Wie das IZMF berichtet, hat die EU im Dezember 2004 die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit überarbeitet. Die neue EMV-Richtlinie regelt allein die Störsicherheit elektronischer Geräte, über zulässige Feldeinwirkungen auf Menschen sagt sie nichts aus. Neu ist, dass sich die Hersteller die Störsicherheit ihrer Produkte in völliger Eigenverantwortung bescheinigen dürfen (CE-Erklärung). Bislang war es noch so gewesen, dass an der CE-Erklärung der Hersteller eine unabhängige Prüf- und Kontrollstelle mitwirkte. Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für Unternehmen und Industrie, lobt: „Die neue Richtlinie verdeutlicht, dass die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Industrie zu den obersten Prioritäten der neuen Kommission gehört.“ Kein Wunder, dass die Rechtschreibkorrektur unseres Webeditors aus Verheugen nur zu gerne Verbeugen machen wollte. Aus Sicht des IZgMF ist die neue EMV-Richtlinie ein Rückschritt: Sind wir Menschen doch seit dem Fehltritt von Adam & Eva mit dem Makel behaftet, dass der Geist willig, das Fleisch aber schwach ist. Davon sind nicht nur einige allzu nebenverdienstreiche Politiker betroffen, sondern auch Industriemanager. So rügte die Stiftung Warentest im Mai 2004 beim Test von 19 Trekkingrädern, “viele Hersteller kämen ihrer Sorgfaltspflicht nicht in ausreichendem Maße nach.” Sieben der getesteten Räder zeigten unter Belastung zum Teil lebensgefährliche Brüche. Oder wie wär’s damit: 2002 stellte die Zeitschrift PC-Welt bei einem über Discounter vertriebenen PC einen Verstoß gegen die CE-Erklärung fest. Statt dankbares Schulterklopfen zu ernten flatterte der PC-Welt erst einmal eine vom Hersteller erwirkte einstweilige Verfügung ins Haus (23.01.05-ll).
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