Sendeanlagenabgabegesetz will
Standortbündelung in Niederösterreich

Mit einem Überraschungscoup überrumpelte am 17. Juni 2005 die Niederösterreichische (NÖ) Landesregierung die österreichischen Mobilfunkbetreiber: Auf dem NÖ Kommunalgipfel in St. Pölten wurde die Einführung eines Sendeanlagenabgabegesetzes beschlossen. Erst am 14. Juni traf der Antrag (PDF, 22 KByte) für den zugehörigen Gesetzesentwurf (PDF, 11 KByte) im NÖ Landtag ein. Das Gesetz, das im Falle einer Verabschiedung am 1. Januar 2006 in Kraft treten soll, möchte im Kern eine Mehrfachnutzung von Standorten fördern und sieht dafür eine dreifach gestaffelte Abgabe vor, deren Höhe sich daran orientiert, wie viele Betreiber sich einen Standort teilen. Je mehr Betreiber, desto geringer die Abgabe. Die Anzahl gemeinsam genutzter Standorte in NÖ soll damit von derzeit 12 % auf 60 % angehoben werden und die Initiatoren hoffen, auf diese Weise die Anzahl der Standorte aufs unbedingt Nötige zu begrenzen. Standorte auf öffentlichem Grund sind von der Abgabe befreit. Die Einschätzung, das Gesetz würde die Betreiber jährlich mit 45, 5 Mio. Euro belasten teilt Thomas Barmüller von der Betreiberorganisation FMK nicht: “Tatsächlich werden 2006 im Falle der Beschlussfassung der Gesetzesvorlage mindestens 65 Millionen Euro von der Mobilfunkbranche abgeschöpft. Wenn diese Maßnahme beschlossen wird oder gar Schule macht, hat das  verheerende Auswirkungen auf die mobile Kommunikation in Österreich.” Kommentar IZgMF: Die Mehrfachnutzung von Standorten tut sicherlich jedem Stadtbild gut und bei abgelegenen Standorten ist die mit einer Bündelung einhergehende Strahlungserhöhung auch unbedenklich. Bei Standorten in der Nähe von Menschen ist jedoch damit zu rechnen, dass es situationsabhängig zu einer Mehrbelastung von Anwohnern kommt. Leider lässt der gegenwärtig vorliegende Gesetzesentwurf diese Fehlentwicklung ungehindert zu (18.06.05-ll).

Sendeanlagenabgabegesetz ist beschlossene Sache

Trotz heftiger Kritik hat der niederösterreichische Landtag am Dienstag den 21. Juni 2005 das so genannte Sendeanlagenabgabegesetz (PDF, 12 KByte) beschlossen, dessen Erträge für die Krankenhausfinanzierung in Niederösterreich verwendet werden sollen. In der Sitzung selbst war noch ein Abänderungsantrag eingebracht und angenommen worden. Außerdem wurde die Gültigkeit des Gesetzes bis Ende 2009 befristet, was mit einer dann geplanten Prüfung der Wirksamkeit begründet wurde. Einem Bericht des Nachrichtendienstes Heise zufolge meinten indes Kritiker, dass dieser Zeitraum auf den Termin hinauslaufe, zu dem der Verfassungsgerichtshof das Gesetz wegen mehrfacher Verfassungswidrigkeit aufheben werde. Für das Sendeanlagenabgabegesetz stimmten alle Abgeordneten von ÖVP und SPÖ, dagegen votierten die Grünen und die FPÖ. Die ÖVP verfügt im Landtag über eine absolute Mehrheit. Nun überlegen sechs weitere Bundesländer (von neun), ihre Budgets mit einer ähnlichen Abgabe aufzubessern. “Wir rechnen damit, dass die Handymasten-Steuer bundesweit kommt – mit Ausnahme von Wien und Kärnten", sagt Margit Kropik (Quelle: Die Presse). Sie ist für das Krisenmanagement bei T-Mobile Austria zuständig. Wenn die österreichische Bundesregierung in Wien nun keinen Einspruch gegen das umstrittene Gesetz erhebt, kann es wie geplant am 1. Januar 2006 in Kraft treten (22.06.05-ll).

Nachtrag vom 29. Oktober 2005

Nach monatelangem Tauziehen hat das österreichische Bundesland Niederösterreich seine Pläne zur Erhebung einer Sonderabgabe auf Mobilfunkantennenmasten fallen gelassen. Darauf einigten sich, einem Bericht von xonio.com zufolge, Regierungsvertreter und die fünf Mobilfunkunternehmen Österreichs am 28. Oktober 2005. Die Landesregierung in St. Pölten hatte vor, den Betreibern der Mobilfunknetze ab Januar 2006 für die Benutzung der Antennenmasten Gebühren abzuverlangen. Sie wollte damit erreichen, dass die ausufernde Anzahl der Sendemasten im größten Bundesland Österreichs reduziert wird. Auch andere Bundesländer erwogen daraufhin die Einführung der Steuer, die die Betreiber mehrere Hundert Millionen Euro gekostet hätte. Nun einigten sich die Mobilfunkanbieter darauf, nach Möglichkeit 80 % aller neuen Mastenstandorte gemeinsam zu nutzen und zu prüfen, ob es technisch möglich ist, auch die bestehenden Standorte in Niederösterreich besser zu teilen (29.10.05-ll).

Weiterführende Informationen im IZgMF-Forum

Meldungen 2005

Website durchsuchen

 

Aktionen zum Mitmachen

Europapetition (FRA)

Krankheitsgeschichten

Ärzteappell organisieren

UMTS-Moratorium (GER)

Downloads

Gratis-Umrechner für Leistungsflussdichte, Feldstärke und mehrUmrechner für die gängigsten Einheiten im Mobilfunk

Miniplakate fürs Auto

An dieser Position blockiert ein Programm zur Unterdrückung von Popup-Fenstern oder ein Werbeblocker die Darstellung von Google-Anzeigen.

Tipps & Tricks

DECT-Basisstationen mit Alufolie entschärfen

Handy klammheimlich auf Sendung? Selber testen mit Kofferradio!

Kinder

Spezielle Information für Kinder und Jugendliche

Britischer Strahlenschutz warnt vor Kinderhandys

Testballon: 3-Tasten-Handy für Kindergartenkinder

Kinderhandy: Diverse Medien werben fleißig für Mobilfunker

Profitsucht von T-Mobile macht vor Kindern nicht halt

Messen

Handystrahlung innerhalb eines Linienbusses

Das Wunder von NRW

Auch Funkmessprojekt Baden-Württemberg mit Verfahrensfehler

SAR-Messungen vor Ort

Funkmessprojekt Bayern

 

 

Zur Inhaltsübersicht Bitte klicken

 

Bürgerinitiativen

Liste der Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk: Gleich jetzt hier eintragen!

Mobilfunkgeschichten:
Bürgerinitiativen erzählen

Bürgerkrieg wegen E-Plus-Sendemast

München: Handyverbot in Bussen und Bahnen

Forum

Diskutieren & Informieren

Linkliste

Viele interessante Sites

Gerichtsurteile

LG Kempten erkennt nicht auf Mietminderung

OVG Hamburg stoppt Baustopp gegen T-Mobile

Nachbar muss Mast dulden

VG Neustadt lehnt Eilantrag gegen Mobilfunkmast ab

Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz keine Hürde für Mobilfunker

BVGH: Vodafone unterliegt

Sendeverbot für illegal errichtete Station

Na sowas!

Rätselhaftes Rindersterben auf dem Stengel-Hof

Minister Huber kneift

WLAN schlimmer als DECT

Schnurlostelefone: Auch DECT-Zulassung läuft Ende 2008 aus

Blauer Handyengel in Not

Gefährlich: Dacharbeiten unter Sendemasten

Naila: Krebs um Sender

Schmiergeldverdacht gegen Mobilfunkkonzern Ericsson

Digitaler Behördenfunk

Messtechniker melden “Widerstandsnester”

Spendable Anna Swelund verschenkt wieder Handys

Vorsorge

Mobilfunk-Vorsorgemodelle auf dem Prüfstand

Vorsorgemodell München

Vorsorgemodell Salzburg

Vier Tipps für intelligenten Umgang mit Handys

Telefonieren in Bus, Auto, Bahn doppelt schädlich

PLC: Die W-LAN-Alternative

Günstiges CT1+ Schnurlostelefon bei Conrad

Gut zu wissen

Standortdatenbanken

Kein Versicherungsschutz für Mobilfunker

183 Fragen & Antworten
aus Sicht der Netzbetreiber

Mobilfunk-Telefonhotline des Bund Naturschutz in Bayern

Immobilien-Wertminderung

Handy: Mindestens 60 % der Sendeleistung bleibt im Kopf hängen

BMW erlässt für DECT strengen Vorsorgegrenzwert

Der Leuchtturmeffekt will erst noch erforscht werden

Getarnte Mobilfunkmasten

WLAN kontra PLC