Energiesparlampen haben seit etwa 1985 den Glühlampen einen Marktanteil nach dem anderen weggeschnappt. Groß ins Gerede kamen negative Eigenschaften dieser Leuchtmittel jedoch erst 2009 mit dem Glühlampenverbot der EU. Ein nur am Rande, dort aber um so lauter vorgebrachter Vorwurf lautet: Energiesparlampen erzeugten Elektrosmog, der weit über den Grenzwertempfehlungen des schwedischen Gewerkschaftsverbands TCO liege. Doch woher kommt diese Warnung eigentlich, ist sie das Papier wert, auf dem sie steht, oder ist sie womöglich nur so ein Windei, wie der Großalarm vor der sogenannten Schweinegrippe im Herbst 2009? Wir haben die Spur der Warnung zurückverfolgt und als Quelle einen Schweizer Baubiologen gefunden (23.04.2010).
Die „International Commission for Nonionizing Radiation Protection“ (ICNIRP) empfiehlt wissenschaftlich gesicherte Elektrosmog-Grenzwerte auch für Energiesparlampen, sie begrenzt damit beim Betrieb der Lampen auftretende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, also das, was im Volksmund kurz “Strahlung” heißt. Viele Staaten weltweit haben diese Empfehlungen übernommen. Die Idee hinter den ICNIRP-Werten lautet: Gesicherte Erkenntnisse gewinnen, ab welcher Stärke einer Strahlung gesundheitlich relevante Reaktionen am Menschen auftreten, und die so gefundenen Werte mit einem kräftigen Sicherheitsaufschlag “nach unten” zu versehen. Auf diese Weise entstehen Empfehlungen für zulässige Maximalwerte, bei denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinerlei gesundheitliche Schäden auftreten. Und damit wäre dieser Beitrag auch schon am Ende angelangt – wäre es gegenwärtig nicht so, dass diese ICNIRP-Grenzwerte in der öffentlichen Diskussion über den Elektrosmog von Energiesparlampen nur ein Schattendasein fristen und von einem anderen Grenzwert glatt an die Wand gespielt worden sind.
Ein Grenzwert mit Schönheitsfehler
Der konkurrierende Grenzwert (TCO ‘03), ein Kind der schwedischen Arbeitsschutzorganisation TCO, ist tausendfach niedriger als der ICNIRP-Grenzwert. Kein Wunder, denn er ist ganz anders definiert. Er orientiert sich nicht an erwiesenen biologischen Reaktionen, sondern folgt der einfachen Idee: Je weniger, desto besser. Der TCO-Grenzwert ist ein reiner Vorsorgewert, dem allein das technisch Machbare zugrunde liegt, und der es in Kauf nimmt, möglicherweise völlig grundlos, weil übervorsichtig, zu schützen. Kurz: ICNIRP orientiert sich wertemäßig nach oben, TCO nach unten. Allerdings haftet dem ungezwungenen Gebrauch des TCO ’03-Grenzwerts für Energiesparlampen noch ein ganz spezieller Schönheitsfehler an: Er wurde von TCO überhaupt nicht für Energiesparlampen vorgesehen, sondern für PC-Bildschirme!
Wie aber kommt es, dass ein für PC-Bildschirme ersonnener Vorsorgewert in der öffentlichen Diskussion über den Elektrosmog von Energiesparlampen eine derart dominante Rolle spielt und der Eindruck entsteht, allein der TCO ’03-Grenzwert sei das Maß aller Dinge? Irgenwann einmal muss jemand damit angefangen haben, den TCO-Wert anstelle des ICNIRP-Werts bei Energiesparlampen ins Spiel zu bringen. Doch wer war das? Und wann war das? Sicher ist: Es muss nach 2003 gewesen sein, denn in diesem Jahr erst wurde TCO ’03 aus der Taufe gehoben.
Wir betrieben Spurensuche und stießen auf den Schweizer Diplomingenieur Peter Schlegel. Er erhielt 2007 von K-Tipp den Auftrag, den Elektrosmog von Energiesparlampen zu messen. In einem Protokoll seiner Messungen schreibt Schlegel [1]: ”Einzige geeignete normative Beurteilungsgrundlage für Sparlampen ist zur Zeit die schwedische TCO-Empfehlung für Bildschirmarbeitsplätze.” Und weiter: “Die TCO-Richtwerte sind relativ strenge Richtwerte für die Beurteilung elektrischer und elektronischer Geräte. Sie sind erfahrungsgemäss die einzigen der allgemein anerkannten Richtwerte, die den Konsumenten wirklich zu schützen vermögen. Alle anderen Standards (ICNIRP; SUVA; NISV; EN50366) setzen – insofern sie im vorliegenden Fall überhaupt anwendbar sind – für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung viel zu hohe Grenzwerte.” Das ist verblüffend: Schlegel zweifelt nicht etwa die Anwendbarkeit des TCO ’03-Grenzwerts an, sondern die des ICNIRP-Grenzwerts! Irgendeine Begründung für seine selbstsichere Behauptung, die amtlichen Grenzwerte seien viel zu hoch, liefert Peter Schlegel in seinem Protokoll leider nicht. Wir suchten deshalb weiter.
Die Suche ergab, dass die früheste relevante Fundstelle für die Suchbegriffkombination “TCO+Energiesparlampe” im Februar 2004 zu dem Beitrag Achtung: strahlende Lampen der Journalistin Vera Bueller aus Luzern führt, den es auch hier zu lesen gibt.
Der deutsche Baubiologe Wolfgang Maes beschäftigte sich zwar schon früher mit TCO, stellte noch 2003 jedoch allein den von TCO ’03 beabsichtigten Zusammenhang zu PC-Monitoren her und nicht zu Energiesparlampen [2]. Auch Mobilfunkkritiker Dr. Gerd Oberfeld brachte im November 2003 TCO noch in keinerlei Zusammenhang mit Energiesparlampen [3]. Sollte tatsächlich ein einziger PR-Artikel vom Februar 2004 die Wende gebracht haben?
Schwächeanfall unter Energiesparlampen
Der Artikel der Journalistin Bueller beginnt so: “Ausgerechnet während einer Tagung zum Thema «Risiken der Hochtechnologie» geschah es: ein Schwächeanfall überkam zahlreiche Teilnehmer und Teilnehmerinnen – Kopfschmerzen, Zittern und kalte Hände. Ein Gefühl, als würde die ganze Kraft aus seinem Körper gezogen. Auf der Suche nach denkbaren Ursachen bemerkten sie schliesslich, dass im Vortragsraum der evangelischen Akademie Iserlohn (D) die Deckenbeleuchtung teilweise aus Energiesparlampen bestand. Nachdem sich die Betroffenen in den Bereich mit den Halogenlampen gesetzt hatten, verschwanden die Beschwerden schlagartig.
Nach seiner Rückkehr vom Seminar wollte es Diplomingenieur Peter Schlegel genau wissen: Er nahm bei verschiedenen Energiesparlampen mit Leistungen von 9 bis 14 Watt Messungen vor. Da es für Elektro- und elektronische Geräte aber keinerlei Richtlinien für die Begrenzung von Elektrosmog gibt, zog Schlegel die international wegweisenden, so genannten TCO-Empfehlungen für Computerarbeitsplätze zum Vergleich heran.”
Da ist sie also, die erstmalige Verknüpfung von TCO und Energiesparlampe! Und Urheber ist Peter Schlegel, ein zum Baubiologen umgeschulter Bauingenieur [4].
Doch was Vera Bueller anfangs noch nebulös eine Tagung zum Thema «Risiken der Hochtechnologie» nennt, nur um dann dramatische Vorkommnisse unter Energiesparlicht zu schildern, war im September 2003 in Wahrheit eine Veranstaltung mit starker Referenten-Dominanz von Mobilfunkgegnern wie Antje Bultmann, Prof. Dr. Gerard Hyland, Dr. Barbara Dohmen, Sigi Zwerenz, Prof. Dr. Wilfried Kühling und Dr. Reinhard Munzert [5]. Klientel dieser Referenten sind in aller Regel Sendemastengegner und sogenannte Elektrosensible, also Menschen, die sagen, sie würden unter Elektrosmog leiden. Weil Veranstaltungen in der Szene gerne beworben werden, ist davon auszugehen, dass 2003 in Iserlohn unter den Teilnehmern viele waren, die dem Thema Elektrosmog sehr zugetan sind.
“Stiftung Warentest” hat schnell dazu gelernt Nur einmal fiel die “Stiftung Warentest” auf die Meldungen aus der Schweiz herein und bewerte Energiesparlampen nach TOC. Das war 2006 [11]. Dann war Schluss mit dieser Fehlinterpretation. Beim nächsten Test, 2008, wurde unter “Technische Merkmale” nur noch die in 30 und 50 cm Abstand gemessene elektrische Feldstärke genannt – ohne Bewertung. Weiter hieß es: “Trotz langjähriger Verwendung von Leuchtstofflampen gibt es bislang keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Probleme.” Auch beim vorerst letzten Test (Heft 4/2010) wurde die elektrische Feldstärke in den gleichen Abständen wie zuvor gemessen, diesmal jedoch erfolgte die Angabe nicht in V/m, sondern “in Prozent des zulässigen Wertes” in Anlehnung an DIN EN 55015. Abhängig von Lampe und Abstand reichte diese Grenzwertausschöpfung von 0,2 % bis 9,7 %. Von TCO war bei den Testern auch 2010 nicht mehr die Rede. |
Was immer auch im September 2003 in Iserlohn unter Kunstlicht geschah, es wird sich heute Anfang 2010 nicht mehr klären lassen. Fakt ist jedoch, dass Peter Schlegel die Tagung Mitte September 2003 besuchte und Vera Bueller nur rund fünf Monate später bereits ihren Artikel publizierte. Offenkundig suchte der Baubiologe schnell die Öffentlichkeit, um seine – freilich nur infolge TCO-Grenzwertbezug – dramatischen Erkenntnisse über Energiesparlampen zu verbreiten. Da traf es sich gut, dass Vera Bueller das Medienbüro Selezione betreibt, das von sich sagt: Das Medienbüro selezione bietet alle Dienstleistungen, die mit Kommunikation zu tun haben – sogar eine alternative kritische online-Zeitung ohne Zensur [7].
Kleine Grenzwertkunde: Erst ICNIRP, dann TCO
Begibt sich ein Mensch in den Einflussbereich elektrischer und magnetischer Felder, können diese im Körper elektrische Ströme erzeugen. Sind diese Ströme groß genug, bewirken sie eine unerwünschte Reizung von Nerven und Muskeln. Damit derartige Reizungen nicht auftreten, sind in europäischen Normen für elektrische Geräte Grenzwerte festgelegt, die auf den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP beruhen. Deren so genannte Basisgrenzwerte begrenzen die zulässige Stromdichte, das ist der Stromfluss durch eine Fläche. Bei einem gegebenen Stromwert ist die Stromdichte in einem Finger der kleinen Querschnittsfläche wegen höher als z.B. in einem Oberschenkel. Dies erklärt, warum einem nach einem Stromschlag im allgemeinen der Finger am stärksten schmerzt, durch den der Strom floss. Die maximal zulässige Stromdichte (Basisgrenzwert) ist 50-mal geringer als der Wert, bei dem erste Nerven- und Muskelreizungen beobachtet wurden [8].
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Ernüchterndes Fazit: Erfolgreiche Inszenierung einer One-Man-Show
Energiesparlampen-Petition gescheitert Eine Petition zur Einführung eines festen Grenzwertes für hochfrequente Strahlung von Energiesparlampen wurde am 25. Februar 2010 vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen [16]. Der Petent machte geltend, dass die derzeit marktüblichen Energiesparlampen aus umweltmedizinischer Sicht bedenklich hohe Strahlenwerte aufwiesen und diesbezüglich keine Grenzwerte existierten. Seine Eingabe wurde von 74 Personen mitgezeichnet und es wurden 30 Diskussionsbeiträge abgegeben. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wie folgt zusammenfassen: Die maßgeblichen Vorschriften für die Herstellung von Energiesparlampen sind das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie die darauf gestützte Niederspannungsverordnung. Beide dienen aber nur der Umsetzung der europäischen Niederspannungsrichtlinie. Gesetzgeberische Maßnahmen, die darauf abzielen, allen europäischen Herstellern von Energiesparlampen die Einhaltung bestimmter Strahlungswerte aufzugeben, müssten daher auch im Rahmen eines Europäischen Rechtsaktes erfolgen. Eine ausschließlich deutsche Verordnung solchen Inhaltes stünde im Widerspruch zum einheitlichen Rechtsregime im europäischen Binnenmarkt. Da eine solche Verordnung nur für deutsche Hersteller verbindlich wäre und den Import von Energiesparlampen aus anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft nicht behindern würde, erscheint ein nationalstaatliches Vorgehen in dieser Sache zudem nicht zielführend. Eine europäische Festsetzung von Grenzwerten für die von den Energiesparlampen emittierte Strahlung erscheint auf der Grundlage der hierzu bisher vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse nicht angezeigt. Im Bereich der Betriebsfrequenz der Energiesparlampen um 40 kHz hat die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) einen Strahlungs-Grenzwert in Höhe von 87 V/m empfohlen, bei dessen Einhaltung nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine Gesundheitsschädigungen zu befürchten sind. In einem Gebrauchsabstand von 30 cm wird dieser Wert von keiner bisher untersuchten Energiesparlampe erreicht bzw. überschritten. Die Unbedenklichkeit marktüblicher Energiesparlampen im Zusammenhang mit den von der ICNIRP bestimmten Grenzwerten wird auch von einer kürzlich vom Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Fachhochschule Augsburg durchgeführten Untersuchung bestätigt. |
Wir erleben damit die Inszenierung einer für Baubiologen vorteilhaften aber eben doch nur kunstvoll herbei gerechneten Gefährdung durch Energiesparlampen, die ihre Uraufführung vor sechs Jahren hatte und die inzwischen sehr erfolgreich auf Tournee gegangen ist. Wir werden dem Stück aller Voraussicht nach noch geraume Zeit begegnen. Denn auch die neue entwarnende Schweizerische Studie (engl. Original [14]) ändert nichts daran, dass es zum Geschäftsmodell aller Baubiologen gehört, bei Elektrosmog mit auffallend niedrig angesetzten baubiologischen Empfehlungen zu operieren. Mit PR-Artikeln und glaubhaft klingenden “Fallberichten” werden in der Bevölkerung geschickt Ängste geweckt. Wer Angst hat ist bekanntlich besonders empfänglich für Beratung aller Art und schneller bereit, Aufträge zu vergeben, z.B. für völlig unnötige Messungen und Schirmmaßnahmen.
Fast möchte man meinen, die Pharmalobby hat daraus gelernt und nach gleichem Muster die Gefahren der Schweinegrippe erfolgreich so groß geredet, dass staatliche Stellen gar nicht mehr anders konnten, als Impfdosen in rauen Mengen zu bestellen, um einer Gefahr zu begegnen, die – wie wir inzwischen alle wissen – sich dann nicht einstellen wollte. Im Gegensatz zum Risiko, durch Elektrosmog von Energiesparlampen zu Schaden zu kommen, beruht der Schweinegrippealarm jedoch immerhin auf einer realen Gefahr und nicht allein auf den unbewiesenen Behauptungen interessierter Kreise.
Das sagt das Bundesamt für Strahlenschutz zu Energiesparlampen
In dem 17-seitigen Dokument “Informationen zu elektromagnetischen Emissionen von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) - Stand 10.08.2009” schreibt das BfS [17]: Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass die von den Lampen emittierte optische Strahlung sowie die elektrischen und magnetischen Felder die internationalen Grenzwertempfehlungen einhalten. Hinsichtlich mehrerer für den Strahlenschutz wichtiger Charakteristika unterscheiden sich Glühlampen und Kompaktleuchtstofflampen nur graduell. Beim direkten Blick in eine Lichtquelle kann das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet sein als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe. Mit den üblichen Leuchtstoffröhren sind zudem seit langem Leuchtmittel mit einer Technologie am Markt vertreten, die der von Kompaktleuchtstofflampen sehr ähnlich ist.
Unabhängig von der immer zu fordernden Einhaltung von Grenzwerten stellt die vorsorgliche Reduzierung vermeidbarer Expositionen eine bewährte Maßnahme im Strahlenschutz dar. Die Forderung nach Vorsorge wird in diesem Bereich zusätzlich durch die folgenden Punkte unterstützt:
Lampen für den Hausgebrauch sollten daher insgesamt nur geringe elektromagnetische Strahlung außerhalb des sichtbaren Wellenlängenbereichs emittieren. Die vom BfS durchgeführten Messungen und die wenigen veröffentlichen Daten anderer Stellen zeigen, dass bei den auf dem Markt befindlichen Kompaktleuchtstofflampen diesbezüglich erhebliche Unterschiede bestehen. Dieser Befund beschränkt sich allerdings nicht allein auf Kompaktleuchtstofflampen, sondern gilt auch für Lampen anderer Technologien. Das BfS fordert daher von den Hersteller eine für die Verbraucher einfach zu erkennende Kennzeichnung von Lampen, die auch dem vorsorglichen Strahlenschutz im Rahmen des technisch Machbaren gerecht werden.
Quellen
[1] http://tinyurl.com/yb9ywf2 (PDF von der Bügerwelle Schweiz)
[2] http://vorsicht-hochspannung.com/Elektrosmog%20nur%20Panikmache.pdf
[3] http://www.salzburg.gv.at/elektrosmog_und_gesundheit_was_jeder_selbst_tun_kann.pdf
[4] http://www.tgz-net.ch/downloads/02frau1107v1t1.pdf
[5] http://www.kircheundgesellschaft.de/akademie/dokumentation-01.htm
[6] http://www.emf-forschungsprogramm.de/forschung/biologie/biologie_abges/bio_096.html
[7] http://www.teloos.ch/company/vera_bueller_medienb&%2365533;ro_selezione/820201563748.htm
[8] http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/18704.pdf
[9] http://www.tcodevelopment.com/tcodevelopmentnew/TillverkareFr1200/99_flat_panel_report_2_ed_3_2.pdf
[10] http://www.mobile-research.ethz.ch/var/ESL_Report.pdf
[11] http://www.test.de/themen/umwelt-energie/test/Energiesparlampen-Osram-strahlt-am-hellsten
[13] http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1023307
[14] http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/18707.pdf
[15] http://www.tcodevelopment.com/pls/nvp/Document.Show?CID=4146&MID=262
[16] https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=732
[17] http://www.bfs.de/de/elektro/papiere/Energiesparlampen.pdf
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