Unerlaubte Tonaufnahme: Verstoß gegen Geschäftsordnung (Medien)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 11.07.2012, 23:54 (vor 4516 Tagen) @ RDW

Nun ja, eines haben Sie auf jeden Fall erreicht: Sie machen mit dieser freiwilligen Information sowohl jene glücklich, die selbst gerne schwindeln was das Zeug hält und dafür die Ehrlichkeit anderer für ihre Zwecke ausschlachten, als auch solche, die in Ermangelung eigenen Mutes lieber nur aus dem Hinterhalt zuschlagen wollen.
http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=39379&start=20

Was juckt den Bär die Laus in seinem Fell?

P.S: Wurde die Bildaufnahme in Ihrem Bericht von der Veranstaltung eigentlich nicht beanstandet? So ganz heimlich kann sie ja nicht entstanden sein....

Jetzt, wo Sie's ansprechen ...? Also das war so: Ich habe meine grüne Tarnkappe aufgesetzt, und bin dann an den Sitzreihen vorbei ganz nach vorne neben den Tisch des Vorsitzenden gegangen, um von dort in aller Seelenruhe meine Fotos zu schießen. Dann bin ich zurück an meinen Platz, und habe von dort das Tonaufzeichnungsgerät wieder wie eine IR-Fernbedienung auf die Sachverständigen gerichtet. Da das Gerät jedoch eine Stealthbeschichtung hat, konnte nur ich es sehen. Zum Glück, sonst hätte mir Herr Jakob noch unterstellt, die Sachverständigen ferngesteuert zu haben. Doch das muss eigenartig ausgesehen haben: Mein Sitznachbar fragte deshalb nach einiger Zeit besorgt, ob er mir seine Krücke unter den ausgestreckten Arm klemmen sollte. Im Ernst: Das Gerät fast die ganze Anhörung über für jeden um mich herum sichtbar am halbausgestreckten Arm zu halten, das war eine echte Tortur.

Wenn die Auswertung der Aufzeichnung nun auch nicht in der geplanten Weise als Wortprotokoll stattfinden wird, so ist mir inzwischen eine Lösung eingefallen, mit der sowohl ich als auch der Landtag leben kann.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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