In Brandenburg werden demnächst elf weitere Polizeifunk-Sendemasten mit UMTS-Antennen der vier Mobilfunkbetreiber bestückt. Bislang gab es in Brandenburg 15 derart gemeinschaftlich genutzte Sendemasten. Zusätzlich dürfen die Mobilfunkbetreiber auf mindestens zwei Polizei-Liegenschaften eigene Sendemasten errichten, die dann im Gegenzug auch für den Polizeifunk Verwendung finden werden. Dies ist das Resultat einer am 21. November 2003 getroffenen Vereinbarung zwischen dem Zentraldienst der Polizei und den Betreibern (Pressemeldung 195/2003 des brandenburgischen Innenministeriums). Andreas Witzke, Leiter der Liegenschaftsabteilung der Geschäftsstelle Ost von e-plus, sprach von einer wegweisenden Partnerschaft, da – man beachte – die Standortsuche ein wesentliches Problem beim Aufbau des UMTS-Netzes sei. Auch Innenminister Schönbohm äußerte sich zufrieden, erspare die Kooperation doch den Bau einer Vielzahl von Funkmasten und trage so zum Schutz des Landschaftsbildes bei. Kommentar des IZgMF: Wo sich Fuchs & Hase gute Nacht sagen, ist gegen eine derartige staatlich geförderte Antennenbündelung wenig einzuwenden. Wo Menschen leben aber viel: Denn dort fällt der Staat Bürgern und Bürgerinitiativen in den Rücken und die Antennenbündelung führt zu einer Mehrbelastung, die dem allenthalben z. B. von WHO, SSK und BfS geforderten Minimierungsgebot zuwider läuft (22.11.03-ll).
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