Pierre Johanns, stellvertretendender Vorsitzender der luxemburgischen Bürgerinitiative Biirgerfrequenz a.s.b.l. berichtet im Hartenstein-Newsletter von einem bemerkenswerten Vorgang in Belgien. Dort soll der Staatsrat Mitte Dezember 2004 einen Beschluss vom April 2001 annulliert haben, mit dem die damalige Gesundheitsministerin Magda Aelvoet die Mobilfunk-Grenzwerte in Belgien festschrieb. Gegen diesen Beschluss habe die mobilfunkkritische Organisation “Teslabel - Coordination asbl” bereits im Juli 2001 mit der Begründung geklagt, die Grenzwerte seien zu hoch. Ministerin Aelvoet aber hatte, so Johanns weiter, die Grenzwerte nun gerade mit der Begründung eingeführt, diese würden gegenüber den WHO/ICNIRP-Grenzwerten ein wesentlich höheres Schutzniveau bieten. Wenngleich Einzelheiten über die Beweggründe des belgischen Staatsrats derzeit nicht bekannt sind, so ist doch festzustellen, dass die in Belgien gültigen Grenzwerte nach Aelvoet ohnehin schon um den Faktor Zwei niedriger sind als die in Deutschland: Für GSM 900 sind in Belgien 20,6 V/m zulässig (BRD: 41,2 V/m), für GSM 1800 sind es 29,1 V/m (BRD: 58,3 V/m) und für UMTS 30,7 V/m (BRD: 61 V/m) 6.1.05-ll
Belgien derzeit faktisch ohne Grenzwerte
Der Gesetzesentwurf von Ministerin Aelvoet sah vor, den Grenzwert von 20,6 V/m einzuführen, da dieser um das 4fache unter dem ICNIRP-Wert für das 900-MHz-Band liegt und somit Vorsorgecharakter aufweist. Der Oberste Rat für Hygiene (Conseil Supérieur d'Hygiène - CSH) hatte bei seiner ersten Befragung im August 2000 jedoch einen Grenzwert von nur 3 V/m für Mobilfunkanlagen vorgeschlagen (ähnlich wie in Luxemburg). Aelvoet setzte jedoch Ihren Entwurf in eine Norm um, ohne der Empfehlung des Obersten Rats für Hygiene Rechnung zu tragen. Ein Fehler, wie sich jetzt herausstellt, denn der belgische Staatsrat begründet die Annullierung der belgischen Mobilfunk-Grenzwerte damit, dass der Grenzwert von 20,6 V/m zu sehr von den Empfehlungen des CSH abweiche. Somit hat Belgien derzeit faktisch keine legalen Grenzwerte für Mobilfunk. Der belgische Staatsrat kann übrigens nur das Zustandekommen von Gesetzesentwürfen in Frage stellen, den eigentlichen Gesetzesinhalt (in diesem Fall die Grenzwerte) kann die Institution nicht anfechten. Die mobilfunkkritische Organisation Teslabel nutzt jetzt die Gunst der Stunde und ruft landesweit zur Unterstützung auf, um in Belgien neue Vorsorgewerte unter 0,6 V/m zu bekommen (Nachtrag vom 12.01.05-Jean Delcoigne/Pierre Johanns).
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