Im aktuellen Amtsblatt der RegTP finden sich bemerkenswerte Neuigkeiten: In den Mitteilungen 57/2005 und Mitteilungen 58/2005 gibt die E-Plus Service GmbH in Potsdam neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ihre Kunden bekannt. Unter Punkt 3.3 wird dort festgelegt, dass ein Mobilfunkkunde verpflichtet ist, sich vor Abschluss des Vertrags zu informieren, ob am geplanten Einsatzort ausreichend Netzversorgung besteht. Und unter Punkt 3.6 setzt E-Plus noch eins drauf: Dort wird die Netzabdeckung innerhalb geschlossener Räume nicht garantiert. Wir sagen: Bravo E-Plus! Damit wird unsinnigen Kundenforderungen z. B. nach Mobilfunkversorgung in den untersten Geschossen von Tiefgaragen zumindest schon einmal die Rechtsgrundlage entzogen. Ob E-Plus die frei werdenden Reserven nutzt, um die Sendeleistung von Basisstationen auf breiter Front zu drosseln, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt und ist eher unwahrscheinlich. Naheliegender ist, dass E-Plus in schwach versorgten Gebieten keine Basisstationen zur Lückenfüllung mehr errichten will (12.04.05-Weiner/-ll).
