Klaus Scheidsteger & Konstantin Fritz: Schweigen ist Gold (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.10.2016, 17:33 (vor 2719 Tagen) @ H. Lamarr

Doch stimmt das überhaupt, was Scheidsteger da behauptet?

Um auf Nummer sicher zu gehen, schrieb ich am 25. September 2016 Klaus Scheidsteger an und stellte ihm ein paar Fragen. Sein Pressevertreter Konstantin Fritz bekam die Mail unter cc ebenfalls. Inzwischen sind zwei Wochen verstrichen, ohne dass einer von beiden auf meine Anfrage reagierte. Dabei waren die Fragen aus meiner Sicht weder belanglos noch sonderlich schwierig zu beantworten, überzeugen Sie sich selbst:

Sehr geehrter Herr Scheidsteger,

wenn wir auch geteilter Meinung sind über die Bedeutung des Risikos Mobilfunk, so hoffe ich dennoch auf Ihre Unterstützung in einer wichtigen Frage, die Ihren jüngsten Film "Thank you for Calling" betrifft.

Gegen Ende des Films erklären Sie:

"Im Spätsommer 2014 weilte ich wieder in Washington. Meine Informanten hatten mir dazu geraten. Und in der Tat, am Freitag den 8. August 2014 hatte Richter Weisberg seine Order erteilt. Jeder einzelne Gehirntumorfall muss vor einer Jury verhandelt werden in diesen Punkten:
- Vorsätzlicher Betrug
- Fahrlässige Falschdarstellung
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Verbraucherschutzverletzung

Ein Durchbruch nach 20 Jahren! So lange hatte es für George Carlo und seine Kollegen gedauert von der ersten Warnung der Wissenschaft bis zu deren Anerkennung vor Gericht."

Auf der Suche nach eben dieser Order habe ich im www vieles gefunden, nur nicht diese Order Richter Weisbergs vom 8. August 2014. Nachweislich entschied der Richter an diesem Tag, dass fünf der acht Experten der Klägerseite für Anhörungen in diesem Gerichtsfall zugelassen werden. Ihr Protagonist, der Labortechniker Dr. Dimitrios Panagopoulos wurde nicht zugelassen. Später hat Richter Weisberg diese Order dahingehend abgeändert, dass zunächst geklärt werden müsse, nach welcher Methode (Daubert oder Frye) wissenschaftliche Aussagen vom Gericht auf Belastbarkeit geprüft werden. Derzeit gilt in Washington D.C. noch der vergleichsweise anspruchslose Frye-Standard als Bewertungsgrundlage.

Um den Verdacht auszuräumen, die oben zitierten Anordnungen von Richter Weisberg gäbe es nicht, bitte ich Sie um detaillierte bibliografische Quellenangaben, welchem Dokument Sie die zitierten Anordnungen Richter Weisbergs entnommen haben und wo dieses Dokument zu bekommen ist, ein Link oder ein PDF wäre großartig.

Außerdem bitte ich um Erklärung, warum Sie einen "Durchbruch" erkennen, wenn die Sammelklage (Murray vs. Motorola) auf Richter Weisbergs Anordnung hin in mindestens 13 einzelne Fälle aufgespaltet werden muss. Aus Sicht der Kläger müsste dies doch eher ein Rückschritt sein, denn die Kläger können nunmehr nicht pauschal in den Genuss einer zu ihren Gunsten entschiedenen Sammelklage kommen, sondern jeder muss einzeln um sein Recht streiten, auf die großen Vorteile der Sammelklage verzichten und hohe finanzielle Belastungen fürchten.

Mit freundlichen Grüßen
IZgMF

Stephan Schall

Vielleicht sollte ich noch anmerken: Scheidsteger und ich sind anlässlich einer Preview seines Werkes am 7. September in München erstmals persönlich aufeinander getroffen. Besonders harmonisch verlief diese Begegnung, über die Forum-Teilnehmer "Dorfreporter" demnächst berichten wird, nicht. Hinterher musste ich mich von "Dorfreporter" tadeln lassen, ich hätte provoziert und dürfe mich daher nicht wundern, wenn Scheidsteger aus der Rolle gefallen sei.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweigen, Nachgefragt, Motorola, Irreführung, Lügen, Sammelklage, Scheidsteger, Filmemacher, Infektionsgefahr, Ty4C, Faktencheck, Weisberg, Murray, Frye


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