Einem Bericht der Allgäuer Zeitung zufolge ist die von der Stadt Füssen und über 20 Ostallgäuer Kommunen im Juli 2004 beim Bayerischen Landtag eingereichte Mobilfunk-Petition jetzt vom zuständigen Umweltausschuss abgelehnt worden. Dem Forderungskatalog, der u. a. die Errichtung von Mobilfunksendern von der Einwilligung der Kommunen abhängig machen wollte, könne aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden, zumal der Landtag zuletzt im Juli 2004 die Einführung einer Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen im Baugenehmigungsverfahren als "nicht probates Mittel" abgelehnt habe. Einer der Auslöser für die gescheiterte Petition ist der nur in Bayern gültige und kürzlich zum 2-ten mal verlängerte Mobilfunkpakt: Demzufolge dürfen Kommunen den Netzbetreibern Alternativstandorte für Sender lediglich vorschlagen. Die Netzbetreiber aber können nach einer Prüfung diese Alternativen ablehnen und die Anlage auf dem anfangs vorgesehenen Standort errichten. Eine tatsächliche Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeit der Kommune bei Anzahl und Standortwahl der Sendeanlagen sei so nicht gewährleistet. Aus gleichen Beweggründen hat sich der Bayerische Städtetag von Anfang an gegen den von Seiten der Bayerischen Staatsregierung eingefädelten Pakt ausgesprochen (5.1.05-ll).
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