"Thank you for Calling": Spatenpaulis Filmkritik (III) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 17.09.2016, 23:43 (vor 2739 Tagen) @ H. Lamarr

Hat Filmemacher Scheidsteger den spektakulären Durchbruch vor Gericht, wie er ihn in seinem Film verkündet, frei erfunden? Dies legt u. a. ein Dokument des Gerichts nahe, das im Internet frei verfügbar ist.

Der Höhepunkt von "Thank you for Calling" findet kurz vor dem Ende statt. Untermalt von dramatischen Klängen lässt Filmemacher Scheidsteger die Katze aus dem Sack und verkündet mit tonloser Stimme den Kinogängern:

Im Spätsommer 2014 weilte ich wieder in Washington. Meine Informanten hatten mir dazu geraten. Und in der Tat, am Freitag den 8. August 2014 hatte Richter Weisberg seine Order erteilt. Jeder einzelne Gehirntumorfall muss vor einer Jury verhandelt werden in diesen Punkten:
- Vorsätzlicher Betrug
- Fahrlässige Falschdarstellung
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Verbraucherschutzverletzung

Ein Durchbruch nach 20 Jahren! So lange hatte es für George Carlo und seine Kollegen gedauert von der ersten Warnung der Wissenschaft bis zu deren Anerkennung vor Gericht.

So weit, so gut.

Doch stimmt das überhaupt, was Scheidsteger da behauptet?

Irgendeinen Beleg für den angeblichen Richterspruch bringt der Filmemacher nicht bei und eine längere Recherche im Internet förderte ebenfalls nichts zutage, was die Ausführungen Scheidstegers stützt. Stattdessen brachte sie Informationen hervor, die mit der Darstellung des Filmemachers unvereinbar sind und ihn wie einen Täuscher dastehen lassen.

Einen ersten Anhaltspunkt, was Richter Weisberg im August 2014 mit seiner Order wirklich entschieden hat, gibt das The Wall Street Journal mit dem Hinweis:

In August 2014, Judge Frederick H. Weisberg of the Superior Court of the District of Columbia ruled that testimony from five scientists could be admitted to the trial.

Das liest sich schon mal völlig anders als das, was Scheidsteger berichtet. Tatsächlich bestätigt die Original-Order von Richter Weisberg (Seite 75 von 76) die Darstellung des Journals, Scheidstegers Darstellung findet sich hingegen in diesem PDF nicht.

Doch es kommt noch besser: Auf Antrag der Verteidigung änderte Richter Weisberg am 1. Oktober 2014 seinen Entscheid vom 8. August 2014 dahingehend ab, dass der District of Columbia (Washington D.C.) zunächst einmal darüber befinden müsse, wie er künftig die Stellungnahmen von Wissenschaftlern vor Gericht nach ihrer Evidenz bewerten wolle (Quelle; PDF-Seite 47).

Gegenwärtig bewerten Landesgerichte in Washington D.C. Wissenschaftler noch nach dem "Original Frye-Standard". Doch dieser gilt (auch Richter Weisberg) als antiquiert und zu wenig anspruchsvoll. Nur noch drei US-Bundesstaaten orientieren sich deshalb an diesem veralteten Standard (siehe Bild). Nahezu alle anderen US-Bundesstaaten orientieren sich an dem Daubert-Standard oder an einer jüngeren Variante des Frye-Standards, die beide deutlich strenger sind als Freye. US-Bundesgerichte orientieren sich ausnahmslos an Daubert.

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Gelb: Original Frye-Standard, Blau: Daubert-Standard/modifizierter Freye-Standard

Richter Weisberg nannte ein plakatives Beispiel für eine elementare Schwäche des Frye-Standards: In einer wissenschaftlichen Streitfrage wären von 100 Wissenschaftlern 99 einer Meinung, nur einer wäre anderer Meinung. Solange der Abweichler nun seine Meinung nach einer "allgemein anerkannten Methode" begründet, ließe Frye es zu, dass der Einzelgänger vor Gericht für die eine Partei auftritt und einer der 99 anderen Wissenschaftler für die gegnerische Partei spricht. Ist der Einzelgänger vor Gericht nun überzeugender als sein Gegenspieler, setzt sich seine Partei durch, obwohl es in freier Wildbahn keinen Zweifel gäbe, dass sich wegen überwältigender Beweiskraft die anderen durchgesetzt hätten.

Noch einmal zurück zum The Wall Street Journal. Das Blatt schreibt etwas, was die Experten von Klaus Scheidsteger, die er in seinem Film für "Helden" hält, grob zurechtstutzt:

Judge Weisberg wrote in his August 2014 decision that testimony from the scientists he found admissible under Frye would “almost certainly be excluded under Daubert.”

Frei übersetzt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, so Richter Weisberg, würden die Wissenschaftler, die er gemäß Frye als annehmbar eingestuft hat, eine Bewertung nach Daubert nicht überstehen.

Dies rückt Scheidstegers Helden Prof. Kundi und Prof. Mosgöller unangenehm nahe an das Stigma der Zweitklassigkeit heran (sein dritter Held Dr. Dimitrios Panagopoulos scheiterte bereits an der Frye-Hürde). Und es weckt einen bösen Verdacht: Wenn fünf von acht Experten der Klageseite eine Bewertung nach Frye noch überstehen, nicht einer jedoch eine Bewertung nach Daubert, dann ist es eher kein Zufall, dass der Fall ausgerechnet in einem der wenigen US-Frye-Staaten verhandelt wird: Die Klageseite wusste mutmaßlich von Anfang an über die Qualität ihrer Experten Bescheid und reichte Klage dort ein, wo die Anforderungen (noch) niedrig sind. In Texas z.B., das nach Daubert bewertet, wären sie schon gescheitert.

Die Frye/Daubert-Problematik ist eine plausible Erklärung dafür, warum das große Hirntumorverfahren seit Oktober 2014 wieder einmal ruht und bislang nicht erneut in Gang gekommen ist. Für den von Filmemacher Scheidsteger verkündeten "Durchbruch" fehlt hingegen nach wie vor jeglicher Beleg. Gäbe es diesen Durchbruch wirklich, die Medien hätten sich diese Story weltweit nicht entgehen lassen. Doch nichts dergleichen passierte. Für mich sieht es deshalb jetzt so aus, als ob der Kinomann sich den entscheidenden Durchbruch so sehr wünschte, dass er ihn kurzerhand frei erfunden hat. Sollte es jemand besser wissen, bitte melden.


Fortsetzung in Teil IV der Filmkritik


Hintergrund
Daubert-Standard trennt Pseudowissenschaft von Wissenschaft
GSMA-Meldung über den Stand des Gerichtsverfahrens (Dezember 2015)
US-amerikanisches Zivil- und Prozessrecht

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
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