Nachdem das IZgMF kürzlich beim Versuch scheiterte, sich über die offizielle Anmeldung Zugang zur Internet-Standortdatenbank der Reg TP zu verschaffen, fragten wir bei der Regulierungsbehörde an, was es denn mit der Standortdatenbank nun auf sich habe. Dabei stellte sich heraus, dass die Reg TP den freien Internetzugang zur Datenbank noch vor Jahresende anbieten will. Aller Voraussicht nach wird es eine kartografisch aufbereitete Bedienoberfläche geben (Deutschlandkarte), ähnlich wie dies in München bereits auf lokaler Ebene praktiziert wird (13.8.03-ll).
Die Standortdatenbank besteht aus einer in regelmäßigen Abständen zu aktualisierenden Standortadressenliste mit folgenden Feldern:
Aus der Standortbescheinigung kann die Kommune folgende Daten entnehmen:
Gegen eine vollständige Freigabe der Datenbankinhalte haben Datenschutzbeauftragte einiger Bundesländer ein Veto eingelegt. Daher war es uns nicht möglich eine völlige Freigabe zu realisieren. Über die Gründe müssten Sie sich bei den Datenschutzbeauftragten erkundigen.
Ich denke, die Beantwortung dieser Frage können Sie aus der Antwort zu Frage 2 entnehmen.
Da der Zugriff auf die Standortdatenbank und die damit verbundene Datenübermittlung den Kommunen zur Erfüllung verschiedener, ihnen zugewiesener Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) und der Gesundheitsfürsorge dienen soll, ist die Begrenzung auf einen regionalen Zugriffsbereich sinnvoll. Dem betroffenen Bürger werden alle für seinen Bereich relevanten Daten zur Verfügung gestellt.
Da wir uns nicht mit der in Antwort 2 beschriebenen Situation zufrieden geben, und auch die betroffenen Mobilfunkunternehmen an "mehr öffentlich zugänglichen Daten" interessiert sind, werden wir eine Öffnung für jedermann noch in diesem Jahr realisieren können. Derzeit entwickeln wir eine kartograhpische Darstellung der Bundesrepublik Deutschland mit allen Standorten zum anwenderfreundlichen Anklicken. Dann werden alle unsere Daten für den Bürger einsehbar sein.
Diese Frage kann ich Ihnen derzeit noch nicht beantworten, da wir noch in der Entwicklungsphase sind. Was ich Ihnen aber mitteilen kann, ist der Sachverhalt, dass unsere aktuelle Datenbank alle Standorte von in Betrieb befindlichen Funkanlagen, für die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (BNetzA) im Rahmen des Standortverfahrens eine Standortbescheinigung erteilte enthält. Dies sind insgesamt etwa 51.000 Standorte, davon etwa 41.000 Mobilfunkstandorte.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über unsere Internetseite: www.regtp.de
Technische Regulierung Telekommunikation
</tech_reg_tele/start/in_06-00-00-00-00_m/fs.html>
Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt (EMVU)
</tech_reg_tele/start/in_06-04-00-00-00_m/fs.html>
Mit freundlichen Grüßen aus Bonn
Harald Dörr
Leiter Pressestelle RegTP
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