Desinformation: für UMTS
in Deutschland keine Vollversorgungspflicht

Eine erstaunliche Erkenntnis vermittelt das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in seiner Broschüre Grundinformation zur neuen Mobilfunkgeneration UMTS (PDF, 700 KByte). Auf Seite 7 weiß das im Juni 2003 herausgebrachte und seither nicht neu aufgelegte amtliche Papier folgendes über die UMTS-Lizenzen zu berichten: Die Laufzeit der Lizenzen ist auf 20 Jahre begrenzt. Mit der Ersteigerung der Lizenzen haben sich die Mobilfunkanbieter verpflichtet, bis Ende 2003 mindestens 25 %, bis Ende 2005 mindestens 50 % und bis Ende 2010 100 % der Bevölkerung mit der neuen Technik zu versorgen. Das erstaunliche an den genannten Zahlen ist die Versorgungsverpflichtung von 100 % zum Jahr 2010. Denn diese Verpflichtung gibt es gar nicht! Die letzte für die Betreiber eines UMTS-Netzes einzuhaltende Versorgungsverpflichtung war die auf Ende 2005 gesetzte 50-%-Marke. Eine weitergehende Versorgungsverpflichtung haben UMTS-Betreiber nicht, auch wenn ihnen diese für eine weitere vermeintlich behördlich erzwungene Verdichtung der UMTS-Netzabdeckung als Argument gut ins Konzept passen würde. Dass nicht mehr als die 50-%-Marke verlangt wird, ist auf der Website der Bundesnetzagentur (BNetzA) für jedermann nachzulesen. Und die BNetzA muss es wissen, schließlich ist sie für UMTS Lizenzgeberin. Auch in den UMTS-Lizenzen selbst endet die Versorgungspflicht Ende 2005 mit der 50-%-Marke. Zwar heißt es dort auch: Nach dem 31.12.2005 kann die Lizenzgeberin im Rahmen der Bereitstellung weiterer Frequenzen die Versorgungsverpflichtung erhöhen, wenn dies aus regulatorischen Gründen zur Sicherstellung der Regulierungsziele nach § 2 Abs. 2 TKG geboten ist (§8 Abs. 2 TKG). Von einer solchen Maßnahme der BNetzA fehlt jedoch jede Spur, so dass die 100-%-Marke getrost als amtliche Desinformation gelten darf (19.06.06-Titscher/-ll).

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