Steht auf einem Handy nicht mehr groß der Name des Herstellers, sondern der eines Mobilfunkbetreibers, handelt es sich in aller Regel um ein “gebrandetes” Modell. Derartige Handys haben i. a. eine spezielle Firmware, die mit einem Trick Geld in die Kassen der Betreiber spülen soll: Nach einem arglosen Tastendruck baut das Handy ohne Rückfrage die Verbindung zu einem kostenpflichtigen Internetportal des Betreibers auf. Schnell ist diese Taste, sie hat gerne ihren Platz einladend direkt unter dem Display, aus Versehen gedrückt, und noch bevor am Display etwas zu sehen ist tickt bereits der Gebührenzähler. Die Stiftung Warentest macht mit diesen Abzocker-Handys kurzen Prozess und wertet sie wegen möglicher Fehlbedienungen in der Wertungskategorie Benutzerführung deutlich ab. Noch einen Schritt weiter ging am 3. Februar 2005 das Amtsgericht Potsdam, das erstmals einen Betreiber wegen “Branding” verurteilte. Das Gericht befand die veränderte Firmware als Mangel und verdonnerte T-Mobile rechtskräftig dazu, einem Kunden den Kaufpreis zu erstatten. Mehr dazu bei der Stiftung Warentest (30.03.05-ll).
