Prof. Röösli vs. Magazin »Gesundheitstipp«

von Stephan Schall, IZgMF

Meinungsgegner entwerten und sie so ihrer Wirkung berauben ist eine gängige Methode, wenn Gegner im Kampf um die Deutungshoheit mit Sachargumenten nicht zu knacken sind. In der Mobilfunkdebatte sehen sich nicht wenige einflussreiche Wissenschaftler diesem Streitmittel durch angriffslustige Mobilfunkgegner ausgesetzt. Kürzlich erwischte es in der Schweiz den Wissenschaftler Prof. Martin Röösli auf besondere Weise: Nicht Personen oder Vereine der Mobilfunkgegner versuchten ihn zu entwerten, sondern die Konsumentenzeitschrift Gesundheitstipp. Hier die Geschichte von dieser journalistischen Entgleisung (26.10.2019).

Martin Röösli traut seinen Augen nicht als er den Artikel liest, den das Schweizer Konsumentenmagazin Gesundheitstipp am 12. Juni 2019 über ihn bringt. Denn das ist nicht der Text, den er nach einem einstündigen Interview, das er der Autorin Katharina Baumann gab, erwarten durfte, sondern ein Frontalangriff auf seine wissenschaftliche Integrität. Es hagelt Behauptungen, Unterstellungen und Verdächtigungen. Zwar erhielt Röösli – nach dem Interview – einen Fragenkatalog mit gesammelten Vorwürfen gehen ihn zur Stellungnahme, dass der Artikel sich jedoch ausschließlich um seine Person dreht und das Interview keine Rolle mehr spielt, damit konnte er nicht rechnen. Seriöser Journalismus für Konsumenten funktioniert ganz anders, wie ein Faktencheck zeigt, den die Stiftung Warentest, Berlin, im August 2019 über die gegenwärtige Mobilfunkdebatte brachte.

In der Mobilfunkdebatte greifen Mobilfunkgegner ihre Kontrahenten aus der Wissenschaft zuweilen mit harten Bandagen an.

Der Professor ist empört, sieht sich nicht allein von der Titelzeile, der zufolge er ein “Experte im Dienst der Mobilfunkfirmen” ist, in seiner Ehre verletzt. Umgehend schreibt er der Redaktion und verlangt eine Richtigstellung der gröbsten Falschaussagen. Doch Gesundheitstipp stellt sich quer, verweigert die Richtigstellung und bietet stattdessen an, diese, von der Redaktion zu einem Leserbrief umformuliert, zu veröffentlichen. Röösli ist das zu wenig, er schaltet einen Gang höher und verlangt gemäß Artikel 28 g ff. des Schweizer Zivilgesetzbuchs die folgende kurze Gegendarstellung in der nächsten erreichbaren Ausgabe des Gesundheitstipp:

Gesundheitstipp zeigt sich auch davon unbeeindruckt und weist das Verlangen zurück. Entnervt gibt der Wissenschaftler auf. Er wolle forschen, sagt Röösli, und sich nicht herumstreiten. Zugute kommt ihm, Gesundheitstipp bietet den rufschädigenden Artikel im Internet kostenpflichtig an, die Verbreitung und damit der Schaden, so hofft er, werden sich daher in Grenzen halten. Diese Einschätzung sollte sich schon wenige Tage später als Irrtum erweisen ...

Verein “Schutz vor Strahlung” tritt auf den Plan

Am 2. Juli 2019 veröffentlicht der Zürcher Anti-Mobilfunk-Verein Schutz vor Strahlung den Artikel von Katharina Baumann unentgeltlich in voller Länge auf seiner Website, nur ein Schmuckbild des Originalartikels fehlt. Was den Verein dazu bewogen hat, die Rufschädigung Rööslis auf diese Weise zu potenzieren ist nicht bekannt, man kann es sich jedoch leicht denken.

Wie aber ist es möglich, dass der Verein den Artikel unentgeltlich anbietet, während Gesundheitstipp ihn zeitgleich kostenpflichtig an den Mann oder die Frau bringen will? Liegt hier ein Fall von frecher Urheberrechtsverletzung vor? Nein, lässt mich das Magazin auf Anfrage wissen, der Verein hat das Veröffentlichungsrecht ordnungsgemäß käuflich erworben. Für 550 CHF kann jeder dieses Veröffentlichungsrecht bei der Konsumenteninfo AG kaufen, dem Verlag, der Gesundheitstipp und andere Magazine herausgibt. Dieses Geschäft mit Zweitverwertungen ist branchenüblich und nicht zu beanstanden. Wer aber den Verein Schutz vor Strahlung mit Spenden unterstützt muss sich die Gewissensfrage stellen, ob er damit einverstanden ist, dass das Geld gezielt auch dazu verwendet wird, den guten Ruf eines wissenschaftlichen Meinungsgegners der Anti-Mobilfunk-Szene öffentlich zu schädigen.

Gegendarstellung auf feindlichem Boden

Prof. Martin Röösli

Martin Röösli ist Professor für Umweltepidemiologie am Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut in Basel, dort leitet er die Einheit Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich zu seinem Doktorgrad in Umweltepidemiologie hat er Kenntnisse in der Atmosphärenphysik. Auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung führte er mehrere Expositionsabschätzungen und epidemiologische Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder durch, darunter bevölkerungsbasierte Studien zu Krebs, neurodegenerativen Erkrankungen, zu Krankheiten mit unspezifischen Symptomen sowie eine Untersuchung über Berufskrankheiten von Eisenbahnern. Röösli leitet in der Schweiz die Beratende Expertengruppe NIS (Berenis), zudem ist er Mitglied in nationalen und internationalen Kommissionen für Umweltgesundheitsforschung, darunter die Cosmos-Beratergruppe und der wissenschaftliche Beirat der WHO-Krebsagentur IARC. Er hat zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, Rezensionen und Buchbeiträge verfasst, seit 2016 ist er Mitglied der ICNIRP-Kommission.

Ob Röösli zu Recht oder Unrecht verunglimpft wird, das muss jeder für sich entscheiden. Für ein faires Abwägen des Für und Wider braucht es freilich die Plädoyers beider Seiten. Was die Anklage vorzubringen hat ist seit 12. Juni 2019 bekannt. Und die Verteidigung? Um zu retten was retten ist, schreibt Martin Röösli seine Sicht der Dinge am 9. Juli notgedrungen als Kommentar unter die Zweitverwertung des Gesundheitstipp-Artikels auf der Website des Vereins Schutz vor Strahlung. Wegen der ungeschickten Platzierung abgegebener Kommentare am untersten Ende der Seite ist seine Entgegnung dort jedoch kaum zu finden. Das IZgMF bot deshalb dem Professor an, seine (folgende) Gegendarstellung zu den Vorwürfen besser zu platzieren.

Beginn Gegendarstellung
Leider macht der Artikel des Gesundheitstipps über mich unzutreffende und falsche Aussagen. Ich stand nie im Dienst der Mobilfunkfirmen und habe auch keine Forschungsaufträge für die Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM) ausgeführt. Meine Forschung ist ausschliesslich über öffentliche Gelder oder gemeinnützige Stiftungen finanziert.

Es ist paradox. Alle wollen mehr unabhängige Forschung zum Thema elektromagnetische Felder (EMF). Aber wenn sich unabhängige Forscher zur Verfügung stellen, darüber zu wachen, dass Gelder der Industrie wirklich unabhängig eingesetzt werden, werden sie diffamiert. Was ist die Alternative? Sollen etwa die Steuerzahlenden für die EMF Risikoforschung zahlen und die Mobilfunkindustrie streicht die Gewinne ein? Das kann es doch nicht sein. Darum werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Industrie ihren Beitrag zur EMF-Risikoforschung leistet und kritisch beobachten, dass diese Gelder dann auch tatsächlich für unabhängige Forschung verwendet werden.

In der FSM sind Finanzierung und Vergabe von Projekten gemäss einem international anerkannten Vorgehen strikt voneinander getrennt. Gelder werden über kompetitive, öffentliche Ausschreibungen vergeben. Die FSM macht jedes Jahr eine öffentliche Ausschreibung und jede Forschungsgruppe kann sich bewerben. Der wissenschaftliche Ausschuss wählt das beste vorgeschlagene Projekt aus. Der wissenschaftliche Ausschuss besteht nur aus unabhängigen Forschern. Die Industrie hat keine Mitsprache bei der Ausschreibung und bei der Auswahl der Forschungsprojekte. Damit ein solches Modell funktioniert, ist es wichtig, dass sich unabhängige Forscher zur Verfügung stellen.

Ich habe in den letzten 10 Jahren zwei Mal eine Projektfinanzierung von der FSM erhalten. Dabei ging es nur um Expositionsanalysen und Messungen und nicht um Gesundheitseffekte. Diese Gelder machen weniger als 2% des Forschungsbudgets meiner Arbeitsgruppe aus. Für das Stiftungsratmandat habe ich keine Entschädigung oder Sitzungsgelder erhalten.

Es ist auch nicht wahr, dass Forschungsprojekte der Stiftung systematisch das Risiko von Mobilfunkstrahlung leugnet. Es gibt einige Publikationen von Projekten der FSM, welche auch biologische Effekte zeigen, und welche in der internationalen Forschung eine grosse Bedeutung haben:

► Mattsson, M-O., Zeni, O., Simkó, M. (2018). Is there a Biological Basis for Therapeutic Applications of Millimetre Waves and THz Waves? J Infrared Milli Terahz Waves, doi.org/10.1007/s10762-018-0483-5.

► Lustenberger, C., Murbach, M., Tüshaus, L., Wehrle, F., Kuster, N., Achermann, P., and Huber, R. (2015). Inter-individual and Intra-individual Variation of the Effects of Pulsed RFEMF Exposure on the Human Sleep EEG, Bioelectromagnetics 36, 3, 169-177.

► Lustenberger C., Murbach M., Dürr R., Schmid M.R., Kuster N., Achermann P., Huber R. (2013). Stimulation of the brain with radiofrequency electromagnetic field pulses affects sleep-dependent performance improvement. Brain Stimulation 6 (2013) 805-811

Auch wenn es immer wieder behauptet wird, es ist auch nicht wahr, dass die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) Verbindungen mit der Industrie hat. Um die Unabhängigkeit der Forschungsprojekte der ICNIRP zu gewährleisten, nimmt die Vereinigung nur Spenden von Privatpersonen oder von Unternehmen entgegen, die in keiner Weise im Bereich der nichtionisierenden Strahlung tätig sind. Die Geldgeber von ICNIRP sind in erster Linie das Deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die Europäische Union. Im geringeren Umfang erhält ICNIRP zudem jährliche Zuwendungen von anderen staatlichen Umweltbehörden und der Internationalen Gesellschaft für Strahlenschutz (IRPA). Man kann das alles auf der Webseite von ICNIRP nachlesen.

Auch bei den Kommissionsmitgliedern von ICNIRP wird explizit geprüft, dass keine finanziellen Abhängigkeiten und sonstige Verbindungen zur Industrie bestehen. Alle Kommissionsmitglieder deklarieren potentielle Interessen und diese sind öffentlich einsehbar. Diese Deklarationen werden regelmässig aktualisiert.

Die ICNIRP arbeitet eng mit der Weltgesundheitsorganisation WHO zusammen. Das Sekretariat ist beim Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz angesiedelt. Die Kommissionmitglieder der ICNIRP werden aufgrund ihres wissenschaftlichen Leistungsnachweises in der Forschung ausgewählt und von der Kommission gewählt. Dabei wird auf angemessen geographische und Geschlechterverteilung und natürlich Fachexpertise geachtet. Dies ist ein übliches Vorgehen bei solchen wissenschaftlichen Gremien. Die Mitglieder von ICNIRP erhalten keine Entschädigung für ihre Tätigkeit.
Ende Gegendarstellung

Kein Interesse an “wissenschaftlicher Sensation”

Der Verein Schutz vor Strahlung lobt den Artikel der Autorin Katharina Baumann als “eindrückliche Recherche”. Diese Wertung ist aus Sicht organisierter Mobilfunkgegner nachvollziehbar, objektiv zutreffend ist sie, zumal doppeldeutig, nicht. Denn der Artikel der Kollegin Baumann ist aus meiner Sicht eindrücklich schlecht geraten, oberflächlich recherchiert, vor allem aber stark tendenziös zugunsten der Angreifer, die ihre harschen Anschuldigungen völlig belegfrei los werden dürfen. Baumann setzt Röösli in der ersten Hälfte ihres Artikels auf die Anklagebank und lässt mehrere Belastungszeugen unwidersprochen gegen ihn aufmarschieren. Erst in der zweiten Hälfte bekommt der Professor auf vergleichsweise wenig Raum Gelegenheit sich zu verteidigen. Doch die dafür gewählte Form der Aneinanderreihung suggeriert, hier rechtfertige sich ein in die Enge Getriebener hastig. Wegen der Trennung von Anklagepunkten und Verteidigung gehen Zusammenhänge verloren, Leser müssen diese durch Rücksprünge in die erste Hälfte umständlich selber herstellen. Und niemand kann ahnen, dass Röösli der Autorin mehr erwiderte, als diese an die Leser weitergibt. So verzichtet Baumann auf das für “Elektrosensible” bemerkenswerte Zitat Rööslis: “Ich bin immer noch auf der Suche, Elektrosensibilität nachweisen zu können. Das wäre eine wissenschaftliche Sensation.”

Gegen nahezu jeden Satz der Anschuldigungen ließe sich etwas Substanzielles vorbringen. Eine derart detaillierte Kritik würde Baumanns Artikel jedoch unverdient aufwerten und die Leser der ellenlangen Entgegnung stark strapazieren. Drei Beispiele mögen deshalb stellvertretend zeigen, wo der Hase im Pfeffer liegt:

Vorwurf: “Fachleute kritisieren, er [Röösli; Anm. Autor] sei von der Mobilfunkindustrie abhängig”.

Entgegnung: Schauen wir uns die vier sogenannten Fachleute Baumanns einmal näher an:

► Martin Zahnd, selbstdiagnostizierter Elektrosensibler und Mitbegründer des Vereins Schutz vor Strahlung, kommerziell an der Mobilfunkdebatte interessiert, räumt selbst ein “Ich bin kein Fachmann [...]”.

► Niggi Polt, Maschinenbauingenieur, unauffälliger Co-Präsident eines Anti-Mobilfunk-Vereins.

► Peter Kälin, Mediziner, am 23. Juni 2019 tödlich verunglückt.

► Peter Schlegel, Ex-Maschinenbauer, jetzt Baubiologe, medienerprobt, kommerziell an der Mobilfunkdebatte interessiert, Stammgast im Gesundheitstipp.

Frau Baumann befragte ausschließlich langjährige Mobilfunkgegner, zwei davon mit kommerziellen Interessen. Es handelt sich ausnahmslos um Autodidakten, keiner der vier hat eine berufliche Ausbildung, die den Begriff “Fachmann” in Sachfragen des Mobilfunks rechtfertigen könnte. Röösli ist Wissenschaftler, in seinen Kreisen und nicht allein bei laienhaften Meinungsgegnern hätte Baumann sich fairerweise umhören müssen. Unter diesen Umständen bringt die “eindrückliche Recherche” vorhersehbare Ergebnisse. In etwa vergleichbar mit der absehbaren Antwort auf die Frage an Bernd Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, ob er in ein freies Zimmer seiner Wohnung einen Flüchtling aus Nordafrika einquartieren würde.

Vorwurf: “Der Moderator fragte: «Sind die Strahlen gefährlich oder nicht?» Röösli erklärte, es gebe keine eindeutigen Beweise, dass Handystrahlen Krebs auslösen.”

Entgegnung: Ein absurder (unausgesprochener) Vorwurf, denn Rööslis Antwort ist bei realistischen Immissionen unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte völlig korrekt. Nichts deutet darauf hin, dass von Sendemasten ein Krebsrisiko ausgeht, 2011 wurden von der Krebsagentur der WHO (IARC) Mobiltelefone als “möglicherweise krebserregend” eingestuft, das ist die schwächste von drei Eskalationsstufen, die der IARC zur Bewertung von Krebsrisiken zur Verfügung stehen. Gäbe es eindeutige Beweise, nationale Krebsregister in aller Welt müssten nach bald 30 Jahren digitalen Mobilfunk synchron verlaufende Anstiege der Neuerkrankungsraten zeigen (z.B. bei Hirntumoren), dies aber ist nicht der Fall.

Vorwurf: “Auch Rööslis Forschungsarbeiten sind umstritten: Bereits 2006 arbeitete er an einer Studie mit, die den Einfluss einer Mobilfunkstation auf die Gesundheit untersuchte. [...] Pikant: Die Studie wurde von Swisscom und Orange (heute Salt) mitfinanziert.”

Entgegnung: Baumann startet im Plural, nur um den Vorwurf dann im Singular mit einem einzigen Beispiel vermeintlich zu belegen. Bei der besagten Studie (ETH-Studie) handelt es sich um eine methodisch verbesserte Replikation der alarmierenden niederländischen TNO-Studie von 2003. Noch bevor Mitte 2006 die entwarnenden Ergebnisse bekannt wurden, beklagten organisierte Mobilfunkgegner vorsorglich die damals bereits offen gelegte Finanzierung der ETH-Studie. Später machten Gerüchte die Runde, an der Studie beteiligte “Elektrosensible” hätten stark reagiert, wären bei der Auswertung der Daten jedoch unberücksichtigt geblieben (Details). Die Studienautoren erwehren sich seinerzeit der Vorwürfe mit einer Gegendarstellung. Dies alles trug sich exklusiv in der Seifenblase organisierter Mobilfunkgegner zu. Wissenschaftlich aber ist die ETH-Studie zu keiner Zeit umstritten gewesen, ebenso wenig wie andere Arbeiten Rööslis.

Die Recherche Baumanns will Rööslis Forschung in ein schiefes Licht stellen. Ihr Schuss, die Teilfinanzierung der ETH-Studie durch die Mobilfunkindustrie mit der Vokabel “pikant” als anstößig abzuwerten, geht für die Autorin jedoch nach hinten los. Denn Röösli war 2006 nicht nur an der ETH-Studie beteiligt, sondern – pikanterweise auch an einer Studie, der zufolge allein mit Industriemitteln finanzierte Mobilfunkstudien seltener Effekte finden als Studien, die von öffentlicher Hand finanziert werden! Der Basler Wissenschaftler ist damit, ohne dass es Baumann erkannt hat, ihr Stichwortgeber. Bei ihrer eindrücklichen Recherche muss Baumann diese bemerkenswerte Entlastung Rööslis übersehen oder ausgeblendet haben.

Einer von Rööslis Mitautoren an der ETH-Studie ist Niels Kuster. Wer also Röösli wegen der ETH-Studie als industrienahen Verharmloser angreift, der greift zugleich Kuster an. Doch das kommt einem Eklat gleich, denn Kuster gilt nicht als Sympathisant der Mobilfunkbranche, sondern als Mann aufseiten der Mobilfunkgegner. Auch dies wäre recherchierbar gewesen. Die Gerüchte über eine gezielte Vertuschungen angeblich heftig reagierender Probanden (“Mir war nachher stundenlang schlecht”) sind damit äußerst unglaubwürdig. Wäre es anders, Kuster, als der Anti-Mobilfunk-Szene nahe Stehender, hätte sich längst zu Wort melden und die Gerüchte bestätigen müssen. Hat er aber nicht.

Interessenlage Gesundheitstipp

Eigendarstellung des Verlags:

In der Mobilfunkdebatte steht Gesundheitstipp zweifelsfrei mit beiden Beinen auf der Seite der Gegner. Dies liegt am Geschäftsmodell des Magazins, das mit alarmierenden Berichten über angeblich gesundheitsschädliche Wirkungen von EMF die Leser-Blatt-Bindung festigt, wogegen entwarnende Berichte diese Bindung lockern würden. So bringt Gesundheitstipp gerne gefühlsbetonte anklagende Leidensberichte von “Elektrosensiblen” auf dem fachlichen Niveau von Arztromanen, denn die Zielgruppe sind Endverbraucher. Elektrosmog ist für das Magazin kein Phantomrisiko, wie es beispielsweise der Rückversicherer Swiss Re sieht, sondern ein real existierendes Gesundheitsrisiko, über das angeblich aufgeklärt werden muss. Wie Gesundheitstipp sich diese sogenannte Aufklärung bezahlen lässt ist hier ersichtlich.

Gegenwärtig zeigt Gesundheitstipp für den Suchbegriff “Elektrosmog” 270 Treffer, für den Suchbegriff “Mobilfunk” 95 Treffer. Sämtliche Berichte zum Thema gehen ausnahmslos zulasten elektromagnetischer Felder, entwarnende Artikel konnte ich keinen ausfindig machen. Auffällig ist die Allianz mit dem Baubiologen Peter Schlegel, den das Blatt bis heute 54-mal als “Elektrosmog-Fachmann” zu Wort kommen lässt. Zum Vergleich: Der Wissenschaftler Martin Röösli kommt auf vier Treffer, und davon beruhen gemäß der Google-Sniplets drei auf dem Artikel von Katharina Baumann. Mit anderen Worten: Die Wissenschaft der Bioelektromagnetik und Gesundheitstipp haben keine Berührungsflächen.

Fazit

Das Magazin Gesundheitstipp wirft etliche Regeln journalistischen Anstands über Bord und widmet Martin Röösli einen tendenziösen, oberflächlich recherchierten und ehrabschneidenden Artikel. Klar erkennbares Ziel ist es, den von Mobilfunkgegnern ungeliebten Professor öffentlich zu diskreditieren. Röösli hat beschlossen auf Rechtsmittel zu verzichten und die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auszuhalten. So, wie Eltern nörgelnde Kinder aushalten müssen oder der Mond es hinnehmen muss, bellt ein Hund ihn an. Der Wissenschaftler kann sich den Großmut leisten, denn in seinen Fachkreisen und dort, wo fachliche Entscheidungen getroffen werden, kommt es auf harte Fakten an, Fake-News und populistische Medienberichte haben in dieser Welt keinen nennenswerten Stellenwert.

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