Am 19. März 2004 startete die bayerische ödp im Freistaat ihre Kampagne auf Zulassung des Volksbegehrens Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk. Ziel der Aktion sind zwei Gesetzesänderungen zur Wiedereinführung der Baugenehmigungspflicht für Mobilfunk-Sendemasten unter 10 m Länge sowie für einen umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Mobilfunknetze. Der erste Schritt der Zulassungsprozedur besteht darin, in Bayern mindestens 25 000 Fürsprecher für die Gesetzesvorschläge der ödp zu finden. Dieses Nahziel wurde am 7. Juni erreicht. Um jedoch gegen ungültige Eintragungen gewappnet zu sein, werden die Unterschriftslisten vielerorts noch ein paar Tage ausliegen. Peter-Michael Schmalz, Initiator des Volksbegehrens, zeigte sich gegenüber dem IZgMF mit dem bisherigen Verlauf der Aktion sehr zufrieden. Im zweiten Schritt werde es jedoch ungleich schwieriger, so Schmalz: Denn wenn die Unterschriftslisten vom bayerischen Innenministerium für rechtens befunden wurden landen die Gesetzesentwürfe im bayerischen Landtag, wo sie aller Voraussicht nach auf wenig Gegenliebe stoßen, sprich abgelehnt werden. Innerhalb eines Zeitfensters von nur 14 Tagen müssen sich daraufhin mindestens 900 000 Wahlberechtigte nebst Ausweis in Meldestellen und Rathäusern einfinden, um ihrem Begehren nach einem Volksentscheid über die Gesetzesentwürfe Nachdruck zu verleihen. Erst wenn diese haushohe Hürde genommen ist, dürfen sich die Gesetzesentwürfe dem Volksentscheid stellen, wobei dann schon die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen über Annahme oder Ablehnung entscheidet (7.6.04-ll).
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