Kennen Sie Ministerialrat Dr. Wagner? Er sitzt im Bayerischen Innenministerium und hatte kürzlich die baurechtliche Anfrage zu beantworten, ob ein Mobilfunkunternehmen ein Träger öffentlicher Belange ist. In seinem 3-seitigen Antwortschreiben (PDF, 306 KByte), legt der Ministerialrat zunächst dar, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schon im Jahr 2003 entschieden hat, Mobilfunker seien keine Träger öffentlicher Belange. So weit so gut. Dann aber macht Dr. Wagner ziemlich unverblümt deutlich, dass es für Gemeinden dennoch ratsam sei, die Betreiber in eine beabsichtigte Bauleitplanung mit einzubeziehen. Über die Landesgrenzen hinaus habe auch die Fachkommission Städtebau der Argebau mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass Mobilfunker zwar keine Träger öffentlicher Belange seien, sie von den Kommunen dennoch frühzeitig in die städtebauliche Planung mit einbezogen werden sollten. Quelle: Rechtsanwalt und Mobilfunkkenner Frank Sommer, München, via Newsletter Volker Hartenstein (13.7.04-ll).
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