Ortsbildwahrung und Denkmalschutz konnten Mobilfunkanlage in Neustadt nicht stoppen

Wie das Verwaltungsgericht Neustadt in seiner Pressemeldung Nr. 19/2004 berichtet, wurde mit Urteil vom 18. Mai 2004 (Aktenzeichen: 5 K 2340/03.NW) die Stadt Neustadt (an der Weinstraße) dazu verpflichtet, die von der Firma Vodafone beantragte Baugenehmigung für eine in Neustadt-Hambach errichtete Mobilfunkanlage zu erteilen.

Die strittige Mobilfunkanlage steht bereits seit Anfang 2002 auf dem Dach eines Weingutes in Hambach, das Gebäude liegt im Geltungsbereich der städtischen Satzung "über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze der Ortskerne der Ortsbezirke der Stadt Neustadt an der Weinstraße" aus dem Jahr 1984. Die Antennenanlage ist vom Dachfirst gemessen 7 m hoch; die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigte im Januar 2002, dass die derzeit gültigen Personenschutzgrenzwerte und die notwendigen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Die Stadt Neustadt lehnte eine Baugenehmigung für die Mobilfunkanlage ab, insbesondere mit der Begründung, dass sie das Ortsbild – namentlich die Sicht auf die nahegelegene St. Jakobus-Kirche – und denkmalpflegerische Belange beeinträchtige. Die Firma Vodafone klagte gegen die Versagung der Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Neustadt. Sie berief sich vor allem darauf, dass die Antennenanlage sehr schmal, von matter Farbe und nur geringfügig höher als die vorhandenen Hausantennen sei. Nur aus nächster Nähe könne man sie überhaupt sehen.

Standort 40 m von der Weinstraße entfernt

Die Richter gaben der Klägerin Recht: Die Mobilfunkanlage halte die Grenzwerte der geltenden Verordnung über elektromagnetische Felder ein. Bei ihrer Errichtung würden somit die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt und schädliche Umwelteinwirkungen seien nicht zu erwarten. Wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die festgeschriebenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit unzureichend seien, lägen zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Nach der weiteren Begründung des Urteils beeinträchtigt die Mobilfunkanlage weder das Ortsbild von Hambach noch Belange des Denkmalschutzes. Hierüber hat sich das Gericht bei einer Ortsbesichtigung ein Bild gemacht. Dabei ist entscheidend für die Richter, dass die Antennenanlage nur aus einem eng begrenzten Sichtwinkel durch Baulücken hindurch überhaupt zu sehen sei und nicht höher wirke als die auf den Dächern der umliegenden Häuser angebrachten Dachständer für die Stromversorgung. Auch der Blick auf ein denkmalgeschütztes Anwesen in der näheren Umgebung sei nicht beeinträchtigt, und infolge ihrer von der Weinstraße um ca. 40 m zurückgesetzten Lage wirke sich die Mobilfunkanlage nur geringfügig auf das Straßenbild aus.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Die Entscheidung kann bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts (Tel.: 06321/401-254 oder -228 oder per
E-Mail: poststelle@vgnw.jm.rlp.de ) angefordert werden (7.6.04-ll).

Meldungen 2004

Website durchsuchen

 

Aktionen zum Mitmachen

Europapetition (FRA)

Krankheitsgeschichten

Ärzteappell organisieren

UMTS-Moratorium (GER)

Downloads

Gratis-Umrechner für Leistungsflussdichte, Feldstärke und mehrUmrechner für die gängigsten Einheiten im Mobilfunk

Miniplakate fürs Auto

An dieser Position blockiert ein Programm zur Unterdrückung von Popup-Fenstern oder ein Werbeblocker die Darstellung von Google-Anzeigen.

Tipps & Tricks

DECT-Basisstationen mit Alufolie entschärfen

Handy klammheimlich auf Sendung? Selber testen mit Kofferradio!

Kinder

Spezielle Information für Kinder und Jugendliche

Britischer Strahlenschutz warnt vor Kinderhandys

Testballon: 3-Tasten-Handy für Kindergartenkinder

Kinderhandy: Diverse Medien werben fleißig für Mobilfunker

Profitsucht von T-Mobile macht vor Kindern nicht halt

Messen

Handystrahlung innerhalb eines Linienbusses

Das Wunder von NRW

Auch Funkmessprojekt Baden-Württemberg mit Verfahrensfehler

SAR-Messungen vor Ort

Funkmessprojekt Bayern

 

 

Zur Inhaltsübersicht Bitte klicken

 

Bürgerinitiativen

Liste der Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk: Gleich jetzt hier eintragen!

Mobilfunkgeschichten:
Bürgerinitiativen erzählen

Bürgerkrieg wegen E-Plus-Sendemast

München: Handyverbot in Bussen und Bahnen

Forum

Diskutieren & Informieren

Linkliste

Viele interessante Sites

Gerichtsurteile

LG Kempten erkennt nicht auf Mietminderung

OVG Hamburg stoppt Baustopp gegen T-Mobile

Nachbar muss Mast dulden

VG Neustadt lehnt Eilantrag gegen Mobilfunkmast ab

Bebauungspläne in Rheinland-Pfalz keine Hürde für Mobilfunker

BVGH: Vodafone unterliegt

Sendeverbot für illegal errichtete Station

Na sowas!

Rätselhaftes Rindersterben auf dem Stengel-Hof

Minister Huber kneift

WLAN schlimmer als DECT

Schnurlostelefone: Auch DECT-Zulassung läuft Ende 2008 aus

Blauer Handyengel in Not

Gefährlich: Dacharbeiten unter Sendemasten

Naila: Krebs um Sender

Schmiergeldverdacht gegen Mobilfunkkonzern Ericsson

Digitaler Behördenfunk

Messtechniker melden “Widerstandsnester”

Spendable Anna Swelund verschenkt wieder Handys

Vorsorge

Mobilfunk-Vorsorgemodelle auf dem Prüfstand

Vorsorgemodell München

Vorsorgemodell Salzburg

Vier Tipps für intelligenten Umgang mit Handys

Telefonieren in Bus, Auto, Bahn doppelt schädlich

PLC: Die W-LAN-Alternative

Günstiges CT1+ Schnurlostelefon bei Conrad

Gut zu wissen

Standortdatenbanken

Kein Versicherungsschutz für Mobilfunker

183 Fragen & Antworten
aus Sicht der Netzbetreiber

Mobilfunk-Telefonhotline des Bund Naturschutz in Bayern

Immobilien-Wertminderung

Handy: Mindestens 60 % der Sendeleistung bleibt im Kopf hängen

BMW erlässt für DECT strengen Vorsorgegrenzwert

Der Leuchtturmeffekt will erst noch erforscht werden

Getarnte Mobilfunkmasten

WLAN kontra PLC