Berichtigung: keine weitere NISV-Revision in Sicht (Technik)
... [mit der in der Schweiz diskutierten Lockerung der Anlagegrenzwerte hat diese NISV-Änderung nichts zu tun; Anm. Postingautor].
Obige Behauptung ist falsch. Wie eine Anfrage beim Bafu ergab, ist die Revision der NISV vom 17. April 2019 die im Zuge der Lockerung der Anlagegrenzwerte diskutierte Revision! Meine Behauptung beruhte darauf, dass die Revision vom 17. April entgegen der Ankündigung ohne öffentliche Konsultation durchgeführt wurde. Ich hatte deshalb irrtümlich angenommen, es werde bis Ende Q2/2019 noch eine weitere Revision der NISV geben, dann aber mit öffentlicher Konsultation.
Entgegen wilder Spekulationen Schweizer Mobilfunkgegner ist die Revision der NISV unerwartet zurückhaltend ausgefallen, von einer Lockerung der Anlagegrenzwerte ist auf den ersten Blick nichts zu sehen. Lediglich die Textpassage "[...] bei adaptiven Antennen wird die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme berücksichtigt" weist auf eine Lockerung hin, die aber im Grunde keine ist.
Die Passage bedeutet, dass eine Antenne nicht wie bisher starr in eine Richtung strahlt, sondern der Strahlenkegel automatisch einem Nutzer folgt. Das bedeutet: Unbeteiligte (z.B. Anwohner) geraten nur zufällig und kurzfristig in einen Strahlenkegel einer adaptiven 5G-Antenne, ähnlich wie bei Suchscheinwerfern, deren Strahlenkegel durch die Nacht geistern. Es liegt auf der Hand, diese Situation bedeutet eine schwächere Immission für Unbeteiligte und ist mit einem Reduzierungsfaktor anders zu bewerten, als die starre Ausleuchtung einer Funkzelle nach dem Gießkannenprinzip.
Solche Reduzierungsfaktoren sind seit GSM üblich. Ein Handy sendet im GSM900-Modus zwar mit 2 W Spitzenleistung, dies aber nur in einem von acht möglichen Zeitschlitzen. Die effektive Strahlungsleistung beträgt deshalb bei Konformitätsbetrachtungen nicht 2 W, sondern nur 250 mW (1/8 der Spitzenleistung). Gestört hat sich seinerzeit an diesem Reduzierungsfaktor 8 kein Mobilfunkgegner, jetzt ist davon auszugehen, dass ein noch konkret zu benennender Reduzierungsfaktor für 5G die Empörungskultur Schweizer Mobilfunkgegner ordentlich in Wallung bringen wird. Dabei ist der 5G-Reduzierungsfaktor nur die technische Abbildung des Umstands, dass Unbeteiligte nicht mehr ständig bestrahlt werden, sondern, nicht zu ihrem Nachteil, in einer chaotisch-unvorhersehbaren Weise mal mehr, mal weniger, mal gar nicht.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Schweiz: Bundesrat schließt Lücken in NISV -
H. Lamarr,
17.04.2019, 12:36
- Berichtigung: keine weitere NISV-Revision in Sicht - H. Lamarr, 26.06.2019, 20:44