrenzwert, gelockert wohlgemerkt, nicht etwa gnadenlos abgeschafft.

Warum auch immer, Büchi sieht in dieser Lockerung ein Risiko und beruft sich auf "Mobilfunkgegner, zahlreiche kritische Wissenschaftler und Ärzte" sowie auf Frankreich "Polen, Russland, Monaco, Litauen und Bulgarien". Was in der Mobilfunkdebatte von Mobilfunkgegnern sowie "kritischen" Wissenschaftlern und Ärzten zu halten ist, darüber gibt es hier im Forum hunderte Stränge, die in Richtung "wenig bis nichts" zeigen. Und ob politisch willkürlich diktierte tiefere Grenzwerte als Referenz tauen, das darf ebenfalls stark bezweifelt werden. Beispiel Russland: Dort gelten seit Beginn des Kalten Krieges die typisch niedrigen Grenzwerte des "Ostblocks", also schon verdammt lange. Für den Westen Referenzqualitäten bekamen sie erst, als dilettantische Mobilfunkgegner auf der Bühne erschienen. Dass nach etwa 60 Jahren im EMF-Paradies Russen ersichtlich gesünder wären als Deutsche, Briten, Schweden oder Niederländer, hat allerdings auch noch niemand entdeckt. Und das, obwohl im Osten nur 6,1 V/m erlaubt waren, im Westen hingegen sagenhafte 194 V/m. Herr Büchi würde mit Blick auf das Luzerner Monitoring jetzt möglicherweise einwenden: "Stopp, die 194 V/m wurden im Westen bei weitem nicht erreicht, damals gab es gar keine Mobilfunknetze, die den Bürgern auf die Pelle rückten." Und ich würde ihm dann antworten: "Stimmt, doch Mobilfunk ist nur eine von vielen Funkanwendungen. Damals gab es zulässige medizinische, militärische und berufliche Exposition in dieser Größenordnung."

Die Lockerung der Anlagegrenzwerte ist ein Glaubenskrieg, in dem Sachargumente keine große Wirkung haben. Bei mir hat es etliche Jahre gedauert, bis ich vom glühenden Mobilfunkgegner allmählich zum Mobilfunkkritiker-Kritiker abkühlte. Ich werde Chefredakteur Büchi daher auf die Schnelle nicht umstimmen können, denn seine Überzeugung zum "Risiko Mobilfunk", die er sich irgendwann irgendwie gebildet hat, ist fest gefügt, gegen Einwände hat er sich bereits immunisiert. Bleibt zu hoffen dass am 5. März der eine oder andere Ständerat ergebnisoffener und faktenorientierter an die knifflige Streitfrage herangeht, denn wenn sich gegenüber 2016 (Motion 16.3007) keiner bewegt, ist die Motion 18.3006 bereits jetzt gescheitert.

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Tags:
Tendenziös, Journalist, Beobachter, Motion, Büchi. Luzern

03. März ■ watson.ch

H. Lamarr @, München, Montag, 05.03.2018, 00:17 (vor 2485 Tagen) @ H. Lamarr

«Wenige grosse Antennen generieren mehr Strahlung als viele kleine Anlagen»

Der Ständerat berät über eine Anhebung der Strahlenschutz-Grenzwerte. Für den ETH-Forscher Manuel Murbach ist dies der falsche Weg. Er spricht sich für ein kleinzelliges Netz aus, das weniger Strahlung erzeuge und für 5G unerlässlich sei.
weiter ...

Die Entscheidung, den Watson-Artikel dem Fach "tendenziöse Berichterstattung" zuzuordnen, fiel knapp aus. Entscheidend war ...

► Es ist in keiner Weise ersichtlich, wieso ausgerechnet Manuael Murbach interviewt wird, und von wem der Anstoß für das Interview ausging.
► Murbach wird mal als "ETH-Forscher" vorgestellt, mal als "Projektleiter bei der IT'IS Foundation, Zürich". IT'IS ist weltweit stark mit Expositionseinrichtungen in die EMF-Forschung eingebunden, ein geschäftliches Interesse des Unternehmens an dem Interview darf angenommen werden.
► Das von Murbach favorisierte kleinzellige Netz, das in anderen Ländern kein größeres Problem sein sollte, wird die (aufgestachelte) Schweiz in beträchtliche soziale Konflikte stürzen (Streit um Antennenstandorte), die Gerichtsbarkeit und Verwaltung strapazieren und so erhebliche Kosten verursachen. Dies darf nicht verschwiegen werden. Rein technisch wäre ein kleinzelliges Netz tatsächlich eine Alternative zur Lockerung der Anlagegrenzwerte.
► Auch Murbach ist (wie die Ärzte) offenbar über den aktuellen Stand der US-Großstudie (NTP-Studie) nicht im Bilde: Die Studie wurde nur über zwei Jahre "durchgeführt" und nicht zehn Jahre (das war die Planungsphase), die Exposition war extrem stark und der Anfang Februar 2018 zur Diskussion gestellte Abschlussbericht war merklich weniger dramatisch als der 2016 vorgelegte Zwischenbericht.

Kommentar: Wie Murbach und die GSMA sehe ich die Zukunft in Kleinzellennetzen, um mit vertretbaren Sendeleistungen hohe Datenraten an die Netzteilnehmer zu liefern. Dies bedeutet: Eine Lockerung der Anlagegrenzwerte wird nach vielleicht zehn Jahren von der Realität der kleinen Zellen eingeholt. Daraus folgt: Die Immissionswerte werden wieder fallen und zwar überall, nicht nur an Orten mit empfindlicher Nutzung. Die Anlagegrenzwerte haben dann keinen Sinn mehr und können abgeschafft werden.

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Filz, Forschung, Medien, Kleinzellen, Mediziner, IT'IS Foundation

03. März ■ watson.ch

hans, Montag, 05.03.2018, 01:43 (vor 2485 Tagen) @ H. Lamarr

► Das von Murbach favorisierte kleinzellige Netz, das in anderen Ländern kein größeres Problem sein sollte, wird die (aufgestachelte) Schweiz in beträchtliche soziale Konflikte stürzen (Streit um Antennenstandorte), die Gerichtsbarkeit und Verwaltung strapazieren und so erhebliche Kosten verursachen. Dies darf nicht verschwiegen werden. Rein technisch wäre ein kleinzelliges Netz tatsächlich eine Alternative zur Lockerung der Anlagegrenzwerte.

Meiner Meinung nach braucht es für Kleinstzellen keine Bewilligungen. So interpretiere ich jedenfalls einen Beitrag in diesem Dokument (Achtung, das Dokument wird direkt runtergeladen (leider)) auf Seite 11, in der Mitte des zweiten Absatzes. Was ich (und auch Gigaherz?) als brauchbare Alternative ansehe.
Bei Gigaherz bin ich mir nicht sicher, meine jedoch, auch schon so ähnliche Aussagen gelesen zu haben. Was ja auch Sinn macht, denn Herr Jakob will das verängstigte Volk vor den grossen Grillstationen, äh, Antennen schützen. An den Schwachstrom-Elektrosensiblen hat er gemäss eigener Aussage kein Interesse.

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Hunde die bellen beissen nicht. Wuff.
Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung (Zitat Eva Weber, München)

Rolle der Medien: ausgewogene Berichterstattung

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 18:18 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Wertung "ausgewogen" nicht rein objektiv vorgenommen werden kann, sondern eine mehr oder weniger große Portion Subjektivität in der Wertung steckt. Wir bemühen uns gleichwohl um Objektivität.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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29. Januar: Der Landbote

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.02.2018, 18:40 (vor 2516 Tagen) @ H. Lamarr

Der Landbote berichtet am 29. Januar 2018 neutral über ein naives Bittschreiben Elgger Mobilfunkgegner an die Mitglieder der KVF-S und KVF-N:

Der Bundesrat soll den Schutz vor Mobilfunkstrahlung lockern und damit den Weg frei machen für die nächste Generation von Handynetzen, das fordert unter anderem FDP-Ständerat Hans Wicki aus Nidwalden. Mit seinem Vorstoss müssen sich bald die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Stände- und des Nationalrats befassen.Die Mitglieder dieser Kommissionen haben am Wochenende Post von der Interessensgruppe Mobilfunk mit Vernunft Elgg erhalten. Diese bittet sie darum , die Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung abzulehnen. Mit der Einführung von 5G würden Mensch und Tier erneut einem unverantwortlichen, völlig unkontrollierten Feldversuch ausgesetzt, heisst es im Schreiben. Man dürfe Fehler machen, aber nicht zweimal die gleichen. weiter ...

Was Der Landbote im weiteren Fortgang des Artikels über die 5G-Frequenzen schreibt darf man freilich nicht ernst nehmen, diese Frequenzen werden nicht im Herbst 2018 vergeben, sondern wurden bereits im Herbst 2017 vergeben. In ein paar Jahren werden allerdings weitere (höhere) Frequenzen hinzu kommen (z.B. im 6-GHz-Bereich). Technisch völliger Unsinn ist die Passage "Passt der Bundesrat aber die Verordnung über den Schutz vor Mobilfunkstrahlung bis dahin nicht an, könnten die neuen Frequenzen gar nicht genutzt werden, weil sie die heutigen Grenzwerte nicht einhalten."

Hintergrund
Was das IZgMF-Forum über die "IG Mobilfunk mit Vernunft Elgg" weiss

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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02. Februar: Beobachter

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.02.2018, 21:23 (vor 2514 Tagen) @ H. Lamarr

Beitrag in "Beobachter":

5G-Mobilfunk: «Es gibt sicher noch einige Unsicherheiten»

Der geplante neue Mobilfunkstandard 5G nutzt Mikrowellen bis in den Millimeterbereich. Wie gefährlich ist das? Umweltepidemiologe Martin Röösli über den Stand des Wissens. weiter ...

Kommentar: Der Beitrag ist ein Interview, das Chefredakteur Andres Büchi mit Martin Röösli führt. Anhand der Fragen wird deutlich: Büchi ist ersichtlich nicht neutral, er attributiert mit Mobilfunk ein gesundheitliches Risiko und versucht mit seinen Fragen von Röösli Bestätigungen für seine Einstellung zu bekommen. Dies erklärt den krampfhaft-tendenziösen Titel des Beitrags, der von Rööslis Antworten zu schätzungsweise 95 Prozent NICHT gedeckt wird. Doch Büchi muss liefern und "Bad News" ziehen mehr als Entwarnungen, er dürfte von der mageren Ausbeute des Interviews enttäuscht sein. Da die tendeziöse Strömung im Vergleich zum Beobachter-Beitrag vom 4. Januar jedoch nur schwach ist, haben wir den jüngeren Beitrag der ausgewogenen Berichterstattung zugeordnet.

Aus unerfindlichen Gründen ist Büchi bei 5G auf sehr hohe Frequenzen fixiert (6 GHz bis 100 GHz), obwohl es dazu noch keinerlei verbindliche Vereinbarungen zwischen den Staaten gibt (Wellenkonferenz), sondern gerade erst frühe Überlegungen für erste Brauchbarkeitstests angestellt werden. Da hätte Röösli mMn Büchi widersprechen müssen und nicht noch mit der spekulativen Bemerkung "Denkbar wäre zum Beispiel auch, dass Melanome zunehmen könnten.", ohne Not Öl ins Feuer gießen sollen. Einige Wissenschaftler auf dem Gebiet EMF sind sich anscheinend trotz vieler schlechter Erfahrungen noch immer nicht darüber im Klaren, dass verantwortungslose Mobilfunkgegner auf solche Bemerkungen nur lauern, um damit die Bevölkerung zu verunsichern.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es zu dem Beitrag acht Kommentare, sechs davon sind Mobilfunkgegnern zuzuordnen, einer ist ein Irrläufer und einer ist von mir. Wegen dürftiger inhaltlicher Qualität sind die Kommentare nicht geeignet, den Schweizern bei der Frage zu helfen, ob sie nun für oder gegen eine Lockerung der Grenzwerte sein sollen. Den meisten Kommentatoren der anderen Fakultät geht es erstrangig nur darum, Röösli zu entwerten (... gelernter Primarschullehrer). Zur Sache trägt bislang kein Kommentator Erhellendes bei, das Niveau bewegt sich auf den Ebenen Munkeln & Raunen, ziellos zusammen gegoogelte Pauschalvorwürfe und Verschwörungsmythen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Entwertung, Beobachter, Röösli, 5G, Büchi, Munkel

Hans-U. Jakob schäumt wegen neuem "Beobachter"-Beitrag

H. Lamarr @, München, Sonntag, 04.02.2018, 13:18 (vor 2513 Tagen) @ H. Lamarr

Beitrag in "Beobachter":

5G-Mobilfunk: «Es gibt sicher noch einige Unsicherheiten»

Die wütende Reaktion von Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob auf den neuen Beitrag im "Beobachter" kann man von unserem Wochenendhaus sogar sehen! Mit Blick Südwesten Richtung Schwarzenburg erkenne ich heute einen gewaltigen Schaumberg, der gestern noch nicht da war. Ich hab' das mal fotografiert, sonst heißt es wieder, ich hätte mir das ausgedacht.

Im Zentrum des Schaumberges wird Gigaherz-Präsident Jakob vermutet
[image]

Wer sich über die Finanzierung von Rööslis Arbeitgeber das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut (Swiss TPH) der Universität Basel nicht aus dritter Hand informieren möchte, sondern aus erster Hand, der sei auf den momentan noch aktuellen Jahresbericht 2016 verwiesen. Das Jahresbudget des Instituts von rund 81 Mio. CHF wird zu rund 79 Prozent mit "kompetitiven Drittmitteln" bestritten, zu denen auch die Einnahmen durch Auftragsforschung zählen. Keiner der drei Schweizerischen Mobilfunkbetreiber war 2016 Sponsor des Instituts, privater Kunde ist von den drei Betreibern allein Swisscom gewesen.

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14. Februar: Tages-Anzeiger

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 13:37 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Der Tages-Anzeiger brachte am 14. Februar ein langes Interview mit Martin Röösli, einem der wenigen schweizer Wissenschaftler, der sich ständig mit den gesundheitlichen Auswirkungen von EMF beschäftigt. Hinweis: Der besagte Beitrag «Je mehr Handy-Antennen, desto kleiner die Strahlenbelastung» ist nach einer unentgeltlichen Anfangsphase inzwischen kostenpflichtig.

Röösli antwortete wie man es von einem seriösen Wissenschaftler erwarten darf, nämlich fachlich qualifiziert und vorsichtig zurückhaltend. In einem Punkt aber übertreibt er mMn die Vorsicht, indem er zum wiederholten Male 5G-Mobilfunk in Verbindung mit Hautkrebs bringt. Denn die Nennung dieses hypothetischen Risikos ist vor allem eine Steilvorlage für Panikmacher. Da Röösli sich jedoch hauptberuflich mit EMF-Risiken beschäftigt, kann ihm an einem über jeden Verdacht erhabenen Mobilfunk nicht gelegen sein, dies würde mittelfristig seine Existenzgrundlage gefährden.

Das Interview ist (auch wegen der kritischen Fragen des Autors Matthias Meili) für Laien informativ und daher empfehlenswert. Röösli bringt am Rande auch selten angesprochene Aspekte zur Sprache wie die unsinnige Fixierung auf Grenzwerte für Sendemasten und die unverständliche Missachtung der Emission von Smartphones.

Leider zwängen sich auch bei diesem Beitrag in den Kommentaren (derzeit 27) unqualifizierte Mobilfunkgegner wie Hansueli Stettler in den Vordergrund. Stettler behauptet in seinem Kommentar:

Röösli vergisst gerne, dass er selber - seine Basler Studie 2011 - valide Swisscom-Daten! - herausgefunden hat, dass Jugendliche mit eigenem Handy ein 5.6 faches Risiko für einen Tumor auf jener Seite des Kopfes haben, wo sie das Handy halten. [...]

Der sogenannte Bauökologe redet von Rööslis Cefalo-Studie. Doch im Volltext des Originals der Studie konnte ich nichts finden, was Stettlers Behauptung bestätigt.

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22. Februar: Tages-Anzeiger

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.02.2018, 19:24 (vor 2489 Tagen) @ H. Lamarr

Elektroingenieur Heinz Herren leitet bei Swisscom den Geschäftsbereich "IT, Network & Infrastructure". Der Tages-Anzeiger lud ihn am 21. Februar zum Interview und stellte ein Dutzend Fragen zum 5G-Netzausbau einschließlich Lizenznahme, darunter auch unbequeme Fragen. Herren ist eine Primärquelle und kein Zaungast der zweiten oder dritten Reihe, dies macht das Interview exklusiv und aus meiner Sicht informativ.

Noch zu klären wäre freilich, was Herren genau meint mit dem letzten Satz der folgenden Passage:

Unsere Grenzwerte sind im europäischen Vergleich um das Zehnfache strenger und machen den Bau von zusätzlichen Antennen nötig, um eine bessere Abdeckung mit Mobilfunk zu erreichen. Komplexe Bauvorschriften erschweren es uns, an neue Standorte zu kommen. Schliesslich wendet die Schweiz ein anderes Messverfahren an als andere Länder. Bei uns gelten bei der Strahlung Höchstwerte, in Europa hingegen Durchschnittswerte.

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22. Februar: Blick

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 16:32 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Nein, tendenziös ist der Beitrag "Wegen 5G: Bundesrat will Mobilfunk-Grenzwerte lockern" in "Blick" nicht, empfehlenswert wird der schlecht recherchierte Beitrag dadurch jedoch auch nicht. So befürchtet nicht etwa die KVF im Nationalrat einen Kollaps der Mobilfunknetze, wie Blick einem weis machen möchte, sondern die KVF im Ständerat. Unklar auch, woher "Blick" wissen will, der Bundesrat habe für 5G Frequenzbänder zwischen 1,4 und 3,8 Gigahertz freigegeben. Die Medienmittelung des Bundesrates spricht jedenfalls von ganz anderen Frequenzbändern. Welchen Mehrwert der kraftlose "Blick"-Artikel für die Leser haben soll, mir bleibt es hartnäckig verborgen.

Der Beitrag in "Blick" beruht auf einer Meldung der Schweizerischen Nachrichtenagentur SDA (Schweizerische Depeschenagentur AG). Deshalb erschienen ab 22. Februar mehrere weitgehend gleichlautende Beiträge in diversen schweizerischen Medien wie ...

- Neue Zürcher Zeitung
- SRF Schweizer Radio und Fernsehen
- swissinfo.ch

Positiv: "Blick" hat für den Beitrag die Kommentarfunktion nicht freigeschaltet. Die Handvoll organisierter Mobilfunkgegner kann deshalb nicht auch an dieser Stelle den irreführenden Eindruck erwecken, sie stelle die Mehrheit im Land.

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25. Februar: Blick

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.02.2018, 17:44 (vor 2490 Tagen) @ H. Lamarr

"Blick" bringt am 25. Februar den Beitrag ...

CEOs machen Druck für 5G
Wirtschaft will ultraschnelles Handy-Netz

Die ultraschnelle 5G-Technologie beschäftigt Bundesbern weiter. Namhafte Wirtschaftsvertreter machen sich für eine Lockerung der Strahlengrenzwerte stark. Bald kommt es zum Showdown im Ständerat.
weiter ...

Dass eine Technologie nicht nur innovativ oder kostspielig sein kann, sondern "ultraschnell" wage ich zwar zu bezweifeln, dennoch ist der Beitrag von Ulrich Rotzinger mMn lesenswert, denn offenbar hat hinter den Kulissen das Gezerre um Stimmen im Ständerat jetzt auch von Seiten der Wirtschaft begonnen. Mobilfunkgegner wurden von ihren Einpeitschern bereits im Januar aufgefordert, den Ständerat mit Briefen unter Druck zu setzen.

Kommentar: Auch die (gegenwärtig 19) Kommentare bei diesem "Blick"-Beitrag werden von Mobilfunkgegnern dominiert. Das Niveau ist erschreckend. Da sich "Urs Normalschweizer" für das Thema (Lockerung der Anlagegrenzwerte) nur mäßig bis gar nicht interessiert, sind die Kommentarecken bei allen betrachteten eidgenössischen Medien fest in der Hand der Gegner. Dies vermittelt ein Zerrbild der öffentlichen Meinung. Erfahrungsgemäß haben organisierte Mobilfunkgegner auch keine Skrupel, mit Mehrfachpseudonymen eine Mehrheit nur vorzutäuschen. Zu einer Normalisierung des öffentlichen Meinungsbildes kommt es erst, wenn es zu einem Artikel über Mobilfunk 100 oder mehr Kommentare gibt. In dem Maße, wie die Anzahl der Kommentare zunimmt, schwindet die Dominanz der Mobilfunkgegner, ab etwa 400 Kommentaren sind sie meist nur noch eine Randgruppe. Gut beobachten lässt sich dies bei Medien mit sehr großer Resonanz wie 20Minuten.

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26. Februar: inside-it.ch

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.02.2018, 18:13 (vor 2490 Tagen) @ H. Lamarr

Unter dem Titel "Jetzt steigen auch CEOs in die Schweizer 5G-Debatte ein" bringt inside-it.ch eine Kreuzung der Artikel aus "Blick" vom 25. Februar und aus der NZZ vom 24. Februar. Exklusive neue Inhalte konnte ich nicht feststellen, eine Verwechslung der KVF von National- und Ständerat hingegen schon.

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Lockerung Anlagegrenzwerte: Rolle der Politik

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 17:20 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

In diesem Fach sammeln wir, was der Politikbetrieb der Schweiz vom Bundesrat (Bundesregierung) bis zu einzelnen Abgeordneten der beiden Kammern zur Lockerung der Anlagegrenzwerte zu sagen hat.

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Politik, Anlagengrenzwert

29. Januar: KVF-S beschließt Motion 18.3006

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 17:59 (vor 2518 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung der KVF-S vom 30.01.2018:

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einem stetig steigenden Konsum von mobilen Daten durch die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Ausbau auf den Standard 5G ist deshalb für die Schweiz zwingend. Eine Anpassung der Strahlenschutz-Bestimmungen auf europäisches Niveau wird weiterhin einen hohen Schutz der Gesundheit garantieren.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Kommission eine Motion (18.3006) beschlossen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, eine Revision der NISV in Angriff zu nehmen, damit ein Kollaps der Mobilfunknetze verhindert und der Anschluss an die Digitalisierung sichergestellt werden kann. Die Kommission weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Implementierung des Mobilfunkstandards 5G unumgänglich ist, wenn die Schweiz gegenüber den Nachbarländern nicht ins Hintertreffen geraten will. In Anbetracht der bereits starken Auslastung der Mobilfunkinfrastruktur, des rasanten Anstiegs der Datenmenge sowie des erschwerten Baus neuer Anlagen müssen nach Ansicht der Kommission die Vorschriften der NISV angepasst werden. Die internationalen Vorgaben für den Strahlenschutz sollen dabei weiterhin berücksichtigt werden, so dass ein hoher Gesundheitsschutz erhalten bleibt. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Einerseits hält sie fest, dass eine Anpassung der Verordnung in erster Linie in der Verantwortung des Bundesrates liegt. Andererseits macht sie geltend, dass die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, weshalb jede Lockerung der Vorschriften mit äusserster Vorsicht angegangen werden sollte.

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29. Januar: Text der Motion 18.3006

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 18:03 (vor 2518 Tagen) @ H. Lamarr

Text der Motion 18.3006 "Kollaps der Mobilfunknetze verhindern und Anschluss an Digitalisierung sicherstellen", beschlossen mit 7 zu 6 Stimmen am 29. Januar von der KVF-S.

Der Bundesrat wird aufgefordert, so rasch wie möglich eine Revision der NISV in Angriff zu nehmen, damit ein Kollaps der Mobilfunknetze verhindert und der Anschluss an die Digitalisierung sichergestellt werden kann. Die drastische Zunahme der Auslastung der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur innerhalb der letzten Jahre und der erschwerte Ausbau von neuen Anlagen machen ein entschlossenes Handeln des Bundesrates unumgänglich. Damit die Schweiz auch bei der nächsten Mobilfunkgeneration wettbewerbsfähig bleibt und wir die grossen Herausforderungen der Digitalisierung für die Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen können, müssen die zu strikten Vorschriften der NISV gelockert werden. Dies jedoch nur unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben für den Strahlenschutz.

Eine Minderheit (Häberli-Koller, Baumann, Comte, Rechsteiner Paul, Savary) beantragt die Ablehnung der Motion.

Begründung

Der Ständerat hat am 8. Dezember 2016 äusserst knapp die Ablehnung der Motion 16.3007 "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen" beschlossen. Wie stark die bestehende Mobilfunkinfrastruktur kurz vor einem Kollaps steht, ist jedoch erst seit kurzem bekannt. Die aktuellen Auswertungen des grössten Mobilfunkbetreibers belegen, dass schweizweit rund 50 Prozent aller Anlagen die bewilligte Sendeleistung des jeweiligen Standorts bereits zu mehr als 90 Prozent auslasten. Bei 75 Prozent aller Anlagen sind bereits 70 Prozent der verfügbaren Leistung ausgeschöpft. Diese Auslastung verschlimmert sich nochmals deutlich, wenn einzelne Kantone und Städte betrachtet werden. In Anbetracht der Verdopplung der Datenmenge alle 12 Monate wie auch dem rasanten Anstieg der mit dem mobilen Internet verbundenen Geräte (bis 2020 rund 70 Mio. in der Schweiz) wird die Dringlichkeit der regulatorischen Massnahmen nochmals deutlicher. Wenn die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft auf die nächste Ebene gehoben werden soll, ist eine erfolgreiche Implementierung des Mobilfunkstandards 5G unumgänglich. Dies erfordert aber eine Vielzahl neuer Antennenstandorte in der Schweiz. In Kombination mit dem immer schwierigeren Ausbau von neuen Mobilfunkantennen muss sich der Bundesrat zwingend um die Zukunft der Digitalisierung bemühen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Schweiz gegenüber der EU ins Hintertreffen gerät, die bereits einen 5G-Aktionsplan beschlossen hat, welcher eine Einführung von 5G in allen Ländern bis 2020 vorsieht.

Die nächsterreichbare Session, in welcher der Ständerat über die Motion beraten und abstimmen kann, ist die Frühjahrssession vom 26. Februar 2018 bis 16. März 2018.

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Ständerat, Häberli-Koller

Kommentar zum Text der Motion 18.3006

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 20:55 (vor 2518 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft auf die nächste Ebene gehoben werden soll, ist eine erfolgreiche Implementierung des Mobilfunkstandards 5G unumgänglich. Dies erfordert aber eine Vielzahl neuer Antennenstandorte in der Schweiz. In Kombination mit dem immer schwierigeren Ausbau von neuen Mobilfunkantennen muss sich der Bundesrat zwingend um die Zukunft der Digitalisierung bemühen.

Schlüssig sind die Forderungen dieser Motion aus meiner Sicht nicht. Denn eingangs fordert das Papier noch wie erwartet eine Lockerung der Anlagegrenzwerte, womit das Problem der Schweiz mit 5G bereits behoben wäre, stimmten beide Kammern des Parlaments der Lockerung zu. In der oben zitierten Teilpassage vom Ende des Papiers schwenken die Motionäre jedoch unvermittelt um und erklären, für 5G wäre eine "Vielzahl neuer Antennenstandorte in der Schweiz" erforderlich. Ja was denn nun?! Soll der Bundesrat etwa Beides aufgleisen?

Passiert die Lockerung der Anlagegrenzwerte das Parlament, entfällt für vielleicht zehn Jahre die Notwendigkeit, sich nach einer Vielzahl neuer Standorte umsehen zu müssen (Bedarf an wenigen wird es immer geben). Erst wenn die Lockerung der Anlagegrenzwerte scheitert, käme ersatzweise der Bedarf nach vielen neuen Antennenstandorten ins Spiel. In der Schweiz dürfte diese Alternative wegen ausgeprägter irrationaler Ängste gegenüber Mobilfunk-Sendemasten in der Bevölkerung jedoch nur theoretisch in Betracht kommen. Die Motion 18.3006 erwähnt das Problem der Netzverdichtung nur an Rande mit dem Hinweis auf einen "erschwerte[n] Ausbau von neuen Anlagen". Doch organisierten Mobilfunkgegnern ist zuzutrauen, dass sie die Bevölkerung im Falle einer Netzverdichtung so aufhetzen, dass die oberen Gerichtsinstanzen der Schweiz noch mit umstrittenen 5G-Sendemasten beschäftigt sein werden, wenn in der EU bereits 6G zum Standard gehört. Vorbild für die Schweiz wäre dann das Westjordanland: Die Bevölkerung dort musste 14 Jahre auf UMTS (3G) warten, bis dieses Funknetz jetzt endlich ab 2018 auch dort zur Verfügung steht.

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Motion 18.3006 am 5. März im Ständerat

H. Lamarr @, München, Sonntag, 25.02.2018, 00:27 (vor 2493 Tagen) @ H. Lamarr

Die nächsterreichbare Session, in welcher der Ständerat über die Motion beraten und abstimmen kann, ist die Frühjahrssession vom 26. Februar 2018 bis 16. März 2018.

Gemäß dem kürzlich vorgestellten Sessionsprogramm wird die Motion 18.3006 am 5. März irgendwann in der Zeit von 15:15 Uhr bis 20:00 Uhr vom Ständerat erstbehandelt.

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Was, wenn die Motion 18.3006 im Ständerat scheitert?

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.02.2018, 18:33 (vor 2490 Tagen) @ H. Lamarr

Da in Deutschland die parlamentarischen Rituale der Schweiz nicht jedem geläufig sind, bat ich den vorzüglichen Rechtsdienst des Parlaments in Bern um Auskunft, was der Motion 18.3006 blüht, scheitert sie bereits beim erstbehandelnden Rat. Hier die Antwort:

Die Behandlung einer Motion in den Räten ist in Artikel 121 des Parlamentsgesetzes geregelt. Nach Artikel 121 Absatz 2 ParlG ist eine Motion erledigt, wenn der Rat sie ablehnt. Nur wenn der Rat, in dem die Motion eingereicht worden ist, diese annimmt, geht sie überhaupt an den anderen Rat. Lehnt der Ständerat also die Motion am 5. März 2018 ab, so ist diese erledigt und wird im Nationalrat nicht auch noch behandelt.

In Absatz 3 – 5 von Artikel 121 ParlG sehen Sie wie es weitergeht, wenn eine Motion im Erstrat angenommen worden ist und in den Zweitrat kommt. Nimmt also der Ständerat am 5. März 2018 die Motion an, so geht diese anschliessend in den Nationalrat. Nur wenn beide Räte zugestimmt haben, wird eine angenommene Motion zu einem Auftrag an den Bundesrat.

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21. Februar: Stellungnahme Bundesrat zur Motion 18.3006

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 17:33 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung der KVF-S vom 30.01.2018:

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einem stetig steigenden Konsum von mobilen Daten durch die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Ausbau auf den Standard 5G ist deshalb für die Schweiz zwingend. Eine Anpassung der Strahlenschutz-Bestimmungen auf europäisches Niveau wird weiterhin einen hohen Schutz der Gesundheit garantieren.

Stellungnahme des Bundesrates:

Die vorliegende Motion zielt in die gleiche Richtung wie die Motion 16.3007 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen). Der Bundesrat beantragte am 4. März 2016 die Annahme dieser Motion, sie wurde am 8. Dezember 2016 vom Ständerat abgelehnt.

Der Bundesrat ist weiterhin bereit, im Hinblick auf das prognostizierte Wachstum der zu übertragenden Datenmenge und im Rahmen seines Ermessensspielraums Massnahmen im Sinne der vorliegenden Motion auszuarbeiten. Dabei wird er den vorsorglichen Schutz der Gesundheit vor Mobilfunkstrahlung sicherstellen.

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05. März: Ständerat lehnt Motion 18.3006 ab

H. Lamarr @, München, Montag, 05.03.2018, 18:30 (vor 2484 Tagen) @ H. Lamarr

Der Ständerat hat die Lockerung der Anlagegrenzwerte mit 22 Stimmen zu 21 Stimmen abgelehnt (bei zwei Enthaltungen). Damit ist auch diese Motion erledigt.

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Motion

Neun von 45 Ständeräten änderten ihre Meinung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 06.03.2018, 19:18 (vor 2483 Tagen) @ H. Lamarr

Die folgende Grafik der Sitze im Ständerat zeigt das Ergebnis der beiden Abstimmungen zur Lockerung der Anlagegrenzwerte, links die Abstimmung vom 8. Dezember 2016 und rechts die vom 5. März 2018. Grün bedeutet Zustimmung zur Lockerung, rot Ablehnung und weiß steht für unentschlossen.

[image]

Bewegungsanalyse

Die Grafik macht deutlich, es hat unter den Ständeräten durchaus einen Meinungswechsel gegeben: Neun von 45 stimmberechtigten Räten stimmten 2018 anders ab als noch 2016 (Details siehe unten). Vier weitere Räte stimmten 2018 ab, nicht aber 2016, drei, weil sie abwesend waren, einer, weil er als Präsident des Rates 2016 nicht stimmberechtigt war. Umgekehrt durfte die amtierende Ratspräsidentin 2018 nicht abstimmen, 2016 war es ihr als Abgeordnete noch erlaubt. Die große Mehrheit von 32 Ständeräten blieb bei ihrer Meinung und stimmte 2018 nicht anders ab als 2016.

CVP-Fraktion: Von den 13 CVP-Parlamentariern änderten zwei ihre Meinung, einer von rot nach grün, ein anderer von grün nach rot. Mehrheitlich war die CVP 2018 für eine Lockerung.

FDP-Liberale-Fraktion: Von den 13 FDP-Parlamentariern änderten drei ihre Meinung, je einer von rot nach grün, von grün nach rot und von unentschlossen nach rot. Mehrheitlich war die FDP 2018 für eine Lockerung.

Fraktion BD: Diese Fraktion hat nur 1 Mitglied, es wechselte von unentschlossen nach grün.

Fraktion der SVP: Von den sechs Abgeordneten der SVP änderte einer seine Meinung von grün nach rot. Mehrheitlich war die Volkspartei 2018 gegen eine Lockerung.

Grüne Fraktion: Der grüne Abgeordnete behielt seine Meinung und blieb bei rot.

Sozialdemokratische Fraktion: Von den zwölf Sozialdemokraten änderten zwei ihre Meinung, einer von unentschlossen nach grün, ein anderer von rot nach unentschlossen. Mehrheitlich stimmten die Sozialdemokraten 2018 gegen eine Lockerung.

Ich habe hier die Namen der Abgeordneten bewusst weggelassen, auch wenn diese in meiner privaten Auswertung natürlich enthalten sind. Da Sitzordnung und Namen jedoch kein Geheimnis sind, kann jeder weitere Analysen der Abstimmung anstellen mit der aktuellen Sitzordnung von 2018 und mit der von 2016. Die Sitzordnung hat sich seit 2016 geringfügig verändert.

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Anlagengrenzwert, Motion, Ständerat

Wanderbewegungen der neun Räte

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 08.03.2018, 12:48 (vor 2481 Tagen) @ H. Lamarr

[image]

Die Grafik macht deutlich, es hat unter den Ständeräten durchaus einen Meinungswechsel gegeben: Neun von 45 stimmberechtigten Räten stimmten 2018 anders ab als noch 2016

Wanderbewegungen der neun Räte

2 Räte wanderten von rot nach grün
3 Räte wanderten von grün nach rot
1 Rat wanderte von unentschlossen nach rot
2 Räte wanderten von unentschlossen nach grün
1 Rat wanderte von rot nach unentschlossen

Unterm Strich ist das Lager grün (für Lockerung der Anlagegrenzwerte) infolge der Wanderbewegungen der Räte gegenüber rot um 1 Stimme stärker geworden. Doch dieser Zugewinn war zu wenig, um den Rückstand gegenüber rot wettzumachen, zumal von den drei 2016 abwesenden Räten sich 2018 nur einer für grün entschied.

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Der "Anstand" des Gigaherz-Präsidenten

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.03.2018, 15:18 (vor 2475 Tagen) @ H. Lamarr

[image]

Gigaherz-Präsident Jakob hat das Bild so gut gefallen, dass er es hier klaute und auf seine Website schleppte. Jakob ist dafür bekannt, dass er sich gerne der Leistungen anderer bedient, insofern sind Urheberrechtsverletzungen bei ihm an der Tagesordnung und nicht weiter erwähnenswert. Es wäre jedoch ein ermutigendes Zeichen von Anstand gewesen, hätte der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg, wenn er schon ungeniert ein Bild von der IZgMF-Website klaut, wenigstens die Quelle genannt. Hat er jedoch nicht.

Hans-U. Jakob, Präsident des Anti-Mobilfunk-Vereins "Gigaherz", er lügt und er stiehlt. Mit was glänzt er morgen?

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Bundesrat wird Lockerung nicht verordnen – wirklich?

H. Lamarr @, München, Dienstag, 06.03.2018, 21:56 (vor 2483 Tagen) @ H. Lamarr

Mit dem Nein des Ständerates zur Lockerung der Anlagegrenzwerte bleiben von den drei möglichen Handlungsoptionen in der Schweiz noch zwei übrig:

– 5G-Versorgung über den Weg der Netzverdichtung (mehr Sendemasten)
– Bundesrat lockert Anlagegrenzwerte im Alleingang mit seiner Verordnungskompetenz

Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) war am Abend des 5. März eine der ersten, die über das Votum des Ständerates gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte berichtete. In einem Online-Artikel des Blattes hieß es im Zusammenhang mit der Verordnungskompetenz des Bundesrates unter anderem:

Bundesrätin Doris Leuthard sagte in der Debatte, dass bei es bei einem Nein keine Anpassung des Anlagegrenzwerts gebe.

Sollte diese Aussage zutreffen bliebe den Netzbetreibern in der Schweiz allein die mühsame Ochsentour der Netzverdichtung, um 5G nicht nur in die Städte, sondern bis in die Bergtäler des Alpenstaates zu bringen.

Doch die NZZ hat anscheinend kalte Füße bekommen, den besagten Online-Artikel diskret geändert und die oben zitierte Textpassage verschwinden lassen. Dass es diese Passage überhaupt je gegeben hat belegt einzig und allein das momentan noch verfügbare Google-Sniplet des Artikels (siehe Screenshot):

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[image]
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Reproduzierbar auffindbar ist jedoch allein die neue Version des NZZ-Artikels in welcher der spektakuläre Verzicht etwas anders (schwächer) dargestellt wird:

Bundesrätin Doris Leuthard machte in der Debatte ebenfalls klar, dass die Landesregierung sich an das Votum halten werde. Da die Grenzwerte in einer Verordnung festgelegt sind, könnte der Bundesrat zwar eigentlich selbständig entscheiden – und er hat sich auch bereits für eine Erhöhung ausgesprochen. Doch mit der Einmischung des Parlaments in die Frage ist er in seiner Entscheidung faktisch nicht mehr frei.

Was Bundesrätin Leuthard wirklich in der rund 1,5 stündigen Grenzwert-Debatte im Ständerat gesagt hat, ist wegen des ausgefeilten Protokollsystems des Parlaments im Bundeshaus für jedermann in Wort und Bild nachprüfbar. Das Video der Debatte mit Leuthard als letzte Rednerin vor der Abstimmung ist hier zu sehen, Wortprotokolle aller Reden gibt es hier. Gemäß Wortprotokoll hat die Bundesrätin nun auf eine Frage nach der zögerlichen Haltung des Bundesrates in der Wahrnehmung seiner Kompetenz zur Änderung der NIS-Verordnung gesagt:

Ja, wir könnten selber entscheiden. Aber sorry, das Parlament hat vor einem Jahr gesagt: kein Handlungsbedarf. Also das nehme ich dann schon noch ernst, wenn Sie sagen: Wir wollen das nicht. Dann sage ich nicht: Ist doch egal, wir machen, was wir wollen. Wir nehmen das Parlament ernst.
Das Zweite: Man will ja im Parlament heute sogar Konsultationen. Sie wollen ja überall nicht nur konsultiert werden, sondern Sie mischen sich ein. Wenn Sie sich in diese Zuständigkeiten schon einmischen, dann übernehmen Sie bitte auch die Verantwortung! Wenn Sie das abweisen, werden wir das weiterhin in die Schublade legen.

In Leuthards Worte lässt sich nun tatsächlich das hinein interpretieren, was die NZZ zuerst knallhart und dann merklich weicher geschrieben hat. Nur mit sehr viel Fantasie könnte die Bundesrätin auch das Gegenteil gemeint haben, wenn sie am Schluss der Passage im Falle einer Ablehnung der Grenzwertlockerung droht: "Wenn Sie das abweisen, werden wir das weiterhin in die Schublade legen." Immerhin soll es ja auch Schubladen geben, die hin und wieder geöffnet werden :-). Diese Interpretation wäre ein Strohhalm für die Netzbetreiber, ein sehr kurzer und dünner Strohhalm allerdings.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Schweiz, Netzverdichtung, Anlagengrenzwert, Leuthard

12. März: Grenzwertlockerung durch die Hintertür

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.03.2018, 11:14 (vor 2476 Tagen) @ H. Lamarr

Bundesrätin Leuthard muss am 5. März vom wenig sachkundigen Votum des Ständerats maßlos enttäuscht gewesen sein. Doch sie will nicht aufgeben, eine moderate Lockerung der Anlagegrenzwerte in der Schweiz zu erreichen. Am 12. März gab sie anlässlich einer Fragestunde im Nationalrat der Fragestellerin Susanne Leutenegger Oberholzer Auskunft und ließ sich am Schluss kurz in die Karten schauen, wie sie die Lockerung nun auch ohne den Segen des Parlaments in begrenztem Umfang durchsetzen möchte. Nachfolgend der entsprechende Auszug aus der Fragestunde (Video zum Text):

Leuthard Doris, Bundesrätin: Die heute geltenden Mobilfunkkonzessionen erlauben eine landesweite Frequenznutzung und Versorgung mit Fernmeldediensten. Wie und wo der Netzausbau erfolgen soll, obliegt aber den Netzbetreiberinnen und ist in erster Linie von wirtschaftlichen und qualitativen Faktoren abhängig. Im Rahmen des Infrastrukturwettbewerbs ist eine Betreiberin insofern frei, den Netzausbau individuell zu gestalten. Überdies ist zu unterscheiden zwischen Immissionsgrenzwerten, welche von der Diskussion um die Mobilfunkstrahlung nicht betroffen sind, und den Anlagegrenzwerten.
Zu Frage 1: Der Beschluss des Ständerates vom 5. März hat zur Folge, dass der 5G-Ausbau innerhalb des bisher geltenden Rechtsrahmens erfolgen muss. Ein flächendeckender Ausbau für 5G setzt neue Antennenstandorte und eine Verdichtung der Netze voraus. Mit den geltenden Bestimmungen für die Anlagengrenzwerte wird der Ausbau bzw. die Netzverdichtung erschwert. Trotz der kleinzelligen Netztopologie von 5G werden auch weiterhin grosse Antennen, sogenannte Makrozellen, nötig sein. In Ballungszentren könnte das "St. Galler Modell" zu einer gewissen Entlastung der Mobilfunknetze beitragen. Solche Modelle können aber nur an bestimmten Orten eine Basisversorgung sicherstellen. Zudem ist eine solche Versorgung bezüglich Sicherheit, Geschwindigkeit, Latenz oder Energieverbrauch nicht mit einem Mobilfunknetz vergleichbar. Sie vermag somit eine landesweite 5G-Netzinfrastruktur nicht zu ersetzen.
Zu den Fragen 2 und 3: Gemäss Schätzungen der Mobilfunkbranche ist in der Schweiz mit zusätzlichen 15'000 Senderstandorten zu rechnen. Die Kosten pro Standort belaufen sich auf etwa 250'000 Franken. Für neue Antennenstandorte ist - im Vergleich mit dem Ausbau bestehender Anlagen - mit bis zu zehnmal so hohen Investitionskosten zu rechnen. Von Relevanz sind für die Netzbetreiber zudem nicht nur die Investitions-, sondern auch die Betriebskosten, welche ebenfalls deutlich ansteigen werden. Der Zweckartikel des Fernmeldegesetzes sieht vor, dass ein wirksamer Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglicht wird. Die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission konzessionierten landesweiten Mobilfunknetze werden im freien Wettbewerb erstellt und stehen in Konkurrenz zueinander. Eine finanzielle Förderung derselben ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Leutenegger Oberholzer Susanne Nationalrat Basel-Landschaft Sozialdemokratische Fraktion: Frau Bundesrätin, besten Dank für Ihre Antwort. Meine Frage: Sie unterstützen ja auch die Annahme, dass es das G5-Netz für die Innovation braucht. In Bezug auf die Grenzwerte sind wir hier limitiert. Sie sagen, dass sich das St. Galler Modell nicht für eine flächendeckende Versorgung eigne. Wie soll dieser Zielkonflikt aus der Sicht des Bundesrates aufgelöst werden?

Leuthard Doris: Erstens hoffe ich, dass das Parlament gescheiter wird. Das wäre das Einfachste, dann könnten wir die Verordnung anpassen. Ja, das muss ich so sagen, wir haben im Bundesrat diese Meinung. Das ist nicht an den Nationalrat gerichtet, hier ist der Ständerat gefragt, der aus unserer Sicht zweimal weder innovations- noch wirtschaftsfreundlich entschieden hat; aber das gilt halt jetzt. Es geht nur um die Anlagegrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte sind von der WHO festgelegt, diese beeinflussen wir nicht, es gibt hier immer wieder Missverständnisse. Bei den Anlagegrenzwerten können wir die Methodik der Messung technisch noch ein bisschen ändern, das werden wir jetzt beim Bakom versuchen. Aber es wird mehr Antennenstandorte geben, somit wird es dann halt nicht für die ganze Schweiz Chancengleichheit geben, sondern unterschiedliche Geschwindigkeiten und Möglichkeiten. Aber eben, wir haben noch ein bisschen Zeit, und vielleicht kann der Nationalrat den Ständerat überzeugen.

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Die Tageszeitung "Blick" hat auf die Andeutung der Bundesrätin, die Anlagegrenzwerte durch eine geänderte Messmethode indirekt ein wenig zu lockern, am 13. März mit einem Artikel reagiert: Plötzlich gibts eine Alternative für schnelles Internet. Was genau Frau Leuthard vorhat steht zwar auch dort nicht, dennoch empören sich in den Kommentaren Nörgler aufs Schärfste. Ob diese Kommentare ein organisierter Shitstorm der Mobilfunkgegner sind (siehe Gigaherz-Forum), lässt sich weder bestätigen, noch ausschließen. Momentan, 1 Tag nach Veröffentlichung, gibt es zu dem Artikel rund 100 Kommentare.

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Wie Doris Leuthard die Grenzwerte doch noch lockern will

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.03.2018, 12:05 (vor 2476 Tagen) @ H. Lamarr

Bei den Anlagegrenzwerten können wir die Methodik der Messung technisch noch ein bisschen ändern, das werden wir jetzt beim Bakom versuchen.

Was Frau Leuthard mit ihrer Aussage im Nationalrat meint, ist seit Februar 2015 kein Geheimnis mehr. Alle Optionen, auf welchen Wegen sich die Anlagegrenzwerte mit und ohne Zustimmung des Parlaments lockern lassen, sind in dem Bakom-Dokument Zukunftstaugliche Mobilfunknetze in den Abschnitten 4 (Entwicklungsmöglichkeiten ohne Anpassungen des Rechtsrahmens) und 5 aufgelistet (Handlungsoptionen mit Anpassung des Rechtsrahmens).

Leider erschließt sich das Dokument nur den wenigsten Mobilfunkgegnern, denn es erfordert zumindest elementare Kenntnisse der Funktechnik und die Fähigkeit, technisch orientierte Texte (richtig) verstehen zu können.

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Grenzwertlockerung überfordert Kommentatoren

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 14.03.2018, 14:18 (vor 2475 Tagen) @ H. Lamarr

Die Tageszeitung "Blick" hat auf die Andeutung der Bundesrätin, die Anlagegrenzwerte durch eine geänderte Messmethode indirekt ein wenig zu lockern, am 13. März mit einem Artikel reagiert: Plötzlich gibts eine Alternative für schnelles Internet. Was genau Frau Leuthard vorhat steht zwar auch dort nicht, dennoch empören sich in den Kommentaren Nörgler aufs Schärfste.

Ich habe mir die momentan jüngsten 50 Kommentare angeschaut, 49 sind gegen den Plan der Bundesrätin, doch kein einziger Nörgler hat überhaupt nur ansatzweise begriffen, worum es Leuthard überhaupt geht. Zieht man einige sarkastische Kommentare ab muss man sich beim Rest durchaus Gedanken machen, ob das allgemeine Wahlrecht, weil nicht mehr zeitgemäß, abgeschafft werden sollte. Ich könnte mir als Wahlvoraussetzung den Nachweis eines Mindest-IQs von 50 vorstellen :-).

Eine besonders aufgeweckte "Susanne Meier" kommentiert z.B.: "Hoffentlich lesen Frau Leuthard, Herr Dürrenberger und alle Stände- und Nationalräte hier die Kommentare. Dann können sie erkennen, dass es durchaus Volkswille war, die Gesundheit VOR Grenzüberschreitungen zu stellen! [...]" Rechnen wir mal schnell nach: 100 Gift-Kommentare vom Typ "Meier" sind bei 5,3 Mio. Wahlberechtigten in der Schweiz ein Anteil von 0,0018 Prozent am Volkswillen. Womit Frau "Meier", ginge es nach mir, schon mal nicht wählen dürfte.

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Grenzwertlockerung überfordert Kommentatoren

KlaKla, Mittwoch, 14.03.2018, 18:49 (vor 2475 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Mittwoch, 14.03.2018, 19:17

Eine besonders aufgeweckte "Susanne Meier" kommentiert z.B.: "Hoffentlich lesen Frau Leuthard, Herr Dürrenberger und alle Stände- und Nationalräte hier die Kommentare. Dann können sie erkennen, dass es durchaus Volkswille war, die Gesundheit VOR Grenzüberschreitungen zu stellen! [...]" Rechnen wir mal schnell nach: 100 Gift-Kommentare vom Typ "Meier" sind bei 5,3 Mio. Wahlberechtigten in der Schweiz ein Anteil von 0,0018 Prozent am Volkswillen. Womit Frau "Meier", ginge es nach mir, schon mal nicht wählen dürfte.

Da irrt sich Susanne aber gewaltig. Wie immer melden sich lediglich die Nörgler zu Wort. Die Mehrheit der Schweizer (99,9982%) sind zufrieden und schweigen. Nur weil diese sich nicht öffentlich im "Blick" positionieren, zu glauben das es sie nicht gibt ist naiv. Frau Leuthardt hat diese sicher auch im Fokus. Für die Minderheit kann sich ja Maximilian Reimann weiter stark machen. Vielleicht schenkt später dann doch mal Fachleuten, die sich mit der Technik befassen mehr Vertrauen als Mediziner die das Phantom EHS weiter am Leben erhalten wollen weil sich damit Geld verdienen lässt. ;-)

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Meine Meinungsäußerung

17. April: KVF-N will Anlagegrenzwerte indirekt lockern

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 18.04.2018, 13:38 (vor 2440 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus der Medienmitteilung der KVF-N vom 17. April 2018:

[...] Ebenso wurden Anhörungen zur Einführung der 5G-Technolgie durchgeführt und dazu Vertreter des Verbandes asut sowie der Direktion für Umwelt und Energie der Stadt St. Gallen eingeladen. Es hat sich gezeigt, dass für die kurzfristige Gewährleistung der 5G-Technologie Anpassungen der Berechnungs- und Messmethoden getroffen werden können, ohne eine Anpassung der Anlagengrenzwerte vorzunehmen. Die Kommission wird daher in einem Schreiben den Bundesrat auffordern, für eine praxistaugliche Umsetzung der NISV einen 24h-Mittelwert für die Sendeleistung zu berücksichtigen, automatisierte Messmethoden für die Mittelwerte anzuwenden sowie vereinfachte Bewilligungsverfahren bei bestehenden Anlagen zu ermöglichen. Des Weiteren wurden Vertreterinnen und Vertreter der WEKO und der ComCom angehört, um offene Fragen bezüglich der Zugangsregulierung und der Definition der Marktbeherrschung zu klären. Die Detailberatung wird die Kommission voraussichtlich im Juli aufnehmen. [...]

Technischer Hintergrund
Nach Anhang 1 Ziffer 63 NISV entspricht der massgebende Betriebszustand bei Mobilfunkanlagen dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung. Der Anlagegrenzwert ist im massgebenden Betriebszustand einzuhalten. Als maximale Sendeleistung gilt dabei nicht diejenige, die von der Hardware her möglich wäre, sondern diejenige, die der Netzbetreiber als Maximalwert deklariert und einstellt. Damit besteht eine eindeutige Referenzgrösse, die sowohl bei der rechnerischen Modellierung als auch bei Abnahmemessungen einfach zugänglich ist.

Die Netzbetreiber kritisieren diese Festlegung als zu konservativ, da die maximale Sendeleistung nur kurzfristig erreicht werde. Sie schlagen eine Referenzgrösse vor, welche der effektiven Belastung besser entspricht. Dies wäre dann der Fall, wenn anstelle eines Spitzenwertes ein Mittelwert über eine bestimmte Zeitperiode festgelegt würde.

Eine Abkehr von der statischen hin zu einer dynamischen Referenzgrösse, beispielsweise zu einem Mittelwert über 24 Stunden, wäre ein Paradigmenwechsel. Um den bewilligungskonformen Betrieb nachweisen zu können, müsste die Sendeleistung permanent gemessen und in einem QS-System hinterlegt werden. Der entsprechende Aufwand für die Betreiber wäre äusserst gross.

Bei unveränderten Anlagegrenzwerten könnten die Sendeleistung und damit die Kapazität der bestehenden Sendeanlagen erhöht werden, in gleichem Masse würde auch die NIS-Belastung ansteigen. Das Ausmass der Kapazitätserhöhung wäre anlagespezifisch unterschiedlich. Grob geschätzt wäre maximal eine Verdoppelung der Sendeleistung möglich. Bezüglich der Strahlungsbelastung im Einflussbereich der Anlagen wäre diese Neudefinition einer Erhöhung des Anlagegrenzwertes äquivalent. (Quelle)

Nachtrag: Italien hat Vorsorgewerte gelockert

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Neue Formel der Grenzwertausschöpfung genügt auf Dauer nicht

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2018, 12:13 (vor 2439 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus der Medienmitteilung der KVF-N vom 17. April 2018

In einem Bericht des Tages-Anzeiger vom 20. April heißt es anlässlich des Vorstoßes der KVF-N:

[...] Gleichzeitig stellen die drei Mobilfunkbetreiber aber klar: Trotz einer Neuberechnung der Grenzwerte sei eine leichte Erhöhung nötig. Nur so könne das neue, schnellere Mobilfunknetz in der Schweiz zügig und flächendeckend lanciert werden. [...]

Woher diese Information genau stammt ist nicht ersichtlich. Das mehr tote als lebendige Gemeinschaftsprojekt Forum Mobil der schweizerischen Mobilfunkindustrie ist jedenfalls nicht die Quelle. So lässt sich mutmaßen, dieser neue Aspekt ist nur eine kleine Finte, um den Schweizern die neue Messmethode zur Grenzwertausschöpfung als kleineres Übel schmackhaft zu machen. Immerhin erlaubt schon die neue Formel der Grenzwertausschöpfung allein schätzungsweise eine Verdopplung der Sendeleistung von Mobilfunk-Basisstationen, ohne dass (mit der neuen Formel) die Anlagegrenzwerte überschritten werden.

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21. August: Revision der NISV im 2. Quartal 2019

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.09.2018, 21:30 (vor 2296 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Anfrage des IZgMF teilte das Bafu mit, die öffentliche Vernehmlassung anlässlich der Revision der NISV ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. mehr ...

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Schweiz: Keine weitere Revision der NISV geplant

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 26.06.2019, 19:34 (vor 2006 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Anfrage des IZgMF teilte das Bafu mit, die öffentliche Vernehmlassung anlässlich der Revision der NISV ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. mehr ...

Nun hat aber der Bundesrat die NISV am 17.04.2019 mit Wirkung zum 01.06.2019 geändert, ohne dass es zu einer Vernehmlassung kam. Dies kann bedeuten:

a) Die Änderung vom 17.04.2019 war bereits die angekündigte.
b) In Kürze ist noch eine weitere Anpassung der NISV zu erwarten, zu der es dann eine Vernehmlassung geben wird.

Eine Anfrage des IZgMF beim Bafu brachte Klärung zugunsten von a).

Das Amt teilte mit, die Revision der NISV wurde ohne öffentliche Konsultation durchgeführt, da lediglich technische Details angepasst und Regelungslücken geschlossen wurden. Bezüglich des nachträglich aufgenommenen Art. 19b der NISV (Erhebung der Immissionen und Information) wurde schon im Oktober 2014 eine öffentliche Konsultation durchgeführt (Beispiel einer Antwort durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau). Derzeit sind keine weiteren Anpassungen der NISV geplant.

Hintergrund
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 17. April 2019

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20. September: Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 20.09.2018, 17:56 (vor 2285 Tagen) @ H. Lamarr

Mobilfunk: Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein

Bern, 20.09.2018 - Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Arbeitsgruppe leiten.

In der Arbeitsgruppe sollen die betroffenen Kreise vertreten sein. Sie wird die Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von 5G, analysieren. Dabei werden unter Wahrung des Vorsorgeprinzips auch die zukünftigen Anlagegrenzwerte diskutiert. Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.

Die Federführung obliegt dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), geleitet wird die Arbeitsgruppe von Dr. Paul Steffen, Vizedirektor des BAFU. Die Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Kleine Verordnungsrevision in Vorbereitung

Gleichzeitig bereitet das BAFU eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vor, damit Regelungslücken gedeckt werden können, die für den Aufbau der 5G Netze hinderlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines Monitorings für nichtionisierende Strahlung und die Festlegung eines Anlagegrenzwertes für die Frequenzen zwischen 900 und 1800 MHz. Die revidierte Verordnung soll im Frühling 2019 durch den Bundesrat verabschiedet werden.

Quelle: Bafu

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Risiko, Dialog, Runder Tisch, Bafu, Monitoring, 5G, Leuthard

26. September: Mobilfunkgegner sehen sich ausgeschlossen

H. Lamarr @, München, Freitag, 28.09.2018, 16:00 (vor 2277 Tagen) @ H. Lamarr

Bern, 20.09.2018 - Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen.

Gigaherz-Präsident Jakob hat die Aufgaben der Arbeitsgruppe (siehe oben) augenscheinlich gründlich missverstanden wenn er sich am 26. September aus den Fingern saugt:

Einerseits soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um dem Bundesrat in Sachen Grenzwertgestaltung bis Mitte 2019 einen Bericht über die zulässige Strahlenbelastung des Mobilfunkstandards 5G abzuliefern [...]

In der Arbeitsgruppe sollen die betroffenen Kreise vertreten sein.

Gigaherz-Jakob befürchtet nicht ohne Grund von der Teilnahme an der Arbeitsgruppe ausgeschlossen zu werden:

Gespannt sein darf man auch auf die Zusammensetzung der angekündigten Arbeitsgruppe aus «betroffenen Kreisen». Wetten dass Frau Leuthard mit «Betroffenen» die Mobilfunkbetreiber, deren Zulieferfirmen und weitere Industriekreise meint. Vielleicht auch noch das dürrenbergerische Industrie-finanzierte Forum Strom- und Mobilkommunikation. Vertreter von Gigaherz.ch, Bürgerwelle oder Diagnose-Funk sind damit mit Bestimmtheit nicht gemeint.

Die Befürchtung Jakobs ist nicht von der Hand zu weisen, denn Gigaherz, Bürgerwelle und Diagnose-Funk haben aus unterschiedlichen Gründen in der Arbeitsgruppe nichts zu suchen:

- Kompetenzgefälle: Es kann nicht Aufgabe der Arbeitsgruppe sein, selbsternannten Experten fachliche Nachhilfe zu geben.
- Interessenkonflikt: Kommerzielle Trittbrettfahrer der Mobilfunkdebatte sollten generell Hausverbot haben.
- Querulantentum: Von Querulanten in der Arbeitsgruppe ist kein Mehrwert zu erwarten, sondern fruchtlose Endlosdiskussionen.
- Fehlende Legitimation: Niemand außer sie selbst hat die Drei jemals legitimiert, als kritische "Volksvertreter" in Erscheinung zu treten.

Dennoch würde ich Vertreter der drei "Baubiologen-Initiativen" in die Arbeitsgruppe holen, um sie ruhig zu stellen und ihnen den Eindruck zu geben, wichtig zu sein und ernst genommen zu werden. Derweil könnten andere, so das Kalkül, etwas ungestörter vernünftig arbeiten. Dr. Paul Steffen würde ich nach Auflösung der Arbeitsgruppe für seinen Einsatz einen Verdienst- oder Tapferkeitsorden verleihen ;-).

Ungewollt hat Gigaherz-Jakob mit seiner Auflistung der drei "Baubiologen-Initiativen" Einblick in die Kräfteverhältnisse der eidgenössischen Anti-Mobilfunk-Szene gegeben, denn er hat seinen sogenannten Dachverband "funkstrahlung.ch" vergessen – bei dem auch Gigaherz Mitglied ist. Zum Glück, denn der selbsternannte Tiger funkstrahlung.ch ist von allen Papiertigern der Szene der mit der schlechtesten Kompetenzausstattung. Deshalb gehört funkstrahlung.ch mMn unbedingt mit hinein in diese Arbeitsgruppe, sollte diese tatsächlich therapeutischen Beschäftigungszwecken dienen.

Fazit: Dr. Paul Steffen steckt in der Zwickmühle und muss die Quadratur des Kreises irgendwie bewerkstelligen. Nimmt er die vier "Baubiologen-Initiativen" mit in die Arbeitsgruppe hinein, wird er viel Arbeit haben und ein mühsam ausgehandelter Konsens an Substanzmangel leiden. Lässt er sie draußen, sind substanzielle Ergebnisse denkbar, die Geschassten aber werden flammende Proteste verfassen und mit Steinen werfen. Bei solchen Gemengelagen kommt es meist zu einem Kompromiss. Im konkreten Fall könnte dieser z.B. so aussehen, dass von den vier "Baubiologen-Initiativen" die vernünftigste teilnehmen darf. Und die wäre? Aus meiner Sicht wäre dies trotz des klar kommerziellen Hintergrunds die 1-Mann-Initiative Peter Schlegel (bürgerwelle.ch). Schlegel wäre der einzige, der im Umgang mit Meinungsgegnern sich nicht im Ton vergreifen würde, der die funktechnischen Grundlagen kennt und der seit vielen Jahren im Elektrosmog-Geschäft ist, also Erfahrung hat. Es müsste Paul Steffen nur gelingen, ihn nachhaltig am Erzählen von Märchen für Erwachsene zu hindern, wie zuletzt diesem hier.

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Filz, Interessenkonflikt, Kommerz, Kompetenzgefälle, Konsens, Denkweise

06. Dezember: Parlamentarische Anfrage wegen Arbeitsgruppe

H. Lamarr @, München, Montag, 10.12.2018, 00:32 (vor 2205 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrat Thomas Hardegger, einer der hartnäckigen Mobilfunkgegner im eidgenössischen Parlament, reichte im Nationalrat am 6. Dezember eine förmliche parlamentarische Anfrage (Interpellation 18.4147) an die Regierung ein: Er stellt unterstützt von 17 weiteren Parlamentariern fünf Fragen zu der von der ehemaligen Bundesrätin Leuthard im September 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe:

Am 20. September 2018 teilte Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) via Medienmitteilung mit, dass sie entschieden habe, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren werde. "Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen". In einem Schreiben an die zuständige Kommission des Nationalrates wird hingegen mitgeteilt, dass die Arbeitsgruppe u.a. auch den Auftrag habe, dafür zu sorgen, dass Regelungslücken gedeckt werden können, die für den Aufbau der 5G Netze hinderlich sein könnten. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe fällt auf, dass die ICT-Branche, die Ärzteschaft und die Bundesämter sehr gut vertreten sind, nicht aber Vertretungen der Versicherungen, der Landwirtschaft und der Veterinärmedizin. Unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener fehlen gänzlich Alternative Lösungen zur sicheren, effizienten und gesundheitsschonenden Versorgung mit elektronischen Daten scheinen auch nicht Gegenstand der Abklärungen zu sein.

Damit entsteht der Eindruck, die Arbeitsgruppe habe insbesondere den Auftrag, alle kritischen Punkte bei den möglichen Auswirkungen der Funkstrahlung auf Mensch und Umwelt zu negieren und berechtigte Vorbehalte der Bevölkerung zu eliminieren, damit die Mobilfunkbranche möglichst freie Hand beim Ausbau ihrer 5G-Netze erhalten. ln diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie lautet der Auftrag an die Arbeitsgruppe im Detail?

2. Wie kommt es zur unterschiedlichen Kommunikation gegenüber den Medien und der Nationalratskommission?

3. Wie wird gewährleistet, dass bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht die ICT-Branche (inkl. Mobilfunkanbieter) alleine die Agenda und die Resultate bestimmt?

4. Wie werden weitere Interessengruppen wie Versicherer, Landwirtschaft und Veterinärmedizin, unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener (z. B. elektrosensible Personen) in die Arbeit und der Erstellung des Berichtes einbezogen?

5. Wie kann die Bevölkerung mitverfolgen, dass die Arbeitsgruppe ergebnisoffen und umfassend abklärt und in welchen Bereichen weiterführende Studien notwendig sind?

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27. Februar 19: Bundesrat beantwortet Hardegger-Anfrage

H. Lamarr @, München, Montag, 04.03.2019, 22:04 (vor 2120 Tagen) @ H. Lamarr

Am 27. Februar 2019 beantwortete der Bundesrat die fünf Fragen. Organisierte Mobilfunkgegner und "Elektrosensible" sind offensichtlich nicht zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe eingeladen worden. Während Gigaherz & Co. draußen bleiben müssen, haben "Elektrosensible" indirekten Zugang zu der Arbeitsgruppe über die AefU. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden veröffentlicht.

1. Wie lautet der Auftrag an die Arbeitsgruppe im Detail?

Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Der Bericht soll das weitere Vorgehen hinsichtlich der näheren und weiteren Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen thematisieren.

2. Wie kommt es zur unterschiedlichen Kommunikation gegenüber den Medien und der Nationalratskommission?

Aus der Sicht des Bundesrats ist die bisherige Kommunikation des UVEK zu den eingangs erwähnten Arbeiten kohärent.

3. Wie wird gewährleistet, dass bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht die ICT-Branche (inkl. Mobilfunkanbieter) alleine die Agenda und die Resultate bestimmt?

Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe wurden Akteure eingeladen, die zu diesen Fragestellungen die für kommende Entscheide notwendigen Fakten kennen. Dazu gehören einerseits die Ärzteschaft und die Mobilfunkanbieter sowie andererseits unabhängige wissenschaftliche Experten zu gesundheitlichen und technischen Fragen. Zudem sind diejenigen Behörden von Bund und Kantonen beteiligt, welche in die Thematik involviert sind.

4. Wie werden weitere Interessengruppen wie Versicherer, Landwirtschaft und Veterinärmedizin, unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener (z. B. elektrosensible Personen) in die Arbeit und der Erstellung des Berichtes einbezogen?

Die in der Interpellation angesprochenen Vertretungen der Versicherungen und Landwirtschaft können sich entweder über andere Teilnehmende einbringen oder ihre Stellungnahme anlässlich der weiteren Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen. Die Erfahrungen von Elektrosmog-Betroffenen können über die Vertretung durch die Ärzteschaft einbezogen werden.

5. Wie kann die Bevölkerung mitverfolgen, dass die Arbeitsgruppe ergebnisoffen und umfassend abklärt und in welchen Bereichen weiterführende Studien notwendig sind?

Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

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22. März 19: Diskussion zu Hardegger-Anfrage verschoben

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.03.2019, 14:28 (vor 2102 Tagen) @ H. Lamarr

Die für den 22. März im Nationalrat geplante Diskussion über die Anfrage von Thomas Hardegger wurde verschoben. Ein Ersatztermin wird nicht genannt.

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16. April 19: Mandat und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.04.2019, 14:13 (vor 2063 Tagen) @ H. Lamarr

Bern, 20.09.2018 - Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Arbeitsgruppe leiten.

Details über Auftrag, Ziel und Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe erfährt man in dem Dokument Mandat Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" (PDF, 3 Seiten).

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Bericht der 5G-Arbeitsgruppe kommt später als geplant

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.06.2019, 13:48 (vor 2005 Tagen) @ H. Lamarr

Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.

Auszug aus Neue Zürcher Zeitung vom 26. Juni 2019:

[...] Kürzlich erklärte Bundesrätin Sommaruga im Nationalrat [nein, im Ständerat; Anm. Postingautor], dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Neu heisst es, dass der Bericht im Laufe des Jahres 2019 präsentiert werde. [...]

Hintergrund
Zusatzfragen von Häberli-Koller an UVEK-Chefin

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Gigaherz-Astrologe Jakob deutet Verspätung der Arbeitsgruppe

H. Lamarr @, München, Montag, 01.07.2019, 10:25 (vor 2002 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus Neue Zürcher Zeitung vom 26. Juni 2019:

Gerüchteverbreiter und Gigaherz-Präsident Jakob griff den oben verlinkten Bericht der Zürcher Zeitung dankbar auf, um – wie üblich ohne Link zur Quelle – den dort angebotenen Faden als seine eigene Idee auszugeben, weiter zu spinnen und sein Märchen 5G: Verarschung der Bevölkerung erst nach den Wahlen daraus zu weben.

Erscheint der verspätete Bericht der Arbeitsgruppe noch vor den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019, wird der widerlegte Gigaherz-Jakob über seinen Irrtum betreten schweigen und das IZgMF ihn an sein Märchen vom 30. Juni erinnern. Der restliche Inhalt von Jakobs wilder Story ist der von ihm gewohnte technische Permablödsinn, mit dem er seit mindestens einem Jahr Esoteriker, Sekten und Verschwörungsfans bei Laune hält und Fachleuten ein nachsichtiges Lächeln auf die Lippen zaubert. Gegenüber US-President Donald Trump ist Gigaherz-Präsident Jakob freilich ein Waisenknabe: Trump hält unangefochten den Rekord, pro Tag seiner Amtszeit rund 9,9 falsche oder irreführende Behauptungen vom Stapel zu lassen.

Hintergrund
Wie Mobilfunkgegner versuchen, aus 5G Kapital zu schlagen
Gigaherz-Jakob sinniert über 5G

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Gerücht, Gigaherz, Querulant

Interpellation 19.3534: Nationalrat Borloz sorgt sich um "EHS"

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.07.2019, 12:38 (vor 1989 Tagen) @ H. Lamarr

Mobilfunk: Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein

Mit seiner Interpellation 19.3534 stellt FDP-Nationalrat Frédéric Borloz am 3. Juni 2019 die scheinbar vernünftige Frage:

Kann der Bundesrat bestätigen, dass er überprüft hat, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die von Bundesrätin Doris Leuthard über ein Mandat der UVEK eingesetzt wurde, gegenüber privaten, geschäftlichen oder industriellen Interessen, aber auch gegenüber vor diesem Mandat abgegebenen Stellungnahmen unabhängig sind?

Doch Borloz' Begründung für seine Frage ist verstörend, zeigt sie doch, wie tief sich in der Schweiz die Desinformation in Sachfragen des Mobilfunks bereits ins Bundeshaus vorgearbeitet hat:

Über die 5. Mobilfunkgeneration wird zurzeit heftig diskutiert. Ob die Debatte objektiv oder subjektiv ist, sei dahingestellt; Tatsache ist jedoch, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung zunimmt und dass Antworten nicht mehr länger auf sich warten lassen können. Die Argumente sind sehr unterschiedlich, und vor allem die Technologien sorgen für viel Verwirrung, da die von den Akteuren veröffentlichten Zahlen und technischen Referenzen oft nicht miteinander übereinstimmen. Einige sorgen sich um ihre Gesundheit, andere kritisieren die Entwicklung unserer Gesellschaft... Kurz gesagt: Dieses Thema ist aus verschiedensten Gründen in aller Munde. Es lässt sich auf jeden Fall nicht abstreiten, dass manche Menschen gegenüber nichtionisierender Strahlung intolerant sind - egal ob 4G oder 5G - und ob die Einführung von 5G etwas an dieser Tatsache, die man nicht mehr länger ignorieren kann, ändern wird, steht offen.

Angesichts dieser Bedingungen werden die Resultate der eingesetzten Arbeitsgruppe, die dem Bund als besonders wichtige Referenz dienen werden, gespannt erwartet. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Bundesrat überprüft, dass die Expertinnen und Experten in dieser Arbeitsgruppe selbstverständlich entsprechend ihren Kompetenzen ausgewählt wurden, aber auch - und vielleicht vor allem - entsprechend ihrer Unabhängigkeit gegenüber den Anbietern, der Telekommunikationsindustrie und auch früheren Stellungnahmen, die eine Expertin oder ein Experte zu diesem Thema kategorisch abgegeben hatte, sei es in der Schweiz oder im Ausland. Wenn es nämlich ein Gebiet gibt, das sich rapide entwickelt, dann ist es ganz klar dieses.

Ich danke dem Bundesrat, dass er dieser Frage die nötige Bedeutung beimisst.

Kommentar: Entgegen aller ernst zu nehmenden wissenschaftlichen Erkenntnis behauptet Nationalrat Borloz, manche Menschen seien gegenüber nichtionisierender Strahlung intolerant. Er begibt sich damit in die Gesellschaft von Allgemeinärzten, über die eine Studie urteilte, die Ärzte würden in ihrer EMF-Risikowahrnehmung einem einzigartigen Widerspruch zur anerkannten nationalen und internationalen Risikobewertung unterliegen. Borloz ignoriert die kritische Beurteilung von "Elektrosensibilität" durch die WHO und die Tatsache, dass es bislang weltweit keinem einzigen selbstdiagnostizierten "Elektrosensiblen" gelang, seine behauptete Fähigkeit zur unangenehmen Wahrnehmung schwacher elektromagnetischer Felder unter wissenschaftlicher Aufsicht nachzuweisen. Woher der Parlamentarier aus dem Kanton Waadt seine verzerrte Wahrnehmung hat ist nicht bekannt, lässt sich aber leicht erraten. Borloz geht sogar noch weiter: Auf seiner privaten Website fordert er die Schaffung öffentlich zugänglicher "Schutzzonen" für sogenannte Elektrosensible. Aus meiner Sicht erschreckend, denn der Volksvertreter betätigt sich mit dieser bizarren Forderung als Lobbyist der Anti-Mobilfunk-Szene und trägt dazu bei, einen pseudowissenschaftlich begründeten Aberglauben, vergleichbar dem an Homöopathie oder Wünschelruten, salonfähig zu machen.

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Interpellation 19.3534: Nationalrat Borloz sorgt sich um "EHS"

KlaKla, Montag, 15.07.2019, 07:07 (vor 1988 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: ... Aus meiner Sicht erschreckend, denn der Volksvertreter betätigt sich mit dieser bizarren Forderung als Lobbyist der Anti-Mobilfunk-Szene und trägt dazu bei, einen pseudowissenschaftlich begründeten Aberglauben, vergleichbar dem an Homöopathie oder Wünschelruten, salonfähig zu machen.

In der Schweiz gehört die Homöopathie seit 2017 zur Grundversorgung.

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Meine Meinungsäußerung

26. September: Estermann-Motion 18.3856

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.11.2018, 12:26 (vor 2216 Tagen) @ H. Lamarr

Ivette Estermann, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, hat im Nationalrat des Alpenstaates am 26. September 2018 die Motion 18.3856 "Mehr Rücksicht auf die Gesundheit im Mobilfunk" eingebracht, die da lautet:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweizer Grenzwerte nicht zu erhöhen, auch nicht durch ein neues Messverfahren. In Vorbereitung einer technischen "Kehrtwende" ist ab sofort eine Alternative zu 5G zu suchen: Im Zentrum steht die Aufteilung des Mobilfunks in Outdoor und Indoor.

Durch den Abschlussbericht des "miniWatt-Projekts" vom 18. März 2003 machte Prof. Werner Wiesbeck das Potential einer solchen Aufteilung publik: Draussen strahlte es etwa um den Faktor 100 weniger. Im Inneren der Gebäude beseitigte eine Verkabelung des Internetanschlusses (durch Glasfasern oder Koaxialkabel) die Strahlung. Besagte Aufteilung wäre zugleich eine effiziente Stromsparmassnahme. Der bisherige Mobilfunk, besonders schlimm bei 5G, muss mit unnötig hoher Leistung, Strombedarf und Strahlung die Gebäudedämpfung durchstrahlen.

BV Artikel 100-104 heisst es zur Konjunkturpolitik usw.: Der Bund kann "nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen".

Sämtliche Studien (19) seit 2000 über Personen, die in Antennennähe mit einer Strahlenbelastung zwischen 0,06 und 1,5 Volt pro Meter wohnen, fanden negative gesundheitliche Auswirkungen, vgl. "Land im Strahlenmeer" (2017), Seiten 440f.

Laut der Studie von Martin Röösli (2010) haben bereits 10 Prozent der Bevölkerung EHS-Symptome.

Vgl. die Krebswarnung der IARC der WHO von 2011.

Nach den Umfrageergebnissen des Bundes (2015) hegten 52 Prozent der Bevölkerung gesundheitliche Befürchtungen hinsichtlich des Mobilfunks.

Weil die Langzeitauswirkungen der Strahlung besonders wichtig sind, sei auf die Recherchen von Prof. Karl Hecht zur russischen Fachliteratur hingewiesen, in der 1960-1996 mehrere Tausend Personen, die beruflich Mikrowellenstrahlung ausgesetzt waren, über 5 und 10 Jahre untersucht wurden; 2 von 3 zeigten Symptome, vgl. "Land im Strahlenmeer" (2017), Seiten 103-108.

Im Mai 2018 schaltete "Diagnose Funk" unter www.emfdata.org 406 Studien zum Anklicken auf.

Peter Schlegel: Die öffentlich bekannten Elektrosensiblen sind nur die Spitze des Eisbergs, Bürgerwelle Publikation 4 S., August 2018.

Der Abschlussbericht von Prof. Werner Wiesbeck zu "miniWatt", Bonn 18. März 2003 (91 S.) ist im Internet abrufbar. Im Anhang zu Kapitel 6: "Bewertungsmatrix" finden sich die Realisierbarkeit (unter Jahresangabe) und die Kosten der damaligen Vorschläge transparent dokumentiert.

Antwort des Bundesrates vom 21.11.2018

Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als unverzichtbar. Gleichzeitig muss aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung gewährleistet bleiben. Der Bundesrat hält deshalb am Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) fest.

Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung legt das Umweltschutzgesetz die Anforderungen an die von der Mobilfunkinfrastruktur verursachte Strahlung fest (Artikel 11 bis 14). Anforderungen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung sollen so weit gehen, wie ihre Einhaltung technisch sowie betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 11 Absatz 2 USG). Schädliche Auswirkungen für die Gesundheit sollen verhindert werden (Artikel 11 Absatz 3 USG).

Der Mobilfunk steht mit dem 5G-Standard vor dem nächsten Ausbauschritt. Deshalb hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen verfassen soll. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll insbesondere auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen hinsichtlich der näheren und weiteren Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen vorlegen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) leitet die Arbeitsgruppe.

Die Motion würde das Mandat der Arbeitsgruppe unnötig eingrenzen, was aus Sicht des Bundesrates nicht zweckmässig wäre.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Kommentar: Auf die Estermann-Motion hat zuerst der eidgenössische Verein "Schutz vor Strahlung" hingewiesen. Yvette Estermann hat keine technischen Kompetenzen in Streitfragen des Mobilfunks, sie bedient sich daher indiskutabler Quellen wie dem Baubiologen-Lobbyverein "Diagnose Funk", die ausnahmslos einseitig und fachlich häufig inkompetent informieren. Der Vorstoß von Frau Estermann ist daher aus meiner Sicht inhaltlich bedeutungslos, er dient allein dem Zweck, öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und das Thema Mobilfunk unqualifiziert in der öffentlichen Diskussion zu halten. Ich halte es deshalb für verzichtbar, eine weitere von Estermann am 26. September 2018 eingereichte zweite Motion (18.3855) zum gleichen Thema, die vom Bundesrat gleichermaßen abgelehnt wurde, vorzustellen, zumal beide Motionen von nur sechs der 200 schweizerischen Nationalräte unterstützt werden. Estermanns jüngste Vorstöße sind nicht ihre erste Aktion zugunsten schweizerischer Mobilfunkgegner.

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Estermann-Motion 18.3856 vom Nationalrat abgeschrieben

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.09.2020, 20:21 (vor 1549 Tagen) @ H. Lamarr

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat hat die Motion am 25. September 2020 abgeschrieben, weil diese nicht innerhalb von zwei Jahren abschließend im Rat behandelt wurde.

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12. März 2019: Hardegger-Interpellation 19.3089

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 21.03.2019, 10:39 (vor 2104 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrat Thomas Hardegger (Sozialdemokratische Partei der Schweiz), bekennender Mobilfunkgegner, reichte im Nationalrat am 12.03.2019 mit der Interpellation 19.3089 einen sechs Punkte umfassenden Fragenkatalog an den Bundesrat ein. Die Fragen zeigen, Hardegger lässt sich von organisierten fachlich inkompetenten Mobilfunkgegnern seines Landes inspirieren und er ist offenbar der Ansicht, jede Nation müsse eigene Studien über mögliche biologische Nebenwirkungen von 5G anstrengen. Da alle Menschen auf EMF-Immission gleich reagieren, auch wenn dies von überzeugten "Elektrosensiblen" bestritten wird, halte ich diese Sichtweise für irritierend kurz gegriffen. Die Studiendatenbank des EMF-Portals zeigt jedem schon nach kurzer Recherche, dass für die mittelfristig kommenden 5G-Frequenzbänder, die in Europa nicht bis 100 GHz reichen, sondern zunächst nur bis 28 GHz, bereits ein ganzes Bündel von Studien vorliegt, die keinen Anlass zu besonderer Besorgnis geben. Für einen Parlamentarier finde ich es bedenklich, dass Hardegger unbesehen die sterotypen Floskeln aus der Anti-Mobilfunk-Szene weiter verbreitet und z.B. von "unabhängigen Studien" redet. Dies deutet darauf hin, Hardegger scheint ein Anhänger der bizarren Verschwörungstheorie zu sein, Regierung und Mobilfunkindustrie seines Landes hätten nichts besseres zu tun, als in heimlicher Kooperation die gezielte Entvölkerung der Schweiz durch wissentlich gefährliche Funkstrahlung zu planen.

Hier der Fragenkatalog des Parlamentariers, der von weiteren 29 der 200 Nationalräte der Schweiz unterstützt wird:

Die Mobilfunkbetreiber wollen für die fünfte Generation ihrer Mobilfunknetze (5G) längerfristig das Frequenzspektrum zwischen 3 und 100 Gigahertz nutzen. Erste Teile dieses Spektrums wurden kürzlich versteigert und zur Nutzung freigegeben.

Bislang ist erst wenig über die nicht auszuschliessenden gesundheitlichen Schäden durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung in diesem Frequenzbereich bekannt. Offenbar existieren bislang keine abgeschlossenen, unabhängigen Studien zu den gesundheitlichen Risiken von 5G.

Der Bundesrat wird gebeten, über folgende Punkte im Zusammenhang mit 5G-Mobilfunknetzen Auskunft zu geben:

1. Wie viele unabhängige biologische und medizinische Studien hat der Bund hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (3 bis 100 GHz) von 5G in Auftrag gegeben?

2. Wie viele wurden von kantonalen oder privaten Forschungseinrichtungen ausgearbeitet und wie viele wurden von den Mobilfunkbetreibern selber angestrengt respektive finanziert?

3. Wie wird der Umstand beurteilt, dass die kantonalen Vollzugsbehörden seit mehreren Monaten sogenannte Bagatellbewilligungen für 5G-Mobilfunkanlagen ausstellen? Werden damit nicht die kommunalen Behörden umgangen und das Einspracherecht der Bevölkerung ausgehebelt?

4. Mobilfunkbetreiber verkünden, dass sie ab März 2019 Kunden 5G-Dienste anbieten werden. Bislang wurde von der Branche unisono behauptet, dass man 5G ohne Aufweichung der Grenzwerte nicht realisieren könne. Offensichtlich ist es nun aber doch möglich. Wird der Bundesrat unter Berücksichtigung dieser Entwicklung auf die bereits vom UVEK vorbereitete Lockerung der Regelung zur Anwendung der Grenzwerte, insbesondere - aber nicht ausschliesslich - mittels der räumlichen und zeitlichen Mittelung der der Strahlungsstärke im Rahmen von Bewilligungs- und Messverfahren, verzichten?

5. Beabsichtigt der Bundesrat das im Umweltschutzgesetz festgehaltene Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der Einführung von 5G und dessen elektromagnetischen Immissionen konsequent anzuwenden oder zieht er es vor, dieses im Interesse der Mobilfunkbranche weiter aufzuweichen?

6. Beinhalten die neuen (5G) und bisherigen konzessionsrechtlichen Verpflichtungen und Verträge Vorgaben hinsichtlich minimaler Pegel für die Funkversorgung von Räumen in privaten und öffentlichen Gebäuden oder nur für den Aussenraum?

Die Antwort des Bundesrates liegt noch nicht vor, üblicherweise wird diese in der nächsten Session im Bundeshaus vorgelegt.

Hintergrund
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In einer früheren Version dieses Postings war anstelle von Interpellation von einer Motion die Rede. Wir haben den Fehler am 21.03.19 um 15:14 Uhr berichtigt.

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Hardegger

Hardegger-Interpellation 19.3089 - Antwort Bundesrat

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 13.06.2019, 00:48 (vor 2020 Tagen) @ H. Lamarr

Am 15. Mai benatwortete der Bundesrat die Fragen von Thomas Hardegger (rot, Zitatformat) wie folgt:

Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt von deren Intensität und Frequenz ab. Die zurzeit laufende Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden.

1. Wie viele unabhängige biologische und medizinische Studien hat der Bund hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (3 bis 100 GHz) von 5G in Auftrag gegeben?

2. Wie viele wurden von kantonalen oder privaten Forschungseinrichtungen ausgearbeitet und wie viele wurden von den Mobilfunkbetreibern selber angestrengt respektive finanziert?

Zu 1) und 2)
Da die höheren Frequenzbereiche, wie sie längerfristig auch für 5G vorgesehen sind, bisher nicht auf breiter Basis genutzt werden, existieren noch keine beobachtenden Bevölkerungsstudien dazu. Auf internationaler Ebene identifizierte ein 2018 publizierter Übersichtsartikel rund 80 Tier- und Zellstudien für Frequenzen zwischen 30 und 65 Gigahertz. In der Schweiz wurden bislang keine Untersuchungen zu diesem Frequenzbereich durchgeführt.

3. Wie wird der Umstand beurteilt, dass die kantonalen Vollzugsbehörden seit mehreren Monaten sogenannte Bagatellbewilligungen für 5G-Mobilfunkanlagen ausstellen? Werden damit nicht die kommunalen Behörden umgangen und das Einspracherecht der Bevölkerung ausgehebelt?

Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund kann den Kantonen diesbezüglich aufgrund der föderalistischen Kompetenzverteilung keine Vorgaben machen. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.

4. Mobilfunkbetreiber verkünden, dass sie ab März 2019 Kunden 5G-Dienste anbieten werden. Bislang wurde von der Branche unisono behauptet, dass man 5G ohne Aufweichung der Grenzwerte nicht realisieren könne. Offensichtlich ist es nun aber doch möglich. Wird der Bundesrat unter Berücksichtigung dieser Entwicklung auf die bereits vom UVEK vorbereitete Lockerung der Regelung zur Anwendung der Grenzwerte, insbesondere - aber nicht ausschliesslich - mittels der räumlichen und zeitlichen Mittelung der der Strahlungsstärke im Rahmen von Bewilligungs- und Messverfahren, verzichten?

5. Beabsichtigt der Bundesrat das im Umweltschutzgesetz festgehaltene Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der Einführung von 5G und dessen elektromagnetischen Immissionen konsequent anzuwenden oder zieht er es vor, dieses im Interesse der Mobilfunkbranche weiter aufzuweichen?

Zu 4) und 5)
In den Antworten auf die Fragen Vogler 17.5396 und 17.5397 hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Einführung von 5G auch mit den geltenden Grenzwerten der NISV möglich ist. Für die 5G-Implementierung muss hauptsächlich in urbanen Zonen eine grössere Anzahl neuer Basisstationen (Antennen) gebaut werden, dies gilt sowohl für die Makrozellen als auch für die Kleinzellen. Wie stark die Exposition der Bevölkerung zunimmt, hängt von den Grenzwerten und vom Ausbauszenario ab. Zu diesen Themen soll eine im September 2018 von alt Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe Hintergründe und Fakten erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, ihren Bericht über die nähere und weitere Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen und mit Optionen für das weitere Vorgehen bis Mitte 2019 zuhanden des UVEK zu erstellen. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

6. Beinhalten die neuen (5G) und bisherigen konzessionsrechtlichen Verpflichtungen und Verträge Vorgaben hinsichtlich minimaler Pegel für die Funkversorgung von Räumen in privaten und öffentlichen Gebäuden oder nur für den Aussenraum?

Die Mobilfunkbetreiberinnen sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens von Anfang 2019 mittels Konzession zugeteilten Frequenzen im Sinne von Artikel 1 des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) zu nutzen und damit kommerzielle Fernmeldedienste zu erbringen. Gemäss Konzession müssen sie bis spätestens am 31. Dezember 2024 mindestens 50 Prozent der Bevölkerung der Schweiz mit Mobilfunkdiensten über ihre eigenen Sende- und Empfangseinheiten versorgen. Die Konzessionen enthalten keine Vorgaben für einen minimalen Versorgungspegel.

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14. März 2019: Munz-Interpellation 19.3113

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 13:03 (vor 2097 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrätin Martina Munz (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) ist auf den 5G-Zug aufgesprungen und stellt der Regierung der Schweiz sieben Fragen mit ihrer Interpellation "Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?" Die Fragen zeigen meiner Meinung nach, Frau Munz hat sich mit ihrem Retortenbaby in der Mittagspause beschäftigt (oder sie wurde von einschlägig bekannten Lobbyisten instruiert) und von eigenen Recherchen aus Zeitmangel Abstand genommen. Unterstützt wird ihre Anfrage von 17 Ratskollegen, die sich noch nicht einmal von Frage 7 haben abschrecken lassen:

Durch den Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie, wird die Bevölkerung einem weiteren unbekannten Gesundheitsrisiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausgesetzt. Dieses Risiko ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein und wie verändert sich das Risiko mit dem 5G-Netzausbau? Gibt es dazu Gutachten, Forschungsergebnisse oder Erfahrungen im Ausland?

2. Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen? Gibt es solche Fälle auch in der Schweiz und könnten sie durch den 5G-Netzausbau gehäuft eintreten?

3. Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen? Falls er zum Schluss kommt, dass für den Bund als Mobilfunk-Konzessionsgeberin keine Haftung besteht, soll dargelegt werden, wer stattdessen das Haftungsrisiko tragen muss und wie hoch dieses ist.

4. Wer haftet für die entstehenden Gesundheitskosten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Grenzwerte zu hoch angesetzt wurden?

5. Sind finanzielle Konsequenzen zu erwarten, falls aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschärfung der Grenzwertregelung für Mobilfunkanlagen durchgesetzt wird?

6. Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen, analog den Kernkraftwerkbetreibern mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz?

7. Wie können die Mobilfunkbetreiber motiviert werden, den Bevölkerungsschutz im Sinne der Vorsorge möglichst hoch zu halten? Ist ein Risikofonds durch die Mobilfunkbetreiber vorgesehen für Schadenersatzansprüche von Mobilfunkgeschädigten?

Hintergrund
Rückversicherer Swiss Re sieht Elektrosmog als typisches Phantomrisiko

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22. Mai 2019: Bundesrat zu Munz-Interpellation 19.3113

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 23.05.2019, 18:07 (vor 2040 Tagen) @ H. Lamarr

Hier die Antworten des Bundesrates auf den Fragenkatalog von Nationalrätin Munz.

1. Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein und wie verändert sich das Risiko mit dem 5G-Netzausbau? Gibt es dazu Gutachten, Forschungsergebnisse oder Erfahrungen im Ausland?

Der Bundesrat nimmt die Besorgnis der Bevölkerung betreffend die negativen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung sehr ernst. Die Schweiz verfügt mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) über ein Regelungswerk, welches die Strahlung von Mobilfunkantennen strenger begrenzt als in den meisten Nachbarstaaten. Dies basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes, an dem der Bundesrat weiterhin festhalten will.

Aus der Forschung liegen unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen vor, wonach Mobilfunkstrahlung biologische Effekte auslösen kann, die nicht auf eine Erwärmung des Körpergewebes zurückzuführen sind. Die Frage, ob diese Effekte gesundheitlich von Bedeutung sind, ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat hochfrequente Strahlung - gestützt auf Befunde bei der Nutzung von Mobiltelefonen - als möglicherweise krebserregend klassiert. Gleichzeitig stellt sie fest, dass Studien für die wesentlich schwächere Belastung durch ortsfeste Sendeanlagen nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko hinweisen. Die WHO anerkennt jedoch auch, dass aussagekräftige Langzeituntersuchungen fehlen. Diesen Ungewissheiten hat der Bundesrat beim Erlass der NISV Rechnung getragen: Er hat - basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) - für Orte wie Wohnungen, Schulen, Spitäler, Büros oder Kinderspielplätze zusätzlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt, welche die Langzeitbelastung an diesen Orten tief halten sollen. Die Einführung von 5G soll in Frequenzbereichen erfolgen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden.

2. Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen? Gibt es solche Fälle auch in der Schweiz und könnten sie durch den 5G-Netzausbau gehäuft eintreten?

Aus dem Ausland gibt es Berichte über einzelne Urteile in Zusammenhang mit Schäden aufgrund der intensiven Nutzung von Mobiltelefonen im Arbeitsalltag. Dem Bundesrat sind jedoch keine Urteile aus der Schweiz bekannt. Betreffend Mobilfunkanlagen hat das Bundesgericht die Bestimmungen der NISV in weit über 100 Urteilen als rechtskonform bestätigt.

3. Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen? Falls er zum Schluss kommt, dass für den Bund als Mobilfunk-Konzessionsgeberin keine Haftung besteht, soll dargelegt werden, wer stattdessen das Haftungsrisiko tragen muss und wie hoch dieses ist.

Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung infolge Mobilfunkstrahlung könnte gestützt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden - sofern der Nachweis des Schadens durch die Mobilfunkstrahlung gelingt. Infrage kommen unter den jeweiligen unterschiedlichen Haftungsvoraussetzungen insbesondere die Haftung des Betreibers gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (OR; SR 220), die Haftung des Betreibers oder des Grund- bzw. Werkeigentümers gemäss Artikel 679 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) oder Artikel 58 OR, die Haftung der Herstellerin eines Endgeräts gemäss Artikel 1 Produktehaftpflichtgesetz (PrHG; SR 221.112.944) oder die Haftung des Gemeinwesens nach den allgemeinen Regeln der Staatshaftung. Zudem könnte der Betreiber gemäss Artikel 59a USG haftbar gemacht werden, sofern Mobilfunkanlagen als Anlagen, mit denen eine besondere Gefahr für die Umwelt verbunden ist, qualifiziert werden.

4. Wer haftet für die entstehenden Gesundheitskosten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Grenzwerte zu hoch angesetzt wurden?

Die Vorschriften des USG und der NISV wurden so festgelegt, dass die Strahlung von Mobilfunkanlagen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung keine Gesundheitsschäden infolge Erwärmung des Körpergewebes verursacht und auch das Risiko noch ungewisser, langfristiger negativer Auswirkungen minimiert wird. Wird eine Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften rechtmässig betrieben, ist davon auszugehen, dass verschuldensabhängige Haftungsbestimmungen wie Artikel 41 OR auch bei späteren neuen Erkenntnissen zur Schädlichkeit nicht greifen, da zum Zeitpunkt der Schadensverursachung keine Sorgfaltspflichtverletzungen vorliegen. Die oben genannten Kausalhaftungen setzen kein Verschulden voraus, erfassen aber in der Regel nur Schäden, mit denen nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Inbetriebnahme gerechnet werden musste. Zudem ist nachzuweisen, dass der entstandene Schaden adäquat kausal verursacht wurde respektive dass sich bei Artikel 59a USG eben diese besondere Gefahr, welche die Haftung begründet, verwirklicht hat. Sind die Haftungsvoraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt und kommt daher eine Schadensabwälzung nicht in Betracht, müssen die Betroffenen beziehungsweise, wie bei andern Gesundheitsschäden, die Allgemeinheit für allfällige Gesundheitskosten aufkommen.

5. Sind finanzielle Konsequenzen zu erwarten, falls aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschärfung der Grenzwertregelung für Mobilfunkanlagen durchgesetzt wird?

Eine nachträgliche Verschärfung der Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse begründet grundsätzlich keine Haftung des Staats gegenüber den Anlagebetreibern. Bei der Umsetzung der nachträglichen Verschärfung ist jedoch auch dem Vertrauensschutz durch den Erlass von Übergangsbestimmungen Rechnung zu tragen.

6. Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen, analog den Kernkraftwerkbetreibern mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz?

Die Einführung einer strengen Kausalhaftung der Mobilfunkbetreiber für durch Strahlung verursachte Gesundheitsschäden und die Einrichtung von Risikofonds analog dem Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG; SR 732.44) müsste entsprechend begründet sein und im formellen Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

7. Wie können die Mobilfunkbetreiber motiviert werden, den Bevölkerungsschutz im Sinne der Vorsorge möglichst hoch zu halten? Ist ein Risikofonds durch die Mobilfunkbetreiber vorgesehen für Schadenersatzansprüche von Mobilfunkgeschädigten?

Die Anlagebetreiber sind an die Bestimmungen der NISV, insbesondere an die im internationalen Vergleich streng angesetzten Anlagegrenzwerte, gebunden. Diese bilden das Vorsorgeprinzip des USG vollumfänglich ab. Ein Risikofonds der Mobilfunkbetreiber ist im geltenden Recht nicht vorgesehen.

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Munz-Interpellation 19.3113 abgeschrieben

H. Lamarr @, München, Montag, 22.03.2021, 13:13 (vor 1371 Tagen) @ H. Lamarr

Zwei Jahre hatte der Nationalrat Zeit gehabt, über die Munz-Interpellation und die Antwort des Bundesrats zu beraten. Da dies nicht geschehen ist, wurde der Vorstoß am 19. März 2021 als erledigt abgeschrieben.

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20. März 2019: Häberli-Koller-Interpellation 19.3169

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 13:48 (vor 2097 Tagen) @ H. Lamarr

Ständerätin Brigitte Häberli-Koller stimmte im März 2018 mit einer befremdlich widersprüchlichen Argumentation gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte. Jetzt wundert sie sich, dass die Netzbetreiber 15'000 neue Standorte für 5G suchen müssen. Mit einer Anfrage beim Bundesrat der Schweiz möchte die Rätin ihre Kenntnislücken in Sachfragen um 5G schließen, wobei ihr Fragenkatalog teils konstruierte belanglose Fragen umfasst. Häberli-Koller differenziert bei ihren Informationsquellen augenscheinlich noch immer nicht zwischen echten Experten und den Pseudoexperten der Anti-Mobilfunk-Szene. Und es kümmert sie auch nicht, wie es den Netzbetreibern gelingen soll, 15'000 neue Standorte gegen die Einspruchwut einer mit Desinformation gegenüber 5G aufgehetzten Schweizer Bevölkerung durchzusetzen. Überzeugen Sie sich selbst:

Am 30. September 2018 hat die damalige Vorsteherin des UVEK, Frau alt Bundesrätin Doris Leuthard, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der Thematik Mobilfunk und Strahlung annehmen soll. Es ist wichtig, dass sich diese Arbeitsgruppe auch intensiv mit der Netzstruktur befasst, denn diese ist zentral für die Belastung der Bevölkerung und für die Qualität der Datenübertragung.

Die ComCom hat im Februar 2019 neue Frequenzen für die Nutzung für Mobilfunkdienste freigegeben. Schon jetzt beklagen die Mobilfunkbetreiber, dass sie für die Nutzung dieser Frequenzen wegen der geltenden Strahlenschutz-Regelung 15 000 neue Antennen bauen müssten. Sie fordern mit Vehemenz eine Abschwächung der vorsorglichen Strahlungsgrenzwerte. Betroffenenorganisationen dagegen warnen vor der Einführung der fünften Generation Mobilfunk und befürchten auch angesichts der warnenden Stimmen der Ärzteschaft schwerwiegende Gesundheitsauswirkungen. Am Freitag, dem 8. März 2019, strahlte das SRF eine Arena-Sendung zum Thema "wer hat Angst vor 5G" aus. Darin wurde klar, dass die Beurteilung der Schädlichkeit der Strahlung nach wie vor ungeklärt ist. Es wurde auch gesagt, dass es für die Strahlungs-Belastung der Bevölkerung besser sei, wenn Mobilfunk durch leistungsschwache Antennen in kleinen Funk-Zellen sichergestellt wird. Kleine Funkzellen würden gemäss Prof. Röösli vom Swiss TPH auch die Kapazität für die zu übertragenden Datenmengen erhöhen. Diesen Ansatz vertritt auch die Stadt St. Gallen. Kleinzellige Netze versprechen damit sowohl eine hohe Daten-Kapazität als auch eine tiefe Strahlen-Belastung der Bevölkerung. Diese Lösung muss im Interesse der Gesundheit und einer nachhaltigen Infrastruktur dringend angestrebt werden.

Der Bundesrat wird gebeten, über folgende Punkte Auskunft zu geben.

1. Wird die von alt Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe offen über die möglichen Netzstrukturen berichten?

2. Wie sieht er längerfristig die optimale Struktur eines Mobilfunknetzes, damit die Strahlung möglichst tief bleibt?

3. Ist er auch der Meinung, dass in absehbarer Zeit kleinräumige Funk-Zellen in den Städten sowieso unumgänglich sein werden, um die explodierenden Datenmengen zu bewältigen?

4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass Innovation im dynamischen Umfeld des Mobilfunks nicht nur bei der Funktechnologie und den Smartphones sondern auch bei der Netzstruktur Einzug hält? Wie wird er insbesondere das Innovations- und Investitionspotenzial für nachhaltige Netzstrukturen fördern?

5. Was unternimmt er, damit übertragene Daten so weit wie möglich über Glasfaserkabel übertragen werden und nur über Mobilfunk, wenn es nicht anders geht.

6. Welchen Einfluss hätten mengenabhängige Mobilfunktarife auf die übertragene Datenmenge?

7. Welche Vor- und Nachteile sieht er in einem einheitlichen Mobilfunknetz mit einem zentralen Netzbetreiber - analog zu Swissgrid?

8. Ist er ebenfalls der Meinung, dass aufgrund der politischen Wichtigkeit des Themas Mobilfunk und Strahlung der Bericht der Arbeitsgruppe zwingend dem Eidgenössischen Parlament präsentiert werden muss?

Häberli-Kollers Anfrage wird von vier weiteren Ständeräten unterstützt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Häberli-Koller-Interpellation 19.3169 - Antwort Bundesrat

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.06.2019, 18:56 (vor 2020 Tagen) @ H. Lamarr

Am 29. Mai 2019 beantwortete der Bundesrat die Fragen von Häberli-Koller (rot, Zitatformat) wie folgt:

1. Wird die von alt Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe offen über die möglichen Netzstrukturen berichten?

8. Ist er [der Bundesrat] ebenfalls der Meinung, dass aufgrund der politischen Wichtigkeit des Themas Mobilfunk und Strahlung der Bericht der Arbeitsgruppe zwingend dem Eidgenössischen Parlament präsentiert werden muss?

Zu 1) und 8)
Die Arbeitsgruppe soll die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks analysieren, insbesondere auch im Hinblick auf die nächste Mobilfunkgeneration 5G. Sie hat den Auftrag, einen Bericht mit Fakten und Empfehlungen zu Handen des UVEK zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird keine Entscheide fällen, sondern Optionen aufzeigen. Die in der Interpellation angesprochenen Fragestellungen zu einer nachhaltigen Netzstruktur sind Teil der Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe, genauso wie die angesprochenen Befürchtungen der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Das UVEK ist gerne bereit, den Bericht in den zuständigen Kommissionen vorzustellen, wenn die Kommissionen dies wünschen.

2. Wie sieht er längerfristig die optimale Struktur eines Mobilfunknetzes, damit die Strahlung möglichst tief bleibt?

3. Ist er auch der Meinung, dass in absehbarer Zeit kleinräumige Funk-Zellen in den Städten sowieso unumgänglich sein werden, um die explodierenden Datenmengen zu bewältigen?

Zu 2) und 3)
Mit der Einführung von Smartphones ist die Datenmenge, die durch Mobilfunk übertragen wird, in den letzten Jahren rasant gestiegen. Zurzeit entspricht die Zunahme fast einer jährlichen Verdoppelung. Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzt. Aufgrund dieser ständig zunehmenden Datenmengen werden die Mobilfunknetze kontinuierlich ausgebaut. Nach der geltenden Rechtslage ist die Entwicklung der Netzstruktur grundsätzlich im Ermessen der Anbieter von Mobilfunkdiensten. Absehbar ist, dass die Notwendigkeit von kleinen Funkzellen dort zunehmen wird, wo hohe Kapazitäten nötig sind. Die breitflächige Versorgung mit grösseren Zellen wird aber nach wie vor ebenfalls notwendig sein.

4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass Innovation im dynamischen Umfeld des Mobilfunks nicht nur bei der Funktechnologie und den Smartphones sondern auch bei der Netzstruktur Einzug hält? Wie wird er insbesondere das Innovations- und Investitionspotenzial für nachhaltige Netzstrukturen fördern?

Die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze - unter Berücksichtigung sowohl der Bedürfnisse der Mobilfunkanbieter und -nutzer als auch der durch die Strahlung betroffenen Bevölkerung - ist Gegenstand der Arbeiten der bereits erwähnten Arbeitsgruppe. In den laufenden Arbeiten wird auch der Aspekt der Nachhaltigkeit von Netzstrukturen berücksichtigt. Dabei können auch Instrumente zur Förderung der mittel- und langfristigen Weiterentwicklungen der Netze diskutiert werden.

5. Was unternimmt er, damit übertragene Daten so weit wie möglich über Glasfaserkabel übertragen werden und nur über Mobilfunk, wenn es nicht anders geht.

Die Schweiz soll mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft sowohl über leistungsfähige und moderne Festnetzinfrastrukturen als auch über entsprechende Mobilfunknetze verfügen. Seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes setzt der Bund auf die Marktkräfte, um die Telekommunikationsnetze so auszubauen, dass diese Bedürfnisse optimal erfüllt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für die Frage, mit welcher Übertragungstechnologie die Versorgung sichergestellt wird.

6. Welchen Einfluss hätten mengenabhängige Mobilfunktarife auf die übertragene Datenmenge?

Dem Bundesrat ist keine Studie bekannt, die den Zusammenhang zwischen den Preisen für die Übertragung von bestimmten Mengen von Daten und der gesamten übertragenen Datenmenge im schweizerischen Kontext untersucht hätte. Aufgrund der ökonomischen Grundregel, dass hohe Preise in der Regel zu sinkender Nachfrage führen, kann aber davon ausgegangen werden, dass hohe mengenabhängige Preise die Nachfrage dämpfen würden.

7. Welche Vor- und Nachteile sieht er in einem einheitlichen Mobilfunknetz mit einem zentralen Netzbetreiber - analog zu Swissgrid?

Ziel des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden (Art. 1). Dieses Ziel soll insbesondere durch einen wirksamen Wettbewerb sowohl auf der Dienste- als auch auf der Netzebene erreicht werden. Heute verfügt die Schweiz über eine im internationalen Vergleich ausgezeichnete Versorgung im Festnetz- und im Mobilfunkbereich und gleichzeitig gelten hier strengere Grenzwerte als in unseren Nachbarstaaten. Die Zusammenführung der Netze in ein einziges nationales Netz hat der Gesetzgeber bislang als nicht zielführend erachtet. Eine Beurteilung der Vor- und Nachteile eines einheitlichen Mobilfunknetzes, welches von einem zentralen Netzbetreiber unterhalten würde, ist deshalb zurzeit auch nicht geplant.

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18. Juni 2019: Zusatzfragen von Häberli-Koller an UVEK-Chefin

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.06.2019, 16:06 (vor 2005 Tagen) @ H. Lamarr

Am 18. Juni 2019 stellte nicht im Nationalrat, sondern im Ständerat, Brigitte Häberli-Koller anlässlich ihrer Interpellation 19.3169 zwei Zusatzfragen, die von Bundesrätin und UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga an Ort und Stelle beantwortet wurden. Die eine Zusatzfrage gilt dem überfälligen Bericht der Mobilfunk-Arbeitsgruppe des UVEK, die andere der Idee, die Mobilfunkversorgung nicht mehreren konkurrierenden privaten Netzbetreibern zu überlassen, sondern einen einzigen (staatlichen) Netzbetreiber damit zu beauftragen.

Häberli-Koller: Ich danke zuerst dem Bundesrat für die Antworten zu meinen Fragen in der Interpellation. Ich erlaube mir, noch zusätzlich zwei Fragen betreffend die Arbeitsgruppe Mobilfunk anzufügen.

In der Antwort zu den Fragen 1 und 8 schreibt der Bundesrat unter anderem, dass das UVEK gerne bereit ist, den Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung in den zuständigen Kommissionen vorzustellen, wenn diese Kommissionen das wünschen. Das begrüsse ich natürlich und gehe davon aus, dass sich die Kommissionen gerne zu diesem Bericht äussern werden.

Dazu noch folgende Frage: Anscheinend gibt es noch eine Verzögerung mit dem Bericht. Wann liegt dieser definitiv vor, und bis wann kann damit gerechnet werden, dass dieser Bericht eben auch in den zuständigen Kommissionen ein Thema sein wird?

Dann noch eine zweite ergänzende Frage: In der Antwort zu meiner siebten Frage in der Interpellation betreffend die Vor- und Nachteile eines allfälligen einheitlichen Mobilfunknetzes mit einem zentralen Netzbetreiber analog zu Swissgrid schreibt der Bundesrat, dass der Gesetzgeber bislang die Zusammenführung der Netze in ein einziges nationales Netz als nicht zielführend erachtet habe und deshalb eine solche Beurteilung zurzeit auch nicht geplant sei. In Deutschland wird zum Beispiel über die Schaffung einer staatlichen Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft bereits diskutiert. Wäre es Ihrer Meinung nach nicht ebenso wichtig und an der Zeit, die Zusammenführung der Netze in ein einziges, nationales Netz zu prüfen, um insbesondere auch Klarheit zu erhalten, ob dadurch ein Beitrag zur Senkung der Strahlenbelastung erreicht werden könnte?

Ich bedanke mich für die Antworten zu diesen zusätzlichen Fragen.

Simonetta Sommaruga: Vielen Dank, Frau Häberli-Koller, für Ihre Zusatzfragen, die Sie jetzt noch gestellt haben. Es ist so, dass sich die Fertigstellung dieses Berichtes durch die Arbeitsgruppe, die von der damaligen Bundesrätin Leuthard eingesetzt worden ist, verzögert. Das ist darauf zurückzuführen, dass natürlich mit der Versteigerung der Frequenzen für 5G noch viele Fragen zusätzlich gestellt wurden und die Arbeitsgruppe dann eigentlich immer wieder gesagt hat, dass sie das auch noch aufnehmen müsse und abklären werde. Es war ein bisschen die Frage, ob man hier stoppt und sagt, dass einfach der ursprüngliche Auftrag umgesetzt werden soll. Dann hätte man ihr wahrscheinlich zum Vorwurf gemacht, dass sie diese Fragen nicht beantworte. Sie hat aber die zusätzlichen Fragestellungen aufgenommen. Das führt jetzt zu einer Verzögerung. Der Bericht kommt auf jeden Fall in der zweiten Jahreshälfte, eher in der ersten Hälfte der zweiten Jahreshälfte. Wie gesagt, es ist uns allen auch mehr gedient, wenn wir die Arbeitsgruppe ihre Arbeit in Ruhe machen lassen, damit sie dann diesen Bericht bringen kann; es ist ein komplexes Gebilde, weil da verschiedenste Akteure dabei sind, es gibt Untergruppen mit spezifischen Fragestellungen. Selbstverständlich kann er dann auch in den Kommissionen beraten werden. Das ist für mich auch wichtig. Ich begrüsse es sowieso sehr, wenn man diese Thematik, die in der Bevölkerung viele Fragezeichen aufgeworfen hat, aber auch Chancen hat - es ist hier wirklich beides -, intensiv diskutiert.

Wichtig ist mir, hier einfach nochmals festzuhalten, dass man mit der Versteigerung dieser Frequenzen bei den Anlagegrenzwerten - also bei den Grenzwerten in der NISV - nichts geändert hat. Das heisst, wenn Sie heute 5G-Technologie auf einer bestehenden Antenne installieren, dann müssen von dieser Anlage die heute bestehenden Grenzwerte eingehalten werden. Das, glaube ich, ist für die Bevölkerung schon noch wichtig zu wissen.

Zu Ihrer zweiten Frage - es sind eigentlich zwei verschiedene Fragestellungen -, ob man die Mobilfunkbetreiber zwingen würde, dort zu bauen, wo ein Strahlungsgrenzwert bei einer bestehenden Antenne noch nicht ausgeschöpft ist: Ich muss Ihnen einfach sagen - das ist die Rückmeldung, die ich von den Betreibern habe -, dass die Antennen eben häufig schon sehr stark ausgelastet sind. Es ist nicht so, dass man da Überkapazitäten hätte. Von daher ist das Potenzial, sich da an den Standorten zusammenzuschliessen, relativ klein.

Die andere Frage, die Sie gestellt haben - ob man da eigentlich eine eigene Antenneninfrastruktur bauen und das somit trennen sollte -, war in der Schweiz bis jetzt nie ein Thema, weil die Anbieter natürlich schon sagen: "Ich mache die Antennen." Sie können Betrieb und Netz also vielleicht weniger einfach trennen, als Sie das bei der Schiene tun können.

Man kann auch sagen, dass wir es mit den Grenzwerten, die wir heute haben und die ja zehnmal tiefer sind als in den umliegenden Ländern, doch zustande gebracht haben, in der Schweiz eine sehr, sehr gute Versorgung hinzukriegen. Ich denke, wir haben es bis jetzt geschafft, trotz einem starken Umweltschutz und tiefen Grenzwerten eine gute Versorgung der Bevölkerung hinzukriegen. Das ist ein Konzept, das wir in diesem Sinne weiterverfolgen sollten, weil wir damit auch das Vertrauen der Bevölkerung am besten gewinnen können.

Kommentar: Ständerätin Häberli-Koller hat die in Deutschland geplante Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft (MIG) anscheinend gründlich missverstanden. Diese Gesellschaft dient nicht dem Zweck, ein staatliches Mobilfunknetz aufzubauen und schon gar nicht einer Verringerung der "Strahlenbelastung" der Bevölkerung. Häberli-Koller hat sich bei ihrer Fehlinterpretation von technisch unqualifizierten Forderungen aus Kreisen deutscher und schweizerischer Mobilfunkgegner leimen lassen. Richtig ist: Die MIG dient allein dem Zweck, wirtschaftlich für die Netzbetreiber unattraktive Regionen ("weiße Flecken") in Deutschland durch den Bau staatlich geförderter passiver Mobilfunkinfrastruktur (Mobilfunkmasten) mobilfunktechnisch besser zu erschließen. Der Betrieb der Sendetechnik auf diesen Staatsfunktürmen bleibt allein den privaten Netzbetreibern vorbehalten. Zusätzlich beabsichtigt die Regierungskoalition im Herbst 2019 ein Gesetz, das die Netzbetreiber zu nationalem Roaming verpflichtet, sie also zwingt, ihre Sendetechnik mit anderen Netzbetreibern zu teilen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Mobilfunkversorgung in Regionen mit derzeit nur einem einzigen Netzanbieter ("graue Flecken") zu bessern. Netzbetreiber mit gut ausgebautem Netz (wie die Deutsche Telekom) wehren sich bislang mit Händen und Füßen gegen die Verpflichtung zu nationalem Roaming.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

22. März 2019: Friedl-Interpellation 19.3345

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 16.05.2019, 23:00 (vor 2047 Tagen) @ H. Lamarr

Claudia Friedl (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat ihre Interpellation Forschungsbedarf zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen ein. Den Vorstoß unterstützen zehn weitere Nationalräte:

Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht den vorsorglichen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Immissionen vor. Zu solchen Immissionen zählen unter anderem die niederfrequenten elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen und die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Aktuell ist derzeit der Ausbau des Mobilfunknetzes der 5. Generation, was neue Diskussionen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Felder auslöst.

Die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes hinsichtlich elektromagnetischer Felder wurden vom Bundesrat 1999 in der Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) umgesetzt. Die darin enthaltenen Grenzwertregelungen beziehen sich bis heute lediglich auf Menschen aber nicht auf Tiere und Pflanzen.

Bislang ist erst wenig über die möglichen Schäden durch die technisch erzeugten elektromagnetischen Felder bekannt, insbesondere bei Tieren und Pflanzen. Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse und deshalb ein Forschungsbedarf bestehe [siehe "Hintergrund; Anm. Postingautor].

Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Bundesämter sind für den Schutz von Tieren und Pflanzen vor elektromagnetischen Feldern zuständig? Sind dort Studien über diese Thematik bekannt?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Forschung hinsichtlich der Risiken von elektromagnetischen Feldern für die Tier- und Pflanzenwelt zu fördern?

3. Gedenkt er die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes umzusetzen und neben Menschen auch Tiere und Pflanzen durch entsprechende Verordnungen vorsorglich vor den Risiken von elektromagnetischen Feldern zu schützen?

Am 15. Mai 2019 gab der Bundesrat folgene Stellungnahme zu dem Vorstoß ab:

Zu 1) Für den Schutz von Tieren und Pflanzen sind unterschiedliche Bundesämter verantwortlich. So liegt die Zuständigkeit bei Nutztieren beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bei Wildtieren und -pflanzen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei Nutzpflanzen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Im Auftrag des BAFU sichtet seit 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zu den gesundheitlichen Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung. Sie wählt diejenigen Studien zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Auch in Bezug auf die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf Tiere und Pflanzen hat der Bund Massnahmen ergriffen:

- Die im Auftrag des BAFU vorübergehend eingerichtete Meldestelle "Nutztiere und nichtionisierende Strahlung" für Schweizer Tierhalterinnen und Tierhalter hat gezeigt, dass nur sehr wenige Tierhalterinnen und Tierhalter den Verdacht haben, dass gesundheitliche Störungen bei ihren Tieren auf nichtionisierende Strahlung zurückzuführen sind.

- Das Zentrum für Bienenforschung von Agroscope Liebefeld-Posieux und die internationale Forschungsgemeinschaft erachten die nichtionisierende Strahlung gestützt auf verschiedene Studien als Ursache für den vermehrten Überwinterungsverlust bei Völkern der Honig- und Wildbienen als wenig wahrscheinlich.

- Bei Pflanzen stehen andere Stressoren im Vordergrund der Forschung, weshalb momentan keine entsprechenden Studien laufen.

Zu 2) Sollte ein konkreter Verdacht bestehen, dass nichtionisierende Strahlen Pflanzen und/oder Tiere schädigen, ist der Bundesrat im Rahmen der heutigen Kredite der Bundesämter bereit, Forschung auch im Bereich der Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen zu verstärken.

Zu 3) Der Bundesrat trägt neben den Menschen auch Tieren und Pflanzen Sorge, um sie vor den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung zu schützen. Wenn ein wissenschaftlich erhärteter Verdacht vorhanden ist, dass nichtionisierende Strahlung für Pflanzen und/oder Tiere schädlich sein könnte, werden die zuständigen Bundesstellen Ergänzungen der Rechtsgrundlagen prüfen. Aus heutiger Sicht besteht jedoch kein zusätzlicher Regulierungsbedarf.

Hintergrund
Mit "einer neue EU-Studie" meint Nationalrätin Friedl aller Voraussicht nach das Eklipse-Projekt, das allerdings keine EU-Studie ist, sondern lediglich von der EU befristet finanziert wird. Befremdlich an dem Projekt (Lenkungsgruppe EMF) ist die Mitwirkung von Mario Babilon, einem überzeugten "Elektrosensiblen" aus Deutschland. Befremdlich deshalb, weil Babilon kaum die erforderliche Ergebnisoffenheit haben dürfte, die bei so einem Projekt unabdingbar sein sollte.

Friedls Behauptung "Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse [...]" ist in dem Abschlussbericht der Eklipse-EMF-Arbeitsgruppe nicht zu finden, die Forderung nach mehr und besserer Forschung hingegen schon.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anfrage, EHS, Babilon, Ergebnisoffenheit, EKLIPSE

Nationalrätin C. Friedl lässt sich vor den Karren spannen

KlaKla, Samstag, 18.05.2019, 09:00 (vor 2046 Tagen) @ H. Lamarr

Claudia Friedl (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat ihre Interpellation Forschungsbedarf zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen ein. Den Vorstoß unterstützen zehn weitere Nationalräte:

Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht den vorsorglichen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Immissionen vor. Zu solchen Immissionen zählen unter anderem die niederfrequenten elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen und die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Aktuell ist derzeit der Ausbau des Mobilfunknetzes der 5. Generation, was neue Diskussionen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Felder auslöst.

Die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes hinsichtlich elektromagnetischer Felder wurden vom Bundesrat 1999 in der Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) umgesetzt. Die darin enthaltenen Grenzwertregelungen beziehen sich bis heute lediglich auf Menschen aber nicht auf Tiere und Pflanzen.

Bislang ist erst wenig über die möglichen Schäden durch die technisch erzeugten elektromagnetischen Felder bekannt, insbesondere bei Tieren und Pflanzen. Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse und deshalb ein Forschungsbedarf bestehe [siehe "Hintergrund; Anm. Postingautor].

Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Bundesämter sind für den Schutz von Tieren und Pflanzen vor elektromagnetischen Feldern zuständig? Sind dort Studien über diese Thematik bekannt?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Forschung hinsichtlich der Risiken von elektromagnetischen Feldern für die Tier- und Pflanzenwelt zu fördern?

3. Gedenkt er die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes umzusetzen und neben Menschen auch Tiere und Pflanzen durch entsprechende Verordnungen vorsorglich vor den Risiken von elektromagnetischen Feldern zu schützen?

Es wäre wünschenswert, das Politiker wie Claudia Friedl, selbstständig ihre Hausaufgaben machen. Ein bisschen mehr Eigenleistung und kritisches Hinterfragen, kann hilfreich sein. Anhänger der Pseudowissenschaft agieren seit Jahren auf dem Pfad des Umweltschutzes. Ihre Absicht ist klar, erzeuge nützliche Idioten die behaupten, ich bin Elektrosensibel, selbst Pflanzen und Tiere reagieren auf Elektrosmog. Schützt die Ameisen.

Ohne Angst vor Funk kein Geschäftsabschluss
Wie elektrosensibel EHS wirklich sind, zeigt sich hier ... :tock:

Elektrosensibilität ist keine Krankheit, es ist ein Zustand. Und natürlich behaupten sie, EHS sei in Schweden anerkannt. Aber es gibt ja auch Drucker, die behaupten, sie haben studiert. Die Tageszeitung. :wink:

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Meine Meinungsäußerung

22. März 2019: Ammann-Interpellation 19.3321

H. Lamarr @, München, Montag, 03.06.2019, 15:01 (vor 2029 Tagen) @ H. Lamarr

Thomas Ammann (CVP) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat die Interpellation 19.3321 ein (Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz erfordert eine gute Aufklärungsarbeit der Bevölkerung durch den Bund). Vier Nationalräte unterstützen diesen vernünftigen Vorstoß, der sich nicht populistisch gegen 5G wendet, sondern – aus meiner Sicht politisch verantwortungsbewusst – die systematisch betriebene 5G-Desinformation der Schweizer Bevölkerung thematisiert.

Die Schweiz verdankt ihren wirtschaftlichen Wohlstand unter anderem ihren weltweit besten Infrastrukturen. Mit zu den wichtigsten Infrastrukturen gehören alle Telekommunikationsinfrastrukturen. Diese spielen unter anderem auch bei der Digitalisierung unserer Volkswirtschaft und damit bei der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Landes eine zentrale Rolle. Neue Technologien bringen immer viele neue Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Landwirtschaft oder auch das Bildungswesen. Dies ist auch bei der kürzlich angekündigten neuen 5G Technologie im Mobilfunk nicht anders.

Aufgrund der technischen Komplexität der jüngsten Mobilfunk Generation besteht bei der Bevölkerung ein grosser Aufklärungsbedarf. Sie ist verunsichert. Der Bund soll deshalb seine Führungsrolle übernehmen und Auskunft zu den wichtigsten Fragestellungen u.a. rund um die Technik, Anwendungsmöglichkeiten und Gesundheit geben zu können.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer breit angelegten, faktenbasierten Information an die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G?

2. Was gedenkt er zu tun, um den offensichtlichen Aufklärungsbedarf bei einer grossen Mehrheit der Bevölkerung zu befriedigen?

3. Könnte das Vertrauen der Bevölkerung rund um die gesundheitlichen Aspekte beim Mobilfunk mit der Einführung von Monitoring Systemen gestärkt werden?

4. Wie kann er die Wirtschaft, Landwirtschaft und das Gesundheitswesen bei der Einführung der 5G Technologie unterstützen?

5. Teilt er die Meinung, dass in diesem wichtigen Dossier der Bund - und nicht die Industrie - den Lead übernehmen muss?

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Bundesrat antwortet auf Ammann-Interpellation

H. Lamarr @, München, Montag, 03.06.2019, 15:09 (vor 2029 Tagen) @ H. Lamarr

Thomas Ammann (CVP) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat die Interpellation 19.3321 ein (Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz erfordert eine gute Aufklärungsarbeit der Bevölkerung durch den Bund). Vier Nationalräte unterstützen diesen vernünftigen Vorstoß, der sich nicht populistisch gegen 5G wendet, sondern – aus meiner Sicht politisch verantwortungsbewusst – die systematisch betriebene 5G-Desinformation der Schweizer Bevölkerung thematisiert.

Am 29.05.2019 antwortete der Schweizer Bundesrat auf die Fragen von Thomas Ammann:

Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als wichtig. Gleichzeitig muss aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung gewährleistet bleiben.

1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer breit angelegten, faktenbasierten Information an die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G?

Die bevorstehende Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erweckt. Gleichzeitig ist die Unsicherheit in der Bevölkerung gegenüber der neuen Technologie offensichtlich. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Bevölkerung ernst und erachtet eine breit angelegte faktenbasierte Information der Bevölkerung als sehr wichtig.

Alt-Bundesrätin Doris Leuthard hat am 20. September 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren und dabei insbesondere auch die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren soll. Die Arbeitsgruppe soll im Verlaufe des Jahres 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Die Federführung der Arbeitsgruppe liegt beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

2. Was gedenkt er zu tun, um den offensichtlichen Aufklärungsbedarf bei einer grossen Mehrheit der Bevölkerung zu befriedigen?

Siehe Antwort auf Frage 1.

3. Könnte das Vertrauen der Bevölkerung rund um die gesundheitlichen Aspekte beim Mobilfunk mit der Einführung von Monitoring Systemen gestärkt werden?

Um eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern, wird vom Bundesrat ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von nichtionisierender Strahlung anderer Herkunft (NIS-Monitoring) als sinnvoll erachtet. Er hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats Gilli (09.3488) ein "Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder" verabschiedet. Mit der am 17. April 2019 vom Bundesrat beschlossenen Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird das BAFU beauftragt, ein solches Monitoring aufzubauen und periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung zu veröffentlichen. Das BAFU soll auch periodisch über den Stand der Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt informieren.

4. Wie kann er die Wirtschaft, Landwirtschaft und das Gesundheitswesen bei der Einführung der 5G Technologie unterstützen?

Mit der jüngsten Revision der NISV wurden wichtige Regelungslücken geschlossen, damit der Ausbau des 5G-Netzes möglich wird. Die NISV ist zwar technologieneutral und gilt damit unabhängig davon, ob es sich bei der Mobilfunktechnologie um 3G (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS), 4G (Long Term Evolution, LTE) oder 5G (New Radio) handelt. Im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung des Mobilfunks war trotzdem eine Änderung der NISV notwendig. So wurde unter anderem - basierend auf dem bisherigen Schutzniveau - ein Anlagegrenzwert für Frequenzen festgelegt, die in der Frequenzvergabe von Anfang 2019 neu dem Mobilfunk zugewiesen wurden.

5. Teilt er die Meinung, dass in diesem wichtigen Dossier der Bund - und nicht die Industrie - den Lead übernehmen muss?

Mit der Mobilfunkauktion von Anfang 2019 hat der Bund die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der leistungsfähigen Mobilfunknetze gemäss 5G-Standard in der Schweiz geschaffen. Gleichzeitig ist es ist die Aufgabe des Bundesrates, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat das BAFU als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu verfolgen und die Ergebnisse zu bewerten. Die Förderung oder Promotion bestimmter Technologien oder Standards ist aber nicht Aufgabe des Bundesrates.

Hintergrund zum geplanten Monitoring

Etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung schätzt die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich ein. Wie hoch die Strahlungsbelastung im heutigen Lebensumfeld tatsächlich ist, ist hingegen den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Dies dürfte ein Grund für das latente Unbehagen weiter Teile der Zivilgesellschaft gegenüber der Mobilfunkinfrastruktur sein. Bisherige Erhebungen zeigen, dass die Intensität der Strahlung je nach Aufenthaltsort sehr unterschiedlich ist, dass sie im Tagesverlauf schwankt und langfristigen Trends unterworfen ist. Um eine rationale Auseinandersetzung der Bevölkerung mit der Thematik zu ermöglichen und zu fördern, sind repräsentative Daten über ihre Strahlungsbelastung erforderlich. Solche fehlen bislang in der Schweiz. Unabhängig davon, welche Massnahmen zur Kapazitätssteigerung der Netze ergriffen werden, wird sich die Verteilung und die Intensität der emittierten Strahlung im Laufe der Zeit verändern. Ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von Strahlung anderer Herkunft sollte deshalb als flankierende Massnahme zum Ausbau der Mobilfunknetze rasch an die Hand genommen werden. Damit könnten die Auswirkungen der für die Kapazitätssteigerung getroffenen Massnahmen auf die Strahlungsbelastung der Bevölkerung aufgezeigt und langfristig verfolgt werden. Ein solches Monitoring wurde im Postulat Gilli (09.3488 EMF-Monitoring) verlangt und die grundsätzliche Machbarkeit nachgewiesen. Mit der laufenden Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für ein solches Monitoring. Er strebt dabei eine haushaltsneutrale Finanzierung an. Einen möglichen Finanzierungsansatz hat der Bundesrat überdies im Fernmeldebericht 2014 unter Ziffer 3.2.3.2 skizziert.

Quelle: Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser (12.3580) und FDP-Liberale Fraktion (14.3149)

Kommentar: Aus meiner Sicht überschätzt der Bundesrat die Wirkung des geplanten Monitorings. In anderen Ländern (z.B. Deutschland) wird ein solches Monitoring bereits seit längerem praktiziert, ohne dass dies eine erkennbar positive Auswirkung auf die Mobilfunkdebatte gehabt hätte. Der Grund: Seit mindestens 15 Jahren verbreiten organisierte Mobilfunkgegner, die geltenden Grenzwerte seinen viel zu hoch, stattdessen werden die nach Gutdünken festgelegten "baubiologischen Richtwerte" als erstrebenswert verbreitet. Diese Richtwerte aber bedienen exklusiv die kommerziellen Interessen der "Baubiologie", sie sind deshalb extrem tief angesetzt. Auf diese Weise können wissenschaftlich völlig unbedenkliche Immissionswerte als risikobehaftet deklariert werden (Anomalie, starke Anomalie ...), was beste Voraussetzung für einen Geschäftsabschluss ist (Schirmung, Beratung, Messung ...). Die Messwerte, die das geplante Monitoring künftig hervorbringen wird, werden von der Bevölkerung aller Voraussicht nach nicht mit Blick auf die qualifizierten Immissions- oder Anlagegrenzwerten der Schweiz beurteilt, sondern an den unqualifizierten baubiologischen Richtwerten gemessen und folglich subjektiv als "zu hoch" eingestuft.

Die Anti-Mobilfunk-Vereine werden alles dafür tun, um diese Fehlbeurteilung durch Laien zu verbreiten und zu fördern oder irgendwelche anderen Einwände gegen die Messwerte des Monitorings vorbringen (z.B. Messungen am Erdboden, wenn Bebauung in der Nähe ist). Als bewährte flankierende Maßnahme werden die Anti-Mobilfunk-Vereine versuchen, das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Aufsichtsbehörden (Bafu, Bakom, ...) weiter zu untergraben, um beruhigenden amtlichen Bewertungen des Monitorings vorsorglich die Wirkung zu nehmen. Mutmaßlich liegt es am parlamentarischen System der Schweiz, es räumt dem Stimmvolk traditionell viel Macht ein, dass organisierte Mobilfunkgegner unter Zuhilfenahme ihnen zugetaner Abgeordneter ihre Desinformation sogar bis in die beiden Kammern des Schweizer Parlaments tragen können. Ich behaupte aufgrund der geschilderten Umstände: Das teure Monitoring wird die Mobilfunkdebatte in der Schweiz nicht wirksam versachlichen, sondern eher zu neuen Auseinandersetzungen und neuer Desinformation der Bevölkerung führen, bevor es nach vielleicht zehn oder 15 Jahren entweder abgeschafft oder auf Sparflamme herunter gefahren wird. Denn das Monitoring wird ein Fass ohne Boden sein, jedes neue Mobilfunksystem (Trägerfrequenz) erfordert mit ziemlicher Sicherheit die Aktualisierung seiner Hard- und Software.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Bafu, Monitoring, Zivilgesellschaft, Leuthard, Nationalrat, Interprellation

5. Juni 2019: Schneider-Schüttel fragt Bundesrat (19.5286)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 05.06.2019, 16:35 (vor 2027 Tagen) @ H. Lamarr

Ursula Schneider Schüttel (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) stellte am 5. Juni 2019 in der Fragestunde des Nationalrats die beiden Fragen (Geschäft 19.5286):

Derzeit ist in der Schweiz der Aufbau der 5G-Mobilfunk-Netze im Gang.

- Welche Anpassungen bzgl. Grenzwerte für nichtionisierende Strahlungen für Mobilfunkanlagen sind im Zusammenhang mit dem Aufbau des 5G-Netzes vorgesehen bzw. geplant?

- Wird auch das Bewilligungsverfahren für den Antennenaufbau modifiziert?

Die Fragen sind gar nicht so uninteressant wie es scheint. Denn die bislang bekannte Änderung der NIS-Verordnung vom 17.04.2019 ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Dieser Zug ist also abgefahren.

Das Bafu hatte allerdings im August 2018 auf Anfrage angekündigt, das öffentliche Vernehmlassungsverfahren für die geplante Änderung der NIS-Verordnung sei für das 2. Quartal 2019 geplant. Da die Änderung vom 17.04.2019 ohne öffentliche Konsultation stattfand könnte dies bedeuten, dass da noch etwas im Rohr steckt. Die Alternative wäre: Die Schweizer Regierung hat es sich anders überlegt und verzichtet auf das Vernehmlassungsverfahren. Schneider-Schüttel könnte mir Ihren Fragen für Klarheit sorgen.

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12. Juni 2019: H.-U. Bigler fragt Bundesrat (19.5349)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 12.06.2019, 18:41 (vor 2020 Tagen) @ H. Lamarr

Hans-Ulrich Bigler (FDP) nutzte die Fragestunde im Nationalrat, um eine vernünftige für die Schweizer Mobilfunkindustrie drängende Frage an den Bundesrat zu richten (Geschäft (19.5349):

Der Bundesrat hat frühzeitig dem Mobilfunk neue Frequenzen für 5G zugewiesen und Konzessionen auktioniert. Jetzt verzögern einzelne Kantone und Gemeinden den 5G-Ausbau mit Moratorien.

Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit diese Moratorien aufgehoben werden und die Anbieter ihren Rechten und Pflichten aus der Konzession nachkommen können?

Hintergrund
Kantone wollen den Ausbau von 5G stoppen (Blick, 20. Mai 2019)

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Lockerung Anlagegrenzwerte: Rolle der Industrie

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 17:27 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Erfahrungsgemäß wird dieses Fach nicht sehr voll werden. Das liegt u.a. daran, dass in der Industrie Manager arbeiten, die zwar an einer Lockerung der Anlagegrenzwerte beruflich interessiert sind, nach Feierabend jedoch lieber Golf oder Tennis spielen gehen. Ihnen fehlt die 365-Tage-24-Stunden-Inbrunst der Mobilfunkgegner.

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15. Januar: Keine Digitalisierung ohne moderne Mobilfunknetze

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 16:42 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung economiesuisse vom 15.01.2018:

Digitalisierung ist ohne leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur undenkbar. Um mit der technologischen Entwicklung mitzuhalten und das Potenzial der Digitalisierung nutzen zu können, ist die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz zentral. economiesuisse und das Beratungsunternehmen EY haben in Zusammenarbeit mit der Mobilfunkbranche eine Auslegeordnung zu 5G vorgenommen und kommen zum Schluss, dass punkto Rahmenbedingungen Nachholbedarf besteht.

Mobilfunk ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Technologie hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten rasant entwickelt und dabei laufend neue, zuvor teils undenkbare Möglichkeiten eröffnet. Die Fortschritte in der Datenübertragung sind die Basis für eine Vielzahl von multimedialen Angeboten und Dienstleistungen, die den Konsumenten zugute kommen. Mobilfunk ist daneben auch für Unternehmen zu einem zentralen Innovationstreiber geworden, der eine laufende Steigerung der Ressourceneffizienz und die Erschliessung neuer Geschäftsfelder erlaubt. Davon profitiert die hiesige Wertschöpfung und somit der gesamte Wirtschaftsstandort.
Technologiesprung steht bevor

5G ist eine Schlüsseltechnologie für die Schweiz und wird die Leistungsfähigkeit der Mobilfunkinfrastruktur auf eine neue Stufe hieven. Die bewältigbaren Datenvolumina werden sich vervielfachen, während die Latenzzeiten massiv abnehmen. Damit und dank weiteren technischen Innovationen ist die neue Technologie gegenüber allen bestehenden deutlich im Vorteil. Alternative Technologien wie etwa WLAN können 5G nur punktuell ergänzen, nicht aber ersetzen. Der potenzielle Anwendungsbereich von 5G ist riesig und umspannt verschiedenste Themengebiete: die Mobilität, den Tourismus, das Gesundheitswesen, die Bildung oder den Detailhandel, um nur einige zu nennen. Zudem entstehen durch ein flächendeckendes 5G-Netz ganz neue Möglichkeiten zur qualitativ hochwertigen Versorgung der Peripherie. Eine wichtige Anwendung ist zum Beispiel die Rettung: So kann dank 5G nach einem Unfall bereits vor Ort oder während des Notfalltransports eine detaillierte Diagnose (z.B. mobile Computertomografie) vorgenommen und der Zustand des Patienten vom Spital aus in Echtzeit überwacht werden. Dies kann insbesondere bei schweren Unfällen, Herzinfarkten oder Schlaganfällen in ländlichen Gegenden entscheidend Zeit sparen. In der Mobilität stehen Anwendungen für selbstfahrende Fahrzeuge im Fokus. Diese benötigen vor allem kurze Latenzzeiten, um in einem vernetzten Verkehr sicher fahren zu können. Solche Innovationen lassen sich ohne moderne Mobilfunkinfrastruktur nicht umsetzen.

Handlungsbedarf, um Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft zu erschliessen

Viele Länder haben die Bedeutung von 5G als Innovationstreiber erkannt. Die Einführung ist im Ausland in vollem Gange und wird zum Beispiel in vielen EU-Staaten von der Politik aktiv gefördert. Leider hinkt die Schweiz diesbezüglich noch hinterher. Zwar hat der Bund zuletzt die Grundlage für ein Frequenzvergabeverfahren geschaffen. Jedoch verunmöglichen die übrigen Rahmenbedingungen eine baldige Einführung von Mobilfunknetzen der fünften Generation und eine Realisierung der damit verbundenen Potenziale. Um das Bewusstsein über die Bedeutung der 5G-Technologie zu schärfen, haben economiesuisse und das Beratungsunternehmen EY im Weissbuch «Mobilfunkkommunikation als Schlüsselfaktor der Digitalisierung» die Ausganslage analysiert und drei wesentliche Handlungsfelder identifiziert:

1) Dialog und Zusammenarbeit für eine erfolgreiche digitale Transformation stärken

In den verschiedenen Dialog- und Kooperationsinitiativen von Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zur Digitalisierung soll die Bedeutung der Mobilfunkkommunikation als «Enabler» für Innovation stärker erkannt werden, damit die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken frühzeitig erfolgt.

2) Mobilfunkkommunikation als Schlüsselfaktor der Digitalisierung fördern

Die Entwicklung der Mobilfunkinfrastruktur soll von der Politik aktiv gefördert und weniger als Störfaktor wahrgenommen werden. Gefordert ist nicht nur der Bund, sondern auch Kantone und Gemeinden, welche bei den Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen. Es soll überprüft werden, mit welchen Massnahmen administrative Erleichterungen für die Einführung der neuen Infrastruktur vom Bund oder mit dem Bund als Moderator realisiert werden können.

3) Anpassungen im Bereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) hat zum Zweck, Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen. Die heute geltenden, im Vergleich zum Ausland zehnmal strengeren Grenzwerte sind jedoch unverhältnismässig und erschweren den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Die Grenzwerte sollten daher im Rahmen der Empfehlungen der WHO und unter Berücksichtigung von bald 20 Jahren Erfahrung massvoll korrigiert werden. Auch weitere Ausführungsbestimmungen sollten hinterfragt werden, um einen rascheren Ausbau zu ermöglichen und wirtschaftlich mit den Investitionen umzugehen.

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22. Februar: Swisscom will mit 5G noch 2018 starten

H. Lamarr @, München, Montag, 26.02.2018, 20:14 (vor 2491 Tagen) @ H. Lamarr

Swisscom-Medienmitteilung vom 22. Februar 2018:

Kundinnen und Kunden von Swisscom werden bereits Ende 2018 die 5. Mobilfunkgeneration zur Verfügung haben, zwei Jahre früher als ursprünglich angenommen. Die Entwicklung des neusten Mobilfunkstandards hat sich massiv beschleunigt. Ericsson als Netzwerkausrüster von Swisscom wird im Laufe des Jahres erste 5G Hard- und Software liefern und bei Swisscom ins Mobilfunknetz implementieren. In Ittigen wird das Unternehmen in Kürze die erste 5G-Mobilfunkantenne der Schweiz zu Testzwecken in Betrieb nehmen. Voraussetzung für den Aufbau eines flächendeckenden und voll leistungsfähigen 5G-Netzes ist jedoch die moderate Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen. weiter ...

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5G, Swisscom

25. Februar: Brief an Ständeräte

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.02.2018, 18:19 (vor 2490 Tagen) @ H. Lamarr

Am 25. Februar berichtet "Blick" von einem Brief an die Ständeräte, in dem Wirtschaftsführer der Schweiz auf eine Novellierung der NISV drängen, im Klartext also auf eine Lockerung der Anlagegrenzwerte.

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02. März: Drei Mythen, die sich hartnäckig halten

Gast, Samstag, 03.03.2018, 06:02 (vor 2487 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung von economiesuisse

Die Debatte um die Rahmenbedingungen für den 5G-Mobilfunk wird hitzig, emotional und zuweilen unehrlich geführt. Eine Versachlichung ist deshalb dringend nötig. Mobilfunkgegner konstruieren einen Widerspruch, den es in Tat und Wahrheit nicht gibt – Gesundheitsschutz und moderat gelockerte Strahlengrenzwerte schliessen sich nicht aus.

Am 5. März behandelt der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zum Mobilfunk. Diese verlangt, dass der Bundesrat den Kapazitätsausbau bei der Netzinfrastruktur ermöglicht und die Tür für eine Einführung der 5G-Technologie öffnet. Konkret geht es um eine Anpassung der Strahlengrenzwerte für Mobilfunkanlagen.

5G als Voraussetzung für die Digitalisierung

Für die Wirtschaft ist 5G im Hinblick auf die Digitalisierung entscheidend. Viele Branchen erhoffen sich einen Innovationsschub und neue Wachstumsimpulse. Dies betonten zuletzt 15 Wirtschaftsverbände in einem Brief an die Ständeräte. Obwohl die Forderungen bezüglich der anzupassenden Grenzwerte sehr moderat sind, kämpfen die Gegner gegen jede Lockerung. Dabei greifen sie teilweise auf falsche Behauptungen und irreführende Argumentationen zurück. economiesuisse zeigt im Folgenden auf, warum drei immer wieder auftauchende Mythen haltlos sind:

Mythos 1: «Die Wirtschaft setzt mit ihrer Forderung nach tieferen Grenzwerten die öffentliche Gesundheit aufs Spiel»

Diese Behauptung ist falsch. Es gibt keinen Zielkonflikt zwischen dem Gesundheitsschutz und den Forderungen der Wirtschaft. In den letzten zehn bis 15 Jahren wurden unzählige Studien zu den gesundheitlichen Effekten der Strahlung von Mobilfunkantennen und Mobiltelefonen durchgeführt. Bisher konnte kein systematisches Risiko nachgewiesen werden. Dementsprechend empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation WHO heute Anlagegrenzwerte, die um den Faktor 10 über dem Schweizer Grenzwert liegen. Was die Wirtschaft verlangt, ist eine moderate Korrektur und keine vollständige Angleichung an die WHO-Grenzwerte. Kommen Parlament und Bundesrat den Forderungen der Wirtschaft nach, sind die Anlagegrenzwerte immer noch um den Faktor 3 höher, als die WHO empfiehlt. Das Schweizer Vorsorgeprinzip bleibt gewahrt.

Mythos 2: «5G ist Luxus – es gibt andere technische Lösungen, die genau gleich gut sind»

Auch das ist nicht korrekt. 5G ist eine komplett neue Technologie und nicht einfach nur mehr vom Gleichen. Sie bringt technische Eigenschaften und Innovationen, die für die Digitalisierung sehr wichtig werden: Hohe Datenübertragungsraten, grosse Störfestigkeit, energieeffiziente Sendeverfahren, sehr geringe Latenzzeiten usw. Das alles kann keine andere Technologie bieten. Ohne Anpassung der Grenzwerte können die neuen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden und das Netz verteuert sich massiv. Zudem braucht es dann deutlich mehr Antennen. Weiter ...

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Mythos

12. April: Netzausbau wird länger dauern

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.09.2018, 21:24 (vor 2296 Tagen) @ H. Lamarr

Swisscom-Chef Urs Schaeppi wird von der Handelszeitung interviewt (Auszug):

Handelszeitung: Der Ständerat hat Ihnen kürzlich einen Strich durch die Rechnung gemacht und die Lockerung der Mobilfunkgrenzwerte abgelehnt. Was lief falsch?
Schaeppi: Die Branche konnte den Ständerat nicht über­zeugen, dass eine Lockerung der Grenzwerte keine Gesundheitsgefährdung bedeutet. Die vorgeschlagene moderate Anhebung der Grenzwerte wäre immer noch dreimal unter dem Vorsorgewert der WHO gelegen, der in den meisten Ländern ­Europas gilt.

Die Folgen?
Der Netzausbau wird viel länger dauern und das Potenzial von 5G wird nicht voll erschlossen werden können.

Sie wollten Ende Jahr mit schnellen 5G-Verbin­dungen loslegen. Ihr Plan ist jetzt Makulatur?
Den ursprünglichen Fahrplan können wir so nicht einhalten. Der Entscheid heisst, dass wir substanziell mehr Antennen bauen müssen. Dies macht man nicht ohne Einsprache; im Einzelfall kann ein Bewilligungsprozess zwei bis drei Jahre dauern.

Ein Jahr Verzögerung beim Ausrollen von 5G?
Wir halten am Plan fest, bis Ende 2018 erste Orte mit 5G auszurüsten. Die Branche wird in der Schweiz gewisse technische Möglichkeiten jedoch nicht nutzen können, die 5G bietet. Es geht nicht nur um mehr Bandbreite und Kapazitäten, sondern auch darum, dass wir keine spezifischen Leistungen auf einen einzelnen Kunden ausrichten können, damit er mehr Bandbreite erhält. Dies bedeutet für die Kundschaft eine reduzierte Servicequalität.

Sie haben sicher einen Plan B?
Klar. Er ist simpel. Wir werden viel mehr Standorte für neue Antennen suchen müssen – das braucht Zeit und Geld.

Wie viele zusätzliche Antennen? Heute sind es 300 Stück im Jahr.
Exakte Zahlen will ich keine nennen. Was ich ­sagen kann: Der Ausbau wird viel teurer. Weil sich das Datenvolumen auf dem Netz fast jedes Jahr verdoppelt, sind wir mit Hochdruck am Ausbau, zumal wir auf drei bis vier Jahre hinaus planen und bauen müssen

Wie hoch wird Ihr zusätzlicher Investitionsbedarf?
Wir reden von deutlichen Mehrinvestitionen. Die Konkurrenten haben dasselbe Problem; auch sie müssen mehr investieren.

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Lockerung Anlagegrenzwerte: Rolle der Mobilfunkgegner

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 17:35 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Die Anti-Mobilfunk-Szene der Schweiz wird maßgeblich von gigaherz.ch und funkstrahlung.ch geprägt. Doch diese beiden Vereine leiden unter fachlich unqualifiziertem Personal, was sich in einer schrägen bis völlig haltlosen Argumentation bemerkbar macht. Dennoch finden diese Vereine in der Bevölkerung Gehör. Das liegt daran, dass die kundige Diskussion um die Lockerung der Anlagegrenzwerte ein gewisses Maß an Sachkenntnis erfordert, das Bürger in aller Regel jedoch nicht haben. So übernehmen die Vereine zuweilen erfolgreich die Rolle des Einäugigen unter Blinden.

Auch "Umweltmediziner" haben in der Anti-Mobilfunk-Szene einen festen Platz. Sie unterliegen jedoch einem unauflösbaren Interessenkonflikt, denn Mediziner profitieren nicht selten erheblich von (Privat-)Patienten, die glauben "elektrosensibel" zu sein. Studien haben zudem gezeigt, Allgemeinärzte haben erschreckend häufig verschrobene Vorstellungen von der Auswirkung des "Elektrosmogs" auf Lebewesen. Mehr dazu <hier>. Zu nennen ist besonders der Ärzte-Verein AefU, der trotz ernüchternder Erfahrung mit "Elektrosmog-Betroffenen" davon unbekümmert weiter im Lager der Mobilfunkgegner sitzt.

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12. Januar: Gigaherz inszeniert frühe Protestbriefaktion

H. Lamarr @, München, Samstag, 13.01.2018, 15:36 (vor 2535 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus gigaherz.ch:

[...]
Die ersten Beratungen finden statt
Kommission KVF Ständerat: am 29. Januar 2018
Kommission KVF Nationalrat: am 12. Februar 2018

Es wäre sehr wünschenswert, wenn bereits im Stadium der Vorberatungen, die Kommissionsmitglieder mit Protestbriefen eingedeckt würden und nicht erst vor der Schlussabstimmung in den Räten.

Adressen Kommissionsmitglieder Nationalrat
https://www.parlament.ch/Poly/Adressen_RM/kommmitglieder_nr_kvf.pdf

Adressen Kommissionsmitglieder Ständerat
https://www.parlament.ch/Poly/Adressen_RM/kommmitglieder_sr_kvf.pdf

Also greift bitte wacker in die Tasten oder zu Papier und Kugelschreiber und schildert kurz und prägnant Eure traurigen Erfahrungen. Aber bitte nicht länger als 2 Seiten, denn für mehr haben die Volksvertreter/Innen kaum Zeit. Und bitte diesmal möglichst nur über die Erfahrungen mit Mobilfunksendern, denn alle anderen Gebiete berühren diese Beratungen nur ganz am Rand.
Wenn Euch das Ganze zu viel wird, schreibt wenigstens an die National- und Ständeräte aus Eurem Kanton.

Fragen Sie die Volksvertreter ruhig danach, ob sie eigentlich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verkaufen, statt vertreten wollen. Oder wo, dass Menschen, die den elektronischen Nebel nicht vertragen, in diesem Land noch wohnen sollen.
Und vor allem, dass die schönen Schweizer Grenzwerte um kein Millivolt besser seien, als im europäischen Umland weil diesen eine ganz andere Berechnungsart zu Grunde liegt.
[...]

Kommentar: Zunächst einmal ist festzustellen, dass ein derart organisierter Protest gegenüber einem nicht organisierten ein Protest zweiter Klasse ist. Der organisierte Protest mag 50 oder sogar 100 Protestbriefe hervorbringen, wenn die Sekte AZK sich einschaltet, sogar deutlich mehr. Doch wozu soll das gut sein? Laien können zur Sache nichts Qualifiziertes beitragen. Über die objektiv unbegründeten Elektrosmog-Ängste in der Bevölkerung wissen National- und Ständerat noch aus den Aktionen des Jahres 2016 gut Bescheid. Und die sechs oder sieben schweizer Elektrosmog-Pseudoexperten sollten inzwischen auch im Parlamentsbetrieb zu Bern hinlänglich bekannt sein. Einer dieser "Experten" hat sich kürzlich bei dem Magazin "Beobachter" auf eine Art und Weise eingebracht, dass alle seine Kommentare dort gelöscht werden mussten.

Die KVF-S hat am 29. Januar nur 6 ½ Stunden Zeit, um neun Geschäfte zu beraten.
Die KVF-N hat am 12. und 13. Februar insgesamt 12 Stunden Zeit für 12 Geschäfte. Das dickere Zeitpolster nutzt jedoch nichts, da die KVF-N in dieser Sitzung gar nicht über eine Lockerung der Mobilfunk-Anlagegrenzwerte berät, sondern sich u.a. um das neue Fernmeldegesetz der Schweiz kümmert. Der Gigaherz-Präsident verbreitet bezüglich KVF-N-Sitzung also eine Falschmeldung. Das kann er bekanntlich besonders gut :-). Tatsächlich wird die relevante Sitzung der KVF-N wohl erst im 2. Quartal 2018 stattfinden.

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Jakob, EHS-Geschichte, Brief, Lemminge, Bürgerprotest, Mitstreiter, Mitmachaktion, Ständerat

12. Januar: Gigaherz-Falschmeldung bestätigt

H. Lamarr @, München, Samstag, 17.02.2018, 00:51 (vor 2501 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus gigaherz.ch:
[...]
Kommission KVF Nationalrat: am 12. Februar 2018
[...]
Die KVF-S hat am 29. Januar nur 6 ½ Stunden Zeit, um neun Geschäfte zu beraten.
Die KVF-N hat am 12. und 13. Februar insgesamt 12 Stunden Zeit für 12 Geschäfte. Das dickere Zeitpolster nutzt jedoch nichts, da die KVF-N in dieser Sitzung gar nicht über eine Lockerung der Mobilfunk-Anlagegrenzwerte berät, sondern sich u.a. um das neue Fernmeldegesetz der Schweiz kümmert. Der Gigaherz-Präsident verbreitet bezüglich KVF-N-Sitzung also eine Falschmeldung. Das kann er bekanntlich besonders gut :-). Tatsächlich wird die relevante Sitzung der KVF-N wohl erst im 2. Quartal 2018 stattfinden.

Erwartungsgemäß hat sich die KVF-N am 12. und 13. Februar nicht mit der Lockerung der Anlagegrenzwerte befasst und damit den Verdacht einer Falschmeldung durch Giagherz-Präsident Jakob bestätigt. Dies geht aus der jüngsten Medienmitteilung der Kommission hervor. Jakob selbst tut unterdessen so, als hätte er nie behauptet, die KVF-N würde am 12. Februar 2018 über die Grenzwertfrage beraten.

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28. Januar: Gigaherz bringt "wichtigste" Gegenargumente

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.01.2018, 14:24 (vor 2520 Tagen) @ H. Lamarr

Kaum ein Jahr ist vergangen seit der Ständerat die Lockerung der Schweizerischen Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunksendern verworfen hat, und schon wieder versuchen die Interessenvertreter und Lobbyisten im Ständerat wie im Nationalrat mit allerlei Vorstössen diesen Beschluss zu kippen.
Es wird behauptet, ohne Lockerung wäre die Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G gar nicht möglich und der Schweiz drohe deswegen der wirtschaftliche Untergang. Dabei wird mit Argumenten gefochten, die schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Gigaherz stellt deshalb hier die wichtigsten Gegenargumente vor.
weiter ...

Kommentar: Wenn die von Gigaherz aufgezählten Gegenargumente das Beste sind, was organisierte Mobilfunkgegner gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte ins Feld führen können, dann müssen die Munitionskammern der Gegner verdammt leer sein. Mehr dazu in einem Folgeposting.

Erwiderung auf die fünf "wichtigsten" Jakob-Argumente

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Erwiderung auf die fünf "wichtigsten" Jakob-Argumente

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.01.2018, 18:56 (vor 2520 Tagen) @ H. Lamarr

Mehr dazu in einem Folgeposting.

Die Hunde sind müde vom Gassigehen, Zeit für eine Erwiderung zu Jakobs "Gegenargumenten":

Jakob-Argument 1: "Es trifft nicht zu, dass die Schweiz 10 mal strengere Grenzwerte habe."

Selbstverständlich trifft dies zu! Was Jakob sagen will, wozu ihm jedoch die Worte fehlen, ist: Selbst 10-mal strengere EMF-Grenzwerte werden derzeit in aller Welt nur selten voll ausgeschöpft. Seit Jahren versuche ich (erfolglos) den Ex-Elektriker von seinem sinnfreien Argument abzubringen, die mMn beste Erwiderung ist diese hier.

Jakob-Argument 2: "Abenteuerlich und unwahr ist die Behauptung, es seien zum heutigen Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse über die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auf den Menschen bekannt."

Herr Jakob führt als "Beleg" die sogenannte EMF-Leitlinie eines deutschen Vereins ins Feld. Ein Armutszeugnis. Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz hält von dieser Leitlinie nichts, sie nutze weder Ärzten noch Patienten. Die lange und von schweren Komplikationen begleitete Geburt dieser EMF-Leitlinie ist hier beschrieben.

Jakob-Argument 3: "Weit mehr als 180 unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte von 36 Ländern, empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation ..."

Na und? Allein in Deutschland gab es 2016 rund 378'600 berufstätige Ärzte. Betonung auf berufstätig. Bei den von Jakob in die Schlacht geworfenen 180 Wissenschaftlern und Ärzten sind hingegen mindestens 50 Prozent im Ruhestand, manche seit zwei Jahrzehnten. Noch viel wichtiger ist jedoch: Dieser 5G-Appell enthält einen kapitalen Fehler, den alle 180 brav mit unterschrieben haben. Um was genau es geht und noch viel mehr Schwachstellen dieses belanglosen Appells sind hier beschrieben.

Jakob-Argument 4: "Heutige Mobilfunkantennen sind extrem viel stärker und heutige Handys extrem viel schwächer als ältere Modelle."

Was für ein schlechtes Argument! Netzverdichtung (mehr Mobilfunk-Basisstationen pro Fläche) führt unter sonst gleichbleibenden Randbedingungen zu kleineren Funkzellen, deren Versorgung ausnahmslos mit weniger Sendeleistung verbunden ist. Das weiß heute eigentlich jedes Kind, denn es ist eine physikalische Gesetzmäßigkeit. Ein Teil der Leistungsreduzierung wird allerdings aufgezehrt, wenn Mobilfunkteilnehmer nach höheren Datenraten verlangen, was bekanntlich weltweit der Fall ist. Höhere Datenraten sind grundsätzlich möglich mit höherer Sendeleistung (bei gleichbleibend großen Funkzellen) oder bei gleichbleibender Sendeleistung mit einer weiteren Netzverdichtung, also mit kleineren Funkzellen und mehr Mobilfunk-Basisstationen.
Grundfalsch auch Jakobs Behauptung "heutige Handys seien extrem viel schwächer als ältere Modelle". Dies zeigen zum einen die im Internet geführten SAR-Wert-Listen, erst vor ein paar Monaten wurde der hohe SAR-Wert des iPhone 7 kritisiert. Zum anderen beherrschen alle heutigen Handys noch immer die GSM900-Betriebsart, deren höchste Leistungsstufe nach wie vor 2 W Sendeleistung (peak) zulassen. Es ist ein Verdienst der Netzverdichtung, dass diese hohe Sendeleistung heutzutage kaum noch benötigt wird, weil die nächste Mobilfunk-Basisstation viel näher ist als vor zehn oder 20 Jahren.

Jakob-Argument 5: "52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen, für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich."

*Seufz*, das ist das dümmste der fünf Jakob-Argumente :no:. Bitte hier entlang: 4,3 Millionen Schweizer können nicht irren.

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Jakob, Netzverdichtung, Lüge, Glaubwürdigkeit, EMF-Leitlinie, Ruhestand, Erwiderung, Rentnerband

30. Januar: Gigaherz kommentiert Medienmitteilung der KVF-S

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 18:20 (vor 2518 Tagen) @ H. Lamarr

Aus unerfindlichen Gründen kommentiert Gigaherz-Präsident Jakob nicht die Motion 18.3006, sondern nur die dazugehörige Medienmitteilung der KVF-S. Inhaltlich trägt Jakob keine neuen Argumente vor, er hofft vielmehr darauf, die Motion möge im Parlamentsbetrieb der Schweiz stecken bleiben. Und wenn nicht, will er das Bundesgericht anrufen.

[...] Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Vorerst muss die Motion 18.3006 noch vom Ständerat selbst, und dann noch vom Nationalrat angenommen werden.
Und sollte dereinst der Bundesrat tatsächlich zu unseren Ungunsten an den Grenzwerten herumschrauben wollen, steht uns erst noch der Weg der akzessorischen Prüfung durch das Bundesgericht offen.
Der Weg ist noch lang und kurvenreich. Es gibt noch viel zu tun! Packen wir es an! Man muss sich nur nicht immer alles gefallen lassen! [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

31. Januar: funkstrahlung.ch setzt auf Munkeln & Raunen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.02.2018, 20:50 (vor 2516 Tagen) @ H. Lamarr

Der sogenannte Dachverband funkstrahlung.ch reagierte am 31.01.2018 auf die Motion 18.3006 der KVF-S mit einer Stellungnahme, die, obwohl ohnehin schon spindeldürr, im wesentlichen auf Verschwörungsmythen aufbaut:

Die vorberatende Fachkommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat an ihrer gestrigen Sitzung mit 7 zu 6 Stimmen knapp beschlossen, eine Motion zur Erhöhung der Grenzwerte im Parlament einzureichen. Die Zwängerei der mächtigen Mobilfunklobby geht weiter, nachdem sie vor etwa einem Jahr mit einem vergleichbaren Ansinnen im Parlament scheiterte. Man hat daraus gelernt und setzt nun hauptsächlich auf wirtschaftliche Angstmacherei, die lediglich auf Fake-News der Mobilfunkanbieter beruht.

Die Mobilfunkanbieter fordern massive Erleichterungen bei den Grenzwerten, um ihre risikobehafteten, veralteten Konzepte und Technologien nicht gesundheitsverträglich ausgestalten zu müssen. Man will sich die Kosten dafür einfach sparen. Ein derartiges Verhalten ist beispielsweise aus der Automobilbranche bekannt und als blosse Gewinnmaximierung auf Kosten der Volksgesundheit entlarvt.

Das Thema der nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken wird dabei von der Lobby gekonnt ausgeklammert. weiter ...

Kommentar: Was soll man zu solchen Vorträgen noch sagen ...? Der "Dachverband" ist fachlich-personell nicht imstande, qualifizierte Stellungnahmen abzugeben. Die vorgetragene Stellungnahme ist daher ebenso substanzlos wie die Forderungen des "Dachverbands" anlässlich der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG). Der Bundesrat hat im September 2017 keine einzige dieser Forderungen für die weiteren Beratungen über das FMG aufgegriffen, sondern ausnahmslos und aus meiner Sicht zurecht verworfen.

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21. Februar: Gigaherz bringt Schnee von 2016

H. Lamarr @, München, Freitag, 23.02.2018, 17:25 (vor 2494 Tagen) @ H. Lamarr

Am 21. Februar 2018 bringt Gigaherz-Präsident Jakob auf seiner Website einen nur eingangs mit ein paar Zeilen aktualisierten Beitrag, den er erstmals bereits am 31. Mai 2016 veröffentlichte. Thema ist wieder einmal Jakobs krampfhafter Dauerversuch, die 10-mal niedrigeren EMF-Anlagegrenzwerte (Feldstärke) der Schweiz als nichtexistent darzustellen. Wegen Jakobs begrenzter sprachlicher und fachlicher Qualifikation gerät ihm dieser Versuch regelmäßig zum Fiasko.

Hintergrund
Gegendarstellung zu Jakobs frei erfundenem Grenzwertschwindel

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22. Februar: Gigaherz relauncht Beitrag vom 28. Januar

H. Lamarr @, München, Freitag, 23.02.2018, 19:13 (vor 2494 Tagen) @ H. Lamarr

Unprofessionell ist das, was Gigaherz praktiziert: Präsident Jakob etikettiert seinen Beitrag vom 28. Januar (Argumente gegen die Lockerung der Strahlungsgrenzwerte) nachträglich um auf den 22. Februar. Anlass für diese Verjüngung ist ein inhaltliches "Update", das mutmaßlich ganze zwei Zeilen umfasst und mit Jakobs "Argumenten" gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte nicht das geringste zu tun hat:

Die nächste Abstimmung im Ständerat zum Thema „Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte und Lockerung der Bauvorschriften für Mobilfunksender“ findet voraussichtlich am Montag, den 5.März statt

Die Hilflosigkeit des Gigaherz-Präsidenten, aktuelle 2-Zeilen-Meldungen auf derart unorthodoxe Weise an den Mann zu bringen, spricht Bände. Schlimmer aber ist die Desinformation, die der unbelehrbare selbsternannte EMF-Experte verbreitet. Da ich notgedrungen Jakobs "Argumente" auf der Suche nach offensichtlichen "Updates" noch einmal überfliegen musste, sprang mir die folgende Passage ins Auge:

Die in der EU geltenden angeblich 10mal höheren Immissionsgrenzwerte gelten dort für sogenannte Sicherheitszonen, das sind Orte wo sich nie ein Mensch aufhalten darf, weil dort die Temperatur menschlicher Organe innerhalb von 7Minuten von 37 auf 38° ansteigen kann.

Berichtigung zu Jakobs Behauptung über den Immissionsgrenzwert

Der obige Text belegt mit Nachdruck die Inkompetenz Jakobs, denn der Text ist von vorne bis hinten falsch. Jakobs "Sicherheitszonen" gibt es in der EU nicht, dort gibt es "Sicherheitsabstände" in horizontaler und vertikaler Richtung um die Antennen eines Antennenträgers. Die quadratische Summe aller Sicherheitsabstände eines Standorts ergibt den "standortbezogenen Sicherheitsabstand", in dem mit einem Sicherheitsfaktor > 1 auch die am Standort einwirkenden Immissionen benachbarter Funkstandorte (Mobilfunk, Amateurfunk, Rundfunk ...) berücksichtigt sind. Der standortbezogene Sicherheitsabstand ist ein theoretisches Worst-Case-Szenario, denn er gilt a) unter der (für Silvester) realistischen Annahme, dass alle Sendeantennen des Standorts mit voller Leistung senden und b) unter der unrealistischen Annahme, alle Antennen auf dem Antennenträger hätten dieselbe Hauptstrahlrichtung. Innerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstands können die ICNIRP-Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Menschen dürfen sich daher dort kurzzeitig aufhalten (maximal 6 Minuten) aber nicht dauerhaft. Irreführend ist Jakobs Darstellung, innerhalb des Sicherheitsabstands könne die Kerntemperatur eines Menschen um 1 °C ansteigen. Mit solchen dummen Äußerungen befeuert er das Märchen, unter grenzwertiger Immission erwärme sich ein Mensch um 1 °C. Richtig ist: Erst beim 50-fachen des Immissionsgrenzwertes erwärmt sich ein Mensch um 1 °C.

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23. Februar: FMH empfiehlt Ablehnung der Motion 18.3006

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.02.2018, 13:39 (vor 2489 Tagen) @ H. Lamarr

Mit einem PDF vom 23. Februar 2018 empfiehlt der ärztliche Berufsverband FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte – Foederatio Medicorum Helveticorum) dem Ständerat die Ablehnung der Motion 18.3006:

Aus Sicht der FMH sind eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz. Die FMH verlangt den Aufbau eines Monitorings, um die gesundheitlichen Auswirklungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) zu erforschen.
Aktuell laufen Studien zu dieser Thematik, deren finale Versionen noch nicht vorliegen. Zum Beispiel: «Mobilfunkstrahlung und Krebsrisiko bei Ratten – erste Teilergebnisse einer grossen Tierstudie in den USA (Wyde et al. 2016)», BERENIS – Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung, Newsletter Nr. 7 / September 2016). Aus wissenschaftlicher Sicht sollte vor Veröffentlichung der Studienresultate auf eine Erhöhung der Grenzwerte verzichtet werden.

Kommentar: Mit Verlaub, die FMH-Ärzte sind nicht auf der Höhe der Zeit! Der FMH ist augenscheinlich entgangen, dass die von Herrn Schlup angesprochene Studie in den USA (Wyde et al. 2016, besser bekannt als "NTP-Studie") nicht mehr nur als Zwischenbericht vorliegt, sondern Anfang Februar 2018 zum Zweck einer öffentlichen Review vollständig publiziert wurde. Jeder kann gegenwärtig die Arbeiten auf der Website des NTP noch einsehen: https://ntp.niehs.nih.gov/about/org/sep/trpanel/meetings/docs/2018/march/index.html. Casus knacksus ist: Die Studie hat den zulässigen Grenzwert nicht nur bis zu 75-fach überschritten (!), was freilich schon von Anfang an bekannt war, sondern es liegt auch keine statistische Signifikanz mehr vor für bösartige Hirntumoren (https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=65211). Der 2016 publizierte Zwischenbericht zur NTP-Studie sprach noch von Signifikanz, Mobilfunkgegner verbreiteten damals diese Meldung mit viel Hurra. Als aber kürzlich der Abschlussbericht nicht mehr von einem signifikanten Hintumorrisiko sprach, gab es unter Mobilfunkgegnern kein Hurra mehr. Sie schwiegen unisono. Keiner der einschlägigen Vereine teilte den für alle anderen höchst erfreulichen neuen Befund mit – aus meiner Sicht ein indiskutabel irreführendes Verhalten dieser Vereine. Befremdlich auch, dass die FMH-Ärzte sich offenbar auf den Webseiten der Gegner informieren und deshalb die guten neuen Nachrichten aus USA nicht wahrgenommen haben. Sich ausschließlich bei Mobilfunkgegnern informieren ist ein Kardinalsfehler, keiner der Vereine ist aus meiner Sicht dazu tauglich, es fehlt dem Personal dort an fachlicher Qualifikation und vor allem am Willen zu einer ergebnisoffenen Aufklärung. Anti-Mobilfunk-Vereine unterdrücken nur zu gerne alles, was auch nur entfernt nach Entwarnung riecht, der jüngste NTP-Abschlussbericht ist dafür nur ein Beispiel von vielen.

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22. Februar: Aefu mit Tunnelblick

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.03.2018, 17:48 (vor 2488 Tagen) @ H. Lamarr

Die AefU lassen am 22. Februar mit einer Medienmitteilung wissen:

Lockerung des Strahlenschutzes für Mobilfunkanlagen

Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Nachdem der Ständerat vor einem Jahr wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen ablehnte, muss das Parlament erneut über einen Vorstoss zur Revision der entsprechenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) abstimmen. Die in einer Motion geforderte Lockerung der NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Ärztinnen und Ärzte im Parlament empfehlen dem Parlament, die Motion erneut abzulehnen. Auch der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen schliessen sich dieser Forderung an. weiter ...

Kommentar: Am 1. März 2018 hatte allein der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk die Medienmitteilung der AefU 1:1 übernommen. Die angepeilte Zielgruppe, die Medien, wurde hingegen komplett verfehlt. Möglicherweise liegt dies daran, dass es befremdlich wirkt, wenn ausgerechnet Ärzte den Befund abgeben, eine Lockerung der Anlagegrenzwerte sei "technisch nicht notwendig". Immerhin kennen die AefU einen Schweizer Expertenbericht aus dem Jahr 2014. Dieser gebe "keine Entwarnung für Antenennstrahlung". Im Original liest sich dies merklich weniger dramatisch: "Die Studienlage zu langfristigen Auswirkungen von Expositionen, wie sie durch ortsfeste Sendeanlagen auftreten, ist immer noch sehr dünn, so dass gesundheitliche Auswirkungen wie ein erhöhtes Krebsrisiko und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden können." Anzumerken ist: Die Studienlage ist deshalb so dünn, weil auch bei EMF-Studien der toxologische Studienansatz gilt, erst einmal zu prüfen, was bei hoher Dosierung passiert. Da aber schon EMF-Studien bei starker Befeldung bislang wenig bis nichts Dramatisches gefunden haben ist der Anreiz für Studien mit schwacher Befeldung denkbar gering. Die jüngste WHO-Forschungsagenda von 2010 bestätigt dies.

Keinen Bezug nehmen die AefU auf die vielen anderen EMF-Expertengruppen in aller Welt, die nicht nur 1-mal auf Zuruf den Stand des EMF-Wissens prüfen, sondern regelmäßig, und die seit Beginn der Aufzeichnungen nahezu einstimmig immer wieder neu zu der Einschätzung kommen, die geltenden Grenzwerte (gemeint sind die Immissionsgrenzwerte!) seinen sicher. Da leider die EMF-Seiten von WIK nicht mehr im Netz stehen, sie zeigten eine Auswahl dieser Expertenkommissionen, muss ich ersatzweise auf die schwer zu findende Liste der Kommissionen bei der GSMA verlinken (Int. Verband der Netzbetreiber), da mir keine vergleichbar gute Quelle auf neutraler Seite bekannt ist.

Aus meiner Sicht ist die "Me-Too"-Wortmeldung der AefU gegen eine Lockerung der Grenzwerte das Ergebnis einer Tunnelblickbetrachtung, und daher substanzarm sowie alles andere als überzeugend begründet. Fast schon rührend hilflos wirkt es, wenn die AefU sich auf Bauern (Bauernverband) berufen, auf Hauseigentümer (Hausverein Schweiz) und die Interessenvertreter für Patienten (Patientenstelle Schweiz). Zu bedenken ist auch der Interessenkonflikt der Umweltärzte: Ihre Praxen sind umso voller, je länger und heftiger sich Menschen von Funkwellen geplagt sehen.

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Aefu winkt der Politik mit Zaunpfählen

H. Lamarr @, München, Freitag, 02.03.2018, 16:47 (vor 2487 Tagen) @ H. Lamarr

Fast schon rührend hilflos wirkt es, wenn die AefU sich auf Bauern (Bauernverband) berufen, auf Hauseigentümer (Hausverein Schweiz) und die Interessenvertreter für Patienten (Patientenstelle Schweiz).

Einmal drüber geschlafen habe sogar ich kapiert: Nein, die AefU wirkt nicht rührend hilflos! Die Umweltmediziner üben mit der Nennung ihrer "Unterstützer" vielmehr ganz ungeniert Druck auf die Ständeräte aus. Nanu, wie das?

Bauern, Hauseigentümer und Patienten sind klar umrissene große Interessengruppen in der Gesellschaft der Schweiz. Politiker, die in den Ständerat oder Nationalrat (wieder)gewählt werden möchten, sollten sich tunlichst die Gunst dieser Wähler nicht verscherzen, denn die können jederzeit nachschauen, welcher Parlamentarier in welcher Angelegenheit wie abgestimmt hat. Auch am 5. März lässt sich in der Schweiz live für jeden am PC-Bildschirm mitverfolgen, welcher Politiker für oder gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte stimmt.

Ein anderer plausibler Grund, warum sonst die AefU mit ihren "Unterstützern" kokettieren sollte, will mir nicht einfallen. Jetzt wird auch klar, warum ausgerechnet der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk die Medienmitteilung der AefU zwar spät, dann aber 1:1 auf seine Website übernommen hat. Nachdem diese Medienmitteilung vom 22. Februar bei den Medien auf kein Interesse stieß, eilten am 26. Februar die Mobilfunkgegner den Ärzten zu Hilfe, in der Hoffnung, dass so wenigstens der eine oder andere Ständerat die Zaunpfähle zu Gesicht bekommt, mit denen die AefU den Ständeräten winkt.

Abstimmungsergebnis der 2016 im Ständerat mit 20 (rot) zu 19 (grün) Stimmen bei 3 Enthaltungen (weiß) abgelehnten Motion 16.3007, dem Vorgänger der Motion 18.3006. Am längsten zauderte in der nur 20 Sekunden dauernden Abstimmung ein Sozialdemokrat, er entschied sich – als letzter von 42 Räten – schließlich für Enthaltung.

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22. Februar: Dachverband Schweizerischer Patientenstellen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.03.2018, 18:23 (vor 2488 Tagen) @ H. Lamarr

Der Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen gab am 22. Februar eine Medienmeldung Lockerung des Strahlenschutzes für Mobilfunkanlagen heraus, in der er sich gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte ausspricht. Die Medienmeldung ist jedoch keine Eigenleistung des Dachverbands, sondern lediglich die 1:1-Übernahme einer gleichlautenden Medienmeldung der AefU.

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24. Februar: Gigaherz-Präsident total aufgeregt

H. Lamarr @, München, Sonntag, 25.02.2018, 00:55 (vor 2493 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus gigaherz.ch vom 24. Februar 2018:

Eine einfache Erklärung, warum die Schweizer Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) um kein Millivolt besser sind als diejenigen im europäischen Umland. Der ganze Schweizer Grenzwertschwindel auf einer einzigen Folie zusammengefasst.

Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
erstmals veröffentlicht am 18.11.2017

Weil am Montag 3. März 2018 im Ständerat eine erneute Abstimmung über eine Lockerung der Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunksender stattfindet, erfolgt hier ein Update vom 24.2.2018

Neues fällt Gigaherz-Präsident Jakob nicht mehr ein, so relauncht er abermals einen seiner älteren Beiträge. Der alte Herr glaubt offenbar, mit dem Repetieren antiquarischer Beiträge irgendeinen Einfluss auf die öffentliche Meinung in der Schweiz zu haben. In der Aufregung bringt der Ex-Elektriker allerdings gleich die nächste Falschmeldung zustande, indem er die Abstimmung im Ständerat auf den 3. März vorverlegt. Richtig ist: Die Behandlung der Motion 18.3006 findet am 5. März in der Zeit zwischen 15:15 Uhr und 20:00 Uhr statt.

Wie der folgende Screenshot dokumentiert, ist sich der greise Gigaherz-Präsident auch nicht ganz im Klaren darüber, ob er seinen Relaunch nun am 23. Februar oder am 24. Februar ins Netz stellte.

Inhaltlich sehe ich keine Notwendigkeit, auf Jakobs belanglose Folie einzutreten.

Screenshot von der verlinkten Gigaherz-Website (Stand: 25. Februar 00:40 Uhr)
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01. März: Hausverein Schweiz sprachlos

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.03.2018, 19:57 (vor 2488 Tagen) @ H. Lamarr

Aargauer Zeitung, Swissinfo und AefU berichten übereinstimmend, der Hausverein Schweiz habe sich den Forderungen der AefU gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte angeschlossen. So weit, so gut.

Doch müssten sich von diesem Beistand nicht Spuren auf der Website der Hauseigentümer finden lassen, hielte der Hausverein den Vorgang für bemerkenswert? Die Suche heute blieb jedoch ganz und gar erfolglos, nichts auf der Website des Hausvereins bestätigt auch nur ansatzweise dessen Beistand für die AefU. In der Rubrik "Aktuell" haben die Hauseigentümer ganz andere Sorgen, wie die folgenden Kostproben zeigen:

- Baupfusch: Jetzt tut sich was
- Die Schweiz benötigt eine zukunftstaugliche Bodenpolitik
- Eigenmietwert: Zeit­punkt für den System­wechsel ist gekommen

[image]So sind es denn möglicherweise sehr persönliche Verbindungen zwischen Hausverein und Aefu, die zu der bemerkenswert einseitigen Beistandsbekundung geführt haben. Wer unter diesen Umständen von einer "breiten Front gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte" spricht, ist ein Schwindler.

Bei der Diagnose-Funk-Veranstaltung im Oktober 2012 in München wurde im Vorfeld der "Großdemonstration" das Gespenst einer "breiten Front" gegen den Tetra-Behördenfunk in Deutschland gezeichnet.

Das Bild (links) zeigt, was damals alles an "Unterstützern" mobilisiert werden konnte. Imposant! Entsprechend hoch waren die Erwartungen an die Teilnehmerzahlen. Doch der Schein trog, potemkinsche Dörfer sind eben nur aus Pappmasché: Die Veranstaltung geriet Diagnose-Funk zu einem so demütigenden Desaster, dass der Verein bis heute keinen zweiten Versuch einer "Großdemonstration" mehr gewagt hat.

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01. März: Schweizer Bauernverband sprachlos

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.03.2018, 20:48 (vor 2488 Tagen) @ H. Lamarr

Aargauer Zeitung, Swissinfo und AefU berichten übereinstimmend, der Hausverein Schweiz habe sich den Forderungen der AefU gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte angeschlossen. So weit, so gut.

Der Schweizer Bauernverband soll sich den Forderungen der AefU ebenfalls angeschlossen haben. Doch was für den Hausverein Schweiz gilt, trifft auch für den Schweizer Bauernverband zu: Nichts deutet auf der Website des Verbands darauf hin, dass die Bauern eine Meinung zur geplanten Lockerung der Anlagegrenzwerte haben, auch eine Medienmitteilung dazu lässt sich nicht aufstöbern, ebenso wenig eine Stellungnahme des Verbands.

So ist wie schon beim Hausverein zu vermuten, möglicherweise sind es sehr persönliche Verbindungen zwischen Bauernverband und Aefu, die zu der angeblichen Unterstützung der Ärzte durch die Bauern geführt haben.

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Schweizer Bauernverband Martin Rufer

KlaKla, Freitag, 02.03.2018, 06:54 (vor 2488 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 02.03.2018, 07:19

Der Schweizer Bauernverband soll sich den Forderungen der AefU ebenfalls angeschlossen haben.

Das mag an Martin Rufer (SBV) liegen. Am 22.02.2018 brachte die AefU folgende Medienmitteilung raus. "Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig."

Auszug ... Die NISV soll revidiert werden, um an bestehenden Antennenstandorten ohne Baubewilligungen neue und erheblich leistungsstärkere Antennen montieren zu können. Dieses Vorgehen ist nicht nachhaltig und nicht zukunftsorientiert. Die Einführung von 5G ist für Harry Künzle von Umwelt und Energie Stadt St.Gallen ohne Erhöhung der Grenzwerte technisch möglich. Die Zukunft liegt für ihn in Kleinstzellennetzen (was nicht mit WLAN zu verwechseln ist).

Ansprechpartner der Medienmitteilung:
Dr. med. Peter Kälin, Präsident AefU
Thomas Hardegger, Nationalrat SP ZH
Martin Rufer, SBV, Leiter Produktion, Märkte, Ökologie

Seilschaft verbindet
Auf mich macht es den Eindruck, hier erbringt einer einem eine kleine Gefälligkeit. Martin Rufer hat vor Jahren in Raum&Zeit sich zum Thema geäußert. Auf dem aktuellem Stand des Wissens scheint er mir jedoch nicht mehr zu sein. Und Thomas Hardegger ist auch ein alter Bekannter, siehe hier. Der Name Harry Künzle steht mit Peter Hensinger und Thomas Marwein VLC-Technik in Verbindung. Sie argumentieren mit Zeug aus dem Jahr 2014.

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Hauseigentümerverband Yvette Estermann

KlaKla, Freitag, 02.03.2018, 07:52 (vor 2488 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Freitag, 02.03.2018, 08:20

Der Schweizer Bauernverband soll sich den Forderungen der AefU ebenfalls angeschlossen haben. Doch was für den Hausverein Schweiz gilt, trifft auch für den Schweizer Bauernverband zu: Nichts deutet auf der Website des Verbands darauf hin, dass die Bauern eine Meinung zur geplanten Lockerung der Anlagegrenzwerte haben, auch eine Medienmitteilung dazu lässt sich nicht aufstöbern, ebenso wenig eine Stellungnahme des Verbands.

So ist wie schon beim Hausverein zu vermuten, möglicherweise sind es sehr persönliche Verbindungen zwischen Bauernverband und Aefu, die zu der angeblichen Unterstützung der Ärzte durch die Bauern geführt haben.

Persönliche Verbindung "Hauseigentümerverband" (HEV) und AefU, Yvette Estermann. Sie führt das weiter was Yvonne Gilli angefangen hat.

2016 kooperierte die AefU angeblich mit dem Bauernverband, dem Hauseigentümerverband und dem Hausverein Schweiz. Es kann sich hier um eine Verwechslung handeln, was nicht bemerkt wird, betreibt man lediglich Copy-Paste. ;-)

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01. März: "Beobachter" Andres Büchi bekennt Farbe

H. Lamarr @, München, Sonntag, 04.03.2018, 23:11 (vor 2485 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar zu 5G

«Grenzwerte nicht vorschnell erhöhen»

Am 5. März entscheidet der Ständerat über eine beantragte Erhöhung der Vorsorgegrenzwerte für Mobilfunk. Er sollte ein klares Zeichen gegen diese Pläne setzen. Ein Kommentar von Andres Büchi.
weiter ...

Jetzt hat Andres Büchi, Chefredakteur des "Beobachter", die Katze aus dem Sack gelassen: Offen bekennt er sich gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte. Jetzt haben wir den Salat. Da er dies jedoch in Form eines Kommentars tut, ist es (Gott sei Dank!) nur seine persönliche Meinung und nicht die des "Beobachters". Deshalb habe ich dieses Posting hier auch nicht in das Fach der Medien gelegt, sondern ins Fach der Mobilfunkgegner.

Ob es legitim ist, dass Büchi den "Beobachter" als Trägerplattform seines Kommentars verwendet und auf diesem Weg unmittelbar in die Debatte um die Anlagegrenzwerte eingreift, darüber ließe sich streiten. Aus meiner Sicht ist der persönliche Eingriff Büchis mindestens grenzwertig, denn grundsätzlich sollte es nicht Aufgabe seriöser Medien sein, politische Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen zu versuchen, sie sollten den Entscheidungsprozess vielmehr so gut es geht mit objektiver ausgewogener Berichterstattung begleiten.

Doch welches Gewicht hat denn überhaupt die Meinung des Chefredakteurs in der Grenzwertfrage? Zwar sind ihm am Ende seines Textes bislang drei Beipflichter ergebenst dankbar für seine Worte, gleichwohl sehe ich Büchi in der Klasse der Federgewichte. Denn statt einer kraftvoll-überzeugenden Begründung appelliert er lediglich an die angeblich erfolgreiche Bedächtigkeit der Schweizer, die dem Land allerdings auch den Spott eingebracht hat, man dürfe Eidgenossen samstags keine Witze erzählen, damit sie sonntags in der Kirche nicht plötzlich anfingen zu lachen. Nein, im Ernst: Büchis Meinung hat für mich deshalb kein Gewicht, weil er nicht über tief gehenden Kenntnisse der Mobilfunkdebatte verfügt. Er kann daher keine fundierte Meinung vortragen. Das wäre nun nicht schlimm, hätte er sich im Wissen um seine Defizite in dieser Streitfrage zurück gehalten und die Angelegenheit klugen Leuten überlassen, die sich hauptberuflich mit dem "Risiko Mobilfunk" beschäftigen und deshalb zu einer fundierten Meinung imstande sind. Anders formuliert: Aus meiner Sicht wäre Andres Büchi verantwortungsvoller und wirksamer gewesen, hätte er kompetente Vertreter der wichtigsten Akteure zu Wort kommen lassen und diesen in guter journalistischer Tradition kritische Fragen gestellt, z.B. Repräsentanten von Mobilfunkindustrie, Wissenschaft, Bafu, BAG und Bundesrat. Ärzte, Bauern, Hauseigentümer, Patientenvertreter und Nationalräte mit elektrosensiblen Familienmitgliedern hätten meiner Einschätzung nach getrost ignoriert werden dürfen, sie alle wären im Rennen um die Deutungshoheit bei nur etwas höheren Ansprüchen ausgeschieden wegen Kompetenzdefiziten, Interessenkonflikten oder einfach nur wegen Bedeutungslosigkeit. Lobenswert: Immerhin waren die Ansprüche der eidgenössischen Medien noch so hoch, dass selbsternannte Experten der einschlägig bekannten Anti-Mobilfunk-Vereine meines Wissens nach bei keinem Blatt landen konnten. Sie mussten sich, so wie ich, in den undankbaren Kommentarecken erklären. Darin erkenne ich einen ersten (und ganz und gar unerwarteten) Schritt zum Erwachsenwerden der unseligen schweizerischen Mobilfunkdebatte.

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03. März: Nationalräte ersuchen Ständerat um Ablehnung

H. Lamarr @, München, Montag, 05.03.2018, 00:52 (vor 2485 Tagen) @ H. Lamarr

Watson.ch berichtet am 3. März:

Die Parlamentarische Gruppe «Nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit», die von den Nationalräten Thomas Hardegger (SP, ZH) und Maximilian Reimann (SVP, AG) präsidiert wird, ersucht in einem Brief um Ablehnung des Vorstosses. Erst müssten die offenen Fragen zu den gesundheitlichen Risiken und der benötigten Infrastruktur für eine nachhaltige Nutzung von 5G abgeklärt werden.

Hintergrund
Nationalrat Hardegger glaubt an "Elektrosensible"
"Elektrosensible" & Nationalrat Reimann

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14. März: Gigaherz-Präsident droht Meinungsgegner

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 15.03.2018, 12:50 (vor 2474 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob (80) tut sich seit eh und je schwer, andere Meinungen zu akzeptieren. Wer nicht seiner Meinung ist, wird mit Schmähungen jeder Art bis hin zur Denunziation überzogen, dieses Forum hat für meine Behauptung jede Menge Belege parat.

Jetzt hat Jakob es auf Alex Reichmuth abgesehen. Der schweizer Journalist veröffentlichte nach der Entscheidung des Ständerats vom 5. März 2018 den Artikel Späte Rache der Strahlenphobiker, in dem er diese Entscheidung kritisiert. Jakob hält auf seiner Website mit einem seiner üblichen dummen Beiträge dagegen: Die Phobie des Alex Reichmuth. An Jakobs Argumenten wird deutlich, er hat die Bedeutung von 5G für "Industrie 4.0", "IoT" und mehr nicht einmal ansatzweise verstanden. So muss der Gigaherz-Präsident am Ende seines Beitrags notgedrungen mit der schweizer Gerichtsbarkeit drohen, in der vagen Hoffnung, wenigstens dies mache auf Reichmuth ein wenig Eindruck.

Jakobs Haltung in Sachen Elektrosmog ist so unbeschreiblich dämlich, dass ich mich zunehmend frage, wie weit die Demenz bei ihm bereits fortgeschritten ist. Denn zur Kapazitätssteigerung von Mobilfunknetzen gibt es unabhängig von den technologischen Voraussetzungen grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Anhebung der Sendeleistung bei den vorhandenen Sendeanlagen oder die Beibehaltung der Sendeleistung und stattdessen eine Verdichtung der Sendernetze (z.B. Verdopplung oder Verdreifachung der Anzahl der Sendeanlagen). Dummkopf Jakob bekämpft beides bis aufs Messer! Er ist gefangen in der Zwickmühle seiner gottgefälligen Einfalt. Das wäre nicht der Rede wert, würde der Mann nicht landauf landab die Bevölkerung verunsichern, Bürger aufhetzen und dilettantische Beratungsleistungen erbringen. Jakob ist der sprichwörtliche Einäugige, der den König gibt – unter den Blinden.

Meine Meinung über Jakob ist nicht neu. Neu ist ein weiterer Kommentator, der öffentlich über die Entscheidung des Ständerats ebenfalls den Kopf schüttelt. Gemeint ist Pierre Maudet, Sicherheits- und Wirtschaftsminister des Kantons Genf, der sich am 14. März in "Blick" zu Wort meldete und über dessen Kommentar man abermals geteilter Meinung sein kann.

Hintergrund
Grenzwertlügner: Das große Dilemma des Hans-U. Jakob

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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20. April: Jakob spricht von 36-mal stärkeren Mobilfunksendern

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2018, 15:01 (vor 2438 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Präsident Jakob wird nicht müde, die Welt mit seinen unqualifizierten Erkenntnissen zu beglücken. Mit reichlicher Verspätung lässt Jakob heute wissen:

Jetzt ist die Katze aus dem Sack !

Jetzt hat die Mobilfunklobby, oder müsste man besser sagen die Mobilfunkmafia, die Katze aus dem Sack gelassen und erstmals öffentlich gemacht, wie die Bevölkerung zum zweiten mal mit einem Riesenschwindel beglückt werden soll. Die erste über Jahre hinweg mit gigantischem PR-Aufwand verbreitete Lüge, ist wohl die völlig unhaltbare Behauptung, die Schweiz habe punkto Mobilfunkstrahlung 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. [...]

Auf den Sturm der jetzt folgt, dürfte der bereits bekannte Schweizer Grenzwertschwindel nur ein laues Lüftchen gewesen sein. Denn die vorberatende Kommission im Nationalrat (KVF-N) verlangt mit einem fiesen Viehhändlertrick zwecks Einführung des wunderbaren neuen Mobilfunkstandards 5G, nichts weniger als 36mal stärkere Mobilfunksender. Sogar der wirtschaftsfreundliche «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» sprechen von einem «Bubentrickli».
Weiterlesen unter https://www.gigaherz.ch/die-katze-ist-aus-dem-sack-36-mal-staerkere-mobilfunksender/

Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

Wie immer gibt es an den Ausführungen Jakobs eine Menge auszusetzen.

1. Die Katze wurde nur für Jakob jetzt aus dem Sack gelassen, alle anderen wussten bereits seit 12. März, welchen Plan der Bundesrat verfolgt, die Lockerung der Anlagegrenzwerte faktisch doch noch durchzusetzen.

2. Jakob behauptet Sogar der wirtschaftsfreundliche «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» sprechen von einem «Bubentrickli»". Das ist gleich mehrfach falsch. Denn erstens ist in den Original-Medienberichten anstelle des «Bubentrickli» von einem "politischen Bubentrick" die Rede und zweites ist es Jakob entgangen, dass Tages-Anzeiger und Der Bund denselben Artikel unverändert veröffentlicht haben, was nicht schwierig war, denn beide Publikationen kommen aus demselben Haus. Mit seinem "Bubentrickli" verdoppelt Jakob die Anzahl der Zeitungen, die er als Rückendeckung benutzt, von Eins auf Zwei.

3. Den Vogel abschießen tut Jakob jedoch mit seiner dummen Behauptung: "Denn die vorberatende Kommission im Nationalrat (KVF-N) verlangt mit einem fiesen Viehhändlertrick zwecks Einführung des wunderbaren neuen Mobilfunkstandards 5G, nichts weniger als 36mal stärkere Mobilfunksender." Der greise Ex-Elektriker aus Schwarzenburg versucht seiner Behauptung auf seiner Webseite etwas Substanz zu geben:

Lauteten die von ASUT gestellten Forderungen in der vom Ständerat am 5.März dieses Jahres mit 22:21 Stimmen versenkten Motion Nr. 10.3006 noch auf eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 15V/m, was 9 mal stärkere Sender erlaubt hätte [das ist Grundschulrechnen: von 5 V/m auf 15 V/m bedeutet einen Zuwachs um Faktor drei, daraus folgt ein Zuwachs an Sendeleistung um Faktor 3 x 3 = 9; Anm. Spatenpauli], lassen die heutigen, neuen Forderungen an Dreistigkeit nichts mehr zu wünschen übrig. Gefordert wird jetzt nichts mehr und nichts minder als bei der Grenzwertsetzung nicht mehr die kurzzeitige Spitzenbelastung, sondern den 24-Stunden Mittelwert einzusetzen. Was im schlimmsten Fall den Anlage Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung von 5 auf 30V/m erhöhen, und bis zu 36mal stärkere Sender als bisher erlauben würde. Man stelle sich das einmal vor: 30V/m in unsern Schlaf- und Wohnzimmern. Oder gar in Schul- und Krankenzimmern! Absoluter Wahnsinn!

Es bleibt beim Versuch, Jakob ist nicht imstande plausibel zu machen, wieso die 24-Stunden-Mittelung der Sendeleistung einer Mobilfunk-Basisstation die Immission bei den Anwohnern der Station schlimmstenfalls um Faktor sechs von 5 V/m auf 30 V/m anwachsen soll. Wie so oft behauptet der Gigaherz-Präsident etwas unbegründet.

Ohne Belang ist Jakobs Gerede von der Sendeleistung, denn die Bewertungsgröße ist bekanntlich nicht die Sendeleistung (Strahlungsleistung) für eine Funkzelle, sondern allein die elektrische Feldstärke (oder Leistungsflussdichte) an einem Ort mit empfindlicher Nutzung. Der Zusammenhang zwischen Feldstärke und Sendeleistung ist quadratisch, das heißt, doppelte Feldstärke erfordert 4-fache Sendeleistung (2 x 2 = 2²) oder eben sechsfache Feldstärke erfordert 36-fache Sendeleistung (6 x 6 = 6²). Aus der einen Größe lässt sich also kinderleicht die andere berechnen. Jakob greift natürlich zur höheren Zahl 36, damit kann er Laien besser ängstigen, obwohl diese Zahl faktisch irrelevant ist.

Klügere Köpfe, die ihr Handwerk verstehen, sind beim Bakom (Bundesamt für Kommunikation) zu verorten. Dort hat man sich schon vor Jahren Gedanken gemacht, was die Mittelung der Sendeleistung über 24 Stunden für die dann zulässige maximale Sendeleistung und Immission bedeutet. Das Resultat der Überlegung lautet: "Grob geschätzt wäre maximal eine Verdoppelung der Sendeleistung möglich." Wer's nicht wahr haben möchte, kann dies hier auf Seite 18 schwarz auf weiß nachlesen.

So stehen sich jetzt also zwei Modelle gegenüber, was passieren wird, wenn die Betreiber die momentane Sendeleistung einer Mobilfunk-Basisstation nicht länger einem genehmigten Maximalwert X unterordnen müssen, sondern stattdessen nur noch der Mittelwert aller Momentanwerte eines Tages den genehmigten Maximalwert X nicht überschreiten darf. Panikmacher Jakob erwartet bis zu 36-mal stärker sendende Mobilfunk-Basisstationen und verschweigt dabei, dass eine solche Immission, sollte es sie überhaupt je geben, nur kurzzeitig einwirken darf und in verkehrsschwachen Zeiten mit bis zu 36-mal geringerer Immission belohnt wird. Auf der anderen Seite sieht das Bakom nur höchstens 2-mal stärker sendende Mobilfunk-Basisstationen.

Für eine zutreffende Beurteilung der beiden Modelle fehlen derzeit noch die Daten, wie der Bundesrat gedenkt, die Mittelung über 24 Stunden im Detail umzusetzen. Denkbar wäre z.B. eine zusätzliche Deckelung der zulässigen Maximalwerte, ähnlich wie dies in der 26. BImSchV festgelegt ist. Das Bakom wird an diesem Prozess beteiligt sein, Jakob nicht. Er darf nur wie einer der Muppet-Opas am Fenster stehen und zusehen, zetern, drohen und pöbeln. Unwahrscheinlich, dass einer der Entscheider davon Notiz nimmt. Wahrscheinlich wird der Bundesrat notgedrungen jetzt doch von seiner Verordnungskompetenz Gebrauch machen und das peinliche Gewürge um die Lockerung der Anlagegrenzwerte kurz und schmerzhaft beenden. Gigaherz darf sich dann gerne durch alle Instanzen klagen und das Geld der Mitglieder verplempern. Bis Recht gesprochen wird haben mMn die meisten Schweizer längst vergessen, worum es dem schrägen Anti-Mobilfunk-Verein überhaupt geht. Die normative Kraft des Faktischen wird dem Verein und seinem unsagbaren Präsidenten, so erwarte ich es, auch diesmal die Grenzen aufzeigen.

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18. Mai: Gigaherz beglückt Politik mit "Offenen Brief"

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 07.06.2018, 17:42 (vor 2390 Tagen) @ H. Lamarr

Mit einem sieben Punkte umfassenden "Offenen Brief" an alle eidgenössischen Bundespolitiker hofft der Gigaherz-Vorstand, eine Lockerung der Anlagegrenzwerte auf dem Verordnungsweg stoppen zu können. Der Brief datiert auf den 18. Mai, zum Offenen Brief wurde er erst am 7. Juni mit der Veröffentlichung auf der Gigaherz-Website.

Kommentar: Inhaltlich ist nichts Neues zu vermelden, Jakob trägt lediglich vor, was er seit Jahren unbeirrt aller Kritik vorträgt. Seine Ausführungen sind nicht selten falsch und häufig wirr. Nicht einmal mehr die Nummer der Motion 18.3006 bringt er fehlerfrei zu Papier (10.3006). Was der Gigaherz-Präsident auch vorträgt, es wurde exklusiv im IZgMF-Forum bereits widerlegt, manches mehrfach. Exklusiv deshalb, weil sich sonst niemand um das kümmert, was der greise Präsident der "Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener" Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr vom Stapel lässt.

Wer die Debatten im Ständerat mitverfolgt hat weiß, dass für die Mehrzahl der Politiker die physikalischen Hintergründe einer Mobilfunkimmission und Details der Mobilfunkdebatte nur böhmische Dörfer sind. Ex-Elektriker Jakob wird daher mit seinen teils unverständlichen Ausführungen die Adressaten bestenfalls langweilen und schlimmstenfalls quälen, von irgendetwas überzeugen, egal ob für oder gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte, kann er niemanden. Die Kunst, komplexe Sachverhalte ohne große Verfälschungen für Laien zu vereinfachen beherrscht nur der, der das Komplexe richtig verstanden hat. Doch davon ist Jakob zuweilen mindestens genauso weit weg wie seine Opfer. Der Gigaherz-Präsident ist als selbsternannter Experte die Leibhaftigwerdung des Dunning-Kruger-Effekts. Dieser Effekt ist die systematische fehlerhafte Neigung relativ inkompetenter Menschen, das eigene Können zu überschätzen und die Kompetenz anderer zu unterschätzen.

Hintergrund
Dunning-Kruger-Effekt

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Lockerung Anlagegrenzwerte: Rolle Sonstige

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 18:11 (vor 2542 Tagen) @ H. Lamarr

Alles was nicht in eines der anderen Fächer passt, kommt hier hinein.

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Warum verzichtet der Bundesrat auf seine Verordnungskompetenz?

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 19:42 (vor 2518 Tagen) @ H. Lamarr

Am 9. Dezember 2016 schrieb der Journalist Richard Aschinger einen Beitrag, in dem er das Scheitern der Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze) aus der politischen Perspektive kritisch bewertet. Obschon ich Aschinger nicht in allen Punkten zustimme, halte ich seinen Artikel für eine erfrischende Alternative zu den eher weltfremden und substanzarmen Darbietungen organisierter Mobilfunkgegner. Aschinger ist offenbar mit dem Politikbetrieb der Schweiz vertraut und wirft u.a. eine berechtigte Frage auf, die von Anti-Mobilfunk-Vereinen bisher nie zu hören war: Warum macht Bundesrätin Leuthard nicht von ihrer Verordnungskompetenz Gebrauch und ändert die NISV einfach so wie es dem Bundesrat gefällt? Aschingers Antwort:

Mit ihrer Zustimmung zur Motion hatte Leuthard einen klaren Positionswechsel vollzogen. Sie hat sich offensichtlich von den Argumenten der Branche überzeugen lassen, dass mehr Handy-Nutzung mehr Funkbedarf und somit mehr Antennenkapazität bedeute. Wieso aber hat sie nicht einfach ihre bundesrätliche Verordnung geändert, wie es in ihrer Kompetenz läge? Zu vermuten ist Angst. Der Kurswechsel ist unpopulär, wie zahlreiche Proteste gegen die Motion im Parlament beweisen. Frau Leuthard wollte sehr wahrscheinlich die politische Verantwortung für die Wende nicht tragen. Deshalb, so die Vermutung, das Spiel mit der Motion, die die Ministerin nicht als Gehilfin einer Wirtschaftslobby, sondern als treue Ausführungskraft des in beiden Kammern dokumentierten Volkswillens erscheinen lassen sollte.

Kommentar: Wenn es den Schweizern nicht gelingt, die organisierte Desinformation der Bevölkerung durch Anti-Mobilfunk-Vereine, Antagonisten und Umweltmediziner mit gezielter Aufklärung in letzter Sekunde in den Griff zu bekommen, dann wird die einvernehmliche Lockerung der Anlagegrenzwerte scheitern. Es wäre meines Wissens ein Novum in der Neuzeit, dass sich ein Land von diffusen und objektiv nicht begründbaren Ängsten gegenüber einer ideellen Immission (vergl. Aberglauben) in eine politische Zerreißprobe manövrieren lässt. Denn wenn die gestern beschlossene Motion 18.3006 in einer der beiden Kammern des Parlaments scheitert, ist de-facto eine Lockerung nur noch mit der Verordnungskompetenz des Bundesrates möglich. Die einzige Alternative, statt Grenzwertlockerung die Mobilfunknetze mit zusätzlichen Mobilfunksendern so weit zu verdichten, dass 5G möglich wird, ist der Bevölkerung, der seit rund 20 Jahren irrationale Ängste gegenüber Elektrosmog ungestört injiziert werden, im erforderlichen Ausmaß nicht mehr vermittelbar.

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Schweiz, Motion, 5G

Kommentar: Wenn nur Privilegierte in den Genuss von 5G kommen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.02.2018, 18:59 (vor 2516 Tagen) @ H. Lamarr

Was passiert eigentlich, wenn die Lockerung der Anlagegrenzwerte im Ständerat oder im Nationalrat der Schweiz scheitert und der Bundesrat das Votum des Volkes akzeptiert und die Lockerung nicht mit seiner Verordnungskompetenz erzwingt? Ein Kommentar ...

Selbst dann geht die Welt nicht unter. Die eidgenössischen Mobilfunkbetreiber werden trotzdem damit beginnen, ihre Mobilfunkstandorte auf 5G umzurüsten. Und wenn dann voraussichtlich 2020 der Startschuss für 5G fällt, werden die umgerüsteten Standorte auf den 5G-Frequenzen damit beginnen, 5G-Dienste anzubieten, z.B. besonders schnelles Internet.

Klugerweise hat die Schweiz mit 694 MHz bis 790 MHz 5G zunächst in einem Frequenzbereich angesiedelt, der besonders gute Ausbreitungsbedingungen für Funkwellen bis hinein in Gebäude bietet. Auch ohne Grenzwertlockerung wird daher ein privilegierter Teil der Bevölkerung (wohnt in der Nähe von Sendemasten) durchaus in den vollen Genuss von 5G kommen, aber eben nicht jeder. Denn um jeden erreichen zu können, hätten die Anlagegrenzwerte gelockert werden müssen. Die Netzbetreiber können daher ihre Hände in Unschuld waschen und abwarten, sie wollten, durften aber nicht. Wer das Pech hat, von einem Standort weiter weg zu wohnen, der bekommt mit zunehmender Entfernung umgekehrt proportional weniger 5G geliefert. Das gibt voraussichtlich Ärger, denn die einen haben etwas, was die anderen nicht haben, wo doch aber alle (vor dem Gesetzt) gleich sein sollen.

Da nun das Gefühl Neid auf die privilegierten 5G-Nutzer mit voraussichtlich starken Kräften einhergehen wird, diese gefühlte soziale Ungerechtigkeit alsbald zu egalisieren, dürfte die möglicherweise politisch erzwungene Ungleichbehandlung der Bevölkerung bei der 5G-Versorgung – sie wäre die unvermeidliche Folge einer Beibehaltung der bisherigen Anlagegrenzwerte – zu so starken Protesten Benachteiligter führen, dass eine Lockerung der Anlagegrenzwerte in einem weiteren Anlauf z.B. ab 2020 mühelos zu bewältigen sein wird. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dieser normativen Kraft des Faktischen kein Politiker mehr entziehen kann, diese Kraft ist viel leichter zu verstehen als die komplexen Zusammenhänge einer von Dilettanten und versteckten Geschäftsinteressen dominierten Mobilfunkdebatte.

Der mit Abstand einfachere und mit weniger sozialen Konflikten gepflasterte Weg zu 5G wäre die moderate Lockerung der Anlagegrenzwerte, gegen die es aus meiner Sicht kein einziges zwingendes Argument gibt. Es wäre der Weg der Vernunft. Doch die Schweiz hat sich über die vergangenen 20 Jahre hinweg in den Würgegriff von Dilettanten begeben, die als selbsternannte Experten auftreten und die Bevölkerung aus unlauteren Motiven heraus (materieller oder immaterieller Profit) zutiefst verunsichert haben.

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Kommentar: Wenn nur Privilegierte in den Genuss von 5G kommen

hans, Donnerstag, 01.02.2018, 20:46 (vor 2516 Tagen) @ H. Lamarr

Was passiert eigentlich, wenn die Lockerung der Anlagegrenzwerte im Ständerat oder im Nationalrat der Schweiz scheitert und der Bundesrat das Votum des Volkes akzeptiert und die Lockerung nicht mit seiner Verordnungskompetenz erzwingt? Ein Kommentar ...

Selbst dann geht die Welt nicht unter.

Das sehe ich auch so. Eigentlich viel warme Luft um ein Problem das gar nicht wirklich da ist. In den Städten wird es, dank der grossen Antennendichte, sicherlich 5G geben. Auf dem Land und dort wo zu wenig Standorte vorhanden sind wird es weiterhin bei LTE bleiben.
Ehrlich gesagt sehe ich nicht wo es ein Problem geben sollte. Und sonst muss man halt etwas Geduld haben bis eine Datei geladen ist. Ist ja jetzt in den LTE-Löchern mit "nur" 3G-Versorgung auch so. Wege dem goht doch d'Wält nöd under (keine Ahnung ob es das auch in Hochdeutsch (oder so) gibt :wink: ).

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Hunde die bellen beissen nicht. Wuff.
Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung (Zitat Eva Weber, München)

Hintergrund: Die NISV und ihre Ausstrahlung

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.02.2018, 17:28 (vor 2496 Tagen) @ H. Lamarr

2007 publizierte Urs Walker in "Schweizerische Baurechtstagung" (BRT), Freiburg, Schweiz, die 32-seitige Abhandlung Die NISV und ihre Ausstrahlung (PDF). Urs Walker ist Rechtsanwalt. Er vertritt in dem Papier seine persönlichen Ansichten, nicht die des Bafu, dessen stellvertretender Leiter der Abteilung Recht er 2007 war. Heute leitet Walker die Abteilung Lärm und NIS des Bafu.

Walkers berufliche Tätigkeit macht sich in einer kompetenten Auseinandersetzung mit der NISV, ihren Hintergründen und ihrer Ausstrahlung auf das Raumplanungsrecht bemerkbar. Zum tieferen Verständnis der Problematik einer Lockerung der Anlagegrenzwerte ist das Papier gut geeignet, vorausgesetzt der Leser ist sich bewusst, dass Walker den Stand des Wissens von Mitte 2006 schildert. So sind die Ausführungen über den ehemaligen "Salzburger Vorsorgewert" und die Versorgungssicherheit mit weniger als 4 V/m heute technisch überholt, da neue Mobilfunknetze mit höherer Datenübertragungskapazität auch höhere Versorgungsfeldstärken erfordern. Urs Walker versteht es, den Leser über seinen persönlichen Standpunkt in der Mobilfunkdebatte im Unklaren zu lassen, seine Darlegungen wirken auf mich neutral, unaufgeregt und fachlich, soweit ich dies beurteilen kann, zutreffend. Dies macht das Papier zu einer selten fundierten Grundlage für alle, die in der Debatte um die Lockerung der Anlagegrenzwerte mitmischen wollen. Die folgende Einleitung der Abhandlung gibt einen Eindruck, was einen auf den 32 Seiten erwartet:

Die aktuelle Rechtsprechung zu den Vorschriften über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung befasst sich beinahe ausschliesslich mit Mobilfunkanlagen. Dazu bestand auch hinreichend Bedarf, sind doch heute rund 12'000 Antennen3 für mobile Telefonie und Datenübertragung in Betrieb und laufend werden neue erstellt. Mitte 2006 zählten die Mobilfunkanbieterinnen gesamthaft rund 7 Millionen Kundinnen und Kunden4. Im Folgenden wird deshalb auf die Anwendungsfragen rund um die Mobilfunkantennen fokussiert. Gleichwohl ist daran zu erinnern, dass die umweltrechtlichen Anforderungen an die Begrenzung nichtionisierender Strahlung für sämtliche Anlagen gelten, die solche Strahlung emittieren, also auch für Übertragungsleitungen für Strom, für Transformatoren oder etwa für Radaranlagen. Hinzu kommen zahlreiche andere Funk-Anwendungen wie WLL (wireless local loop oder drahtloser Teilnehmeranschluss), TETRA (terrestrial trunked radio, ein Standard für den professionellen Funk, der in der Regel für den Betriebs- und Sicherheitsfunk genutzt wird) oder WLAN (wireless local area network, ein drahtloses lokales Netzwerk).

Im Folgenden wird vorweg grob der fernmelderechtliche Rahmen und das Funktionieren eines Mobilfunksystems erläutert, soweit es der Autor als Jurist verstehen kann. Sodann wird der Stand der Diskussion betreffend der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung zusammengefasst und es werden die geltenden umweltrechtlichen Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Mobilfunkanlagen aufgezeigt. Danach soll auf die einzelnen, heute aktuellen, Rechtsfragen bei der Anwendung der umweltrechtlichen Vorschriften eingegangen werden. Aufgrund der doch eher grossen Zahl von Beschwerden und der inzwischen auch zahlreichen Entscheide zeigt sich, dass die Schnittstelle zum Raumplanungsrecht besonderer Beachtung bedarf und dass die Zuständigkeiten für gewisse Anlagen bei Bundesinfrastrukturen zu reden geben. Auf diese Aspekte wird deshalb in den Kapiteln VI. und VII. eingegangen.

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Grundlagen: Das Wichtigste zum Verständnis von 5G

H. Lamarr @, München, Dienstag, 20.03.2018, 22:47 (vor 2469 Tagen) @ H. Lamarr

Die Diskussion in der Schweiz über biologisch unerwünschte Folgen von 5G hat gezeigt, längst nicht jeder, der über 5G redet, weiß worüber er redet.

Das österreichische Forum Mobilkommunikation (FMK, Interessenvertretung der österreichischen Mobilfunk-Netzbetreiber) hat soeben ein 4-seitiges Merkblatt herausgebracht (Die nächste Mobilfunkgeneration: 5G), das mit grundlegenden Informationen zu 5G aufwartet und so eine gute Orientierungshilfe ist, was da Neues auf uns zukommt.

Eine Kostprobe:

Evolution statt Revolution

Mobile Internetnutzung ist heute eine Selbstverständlichkeit, und so wie Menschen mobiles Internet nutzen, werden dies in Zukunft auch Geräte tun. Dies wird das Zeitalter des Internets der Dinge (engl.: Internet of Things, kurz: IoT). Viele dieser hochkomplexen Anwendungen werden noch größere Bandbreiten und schnellere [kürzere] Reaktionszeiten („Latenzzeiten“) im Datenaustausch in den Mobilfunknetzen benötigen als heute. Um diese Herausforderungen meistern zu können, müssen die bestehenden Mobilfunknetze weiter ausgebaut werden, zusätzliche Sendefrequenzen verfügbar gemacht werden und die technologischen Voraussetzungen geschaffen werden. Die 5. Generation des Mobilfunks (5G) ist eine Evolution der bestehenden Technologie und wird sich nahtlos in die bestehende Technik einfügen anstatt sie zu revolutionieren wie UMTS vor vielen Jahren GSM.

Zur Zeit laufen international erste Feldversuche mit neuen Antennen und neuer Systemtechnik. Der erste Großevent, bei dem die Möglichkeiten von 5G eingesetzt werden, werden die olympischen Winterspiele 2018 in Südkorea sein. Die internationale Festlegung des technischen Basisstandards wird für Ende 2018 erwartet.

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Lockerung Anlagegrenzwerte: Rolle der Justiz

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.01.2018, 14:44 (vor 2534 Tagen) @ H. Lamarr

Die Justiz der Schweiz hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten häufig mit Streitfällen wegen EMF-Immission befassen müssen. Da zu neutraler Betrachtung der Sachverhalte verpflichtet, wohnen den Urteilen und Bewertungen der Gerichte häufig besonders erhellende Momente inne. Wozu also das Rad neu erfinden, wenn die Denkleistungen der Gerichte einem dies ersparen kann? Aber Vorsicht: Anti-Mobilfunk-Vereine zitieren Justitia nicht selten falsch oder unzulässig selektiv. Es empfiehlt sich daher, Textpassagen, die einem wichtig erscheinen, ausnahmslos am Original zu überprüfen. Wir nennen zur Überprüfung der von uns angebotenen Textauszüge stets Links zum Volltext.

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2001: Warum gibt es überhaupt "Anlagegrenzwerte"?

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.01.2018, 15:58 (vor 2534 Tagen) @ H. Lamarr

Warum hat die Schweiz überhaupt zwei EMF-Grenzwerte (Immissions- und Anlagegrenzwerte) und warum ist es nicht schlimm, wenn der Anlagegrenzwert nicht exakt eingehalten wird? Darüber hat sich eine Justizkommission bereits 2001 Gedanken gemacht. Sogar überzeugte "Elektrosensible" finden dabei Berücksichtigung. Anlass gab die Klage einer Frau, die sich (von einer Hochspannungsfreileitung) über Anlagegrenzwert befeldet sah.

Die NISV übernimmt als Immissionsgrenzwerte die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) erarbeiteten Grenzwerte. Diese berücksichtigen lediglich die wissenschaftlich erhärteten thermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlung, das heisst jene Wirkungen, die in experimentellen Untersuchungen wiederholt und reproduzierbar erzeugt werden konnten und die für den Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Dagegen wurden einmalige oder nicht wiederholbare Befunde, insbesondere epidemiologische Untersuchungen und individuelle Erfahrungen «elektrosensibler» Personen ausgeklammert. Der Verordnungsgeber hat daher zusätzlich vorsorgliche Emissionsbegrenzungen angeordnet (Art. 4 NISV), die das Risiko schädlicher Wirkungen, die zum Teil erst vermutet werden und noch nicht absehbar sind, möglichst gering halten sollen. Mit diesen zusätzlichen Emissionsbegrenzungen trägt die neue Verordnung dem Vorsorgeprinzip Rechnung und konkretisiert die dazu erforderlichen Massnahmen. Diese Regelung ist abschliessend; die rechtsanwendenden Behörden können nicht im Einzelfall eine noch weitergehende Begrenzung verlangen. Vorliegend setzt die Verordnung den Emissionsgrenzwert [gemeint ist mutmaßlich der Anlagegrenzwert bezogen auf die zulässige Leistungsflussdichte; Anm. Spatenpauli] hundert Mal tiefer an als den Immissionsgrenzwert. Dieser tiefe Grenzwert trägt somit dem Umstand Rechnung, dass sich nach dem gegenwärtigen Wissensstand hinsichtlich der nicht-thermischen (biologischen) Wirkungen nichtionisierender Strahlen die Grenze zwischen schädlichen oder lästigen Belastungen einerseits und unbedenklichen Belastungen andererseits nicht ziehen lässt. Sobald jedoch eine sachgerechte und zuverlässige Quantifizierung der nicht-thermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlen auf Grund neuer Erkenntnisse möglich ist, müssen die Immissions- und die Anlagegrenzwerte überprüft und soweit nötig angepasst werden. Die Beschwerdeführerin kann somit auch aus einer (geringfügigen) Überschreitung des Anlagegrenzwertes, die – wie vorstehend dargelegt – nicht als rechtswidrig bezeichnet werden kann, nichts zu ihren Gunsten ableiten.

Quelle: Gerichts- und Verwaltungspraxis des Kantons Zug 2001 (Hinweis: Der besseren Lesbarkeit wegen fehlen in obigem Textauszug diverse Einschübe mit Quellenangaben).

Kommentar: Weitsichtig ist aus meiner Sicht die Passage "Sobald jedoch eine sachgerechte und zuverlässige Quantifizierung der nicht-thermischen Wirkungen nichtionisierender Strahlen auf Grund neuer Erkenntnisse möglich ist, müssen die Immissions- und die Anlagegrenzwerte überprüft und soweit nötig angepasst werden." Warum weitsichtig? Weil inzwischen rd. 17 Jahre verstrichen sind, in denen die Wissenschaft tätig war. Kein wie auch immer gearteter Verdacht gegenüber Sendemasten, und nur für diese gilt die NISV, konnte in dieser Zeit konkretisiert werden. In gewissen Grenzen ist dies als Entwarnung zu sehen, die folgerichtig eine begründete Lockerung der Anlagegrenzwerte rechtfertigt. Anders sieht es bei den Handys aus, auch dort konnte die Forschung manchen Vorbehalt inzwischen ausräumen, jedoch nicht jeden. Deshalb wäre bei Handys viel mehr als bei Sendemasten Vorsorge gefordert, die jedoch merkwürdigerweise von keinem Land der Welt verbindlich fixiert wurde. Wenn überhaupt, wird Vorsorge am falschen Objekt betrieben (Sendemast) und eine aus meiner Sicht wirkungslose Minimierung an ohnehin schon schwacher Immission betrieben, während die vergleichsweise starke Immission durch Endgeräte (direkt am Kopf/Körper) unbeachtet bleibt. Eine plausible Erklärung für diesen offensichtlichen Widerspruch konnte ich bislang nicht finden.

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Tags:
ICNIRP, Sendemast, Anlagengrenzwert, Immissionsgrenzwerte, NISV

Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G

Gustav, Donnerstag, 28.03.2019, 14:53 (vor 2096 Tagen) @ H. Lamarr

Anlässlich der aktuellen Lage hat "aust" (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) eine Medienmitteilung raus gelassen:

Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G Wie es sich für seriöse Information gehört werden auch Quellen angegeben.

Vogelsterben, Militärwaffen oder globale Verschwörung. Die Hitparade der Falschmeldungen im Zusammenhang mit der fünften Mobilfunkgeneration 5G ist lang. Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) publiziert erstmals einen Faktencheck zu 5G für alle, die sich bei News auf Fakten und nicht auf Falschmeldungen abstützen wollen. Diese Übersicht wird regelmässig aktualisiert.

Ich spare es mir den gesamten Artikel zu zitieren, wer möchte kann ihn selber lesen.

Tags:
Desinformation, Falschmeldung, Faktencheck, 5G, Fake-News

Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G

H. Lamarr @, München, Freitag, 29.03.2019, 21:59 (vor 2095 Tagen) @ Gustav

Anlässlich der aktuellen Lage hat "aust" (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) eine Medienmitteilung raus gelassen:

Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G Wie es sich für seriöse Information gehört werden auch Quellen angegeben.

Der Link führt bei mir reproduzierbar zu einem "Serverfehler". Dieser Ersatzlink funktioniert bei mir.

Die Idee finde ich gut. Die Darstellung z.B. bei "Bagatelländerungen" ist jedoch so kurz gehalten, dass die von Gigaherz-Jakob heraufbeschworene Scheinproblematik nicht wieder zu erkennen ist. Damit steht die Information etwas verloren im "luftleeren" Raum da. Wirksamer wäre aus meiner Sicht, Behauptungen wortwörtlich (mit Quelle) zu nennen und dann mit einer Kurzfassung und einer Langfassung zu widerlegen. Das hätte den Vorteil, die Quellen von Desinformation systematisch der Falschmeldungsverbreitung zu überführen und so im Laufe der Zeit ihrer Wirkung mehr und mehr zu berauben. Das Klärwerk muss die Quelle bearbeiten, die den Informationsfluss mit Desinformation verschmutzt, und nicht irgendwo flussabwärts klären. Billig ist das nicht, in Anbetracht des Schadens, den Jakob und seine Spießgesellen anrichten, wäre es mMn dennoch eine lohnende Investition.

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Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G

Gustav, Samstag, 30.03.2019, 16:10 (vor 2094 Tagen) @ H. Lamarr

Anlässlich der aktuellen Lage hat "aust" (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) eine Medienmitteilung raus gelassen:

Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G Wie es sich für seriöse Information gehört werden auch Quellen angegeben.

Der Link führt bei mir reproduzierbar zu einem "Serverfehler". Dieser Ersatzlink funktioniert bei mir.

Die Idee finde ich gut. Die Darstellung z.B. bei "Bagatelländerungen" ist jedoch so kurz gehalten, dass die von Gigaherz-Jakob heraufbeschworene Scheinproblematik nicht wieder zu erkennen ist. Damit steht die Information etwas verloren im "luftleeren" Raum da. Wirksamer wäre aus meiner Sicht, Behauptungen wortwörtlich (mit Quelle) zu nennen und dann mit einer Kurzfassung und einer Langfassung zu widerlegen. Das hätte den Vorteil, die Quellen von Desinformation systematisch der Falschmeldungsverbreitung zu überführen und so im Laufe der Zeit ihrer Wirkung mehr und mehr zu berauben. Das Klärwerk muss die Quelle bearbeiten, die den Informationsfluss mit Desinformation verschmutzt, und nicht irgendwo flussabwärts klären. Billig ist das nicht, in Anbetracht des Schadens, den Jakob und seine Spießgesellen anrichten, wäre es mMn dennoch eine lohnende Investition.

Da hat die Software wohl aus dem "pdf" ein "PDF" gemacht.

Im Grunde genommen stimmt die Aussage aber vielleicht bezieht sich das "aust" bei den Bagatelländerungen gar nicht auf Gigaherz-Jakob - wäre ja noch schöner wenn man Hans-Ueli so viel Aufmerksamkeit zuteil werden lässt dass man seinen Stuss auch noch widerlegen müsste.

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