Die Schaffung eines lückenlosen UMTS-Netzes fällt nicht unter die allgemeine Daseinsvorsorge und ist dadurch nicht privilegiert. Dies sagt Barbara Bangert-Wachsmuth in einem Bericht des Suedkuriers. Die Rechtsanwältin hat kürzlich Vodafone davon abgebracht, in Überlingen am Bodensee einen 40 Meter hohen Sendemast zu errichten. Der Mast war für den Stadtteil Hödingen vorgesehen und der Vertrag mit einem Grundstückseigentümer bereits unter Dach und Fach. Als jedoch Befürchtungen unter anderem wegen gesundheitlicher Gefahren und einer Störung des Fremdenverkehrs laut wurden, setzte nicht nur der Grundstückseigentümer alles daran, den Vertrag rückgängig zu machen: 310 Hödinger Bürger unterschrieben ein Papier, mit dem der geplante Bau gestoppt werden sollte. Rückendeckung erhielten sie vom Ortschaftsrat, vom Oberbürgermeister und vom Bauausschuss, der Mitte März 2005 den Bauantrag von Vodafone offiziell ablehnte. Vodafone verzichtete auf einen Widerspruch, denn der geplante Sendemast liegt im Landschaftsschutzgebiet Bodensee-Ufer. Nicht zuletzt deshalb hatte sich auch die Untere Naturschutzbehörde gegen den Standort ausgesprochen. “Damit haben wir einen Präzedenzfall”, hofft Anwältin Bangert-Wachsmuth. “Der Erfolg zeigt, dass Bürger und Verwaltungen den Wünschen von Mobilfunkbetreibern nicht machtlos gegenüberstehen.” (19.06.05-ll).
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