Unter welchen Voraussetzungen können Beschlüsse von Stadt- und Gemeinderäten, innerhalb bebauter Ortslagen keine weiteren Mobilfunkanlagen zuzulassen, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten? Dies fragte die PDS-Abgeordnete Katja Klipping im Sächsischen Landtag. Die Staatsregierung antwortete in Gestalt von Dr. Thomas de Maiziére kurz und prägnant: «Mobilfunkanlagen sind bauplanungsrechtlich nach der Art der Nutzung in allen beplanten und unbeplanten Baugebieten grundsätzlich zulässig. Einfache Beschlüsse von Stadt- und Gemeinderäten können an dieser bauplanungsrechtlichen Situation nichts ändern. Die Zulassung weiterer Mobilfunkanlagen könnte nur mit der Aufstellung entsprechender Bebauungspläne eingegrenzt werden. Derartige Bebauungspläne wären nur rechtmäßig, wenn sie auf städtebaulichen Motiven beruhen, sich nicht als bloße Verhinderungsplanung darstellen und den öffentlichen Belang einer ungehinderten Telekommunikation ausreichend berücksichtigen.» Die PDS-Abgeordnete stellte im Rahmen einer kleinen Anfrage noch vier weitere sachverwandte Fragen, die Sie inkl. Antworten in der Drucksache 4/1738 (PDF, 530 KByte) finden (16.07.05-Zieg/-ll).
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