Keine Strafanzeige: Dr. med. Waldmann-Selsam im Glück (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 26.04.2013, 00:49 (vor 4228 Tagen) @ H. Lamarr

[Admin: Stangtitel am 24.02.13, 19:35 Uhr geändert da es bislang keinen Beleg für einen Freitod gibt]

Diesen Beleg haben wir gestern von unabhängiger Seite erhalten: Pfarrer Häublein hat sich tatsächlich selbst das Leben genommen, und in einem Abschiedsbrief die Funkimmission von LTE-Sendern dafür verantwortlich gemacht.

Frau Dr. Cornelia Waldmann-Selsam hat, ohne dass sie etwas davon weiß, Glück gehabt. Um Haaresbreite ist sie nämlich einer Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung entgangen.

Nachdem klar wurde, dass der Freitod Häubleins kein Märchen ist, sondern die bittere Wahrheit, habe ich mich bei einem Staatsanwalt erkundigt, welche Chancen eine Strafanzeige gegen die Ärztin aus Bamberg hat. Schnell machte mir der Jurist klar, Waldmann-Selsam sei nur dann zu belangen, wenn der Pfarrer zu ihr in einem Behandlungsverhältnis gestanden habe. Da Häublein zuletzt in der Streugemeinde Sterup (Ortsteil Grünholz) nahe Flensburg lebte, die Ärztin dagegen in Bamberg, ist allein schon wegen der Distanz ein Behandlungsverhältnis schlecht möglich. Als Privatperson aber sei Waldmann-Selsam nicht verpflichtet, sich ärztlich um das Wohlergehen eines Kranken zu kümmern, auch ein Staatsanwalt müsse - von wenigen Ausnahmen (Kapitalverbrechen) abgesehen - nicht tätig werden, wenn ihm privat eine Straftat bekannt werde.

Der Jurist empfahl mir statt Strafanzeige eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer. Denn die Standesorganisationen der Ärzte hätten größeren Spielraum, auch solche Fehlverhalten zu ahnden, die nicht gleich strafbar sind. Doch was soll so eine Beschwerde schon bringen. Da Dr. Waldmann-Selsam bekanntlich nicht praktiziert, bliebe der Entzug der Approbation, so sie eine hat, ohne Wirkung. Und wenn es stimmt, was <hier> über einen noch krasseren Fall berichtet wird (keine erkennbare Reaktion der Ärztekammer Westfalen-Lippe), dann verpufft wahrscheinlich eine Beschwerde gegen die Bamberger Ärztin erst recht.

Waldmann-Selsam ist sich anscheinend sehr wohl bewusst, dass sie bei Pfarrer Häublein gravierende Fehler gemacht hat. Denn sie lässt anklingen u.a.:

Wir müssen uns fragen lassen, ob wir nicht versagt haben und uns an Gott und an unserem verstorbenen Mitbruder schuldig gemacht haben und um Verzeihung bitten müssen.

Lieber wäre mir freilich ein anderer Beginn gewesen, ein mehr in Richtung Selbstkritik weisender: Wir müssen uns fragen, ob ...

Und tatsächlich ist es mit der Selbstkritik nicht weit her, denn schon wenige Zeilen nach den nachdenklichen Worten kommt von der Ärztin schon eine ziemlich freche Falschbehauptung zur Rechtfertigung:

Auch an die Technologie unserer modernen Zeit geht die Frage, ob man wirklich alles machen darf, was man machen kann, wenn darunter Menschen leiden oder gar zugrunde gehen. Es sind ja nicht nur Einzelne, für manche absonderliche Gestalten, sondern, wie eine Statistik sagt, bereits 10% unserer Mitmenschen, die unter einer zumindest nicht ungefährlichen Technologie leiden.

Wer die Bambergerin einmal erlebt hat weiß, sie ist eine glühende Überzeugungstäterin, keine profitorientierte Nutznießerin. Das macht die Sache für Pfarrer Häublein jedoch um Nichts besser. Bis 2006 war er dem Vernehmen nach physisch gesund, dann wurde er in Oberammergau leichtfertig mit der Angst vor Elektrosmog infiziert und steigerte sich in kürzester Zeit in eine beängstigend stark ausgeprägte EMF-Phobie, die ihm im Februar 2013 schließlich das Leben kostete.

Anfang 2008 schrieb der Pfarrer in einem offenen Brief von einem Attest, das ihm psychische Gesundheit bescheinigen würde:

Nun habe ich persönlich allerdings als Elektrosmoggeschädigter es auf 16 Seiten schriftlich, dass an meinem Nervenkostümoder meiner Psyche auch nicht das Geringste im Argen liegt.

Wer immer dieses Attest ausgestellt hat, auch er trägt mMn Mitschuld am Freitod des Geistlichen. Der Urheber des Attests ist jedoch zweifelsfrei nicht auszumachen und Spekulationen sind an dieser Stelle fehl am Platz.

Wenn überhaupt, wäre nur der unbekannte Attestschreiber juristisch zu belangen, denn er stand offensichtlich damals mit dem Pfarrer in einem Behandlungsverhältnis.

Natürlich wäre es einfacher und bequemer gewesen, die Geschehnisse um den unglücklichen Pfarrer lediglich zu kommentieren, und dann zur Tagesordnung zurück zu kehren. Doch das wollte ich nicht, denn aus meiner Sicht hätte Häublein vielleicht noch geholfen werden können, wenn Dr. Waldmann-Selsam ihm mit Nachdruck erklärt hätte, seine "Elektrosensibilität" sei in Wahrheit eine Phobie. Wer weiß schon was passiert wäre, wäre Häublein angesichts des sich anbahnenden Unheils rechtzeitig an einen guten Psychotherapeuten überwiesen worden. Doch nichts dergleichen geschah, im Gegenteil, der Pfarrer wurde noch darin bestärkt, "elektrosensibel" zu sein.

Den Leuten, die Häublein in Oberammergau mit Elektrosmog-Angst infizierten, und die ihn leichtfertig in seinem tödlichen Irrglauben auch noch bestätigten, denen müsste mMn das Handwerk gelegt werden. Diesmal sind sie noch davon gekommen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Verantwortungslos, Minderheit, Psychotherapeut, Waldmann-Selsam, Oberammergau, Ueberzeugungstäter, Außenseiter, Strafanzeige, Pfarrer, Therapeuten, Verbrechen, Randgruppe


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