Elektrosensible scheitern im Bundesrat

Die Partei der Arbeit (PdA) entsendet ins Schweizer Bundesparlament, den Nationalrat, nicht mehr sieben Abgeordnete wie in ihrer Glanzzeit 1947, sondern nur noch einen einzigen. Gut möglich, dass PdA-Mann Josef Zisyadis deshalb die Nöte und Sorgen von Minderheiten wie den Elektrosensiblen besonders am Herzen liegen. Um staatliche “Maßnahmen bei Elektrosensibilität” zu erzielen braucht es jedoch mehr als nur Anteilnahme und eine eingeflüsterte aber alles andere als überzeugende Begründung. Und so scheiterte Zisyadis’ Eingabe kürzlich im Schweizer Bundesrat sang und klanglos (31.05.09).

Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt sind. Bild: http://www.admin.ch/br/org/index.html Der kurze “Waffengang” des PdA-Abgeordneten für die Elektrosensiblen ist nicht der erste, den ein Parlamentarier für diese Personengruppe unternimmt, und es wird gewiss nicht der letzte sein. Was den Vorgang berichtenswert macht ist die erfrischend überschaubare Kürze und Prägnanz, die sowohl die Eingabe (Motion) als auch die Antwort auszeichnet.

Nachfolgend zuerst die Eingabe der PdA und anschließend die Antwort des Schweizer Bundesrates im Original-Wortlaut.

Eingabe der PdA

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf für eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit elektromagnetisch hypersensible Menschen als solche anerkannt und Beiträge für die Mindestsanierung ihres Lebensraumes bereitgestellt werden.

Begründung

Die Elektrosensibilität hat körperliche Leiden zur Folge; sie ist eine Behinderung, und Menschen, die davon betroffen sind, bedürfen der Unterstützung und Hilfe, damit sie leben können wie alle anderen.

In den meisten Fällen äussert sich die elektromagnetische Hypersensibilität durch Kopfschmerzen, Augenbrennen, Schwindel, Schlafstörungen, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Bauchschmerzen. Diese Symptome breiten sich schnell aus, da angesichts der schrankenlosen Entwicklung neuer Technologien die nötige Vorsicht fehlt.

Die Gesetzesrevision muss es den Betroffenen erlauben, ihren Wohnraum zu sanieren, beispielsweise indem herkömmliche Stromkabel durch spezielle Kabel ersetzt und die Wände mit einer Spezialfarbe gestrichen werden, die elektromagnetische Felder abweist. Ferner müssen die Fenster mit einer Aluminiumbeschichtung ausgestattet werden können.

Es ist nicht auszuschliessen, dass wir es hier mit einer Situation zu tun haben, die an die fehlende Vorsicht im Umgang mit Asbest erinnert. Ich ersuche den Bundesrat daher, eine Reihe einfacher Massnahmen für das Wohlbefinden elektrosensibler Menschen zu treffen.

Antwort des Bundesrates vom 20. Mai 2009

Motion

Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese ein Gesetz oder einen Bundesbeschluss ausarbeitet oder eine bestimmte Massnahme ergreift. Dieser Auftrag ist zwingend, wenn ihm das Parlament zustimmt.

Quelle: Wikipedia

Das Phänomen der Elektrosensibilität wird seit Jahren diskutiert und intensiv erforscht. Elektrosensible Personen führen ihre gesundheitlichen Beschwerden auf elektromagnetische Felder zurück. Eine Befragung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) von elektrosensiblen Personen im 2003 hat gezeigt, dass Schlafstörungen, Kopfweh, Nervosität, Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten die hauptsächlichen Beschwerden sind. Das wurde auch in internationalen Studien bestätigt. Bei der BAG-Befragung liess sich jedoch keine dieser Beschwerden einer spezifischen Quelle von elektromagnetischen Feldern zuordnen. Zudem haben zwei Drittel der Befragten eine andere Ursache für ihre Beschwerden nicht ausgeschlossen.

Die zur Thematik durchgeführten wissenschaftlichen Studien konnten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen spezifischen Symptomen von elektrosensiblen Personen und der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern aufzeigen. Einige solcher Studien, wie z.B. eine Studie zum Einfluss der Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden und kognitive Funktionen, wurden auch in der Schweiz durchgeführt.

Die Beschwerden elektrosensibler Personen sind jedoch medizinisch messbar und teilweise schwerwiegend. Sie erfordern grundlegende medizinische Untersuchungen zur Symptomatik sowie die breite Abklärung möglicher Ursachen zu Hause und am Arbeitsplatz. Seit Jahren unterstützen deshalb die zuständigen Bundesämter BAG und Bundesamt für Umwelt Projekte und Initiativen zu spezifischen umweltmedizinischen Beratungsstellen. Zu erwähnen sind beispielsweise das Pilotprojekt "Umweltmedizinische Beratungsstelle" an der Universität Basel oder das "Umweltmedizinische Beratungsnetz" der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, das auch wissenschaftlich begleitet wird.

Der Bundesrat begrüsst alle diese Bestrebungen, welche dafür sorgen, dass diese Personen ganzheitlich untersucht werden. Er stellt jedoch fest, dass Elektrosensibilität eine Selbstdiagnose ist und dass kein kausaler Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Symptomen und elektromagnetischen Feldern nachgewiesen wurde. Damit entbehrt das Anliegen, die Elektrosensibilität als ein medizinisches Handicap offiziell anzuerkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen der nötigen wissenschaftlichen Grundlage. Der Bundesrat hält es folglich nicht für sachgerecht, auf die Anliegen einzutreten und lehnt die Motion ab.

Erklärung des Bundesrates vom 20.05.2009

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Kommentare

Gigaherz, die Interessenvertretung Schweizer Elektrosmog-Betroffener beklagt eine “skandalöse Antwort des Bundesrates auf eine im Nationalrat eingereichte Motion.” Weiter heißt es dort: “Jetzt wissen wir wenigstens was der Bundesrat unter ganzheitlicher Untersuchung versteht. Nämlich das Nachplappern von Mobilfunk-Propaganda, mit dem völligen Ignorieren beweiskräftiger Studien und dem hartnäckigen Verleugnen von Strahlenschäden, welche der Mobilfunkindustrie nicht ins Konzept passen. Der Bundesrat dürfte ja, mangels medizinischem und technischem Sachverstand, kaum in der Lage gewesen sein, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Pfui!

Rüde Worte wie die von Gigaherz sind in der Mobilfunkdebatte bei abschlägigen Bescheiden leider üblich. Dabei plappert der Bundesrat keineswegs wie behauptet Mobilfunkpropaganda nach, sondern entscheidet leidenschaftslos aufgrund der herrschenden Faktenlage. Und diese sieht völlig anders aus als von Gigaherz behauptet, es gibt weder “beweiskräftige” Studien über Gesundheitsschäden, noch gibt es objektiv festgestellte “Strahlenschäden” infolge Einwirkung schwacher EMF. Diese verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit belastet bereits die Eingabe des PdA-Abgeordneten. Er transformiert Behauptungen seiner Informanten kurzerhand zu vermeintlichen Fakten, ein ebenso gängiges wie erfolgloses Verfahren in der Mobilfunkdebatte:

Schon der erste Satz seiner Begründung ist eine Behauptung: Die Elektrosensibilität hat körperliche Leiden zur Folge. Bislang aber ist es weltweit keinem Wissenschaftler gelungen, Elektrosensibilität von der subjektiven Wahrnehmung Betroffener in eine objektive reproduzierbare Tatsache zu überführen. Der Einleitungssatz hätte deshalb richtig lauten müssen: Die Elektrosensibilität hat nach Darstellung Betroffener körperliche Leiden zur Folge.

Eine weitere Behauptung in der Begründung lautet: In Schweden wurden besondere Vorkehrungen für elektrosensible Menschen getroffen. Tatsächlich gibt es keine einzige belastbare Quelle, die diese Behauptung stützt, selbst ein Elektrosensibler in Schweden konnte sie gegenüber dem IZgMF nicht bestätigen. Dennoch wird dieses Gerücht in den Kreisen Elektrosensibler liebend gerne kolportiert und in vielen abgewandelten Formen präsentiert, z.B. in der Form, dass in Schweden Elektrosensibilität amtlich anerkannt sei.

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