Die hessische Kleinstadt Taunusstein (nahe Wiesbaden) hat Eckpunkte für eine freiwillige Vorsorgevereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern beschlossen. Wie der Aar-Bote heute berichtet, soll es in reinen Wohngebiete keine Standorte geben; auch allgemeine Wohngebiete sollen möglichst von Sendemasten verschont bleiben. Zudem ist ein Grenzwert vorgesehen (Salzburger-Vorsorgewert), der in der Nähe von Wohnbebauung, Kindergärten, Schulen und Kliniken einzuhalten sei. Eine weitere Forderung sieht vor, dass vorhandene Mobilfunkanlagen möglichst auch für Neuanlagen genutzt werden sollen. Aus Sicht des IZgMF eine unglückliche Forderung, denn die so genannte Standortbündelung kann Anwohner eines solchen Sammelstandorts erheblich benachteiligen. Vertretbar ist eine Standortbündelung nur dann, wenn damit keine Mehrbelastung durch elektromagnetische Felder verbunden ist. Weiterhin wurde beschlossen, eine Mobilfunk-Grundversorgung im Stadtgebiet zu gewährleisten. Gut: Dazu gehört laut Beschluss der störungsfreie Empfang im Außenbereich, also außerhalb von Gebäuden, sowie in oberirdischen Gebäuden – nicht jedoch der Empfang in Kellern oder Tiefgaragen (23.10.04-ll).
