gesetzliche Grundlage zur Einstrahlung in Privatwohnungen (Medien)

Gast, Dienstag, 10.07.2012, 13:48 (vor 4517 Tagen) @ Raylauncher

Raylauncher

Auch der Kommentar von "Raylauncher" in der "Nürberger Zeitung" bringt Ex-Verwaltungsrichter Budzinski in Verlegenheit:

Auf welches Niveau die Auseinandersetzung um behauptete Schädigungen durch „Handystrahlung“ abgesunken ist, zeigt der pensionierte Verwaltungsrichter Bernd Irmfrid Budzinski aus Freiburg mit seiner Forderung, die Einstrahlung von Sendern in Privatwohnungen gesetzlich zu verbieten. Abgesehen davon, dass die Erfüllung dieses Ansinnens eine technische Unmöglichkeit darstellt, wären davon auch Rundfunk und Fernsehen sowie lebenswichtige Dienste betroffen. Wissenschaftler sind sich weltweit einig, dass von der Funkinfrastruktur (Masten etc.) bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachteiligen Wirkungen ausgehen. Forschungsgegenstand zur Klärung von Restunsicherheiten sind daher ausschließlich Immissionen körpernah betriebener Funktechnik (Handys etc.). Niemand ist gezwungen diese zu benutzen, wenn er glaubt dadurch Probleme zu bekommen.

Kommentar: Wenn Funkwellen, wie es Herr Budzinski anscheinend anstrebt, nicht mehr ohne Einverständnis der Bewohner in Privatwohnungen eindringen dürfen, dann ist das eine lokale Sache. Think big! Eine internationale Sache ist die (unerlaubte) Grenzüberschreitung "deutscher" Funkwellen auf das Hoheitgebiet von Nachbarstaaten. In beiden Fällen geht es um ein staatstragendes Problem, das dringend der schnellen Lösung bedarf. Geheimtipp: Aktien von Hasendrahtherstellern kaufen! Allein die Abschirmung der Bundesrepublik mit mindestens 500 Metern hohen Hasendrahtzäunen gegen eintreffende und ausgehende Funkwellen verspricht ein Bombengeschäft zu werden. Oder habe ich da was missverstanden?

Tags:
Hasendraht, Budzinski


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