Mit einem Überraschungscoup überrumpelte am 17. Juni 2005 die Niederösterreichische (NÖ) Landesregierung die österreichischen Mobilfunkbetreiber: Auf dem NÖ Kommunalgipfel in St. Pölten wurde die Einführung eines Sendeanlagenabgabegesetzes beschlossen. Erst am 14. Juni traf der Antrag (PDF, 22 KByte) für den zugehörigen Gesetzesentwurf (PDF, 11 KByte) im NÖ Landtag ein. Das Gesetz, das im Falle einer Verabschiedung am 1. Januar 2006 in Kraft treten soll, möchte im Kern eine Mehrfachnutzung von Standorten fördern und sieht dafür eine dreifach gestaffelte Abgabe vor, deren Höhe sich daran orientiert, wie viele Betreiber sich einen Standort teilen. Je mehr Betreiber, desto geringer die Abgabe. Die Anzahl gemeinsam genutzter Standorte in NÖ soll damit von derzeit 12 % auf 60 % angehoben werden und die Initiatoren hoffen, auf diese Weise die Anzahl der Standorte aufs unbedingt Nötige zu begrenzen. Standorte auf öffentlichem Grund sind von der Abgabe befreit. Die Einschätzung, das Gesetz würde die Betreiber jährlich mit 45, 5 Mio. Euro belasten teilt Thomas Barmüller von der Betreiberorganisation FMK nicht: “Tatsächlich werden 2006 im Falle der Beschlussfassung der Gesetzesvorlage mindestens 65 Millionen Euro von der Mobilfunkbranche abgeschöpft. Wenn diese Maßnahme beschlossen wird oder gar Schule macht, hat das verheerende Auswirkungen auf die mobile Kommunikation in Österreich.” Kommentar IZgMF: Die Mehrfachnutzung von Standorten tut sicherlich jedem Stadtbild gut und bei abgelegenen Standorten ist die mit einer Bündelung einhergehende Strahlungserhöhung auch unbedenklich. Bei Standorten in der Nähe von Menschen ist jedoch damit zu rechnen, dass es situationsabhängig zu einer Mehrbelastung von Anwohnern kommt. Leider lässt der gegenwärtig vorliegende Gesetzesentwurf diese Fehlentwicklung ungehindert zu (18.06.05-ll).
Sendeanlagenabgabegesetz ist beschlossene Sache
Trotz heftiger Kritik hat der niederösterreichische Landtag am Dienstag den 21. Juni 2005 das so genannte Sendeanlagenabgabegesetz (PDF, 12 KByte) beschlossen, dessen Erträge für die Krankenhausfinanzierung in Niederösterreich verwendet werden sollen. In der Sitzung selbst war noch ein Abänderungsantrag eingebracht und angenommen worden. Außerdem wurde die Gültigkeit des Gesetzes bis Ende 2009 befristet, was mit einer dann geplanten Prüfung der Wirksamkeit begründet wurde. Einem Bericht des Nachrichtendienstes Heise zufolge meinten indes Kritiker, dass dieser Zeitraum auf den Termin hinauslaufe, zu dem der Verfassungsgerichtshof das Gesetz wegen mehrfacher Verfassungswidrigkeit aufheben werde. Für das Sendeanlagenabgabegesetz stimmten alle Abgeordneten von ÖVP und SPÖ, dagegen votierten die Grünen und die FPÖ. Die ÖVP verfügt im Landtag über eine absolute Mehrheit. Nun überlegen sechs weitere Bundesländer (von neun), ihre Budgets mit einer ähnlichen Abgabe aufzubessern. “Wir rechnen damit, dass die Handymasten-Steuer bundesweit kommt – mit Ausnahme von Wien und Kärnten", sagt Margit Kropik (Quelle: Die Presse). Sie ist für das Krisenmanagement bei T-Mobile Austria zuständig. Wenn die österreichische Bundesregierung in Wien nun keinen Einspruch gegen das umstrittene Gesetz erhebt, kann es wie geplant am 1. Januar 2006 in Kraft treten (22.06.05-ll).
Nachtrag vom 29. Oktober 2005
Nach monatelangem Tauziehen hat das österreichische Bundesland Niederösterreich seine Pläne zur Erhebung einer Sonderabgabe auf Mobilfunkantennenmasten fallen gelassen. Darauf einigten sich, einem Bericht von xonio.com zufolge, Regierungsvertreter und die fünf Mobilfunkunternehmen Österreichs am 28. Oktober 2005. Die Landesregierung in St. Pölten hatte vor, den Betreibern der Mobilfunknetze ab Januar 2006 für die Benutzung der Antennenmasten Gebühren abzuverlangen. Sie wollte damit erreichen, dass die ausufernde Anzahl der Sendemasten im größten Bundesland Österreichs reduziert wird. Auch andere Bundesländer erwogen daraufhin die Einführung der Steuer, die die Betreiber mehrere Hundert Millionen Euro gekostet hätte. Nun einigten sich die Mobilfunkanbieter darauf, nach Möglichkeit 80 % aller neuen Mastenstandorte gemeinsam zu nutzen und zu prüfen, ob es technisch möglich ist, auch die bestehenden Standorte in Niederösterreich besser zu teilen (29.10.05-ll).
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