BUND Wilfried Kühling: Vorsorgeprinzip nicht gewusst? (Allgemein)

KlaKla, Montag, 28.12.2020, 08:20 (vor 1427 Tagen) @ KlaKla

Kommentar Dr. W. Kühling, Fehlerhafte Analysen und Zusammenhänge

Erstaunlich, wie offizielle Vertreter die fachlichen und rechtlichen Zusammenhänge/ Hintergründe nicht kennen. Frau Bär in DIE ZEIT Nr. 48/2020 v. 19.11.2020 weiß nicht, dass der Grenzwert für hochfrequente Felder nicht (!) nach dem Vorsorgeprinzip festgelegt wurde und in der 26. BImSchV keine Vorsorge für HF eingeführt ist...

Mich erstaunt, wie weit sich der Raumplaner Dr. Wilfried Kühling aus dem Fenster lehnt. Wer so lange dabei ist wie Kühling, könnte es besser wissen. Ich nehme an, die langjährige Seilschaft mit den Baubiologen Verbänden behindert ihn. :wink:

Die Dialoginitiative spuckt nichts aus zu den Stichwörtern "Referenzwert, Vorsorgeprinzip oder Vorsorge". Das ist bedauerlich aber kein ernstzunehmendes Problem. Frag Lamarr der weiß mehr.

Drucksache 14/7958 vom 4. Januar 2002

Icnirp hat in die Basisgrenzwerte vorsorglich schon Sicherheitsfaktoren eingebaut. Gesicherte biologische und gesundheitliche Wirkungen sind zu erwarten, wenn ein Organismus dem Funkfeld mehr als 4 W/kg gewichtsbezogene Leistung entzieht (Kerntemperatur des Körpers steigt um mehr als 1 °C). Also empfiehlt Icnirp für berufliche Exposition den Sicherheitsfaktor 10 (max. 0,4 W/kg) und zusätzlich für die Bevölkerung den Sicherheitsfaktor 5, was zusammen den Sicherheitsfaktor 50 für die Bevölkerung ergibt (max. 0,08 W/kg). Dieser Faktor ist üppig bemessen. Beispielsweise im Maschinenbau beträgt der Sicherheitsfaktor üblicherweise 1,5 bis 2, mechanische Belastungen durch Erdbeben werden mit Faktor 1,2 berücksichtigt und bei extrem sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Aufzugsseile rechnet man mit Sicherheitsfaktor 10.

Dieser Sicherheitsfaktor 50 geht bei der Ableitung der Referenzwerte nicht etwa verloren, er wird sogar noch größer, da die Referenzwerte so bemessen sind, dass die Basisgrenzwerte selbst unter ungünstigsten Bedingungen eingehalten werden. Dies kann in seltenen Fällen dazu führen, dass ein Referenzwert sogar überschritten wird, ohne dass es zur Überschreitung der Basisgrenzwerte kommt. Und weil der Sicherheitsfaktor von mindestens 50 per se in die Referenzwerte mit übernommen wird, darf bei der Ableitung der Referenzwerte das Vorsorgeprinzip getrost unberücksichtigt bleiben. Würde man es anwenden, wäre das eine Dopplung der Vorsorge und der ohnehin schon große Sicherheitsfaktor würde noch größer. Weiter …

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Tags:
Vorsorgewert, BUND, Frontmann, Nachhilfe, Vorsorgeprinzip, Kühling, Dialoginitiative, Referenzwert


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