Regierungspolitiker und Betreiber üben sich wieder im gemeinsamen Schulterschluss. Der Berliner Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, und des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, im Dezember 2004 beschlossen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung in das Abgeordnetenhaus einzubringen. In diesem Entwurf heißt es ganz ungeniert: “Zur Vermeidung zusätzlicher Behinderungen beim Aufbau des Mobilfunknetzes soll die Bauordnung entsprechend geändert werden. Eine Nutzungsänderung bei Errichtung, Änderung oder Herstellung von Mobilfunksendeanlagen soll baugenehmigungsfrei sein.” Die gerichtliche Klage gegen die Nutzungsänderung eines Wohnhauses im Sinne von gewerblicher Nutzung (Mobilfunksender) war bislang eine der wenigen Möglichkeiten, zu versuchen, einen Mobilfunkmast aus reinen Wohngebieten fern zu halten. Betreiber müssen sich bei solchen Klagen vor Gericht bemühen und begründen, warum der geplante Sender eine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung vom nachbarlichen Abwehrrecht erfahren soll. Dieser “Behinderung” der Betreiber will der Gesetzesentwurf jetzt in schonungsloser Offenheit ein Ende bereiten. Eine gute Übersicht zur gegenwärtigen Rechtslage im Streit um Mobilfunksender gibt das Bundesamt für Strahlenschutz (23.01.05-ll).
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