Informationswäsche: Experten
sichern Auftraggebern Verschwiegenheit zu

In seiner Ausgabe 02/2005 vom 30. März 2005 stellt der Mobilfunk-Newsletter des Bundeswirtschaftsministeriums BMWA seinen Lesern das ärztliche Expertenkomitee Nirmed vor. Im Non Ionizing Radiation Medical Expert Desk, kurz Nirmed, haben sich ärztliche Praktiker und Wissenschaftler zu einer neuen Initiative in der Diskussion um die gesundheitliche Bedeutung elektromagnetischer Felder zusammengeschlossen, schreibt der Newsletter. Aber warum schreibt er dies erst jetzt? Schließlich wurde Nirmed schon vor gut einem halben Jahr aus der Taufe gehoben. Fast möchte man argwöhnen, dass das BMWA als Gegengewicht zur momentan ungemein regen und mobilfunkkritischen Bamberger Ärzteinitiative eine Ärzteinitiative der etwas anderen Art in die Waagschale werfen möchte. Die Anspielung auf mobilfunkfreundliche Gesinnung ist nicht etwa eine haltlose Verdächtigung, sondern beruht auf einer Textpassage, die für jeden auf der Nirmed-Hompage nachzulesen ist (Stand: 5.4.05), und die bereits vom Elektrosmog Report in seiner Februar-Ausgabe 2005 bemängelt wurde. Die kritische Aussage lautet: Auftraggeber haben ein Recht auf Verschwiegenheit der jeweiligen Arbeitsergebnisse. Öffentliche Bekanntgaben und Publikationen durch NIRMED-Mitglieder bedürfen der Rücksprache mit den jeweiligen Auftraggebern. Angesichts derart unverblümter Zusagen ist von Nirmed nichts wirklich Mobilfunkkritisches zu erwarten. Zwar heißt es auch: Bei der Wahrung ihrer Aufgaben unterliegt das NIRMED-Komitee gesamt und auch jedes einzelnen Mitglied ausschließlich dem ärztlichen Wissen und Gewissen. Eine fachliche Beeinflussung durch Auftraggeber oder andere ist ausgeschlossen. Doch schließt diese Klausel nicht aus, dass – nach Rücksprache mit einem Auftraggeber – Nirmed ein angefertigtes aber unbequemes Attest dezent unter den Teppich kehrt (06.04.05-ll).

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