Vodafon darf in Soltau einen geplanten und vom Landkreis auch schon genehmigten Mobilfunk-Sendeturm nicht errichten. Dies verfügte zweitinstanzlich das Niedersächsische OVG, Lüneburg, mit der Entscheidung 9 ME 206/04 vom 25.8.2004. Erstinstanzlich war im Juni das VG dem Begehren eines Anliegers gefolgt und hatte einen Baustopp gegen den über 40 m hohen und am Fuß 1,40 m durchmessenden Turm verhängt. Die Richter verwiesen darauf, dass die Baugenehmigung fehlerhaft sei, der Landkreis Grenzabstände nicht berücksichtigt habe. Wegen seiner Ausmaße habe der Turm „gebäudeartige Wirkung“. Das OVG teilt die Auffassung des VG, zumal der Turm oben zwei Trägerplattformen mit 3,4 m Durchmesser bekommen sollte. “Wir sind sehr froh über dieses Urteil – die harte Arbeit hat sich gelohnt”, sagt Astrid Wichmann von der Bürgerinitiative Mobilfunk Soltau. “Wir haben zuvor eine große Infoveranstaltung (ca. 400 Besucher) durchgeführt. Herr Zwerenz (Bürgerwelle) hat dabei überzeugt und die Informationen verständlich transformiert. Daraufhin haben sich viele Mitbürger der BI angeschlossen. Mit ganzer Kraft sind wir dann gerichtlich gegen diesen Sendeturm vorgegangen. Unsere Stadtvertreter sehen nun, nach langen und harten Auseinandersetzungen, die Notwendigkeit gemeinsam einen Weg zu finden. Es hat sich ein "runder Tisch" gebildet aus Vertretern der einzelnen Ratsfraktionen, Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Vertretern der BI. Jetzt bleibt abzuwarten wie konstruktiv und effektiv diese gemeinsame Arbeit verlaufen wird (3.10.04-ll).
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