Mobilfunkmasten in Wohngebieten sind nicht selten ungenehmigt (Baunutzungsordnung) und daher Schwarzbauten. In aller Regel halten die Behörden jedoch still. Nicht so in Dachau: Hier erlässt die Stadt für einen im März 2001 in einem reinen Wohngebiet (Heideweg) ungenehmigt errichteten Mobilfunkmasten im Mai 2001 eine Beseitigungsanordnung mit sofortiger Wirkung. Dagegen legt T-Mobile im Juli 2001erfolgreich Einspruch ein, der Mast darf bis auf weiteres stehen bleiben. Das Verfahren kommt zur Regierung von Oberbayern, die als Schiedsstelle auftritt, und im März 2003 zugunsten von T-Mobile entscheidet. Dachau klagte postwendend vor dem bayerischen Verwaltungsgericht gegen diesen Entscheid. Ob die Beseitigungsanordnung nun rechtens ist oder nicht, darüber befindet VG-Richter Dr. Berberich in öffentlicher Verhandlung am Donnerstag, 9. Dezember 2004, ab 9:15 Uhr im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 3. Der umstrittene Mast ist übrigens nie ans Netz gegangen. Nach heftigen Bürgerprotesten wechselte der Vermieter des Standorts, ein Metzger, das Lager und erteilte T-Mobile Hausverbot. Zusätzlich parken rund um das Anwesen, eigenartigerweise genau an strategisch wichtigen Punkten, Fahrzeuge stets so, dass für Antennenbauer kein Durchkommen ist (05.12.04-Fleischer/-ll). Nachtrag: Die Klage der Stadt Dachau wurde abgewiesen, die Beseitigungsanordnung ist damit hinfällig.
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