Welchen Wirkungsbereich
hat die Basler UMTS-Standesinitiative?

Das Parlament des Kantons Basel-Stadt hat Mitte November 2004 mit einer so genannten Standesinitiative eine wichtige Weiche gestellt, um einen Aufschub beim weiteren Ausbau der Mobilfunknetze zu erreichen. Wer mit der Schweizerischen Politiklandschaft nicht vertraut ist, konnte jedoch darüber ins Grübeln kommen, welchen Wirkungsbereich das geplante Moratorium – wenn es denn kommen sollte – hat: Gilt es nur für den Kanton oder etwa für die gesamte Schweiz? Lesen Sie hier, was Sache ist.

Volksabstimmung
nach Schweizer Art

Hans-U. Jakob erklärt den Begriff Standesinitiative auf seine Art: “So wie das Volk mit einer Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung für ein neues Bundesgesetz erzwingen kann, so kann das auch ein kantonales Parlament tun. Für eine Volksabstimmung müssen die Initiatoren mindestens 120 000 Unterschriften sammeln. Einfacher haben es da die Kantonsparlamente. Hier benötigen die Initiatoren lediglich eine einfache Mehrheit im Rat und können alles vom Rednerpult aus erledigen. Eine solche Standesinitiative ist nun im Parlament des Kantons Basel-Stadt zustande gekommen und die Basler Regierung (Kabinett) muss nun – ob es ihr passt oder nicht – beim Bund in Bern damit vorstellig werden.”

“Die Wende ist eingeläutet” freut sich Hans-U. Jakob von Gigaherz.ch über das Zustandekommen der so genannte Basler Standesinitiative. Was war geschehen? Am 17. November 2004 hat das Parlament (Grosser Rat) des Kantons Basel-Stadt der Basler Regierung (Regierungsrat) den Auftrag erteilt, bei der schweizerischen Bundesversammlung in Bern eine Standesinitiative für den Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog einzureichen. Nicht-Schweizern erschließt sich die volle Bedeutung dieses politischen Akts erst dann halbwegs, wenn man weiß, dass mit einer Standesinitiative jeder Kanton die Möglichkeit hat, der Bundesversammlung den Entwurf für ein Gesetz oder eine Verordnung einzureichen oder die Ausarbeitung eines Gesetzestextes vorzuschlagen.

Wirkungsbereich laut Sitzungsprotokoll

Im Sitzungsprotokoll des Grossen Rates vom 17. November liest sich der spektakuläre Beschluss in dürre Worte gefasst so:

Antrag: Dr. Alexandra Nogawa-Staehelin und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend eines Moratoriums für die Aufstellung von GSM- und UMTS-Antennen in bewohnten Gebieten im Kanton Basel-Stadt.

Dieser Antrag wird dem Regierungsrat überwiesen.

Ganz offenkundig soll mit der Standesinitiative also ein Aufschub bei der weiteren Verdichtung der Mobilfunknetze erreicht werden und zwar
für Wohngebiete im Kanton Basel-Stadt.

Wirkungsbereich laut Gigaherz

Bei Gigaherz ist jedoch ein völlig anderer Wirkungsbereich genannt, denn dort heißt es:

Der Leittext dazu lautet:
Bis die biologischen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung auf den Menschen wissenschaftlich einwandfrei geklärt sind, sollen in der ganzen Schweiz keine neuen GSM- und UMTS- Antennen mehr gebaut werden.

Wirkungsbereich laut Dr. Nogawa

Wir fragten Dr. Alexandra Nogawa, Initiatorin der Standesinitiative, was es mit dem Widerspruch auf sich hat. Die Grossrätin der Schweizerischen Bürger Partei (SBP) macht in Ihrer Antwort deutlich, warum letztlich beide Aussagen zum Wirkungsbereich zutreffend sind:

Dr. Alexandra Nogawa   Foto:  http://www.bs.ch/GrosserRat/mitgla.shtml“Sie haben recht, es liegt eine gewisse Diskrepanz in dieser Aussage. Die Gesetzgebung über Mobilfunk ist eidgenössisch, d. h. wird vom Bund für die ganze Schweiz geregelt. Daher muss jede Gesetzgebung in dieser Sache auch vom Bund geändert werden. Der Kanton Basel, d. h. das Kantonsparlament (entspricht Ihrem Länderparlament), kann z. B. kein Moratorium beschliessen, da die eidgenössischen Gesetze übergeordnet sind. Da ich nur Kantonsparlamentarierin bin, blieb mir nichts anderes übrig, als eine so genannte Standesinitiative zu machen. Bei der Standesinitiative (Stand = Kanton) kann das Parlament oder die Regierung eines Kantons der Bundesversammlung eine Standesinitiative einreichen. Diese muss dann auf eidgenössischer Ebene behandelt werden. Würde sie dort durchkommen, so würde dieses Moratorium, das primär für den Kanton Basel vorgesehen ist, natürlich praktisch auch automatisch auf die Schweiz Auswirkungen haben, da es sich um eine eidgenössische Gesetzgebung handelt. Die Standesinitiative liegt jetzt bei der Regierung in Basel-Stadt und wird noch einmal im Kantonsparlament zur Abstimmung gelangen. Dann geht sie nach Bern. Wann sie dort behandelt wird, kann ich Ihnen nicht sagen.” (3.12.04-ll).

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