Schweiz: Bundesrat schließt Lücken in NISV (Technik)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 17.04.2019, 12:36 (vor 2046 Tagen)

Am 17. April 2019 hat der Bundesrat Änderungen an der NISV genehmigt. In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurden technische Anpassungen gemacht, auch um den Aufbau des 5G-Netzes vorzubereiten.

Im Februar 2019 wurden dem Mobilfunk neue Frequenzen (700 MHz, 1400 MHz und 3500 MHz) zugewiesen und von drei Mobilfunkanbieterinnen – auch im Hinblick auf den Ausbau der 5G-Netze – erworben. Für den Frequenzbereich um 1400 MHz existierte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bislang kein Grenzwert für Mobilfunkantennen (Anlagegrenzwert). Diese Lücke hat nun der Bundesrat mit der Verordnungsänderung geschlossen. Die bestehenden Grenzwerte sind von der Revision nicht betroffen, das vorsorgliche Schutzniveau bleibt damit gleich [mit der in der Schweiz diskutierten Lockerung der Anlagegrenzwerte hat diese NISV-Änderung nichts zu tun; Anm. Postingautor].

Weiter wurde eine Rechtsgrundlage hinzugefügt, welche die sachgerechte Beurteilung sogenannter adaptiver Antennen (beam forming antennas) ermöglicht. Solche Antennen dürften in Zukunft vermehrt zum Einsatz kommen. Zudem wird das Bundesamt für Umwelt Bafu beauftragt, Daten zur nichtionisierenden Strahlung in der Umwelt und zur Exposition der Bevölkerung zu erheben und periodisch über den Stand zu informieren.

Eine Arbeitsgruppe, die Bundesrätin Doris Leuthard am 20. September 2018 eingesetzt hat, hat daneben den Auftrag, Bedürfnisse und Risiken für die nähere und weitere Zukunft von Mobilfunk und Strahlenbelastung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von 5G, zu analysieren. Vertreten sind die betroffenen Kreise. Die Federführung obliegt dem Bafu. Die Arbeitsgruppe wird bis im Sommer einen Bericht mit Empfehlungen an das UVEK liefern.

Quelle: Schweizer Regierung

Hintergrund
Änderungen an der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (PDF, 308 kB)
Erläuternder Bericht zur Änderung der NISV (PDF, 459 kB)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Verordnung, NIS, NISV, NIS-Verordnung


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