Gähnende Leere erwartet jeden, der unter www.blauer-engel.de (Website des Umweltzeichens “Blauer Engel”) in der Produktgruppe Mobiltelefone/Handys nachsieht: Nichts, Null, kein einziger Eintrag ist dort zu sehen. Nicht einmal aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Umweltzeichens im Juni 2003 ließ sich einer der Handyhersteller erweichen, die Bruchlandung des blauen Engels in Sachen Handy ein bißchen abzufedern. Und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass sich an der partiellen Arbeitslosigkeit des Beflügelten kurzzeitig etwas ändert. Da keimt der Verdacht: Ist der blaue Handyengel etwa gescheitert? Und sitzt der umstrittene SAR-Wert als elementarer “Engelmacher” noch fest im Sattel? Wir fragten im Umweltbundesamt nach.
Ist der blaue Engel für Handys wegen des dauerhaften Boykotts durch die Gerätehersteller auch aus Ihrer Sicht gescheitert?
Sind irgendwelche Aktionen von Ihrer Seite geplant, damit der blaue Engel in Sachen Handy vielleicht doch noch zum Leben erwacht?
Ist eine Überarbeitung der Vergabekriterien geplant, die - ähnlich wie bei der schwedischen TCO-Organisation (www.tco-development.com) zusätzlich zum umstrittenen SAR-Wert z. B. die "Telephone Communication Power" nennt (effektiv für eine Verbindung genutzte Sendeleistung)?
Das Umweltzeichen Blauer Engel für Mobiltelefone (RAL-UZ 106) wurde im Juni 2002 von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Bereits im Vorfeld hatte die Branche der Hersteller, vertreten durch BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), deutlich gemacht, dass sie kein Interesse an der Nutzung eines Umweltzeichens hat bzw. dieses ablehnt. Das steht im Gegensatz zur Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom Dezember 2001, bei der Schaffung eines Handy-Labels für Geräte mit niedrigem SAR-Wert mitzuwirken.
Tatsächlich ist bislang kein Antrag auf Zeichennutzung gestellt worden, obgleich etwa 20 % der im Handel befindlichen Geräte das wesentlichste Kriterium, einen SAR-Wert von 0,6 W/kg oder darunter, einhalten.
Ungeachtet dessen dürften die Kriterien des Blauen Engel die Aufmerksamkeit der Gerätenutzer auf diese spezielle Eigenschaft von Handys lenken. Somit geben sie eine Orientierungshilfe für den Erwerb neuer Geräte. Darüber hinaus werden weitere Anforderungen an Materialien, Geräterücknahme und Wiederverwertbarkeit der Geräte gestellt, die inzwischen unabhängig von der Nutzung des Umweltzeichens von Herstellern aufgegriffen und zum Teil umgesetzt wurden.
Wir sehen daher den Blauen Engel für Mobiltelefone nicht als gescheitert an und möchten die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, das Umweltzeichen immer wieder nachzufragen, um sowohl Mobilfunkbetreibern, die Geräte vertreiben, als auch den Herstellern und dem Handel die Nachfrage nach entsprechend optimierten Geräten deutlich zu machen.
In unsere umfangreiche Offentlichkeitsarbeit und Marketingaktivitäten zum 25-jährigen Jubiläum des Umweltzeichens Blauer Engel, der "Aktion Blau", die ihren Höhepunkt am 3.6.03 mit einer Pressekonferenz und der Enthüllung eines Megaplakates in Berlin Unter den Linden gefunden hat, ist auch das Umweltzeichen für Handys einbezogen. Auf der Festveranstaltung haben sowohl der Umweltminister als auch der Präsident des Umweltbundesamtes und der Vorsitzende der Jury Umweltzeichen erneut auf den Blauen Engel für Handys und die abweisende Haltung der Industrie dazu hingewiesen, was sich auch in der Presseresonanz widerspiegelte.
Die Vergabekriterien gelten zunächst bis Dezember 2004. Die Jury Umweltzeichen wird im November 2003 entscheiden, ob die Gültigkeit der Kriterien um ein weiteres Jahr verlängert wird. In diesem Fall wird bereits im Jahre 2004 an der zukünftigen Vergabegrundlage gearbeitet und geprüft, ob und welche weiteren Kriterien zur Charakterisierung der Eigenschaften der Mobiltelefone herangezogen werden können.
Bis dahin wird nur der SAR-Wert, der nach einem international standardisierten Verfahren gemessen werden kann, im Rahmen der Umweltzeichenvergabe bewertet. In dieser Frage stützen wir uns auf die fachlichen Erkenntnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz. Zusätzliche Anforderungen müssen so ausgelegt sein, dass ihre Erfüllung nachprüfbar ist, das heißt, sie müssen auf vergleichbaren, möglichst standardisierten Messverfahren beruhen.
Sofern neue Kriterien erarbeitet werden, wird eine Expertenanhörung mit Fachleuten, Verbrauchervertretern und Herstellern stattfinden, deren Ergebnis dann der Jury Umweltzeichen zur Entscheidung vorgelegt werden wird.
Dr. Brigitte Jacobs
Umweltbundesamt
III 1.3 Methoden der Produktbewertung, Umweltzeichen
Seecktstrasse 6-10, D 13581 Berlin
Tel.: +49 30 8903 3699, Fax: +49 30 8903 3099
eMail: brigitte.jacobs@uba.de
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