Das Parlament des Kantons Basel-Stadt hat Mitte November 2004 mit einer so genannten Standesinitiative eine wichtige Weiche gestellt, um einen Aufschub beim weiteren Ausbau der Mobilfunknetze zu erreichen. Wer mit der Schweizerischen Politiklandschaft nicht vertraut ist, konnte jedoch darüber ins Grübeln kommen, welchen Wirkungsbereich das geplante Moratorium – wenn es denn kommen sollte – hat: Gilt es nur für den Kanton oder etwa für die gesamte Schweiz? Lesen Sie hier, was Sache ist.
Volksabstimmung
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Wirkungsbereich laut Sitzungsprotokoll
Im Sitzungsprotokoll des Grossen Rates vom 17. November liest sich der spektakuläre Beschluss in dürre Worte gefasst so:
Antrag: Dr. Alexandra Nogawa-Staehelin und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend eines Moratoriums für die Aufstellung von GSM- und UMTS-Antennen in bewohnten Gebieten im Kanton Basel-Stadt.
Dieser Antrag wird dem Regierungsrat überwiesen.
Ganz offenkundig soll mit der Standesinitiative also ein Aufschub bei der weiteren Verdichtung der Mobilfunknetze erreicht werden und zwar
für Wohngebiete im Kanton Basel-Stadt.
Wirkungsbereich laut Gigaherz
Bei Gigaherz ist jedoch ein völlig anderer Wirkungsbereich genannt, denn dort heißt es:
Der Leittext dazu lautet:
Bis die biologischen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung auf den Menschen wissenschaftlich einwandfrei geklärt sind, sollen in der ganzen Schweiz keine neuen GSM- und UMTS- Antennen mehr gebaut werden.
Wirkungsbereich laut Dr. Nogawa
Wir fragten Dr. Alexandra Nogawa, Initiatorin der Standesinitiative, was es mit dem Widerspruch auf sich hat. Die Grossrätin der Schweizerischen Bürger Partei (SBP) macht in Ihrer Antwort deutlich, warum letztlich beide Aussagen zum Wirkungsbereich zutreffend sind:
“Sie haben recht, es liegt eine gewisse Diskrepanz in dieser Aussage. Die Gesetzgebung über Mobilfunk ist eidgenössisch, d. h. wird vom Bund für die ganze Schweiz geregelt. Daher muss jede Gesetzgebung in dieser Sache auch vom Bund geändert werden. Der Kanton Basel, d. h. das Kantonsparlament (entspricht Ihrem Länderparlament), kann z. B. kein Moratorium beschliessen, da die eidgenössischen Gesetze übergeordnet sind. Da ich nur Kantonsparlamentarierin bin, blieb mir nichts anderes übrig, als eine so genannte Standesinitiative zu machen. Bei der Standesinitiative (Stand = Kanton) kann das Parlament oder die Regierung eines Kantons der Bundesversammlung eine Standesinitiative einreichen. Diese muss dann auf eidgenössischer Ebene behandelt werden. Würde sie dort durchkommen, so würde dieses Moratorium, das primär für den Kanton Basel vorgesehen ist, natürlich praktisch auch automatisch auf die Schweiz Auswirkungen haben, da es sich um eine eidgenössische Gesetzgebung handelt. Die Standesinitiative liegt jetzt bei der Regierung in Basel-Stadt und wird noch einmal im Kantonsparlament zur Abstimmung gelangen. Dann geht sie nach Bern. Wann sie dort behandelt wird, kann ich Ihnen nicht sagen.” (3.12.04-ll).
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