Herbe Niederlage für T-Mobile in Österreich: Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen T-Mobile und Wulf-Dietrich Rose hat das Landesgericht Innsbruck mit Wirkung zum 10. Oktober 2003 auch in der Hauptsache alle gegen den Mobilfunkkritiker angeführten Klagepunkte abgewiesen. Rose hatte sich in den Medien kritisch über die Gesundheitsrisiken des Mobilfunks geäußert und mit Gutachten erreicht, dass geplante Mobilfunkmasten in Wohngebieten entweder nicht errichtet werden durften oder errichtete Masten demontiert werden mussten. Rose forderte, statt aus überwiegend wirtschaftlichen Gründen möglichst wenige Sender mit möglichst großer Reichweite zu bauen (hohe Sendeleistung), sollten besser mehr kleine leistungsschwache Sender installiert werden. Das IZgMF unterstützt diese Forderung, die, wenn dichte städtische Bebauung keine Alternative zulässt, eine gerechte Umsetzung des bewährten Solidaritätsprinzips darstellt.
T-Mobile (damals noch Max.Mobil) sah sich von Rose in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet und verklagte ihn auf Widerruf/Unterlassung seiner kritischen Äußerungen sowie auf Schadenersatz. Um Rose bis zum richterlichen Entscheid in der Hauptsache einen Maulkorb zu verpassen, versuchte T-Mobile zusätzlich die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. Diese wurde in drei Instanzen, zuletzt im April 2001 vom Obersten Gerichtshof, abgelehnt, da T-Mobile die Unwahrheit von Roses Behauptungen nicht nachweisen konnte. Trotzig knurrte T-Mobile schon damals, man werde sich keinem von Rose’s Gutachten beugen (15.10.03-ll).
Nachtrag vom 3.11.2003: Wir fragten bei T-Mobile nach, ob man trotz der Niederlage vorhabe, weiter gegen Rose zu prozessieren. Antwort erhielten wir nicht (-ll).
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