Mit allem drum & dran hat der Stadtratsbeschluss zum Mobilfunk-Vorsorgemodell fast 40 Seiten Umfang. Da ist es nicht verwunderlich, wenn die eine oder andere Frage aufkommt und offen bleibt. Erste Adresse für die kompetente Beantwortung ist das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), weil es maßgebend an der Entstehung des neuen Vorsorgemodells beteiligt war. Das IZgMF befragte Peter Lippert, der im RGU für die Bürgerbetreuung zuständig ist.
IZgMF: Warum sollte ein Betreiber ein städtisches Gebäude und nicht ein privates Gebäude auswählen?
Lippert: Die Betreiber gehen nur auf städtische Gebäude, wenn es von der Netzplanung her geeignet ist. Wir sehen eine Minimierung der Strahlungsbelastung auch dadurch gegeben, dass mehr Standorte errichtet werden. Denn das bedeutet, dass die Strahlenbelastung gerechter auf alle aufgeteilt wird. Wenn alle mobil telefonieren wollen, so müssen nach dem Solidaritätsprinzip auch alle die daraus folgenden Belastungen gemeinsam tragen.
IZgMF: Wie lange ist das Baugesuch eines Betreibers auf dem Verfahrensweg inklusive Nutzerzustimmung unterwegs?
Lippert: Hierzu gibt es noch keine verlässlichen Angaben. Wir sind ja noch ganz am Anfang. In einem Jahr können wir mehr dazu sagen.
IZgMF: Von wem werden die Nutzer über das Baugesuch eines Betreibers informiert?
Lippert: Das RGU informiert das zuständige Referat. Wie und ob das dortige Personal informiert wird, obliegt dem Referat. Noch ist dies nicht der Fall gewesen, daher hat man noch keine Erkenntnisse. Die Nutzer haben ein Vetorecht. Wie dies in der Praxis aussieht ist noch nicht geklärt.
IZgMF: Machen Sie die Nutzer darauf aufmerksam, dass es Hinweise auf Gesundheitsgefahren gibt?
Lippert: Nur auf Anfrage werden Nutzer auf unsere Internetseiten verwiesen. Hier können sich Nutzer selbst ein Bild über den derzeitigen Stand der Wissenschaft zum Thema Mobilfunk machen.
IZgMF: Damit Sie bewerten können, ob eine Immissionsprognose tatsächlich die geringstmögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung bedeutet, brauchen Sie Vergleichsprognosen. Bekommen Sie diese?
Lippert: Ja
IZgMF: Wann prüfen Sie messtechnisch, ob eine Immissionsprognose zutreffend ist?
Lippert: Nur im besonders kritischem Fall, z. B. bei dichter Wohnbebauung. Dies wird aber im Vertragsabschluss mit den Betreibern vorher festgelegt. Es gibt keine Messungen, die zuvor nicht vereinbart wurden.
IZgMF: Wo prüfen Sie messtechnisch, ob eine Immissionsprognose zutreffend ist?
Lippert: An dem Ort, wo die höchsten Werte zu erwarten sind z. B. im Hauptstrahl.
IZgMF: Wie viel Abweichung – nach oben – von der Immissionsprognose tolerieren Sie?
Lippert: Nur die messtechnische Toleranz.
IZgMF: Welche Konsequenzen hat es, wenn Messergebnisse die Immissionsprognose nicht bestätigen?
Lippert: Der Betreiber muss an der Basisstation nachbessern. Die Immissionswerte müssen runter. Sollte dies nicht umgesetzt werden, kann man immer noch den Vertrag kündigen.
IZgMF: Wer führt die Messungen aus und wer trägt die Kosten?
Lippert: Das RGU beauftragt einen vereidigten Sachverständigen. Die Kosten werden von den Betreibern übernommen.
IZgMF: Werden die Immissionsprognosen veröffentlicht?
Lippert: Nein, da es sich um sensible Daten handelt, z. B. Sendeleistung. Ohne Zustimmung der Betreiber ist dies nicht möglich.
IZgMF: Gibt es nachvollziehbare Bewertungskriterien, die es ermöglichen, im Nachhinein die Entscheidungen des RGU zu kontrollieren?
Lippert: Nein, es gibt kein Kontrollorgan, das unsere Entscheidungen prüft. Wir haben unsere Spezialisten im Haus. Dem Stadtrat werden unsere Entscheidungen und Vorschläge zur Abstimmung vorgelegt.
IZgMF: Wird die Bevölkerung im Umkreis von ca. 150 m über eine kommende neue Basisstation informiert?
Lippert: Nein. Hier war mal angedacht, dass das die Betreiber machen. Einen Entwurf dazu gibt es, aber die Betreiber haben dies nicht konsequent durchgeführt. Es hat sich in der Praxis nicht bewährt. Denkbar wäre es, dass sich die Stadt München darüber Gedanken macht. Aber dies geht nicht ohne Zustimmung der Betreiber.
IZgMF Was empfehlen Sie Privatleuten, die sich eine Mobilfunk-Basisstationen aufs Dach setzen möchte?
Lippert: Wenn möglich sollte man unserem Beispiel folgen. Man kann sich mit uns in Verbindung setzen und sich über das neue Vorsorgemodell informieren. Soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, werden wir unterstützen.
IZgMF: Woran messen Sie den Erfolg des neuen Vorsorgemodells?
Lippert: Anhand der Anzahl der Verträge, die die Stadt München mit den Mobilfunkbetreibern nach in Kraft treten des Münchener Mobilfunk-Vorsorgemodells 2003 abgeschlossen hat – in Relation zu privat abgeschlossenen Verträgen. Später soll das EMF-Messprogramm Auskunft über die Immissionsentwicklung durch Mobilfunk-Basisstationen auf städtischen Objekten geben. Nach einem Jahr werden wir Bilanz ziehen, wie sich das Vorsorgemodell in der Praxis bewährt hat. Diese Bilanz werden wir detailliert dem Stadtrat vorstellen.
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